Rechtsprechung
| BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 239 StGB; § 199 Abs. 1 StPO; § 203 StPO; § 76 Abs. 1 Satz 1 GVG
Freiheitsberaubung (Verhältnis zu mit der Freiheitsberaubung bezweckten weiteren Delikten: Gesetzeseinheit); Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Konkurrenzverhältnis zwischen Freiheitsberaubung und Nötigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 223 StGB, § 239 StGB, § 240 StGB
Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Konkurrenzverhältnis zwischen Freiheitsberaubung und Nötigung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 266 StPO, § 56 Abs. 1 StGB, § 56 Abs. 3 StGB
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung; Freiheitsberaubung als tatbestandliches Mittel zur Begehung eines anderen Delikts (hier: Abnötigung von Antworten); Rücktritt der Freiheitsberaubung als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Schuldspruch wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung; Freiheitsberaubung als tatbestandliches Mittel zur Begehung eines anderen Delikts (hier: Abnötigung von Antworten); Rücktritt der Freiheitsberaubung als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit ... - datenbank.nwb.de
Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Konkurrenzverhältnis zwischen Freiheitsberaubung und Nötigung
Verfahrensgang
- LG Bremen, 01.02.2017 - 7 KLs 250 Js 900037/15
- BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 371
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02
Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der …
Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
Ist eine Freiheitsberaubung, die hier in der Aufrechterhaltung der Fesselung liegt, nur das tatbestandliche Mittel zur Begehung eines anderen Delikts, hier der Abnötigung der Antworten, tritt sie als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit hinter dieses zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168;… Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83: Schluckebier in SSW-StGB, 3. Aufl., § 239 Rn. 16 mwN). - BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14
Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der …
Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
Dem schließt sich der Senat an (vgl. zusätzlich BGH, Beschluss vom 1. März 2017 - 4 StR 405/16, NStZ-RR 2017, 181; Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14, BGHR StPO § 199 Abs. 1 Eröffnungsbeschluss 2). - BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09
Wirksamer Eröffnungsbeschluss
Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
Diese Verfahrensweise war rechtsfehlerhaft, weshalb ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis besteht, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen II. 2. a) bis c) der Urteilsgründe und insoweit zur Einstellung des Verfahrens führt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, juris Rn. 3; vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris jeweils mwN).
- BGH, 01.03.2017 - 4 StR 405/16
Strafverfahren: Besetzung der großen Strafkammer bei Eröffnungsentscheidung …
Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
Dem schließt sich der Senat an (vgl. zusätzlich BGH, Beschluss vom 1. März 2017 - 4 StR 405/16, NStZ-RR 2017, 181;… Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14, BGHR StPO § 199 Abs. 1 Eröffnungsbeschluss 2). - BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98
Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen; …
Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
Ist eine Freiheitsberaubung, die hier in der Aufrechterhaltung der Fesselung liegt, nur das tatbestandliche Mittel zur Begehung eines anderen Delikts, hier der Abnötigung der Antworten, tritt sie als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit hinter dieses zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83: Schluckebier in SSW-StGB, 3. Aufl., § 239 Rn. 16 mwN). - BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08
Eröffnungsbeschluss (Besetzung der Strafkammer); Ablehnung eines Beweisantrages …
Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
Diese Verfahrensweise war rechtsfehlerhaft, weshalb ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis besteht, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen II. 2. a) bis c) der Urteilsgründe und insoweit zur Einstellung des Verfahrens führt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, juris Rn. 3; vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris jeweils mwN). - BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10
Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung …
Auszug aus BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17
Diese Verfahrensweise war rechtsfehlerhaft, weshalb ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis besteht, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen II. 2. a) bis c) der Urteilsgründe und insoweit zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, juris Rn. 3; vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris jeweils mwN).
- BGH, 18.12.2024 - 2 StR 297/24
Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung: Wissenselement, Rückschaufehler aus nur …
Die Freiheitsberaubung, die hier in der Verhinderung des Verlassens der Wohnung für mehrere Minuten bestand, war lediglich das tatbestandliche Mittel zur Begehung der Abnötigung eines Telefonanrufs durch das Tatopfer; sie tritt damit als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit hinter das speziellere Delikt zurück (BGH, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 StR 250/17, Rn. 3 mwN). - OLG München, 27.02.2018 - 2 Ws 185/18
Gerichtsbesetzung bei Haftentscheidungen
Rn. 21 Anders als etwa im Fall der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gem. § 199 StPO, die bis auf den Ausnahmefall des § 266 StPO vor der Hauptverhandlung und damit außerhalb derselben zu erfolgen hat (vgl. BGH B.v. 15.08.2017 - 4 StR 250/17, BeckRS 2017, 130280), wird die Frage, wann eine Haftentscheidung innerhalb oder außerhalb der Hauptverhandlung zu treffen ist, im Gesetz nicht näher beantwortet.
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