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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2025 - 4 StR 313/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9029
BGH, 26.03.2025 - 4 StR 313/24 (https://dejure.org/2025,9029)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2025 - 4 StR 313/24 (https://dejure.org/2025,9029)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2025 - 4 StR 313/24 (https://dejure.org/2025,9029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 34 KCanG; § 30a BtMG
    Handeltreiben mit Cannabis; bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.2024 - 5 StR 68/24

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Strafzumessungsakt; …

    Auszug aus BGH, 26.03.2025 - 4 StR 313/24
    Eine Erstreckung auf die nichtrevidierenden Mitangeklagten nach § 357 StPO erfolgt nicht, weil die Aufhebung auf einer nachträglichen Rechtsänderung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2024 - 5 StR 68/24 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 16.05.2024 - 6 StR 116/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

    Auszug aus BGH, 26.03.2025 - 4 StR 313/24
    Bei seiner Strafzumessung im engeren Sinne hat es hinsichtlich der Cannabismengen berücksichtigt, dass es sich bei Haschisch und Marihuana um "eine weiche Droge, die vergleichsweise ungefährlich ist", handele, und damit zugunsten des Angeklagten eine Erwägung herangezogen, der unter Geltung des KCanG keine strafmildernde Wirkung mehr zuzumessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 6 StR 116/24 Rn. 5).
  • BGH, 02.10.2024 - 3 StR 296/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …

    Auszug aus BGH, 26.03.2025 - 4 StR 313/24
    Jedoch lässt die Herausnahme der tatgegenständlichen Mengen Haschisch und Marihuana aus der Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz und die tateinheitliche Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis (in drei tateinheitlichen Fällen) aufgrund des geringeren Schuldgehalts von Taten nach dem Konsumcannabisgesetz Raum für eine mildere Bestrafung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2024 - 3 StR 296/24 Rn. 11).
  • BGH, 15.10.2025 - 3 StR 25/24

    Handeltreibens mit Cannabis; zeitliche Geltung von Strafgesetzen (lex mitior; …

    Eine Erstrekkung auf den Mitangeklagten nach § 357 StPO ist nicht anzuordnen, weil die Vorschrift bei Urteilsaufhebungen - nebst Schuldspruchänderungen (…vgl. MüKoStPO/Knauer/Kudlich, 2. Aufl., § 357 Rn. 11 mwN) - nur wegen Gesetzesverletzungen, nicht dagegen bei nachträglichen Rechtsänderungen Anwendung findet (s. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1964 - 1 StR 358/64, BGHSt 20, 77, 79 ff.; Beschluss vom 26. März 2025 - 4 StR 313/24, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.03.2026 - 2 StR 316/25

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Cannabis; Maßgeblichkeit des Rechts …

    Die tateinheitliche Verurteilung hinsichtlich Tat 11 der Urteilsgründe wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Cannabis hat Bestand, da das Landgericht wegen der tateinheitlich mitverwirklichten Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - hinsichtlich der Strafobergrenze den Angeklagten nicht beschwerend - den nach § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 30a Abs. 1 BtMG herangezogen hat, demgegenüber schon der nach § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB zwingend zu mildernde Regelstrafrahmen des § 34 Abs. 4 KCanG für die wegen derselben Tat betroffene Cannabismenge günstiger ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2024 - 3 StR 296/24, Rn. 11, und vom 26. März 2025 - 4 StR 313/24, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 04.11.2025 - 2 StR 126/25

    Meistbegünstigungsgrundsatz (Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit …

    Aufgrund der im Wesentlichen jugendstrafrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Sanktionszumessung des Landgerichts ist das neue Recht bei dem nach § 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO gebotenen konkreten Gesamtvergleich im Einzelfall (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130 Rn. 12 f., …und vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 70; Patzak/Möllinger, NStZ 2024, 321, 327) für den Angeklagten günstiger als das Tatzeitrecht, weil Taten nach dem Konsumcannabisgesetz gegenüber Taten nach dem Betäubungsmittelgesetz einen geringeren Schuldgehalt aufweisen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2024 - 2 StR 399/24, Rn. 3, und vom 26. März 2025 - 4 StR 313/24, Rn. 3).
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