Rechtsprechung
| BGH, 11.04.2022 - 4 StR 461/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29a BtMG
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme: Tatbeitrag nur bloßer Transport von Betäubungsmitteln, Handlungsspielräume des Auslieferers, unmittelbare Beteiligung an An- und Verkauf des Rauschgifts, eigenes Interesse am weiteren ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe im Betäubungsmittelstrafrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe im Betäubungsmittelstrafrecht - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 354 Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 74 StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Kokstaxi" - Täterschaft oder Teilnahme am illegalen Betäubungsmittelhandel?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ist ein Drogenkurier Mittäter oder nur Gehilfe?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.08.2021 - 273 Js 6936/20
- LG Berlin, 12.08.2021 - 520 KLs 12/21
- BGH, 11.04.2022 - 4 StR 461/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 344
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.08.2014 - 4 StR 174/14
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft: Beteiligung eines …
Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 461/21
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kommt es für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, NStZ 2015, 225, 226; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219).Eine andere Bewertung kommt nur in Betracht, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn erhalten soll (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, NStZ 2015, 225, 226).
- BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes: …
Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 461/21
Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO steht der Schuldspruchänderung auf die Revision des Angeklagten nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 4 StR 519/19, Rn. 7;… Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19 Rn. 5). - BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 461/21
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kommt es für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, NStZ 2015, 225, 226; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219).
- BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07
Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 461/21
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln kommt es für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 174/14, NStZ 2015, 225, 226; Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219). - BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verknüpfung zur Tateinheit durch …
Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 461/21
Die Strafkammer hat keine Feststellungen dazu getroffen, wem dieses Mobiltelefon zuzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2019 - 2 StR 246/19 Rn. 30 mwN). - BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19
Änderung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung (hier: Verbinden der besonders …
Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 4 StR 461/21
Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO steht der Schuldspruchänderung auf die Revision des Angeklagten nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 4 StR 519/19, Rn. 7; Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19 Rn. 5).
- BGH, 13.03.2024 - 5 StR 428/23
Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung von in …
Denn einen Rechtsfehler zeigt sie angesichts der untergeordneten, weisungsgebundenen und bis in die Einzelheiten vorgegebenen bloßen Fahrertätigkeit des Angeklagten nicht auf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2022 - 4 StR 461/21; vom 25. April 2023 - 5 StR 61/23). - BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen und Beteiligung bei …
Mit Blick auf seine zentrale Funktion für das "Kokstaxi"-Liefersystem sowie auf sein durch die Provisionszahlungen vermitteltes Eigeninteresse am Absatzerfolg hat das Landgericht den Angeklagten rechtsfehlerfrei als Mittäter jedenfalls der Fahrer angesehen (vgl. zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln BGH, Beschluss vom 11. April 2022 - 4 StR 461/21; speziell bei Vermittlungsgeschäften BGH, Beschluss vom 8. Juni 2022 - 5 StR 168/22, NStZ-RR 2022, 248).
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