Rechtsprechung
| BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 76a Abs. 1 Satz 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB; § 267 StPO; § 413 StPO; § 435 Abs. 1 StPO
Urteilsgründe (Wiedergabe der Einlassungen des Beschuldigten in der Hauptverhandlung); selbständige Einziehung (Anwendbarkeit nur im selbstständigen Einziehungsverfahren, nicht im Sicherungsverfahren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Lückenhafte Beweiswürdigung: Unterlassene Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO
Lückenhafte Beweiswürdigung: Unterlassene Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen - IWW
§ 63 StGB, § 267 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 21 StGB, § 74 Abs. 1 StGB, § 413 StPO, § 435 Abs. 1 StPO, § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Beweiswürdigung durch seine Einlassung in der Hauptverhandlung zur Sache; Anordnung der Einziehung des sichergestellten Messers im Sicherungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Beweiswürdigung durch seine Einlassung in der Hauptverhandlung zur Sache; Anordnung der Einziehung des sichergestellten Messers im Sicherungsverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 06.07.2020 - 113 Js 147/20
- LG Dortmund, 06.07.2020 - 34 KLs 7/20
- BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 148
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14
Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der …
Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299).Aus sachlich-rechtlichen Gründen ist aber regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 24. Juni 2020 ? 2 StR 416/19 und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).
- BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20
Urteilsgründe (Mitteilung der Einlassungen des Beschuldigten durch das …
Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299).Aus sachlich-rechtlichen Gründen ist aber regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 24. Juni 2020 ? 2 StR 416/19 und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
- BGH, 12.02.2020 - 1 StR 518/19
Urteilsgründe (erforderliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten)
Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299). - BGH, 12.12.2019 - 5 StR 444/19
Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Angaben zur Einlassung des Angeklagten)
Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299). - BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14
Keine Begründetheit der "Inbegriffsrüge" bei fehlender Erwähnung der Aussage …
Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299). - BGH, 01.09.2020 - 1 StR 205/20
Strafzumessung (erforderliche strafmildernde Berücksichtigung eines …
Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299). - BGH, 16.03.2016 - 4 StR 39/16
Selbständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren
Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
Die selbständige Einziehung eines Gegenstands gemäß § 76a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 74 Abs. 1 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbstständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2018 ? 4 StR 462/18; Beschluss vom 16. März 2016 ? 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256). - BGH, 24.06.2020 - 2 StR 416/19
Notwendige Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten im Urteil
Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
Aus sachlich-rechtlichen Gründen ist aber regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 24. Juni 2020 ? 2 StR 416/19 und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300). - BGH, 06.11.2018 - 4 StR 462/18
Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren (hier: Besenstiel)
Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
Die selbständige Einziehung eines Gegenstands gemäß § 76a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 74 Abs. 1 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbstständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2018 ? 4 StR 462/18; Beschluss vom 16. März 2016 ? 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256).
- BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19
Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten …
Denn diese beruht ausschließlich darauf, dass im Sicherungsverfahren nur Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet werden können, die gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB von der Einziehung zu unterscheiden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 4 StR 471/20, juris Rn. 8;… vom 3. März 2020 - 3 StR 597/19, juris Rn. 2). - BGH, 06.05.2025 - 4 StR 525/24
Darstellungsanforderungen (Beweiswürdigung: Einlassung des Angeklagten); …
Aus sachlich-rechtlichen Gründen ist aber regelmäßig wiederzugeben, ob und gegebenenfalls wie sich der Angeklagte eingelassen hat, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 4 StR 471/20 Rn. 4; für die Unterbringung nach § 63 StGB vgl. BGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20 Rn. 12;… Beschluss vom 1. September 2020 - 1 StR 205/20 Rn. 3; Beschluss vom 24. Juni 2020 - 2 StR 416/19;… Beschluss vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19 Rn. 3 f.;… Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 StR 444/19 Rn. 4;… Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14 Rn. 3;… Beschluss vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98 Rn. 4, juris). - BGH, 30.09.2024 - 6 StR 421/24
Urteilsgründe (Wiedergabe, ob und gegebenenfalls wie sich der Angeklagte in der …
a) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 4 StR 471/20, Rn. 4;… vom 14. Dezember 2022 ? 6 StR 449/22, Rn. 7). - BayObLG, 06.02.2024 - 202 ObOWi 90/24
Feststellungsanforderungen für LKW-Überholverstoß anlässlich sog. …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Wiedergabe der Einlassung zur sachlich-rechtlichen Überprüfung der Beweiswürdigung grundsätzlich geboten (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 27.09.2023 - 4 StR 148/23 bei juris; 28.09.2021 - 5 StR 140/21 = NStZ 2022, 187; 02.02.2021 - 4 StR 471/20 bei juris;… 15.12.2020 - 2 StR 476/19 = BGHR StGB § 73 Abs. 1 Erlangtes 2; 03.12.2020 - 4 StR 371/20 = StV 2021, 256 = NZV 2021, 329 = NStZ 2022, 228), weil diese den Umfang der Beweiswürdigung bestimmt.
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