Rechtsprechung
| BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 55 Abs. 2 StGB; § 69a StGB; § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB
Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher Nutzung eines mit einem falschen amtlichen Kennzeichen versehenen Fahrzeugs); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (noch nicht erledigte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung eines Fahrzeugführers: Konkurrenzen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug mit falschem amtlichen Kennzeichen und Tankbetrug; Sperrfristanordnung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 1 Nr 1 StVG, § 52 StGB, § 53 StGB, § 55 Abs 2 StGB, § 69 Abs 1 StGB
Strafverurteilung eines Fahrzeugführers: Konkurrenzen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug mit falschem amtlichen Kennzeichen und Tankbetrug; Sperrfristanordnung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung - verkehrslexikon.de
Fahren ohne Fahrerlaubnis klammert Tankbetrug und Benutzung eines falschen Kennzeichens
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 263 Abs. 1 StGB, § 263a StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 267 Abs. 1 3. Var. StGB, § 21 Abs. 1 StVG, § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB, § 265 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 69 Abs. 1, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 55 Abs. 2 StGB, § 69a StGB
- Wolters Kluwer
Wertung der ohne Bezahlung erfolgten Tankvorgänge als Betrug; Kokurrenzrechtliche Würdigung der Anfahrten und Abfahrten zu den Tankstellen mit Originalkennzeichen als vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis i.R.e. Dauerdelikts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1 ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Wertung der ohne Bezahlung erfolgten Tankvorgänge als Betrug; Kokurrenzrechtliche Würdigung der Anfahrten und Abfahrten zu den Tankstellen mit Originalkennzeichen als vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis i.R.e. Dauerdelikts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 30.10.2019 - 8 KLs 941 Js 23043/18
- BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 384
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Unterbrechung durch …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN).Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273).
Diese einheitliche Urkundenfälschung steht hier nicht nur mit dem zugleich und ebenfalls nur einheitlich verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, sondern auch ? insoweit im Wege der natürlichen Handlungseinheit ? mit den dabei begangenen Betrugstaten und den beiden in Unterbrechung von ein und derselben Fahrt ausgeführten beiden Computerbetrugstaten (Fälle 70 und 73 der Urteilsgründe) in Tateinheit (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, NStZ 2018, 205 Rn. 5; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16;… Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 5 und 6 mwN).
- BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
Tateinheit (Dauerdelikt; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Klammerwirkung)
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN).Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273).
- BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15
Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Denn die mehrfache Nutzung eines mit einem falschen amtlichen Kennzeichen versehenen Fahrzeugs stellt nur ein einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde gemäß § 267 Abs. 1 Var. 3 StGB dar, sofern diese Art der Nutzung - wovon hier auszugehen ist - dem schon bei der Fälschung - hier der Anbringung des falschen Kennzeichens - bestehenden Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702 Rn. 10 mwN).
- BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13
Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens; …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Diese einheitliche Urkundenfälschung steht hier nicht nur mit dem zugleich und ebenfalls nur einheitlich verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, sondern auch ? insoweit im Wege der natürlichen Handlungseinheit ? mit den dabei begangenen Betrugstaten und den beiden in Unterbrechung von ein und derselben Fahrt ausgeführten beiden Computerbetrugstaten (Fälle 70 und 73 der Urteilsgründe) in Tateinheit (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, NStZ 2018, 205 Rn. 5; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 5 und 6 mwN). - BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16
Urkundenfälschung (Nutzung gestohlener amtlicher Kennzeichen im öffentlichen …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Diese einheitliche Urkundenfälschung steht hier nicht nur mit dem zugleich und ebenfalls nur einheitlich verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, sondern auch ? insoweit im Wege der natürlichen Handlungseinheit ? mit den dabei begangenen Betrugstaten und den beiden in Unterbrechung von ein und derselben Fahrt ausgeführten beiden Computerbetrugstaten (Fälle 70 und 73 der Urteilsgründe) in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, NStZ 2018, 205 Rn. 5; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16;… Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 5 und 6 mwN). - BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03
Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN). - BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17
Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Dies reicht für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit aus (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2017 - 1 StR 72/17, NStZ-RR 2018, 50, 51 mwN). - BGH, 27.02.2020 - 4 StR 1/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sperre für die Erteilung einer …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter, wenn in der früheren Entscheidung eine noch nicht erledigte Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen, die dann die alte Sperre gegenstandslos werden lässt, aber bereits mit der Rechtskraft der früheren Entscheidung zu laufen beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 5; Beschluss vom 27. April 2017 - 2 StR 9/17, StV 2018, 415; Beschluss vom 19. September 2000 ? 4 StR 320/00, NStZ 2001, 245 mwN;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 69a StGB Rn. 12). - BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00
StGB §§ 55 Abs. 2, 69a
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter, wenn in der früheren Entscheidung eine noch nicht erledigte Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen, die dann die alte Sperre gegenstandslos werden lässt, aber bereits mit der Rechtskraft der früheren Entscheidung zu laufen beginnt (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 5; Beschluss vom 27. April 2017 - 2 StR 9/17, StV 2018, 415; Beschluss vom 19. September 2000 ? 4 StR 320/00, NStZ 2001, 245 mwN;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 69a StGB Rn. 12). - BGH, 27.04.2017 - 2 StR 9/17
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Berücksichtigung der Erledigung einer …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat der Tatrichter, wenn in der früheren Entscheidung eine noch nicht erledigte Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen, die dann die alte Sperre gegenstandslos werden lässt, aber bereits mit der Rechtskraft der früheren Entscheidung zu laufen beginnt (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 5; Beschluss vom 27. April 2017 - 2 StR 9/17, StV 2018, 415; Beschluss vom 19. September 2000 ? 4 StR 320/00, NStZ 2001, 245 mwN;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 69a StGB Rn. 12).
- BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20
Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der …
Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat dann zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, Rn. 7;… Beschluss vom 23. August 2017 - 1 StR 173/17, NJW 2018, 87, Rn. 24 m. Anm. Hoven; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, Tz. 10;… Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871, Rn. 5 mwN). - BGH, 24.11.2022 - 2 StR 55/22
Tateinheit des Tankstellenbetrugs und des vorsätzlichen Fahrens ohne …
Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 mwN).Der Gesamtstrafenausspruch kann bestehen bleiben, denn der Senat vermag auszuschließen, dass die Strafkammer angesichts der Vielzahl der verbleibenden Einzelstrafen und des Umstandes, dass der Schuldumfang durch die abweichende Bewertung der Konkurrenzen nicht gemindert wird, auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22 Rn. 4 und vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 mwN).
- BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23
Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Verfahrenshindernis); Handeltreiben mit …
Etwas Anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18; vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 und vom 24. November 2022 - 2 StR 55/22). - BGH, 21.06.2022 - 4 StR 133/22
Betäubungsmitteldelikt: Konkurrenzrechtliche Bewertung von Gesetzesverstößen des …
Bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 2 StGB hat das Tatgericht, wenn in der früheren Entscheidung eine noch nicht erledigte Sperre gemäß § 69a StGB bestimmt war und der Angeklagte erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, die seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt, eine neue einheitliche Sperre festzusetzen, welche die frühere Sperre gegenstandslos werden lässt, aber bereits mit der Rechtskraft der früheren Entscheidung zu laufen beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 386;… Beschluss vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 5; Beschluss vom 19. September 2000 - 4 StR 320/00, NStZ 2001, 245 mwN;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 69a StGB Rn. 12). - LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22 Die Nutzung des Fahrzeugs mit den Kennzeichenschildern stellt ein Gebrauchmachen dar (BGH in NStZ-RR 2020, 384).
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