Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 260 Abs. 3 StPO; § 263 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB; § 78 a StGB
Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung; Betrug; (Verjährungsunterbrechende) Handlung - Judicialis
StPO § 260 Abs. 3; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78 Abs. 4; ; StGB § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Verjährung - Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß - Haftbefehl - Betrügerische Schädigung - Betrug - Täuschungshandlung - Großbanken - Kreditgebende Hausbank
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 85
- StV 2000, 473
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98
Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar
Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99
Dazu gehören hier insbesondere diejenigen - ursprünglich gegen den Angeklagten erhobenen - Vorwürfe, die nicht Gegenstand des angefochtenen Urteils und damit auch nicht der revisionsrechtlichen Überprüfung geworden sind (vgl. BGH NJW 1999, 1562, 1564;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 8 StrEG Rdn. 16). - BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96
Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen …
Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99
Tateinheit kommt nur dann in Betracht, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind; dagegen vermögen ein einheitliches Motiv, eine Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel - Zweck -Verknüpfung oder eine Grund - Folge - Beziehung eine Tateinheit nicht zu begründen (BGHSt 43, 317, 319;… Rissing-van Saan in LK StGB 11. Aufl. § 52 Rdn. 18 ff.). - BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung …
Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99
Ebenso kann in den Erörterungen der Sach- und Rechtslage mit den Verteidigern des Angeklagten am 12. Oktober 1994 und am 25. November 1994 (Bl. 352 11, 397 II) keine Bekanntgabe der Einleitung eines auf den Betrug zum Nachteil der Beteiligungsgesellschaften gerichteten Ermittlungsverfahrens gemäß § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB gesehen werden (vgl. BGH wistra 1992, 253, 255;… BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Anordnung 1;… Jähnke aaO § 78 c Rdn. 21).
- BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines …
Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99
Ebenso kann in den Erörterungen der Sach- und Rechtslage mit den Verteidigern des Angeklagten am 12. Oktober 1994 und am 25. November 1994 (Bl. 352 11, 397 II) keine Bekanntgabe der Einleitung eines auf den Betrug zum Nachteil der Beteiligungsgesellschaften gerichteten Ermittlungsverfahrens gemäß § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB gesehen werden (vgl. BGH wistra 1992, 253, 255; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Anordnung 1;… Jähnke aaO § 78 c Rdn. 21). - BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87
Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG
Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99
Rn. 6 2. Die Entscheidung über die Kosten und Auslagen folgt aus § 467 Abs. 1 StPO; für eine Anwendung Angeklagten wegen der erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen bleibt dem Landgericht überlassen; denn - die Prüfung, ob eine Entschädigung zu gewähren ist, muß sich auf den gesamten Sachverhalt erstrecken, der die Strafverfolgungsmaßnahmen ausgelöst hat (BGH NJW 1988, 2483, 2485). - BGH, 02.09.1992 - 3 StR 110/92
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Eintritt einer …
Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99
Der Umstand allein, daß die Beteiligungen in verschiedenen, in Ablichtung zum vorliegenden Verfahren genommenen Unterlagen beiläufig Erwähnung fanden - etwa in der (ursprünglich) anonymen Anzeige des Angeklagten, in dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10. Januar 1994 sowie in den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen vom 24. Mai 1989 und vom 21. September 1989 (Bl. 36 I, 87 I, 191 I, 195 I) genügt nicht; die Veranlassung der geschädigten Gesellschaften, sich an der B. AG zu beteiligen, ist -wie dem Akteninhalt eindeutig zu entnehmen ist zunächst nicht als mögliche Tathandlung des Angeklagten erkannt sowie zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht und daher auch nicht vom Verfolgungswillen der Strafverfolgungsorgane umfaßt worden (vgl. BGH NStE Nr. 5 zu § 78 c StGB; BGH, Urteile vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64 und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 165/78; vgl. ferner BGH wistra 1991, 272, 273; StV 1993, 71, 72;… BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 1, 3;… Jähnke aaO § 78 c Rdn. 8;… Schäfer, Festschrift für Dünnebier (1982) S. 545, 548)). - BGH, 07.05.1996 - 4 StR 687/95
Unterbrechung der Verjährung - Beauftragten eines Wirtschaftsprüfers
Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99
Anhaltspunkte für eine einheitliche Täuschungshandlung auch gegenüber den Hausbanken lassen sich dem angefochtenen Urteil indes nicht entnehmen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 30), zumal die W.L. als Gesellschafterin der W.K.mbH nicht zu den Hausbanken gehörte und die zu diesem Kreis zählende B. V. nicht an einer der hier geschädigten Gesellschaften beteiligt war. - BGH, 24.08.1994 - 2 StR 279/94
Unterbrechung der Verjährung einer Straftat
Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99
Der Umstand allein, daß die Beteiligungen in verschiedenen, in Ablichtung zum vorliegenden Verfahren genommenen Unterlagen beiläufig Erwähnung fanden - etwa in der (ursprünglich) anonymen Anzeige des Angeklagten, in dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10. Januar 1994 sowie in den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen vom 24. Mai 1989 und vom 21. September 1989 (Bl. 36 I, 87 I, 191 I, 195 I) genügt nicht; die Veranlassung der geschädigten Gesellschaften, sich an der B. AG zu beteiligen, ist -wie dem Akteninhalt eindeutig zu entnehmen ist zunächst nicht als mögliche Tathandlung des Angeklagten erkannt sowie zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht und daher auch nicht vom Verfolgungswillen der Strafverfolgungsorgane umfaßt worden (vgl. BGH NStE Nr. 5 zu § 78 c StGB; BGH, Urteile vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64 und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 165/78; vgl. ferner BGH wistra 1991, 272, 273; StV 1993, 71, 72; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 1, 3;… Jähnke aaO § 78 c Rdn. 8;… Schäfer, Festschrift für Dünnebier (1982) S. 545, 548)). - BGH, 10.06.1987 - 3 StR 97/87
Notwendigkeit ordnungsmäßiger Anmeldung der Leiharbeitnehmer und Abgabe …
Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99
Der Umstand allein, daß die Beteiligungen in verschiedenen, in Ablichtung zum vorliegenden Verfahren genommenen Unterlagen beiläufig Erwähnung fanden - etwa in der (ursprünglich) anonymen Anzeige des Angeklagten, in dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10. Januar 1994 sowie in den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen vom 24. Mai 1989 und vom 21. September 1989 (Bl. 36 I, 87 I, 191 I, 195 I) genügt nicht; die Veranlassung der geschädigten Gesellschaften, sich an der B. AG zu beteiligen, ist -wie dem Akteninhalt eindeutig zu entnehmen ist zunächst nicht als mögliche Tathandlung des Angeklagten erkannt sowie zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht und daher auch nicht vom Verfolgungswillen der Strafverfolgungsorgane umfaßt worden (vgl. BGH NStE Nr. 5 zu § 78 c StGB; BGH, Urteile vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64 und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 165/78; vgl. ferner BGH wistra 1991, 272, 273; StV 1993, 71, 72; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 1, 3;… Jähnke aaO § 78 c Rdn. 8;… Schäfer, Festschrift für Dünnebier (1982) S. 545, 548)). - BGH, 21.06.1978 - 2 StR 165/78
Anforderungen an das Erfordernis der Öffentlichkeit der Verhandlung, bei …
Auszug aus BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99
Der Umstand allein, daß die Beteiligungen in verschiedenen, in Ablichtung zum vorliegenden Verfahren genommenen Unterlagen beiläufig Erwähnung fanden - etwa in der (ursprünglich) anonymen Anzeige des Angeklagten, in dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10. Januar 1994 sowie in den Protokollen der Aufsichtsratssitzungen vom 24. Mai 1989 und vom 21. September 1989 (Bl. 36 I, 87 I, 191 I, 195 I) genügt nicht; die Veranlassung der geschädigten Gesellschaften, sich an der B. AG zu beteiligen, ist -wie dem Akteninhalt eindeutig zu entnehmen ist zunächst nicht als mögliche Tathandlung des Angeklagten erkannt sowie zum Gegenstand der Ermittlungen gemacht und daher auch nicht vom Verfolgungswillen der Strafverfolgungsorgane umfaßt worden (vgl. BGH NStE Nr. 5 zu § 78 c StGB; BGH, Urteile vom 27. Januar 1965 - 2 StR 53/64 und vom 21. Juni 1978 - 2 StR 165/78; vgl. ferner BGH wistra 1991, 272, 273; StV 1993, 71, 72;… BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 1, 3;… Jähnke aaO § 78 c Rdn. 8;… Schäfer, Festschrift für Dünnebier (1982) S. 545, 548)). - BGH, 27.01.1965 - 2 StR 53/64
Besonders schwerer Fall des Betrugs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer …
- BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18
Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert; …
Die bloße Gleichzeitigkeit zweier Tatbegehungen reicht dazu nicht aus (BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85). - BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99
BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf
Der Verfolgungswille der Strafverfolgungsbehörden ist danach das entscheidende Kriterium für die sachliche Reichweite der Unterbrechungswirkung (vgl. BGH wistra 2000, 17 m.w.N.). - BGH, 02.07.2013 - 4 StR 187/13
Unerlaubter Waffenbesitz (Vorderschaftrepetierflinte als Waffe i.S.d. § 2 Abs. 3 …
Zwar vermögen - was das Landgericht nicht verkannt hat - ein einheitliches Motiv, eine Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung eine Tateinheit nicht zu begründen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85; Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319 mwN).
- BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03
Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten …
Entsteht der Schaden erst durch verschiedene Ereignisse und vergrößert er sich durch sie nach und nach, dann ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses für die Beendigung maßgebend (vgl. BGHSt 27, 342, 343; BGHSt 46, 159, 166/167; BGH NStE Nr. 4 zu § 78a StGB; BGH wistra 2001, 339; BGH NStZ 2000, 85; OLG Koblenz MDR 1993, 70; OLG Karlsruhe wistra 1995, 154). - BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12
Unerlaubter Besitz von Schusswaffen; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Die bloße Gleichzeitigkeit reicht dazu nicht aus (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85; Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319). - OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15
Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien
In Verfahren wegen einer Mehrzahl selbstständiger Taten wirkt die Unterbrechung in der Regel für alle, es sei denn, dass die Unterbrechungshandlung erkennbar nur eine der Taten betrifft oder dass der Verfolgungswille der Strafverfolgungsbehörden sich erkennbar auf ein oder mehrere Taten beschränkt (BGH NStZ 1996, 274; 2000, 85; 2000, 427;… Fischer a.a.O., § 78c, Rn. 6). - BGH, 24.11.2021 - 2 StR 288/21
Besitz einer vollautomatischen Schusswaffe; Ausüben der tatsächlichen Gewalt über …
Eine zeitgleiche Aufbewahrung von Waffen und Betäubungsmitteln kann die Annahme einer Handlungseinheit regelmäßig nur dann rechtfertigen, wenn darüber hinaus ein - hier gerade nicht festgestellter - funktionaler Zusammenhang zwischen beiden Besitzlagen besteht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 78/99, NStZ 2000, 85; Beschluss vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12, NStZ-RR 2013, 82).
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