Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 4 U 107/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 488 Abs. 1
Wirksamkeit der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Genossenschaftsbank wegen wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Wirksamkeit der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Genossenschaftsbank bei geringen Zahlungsrückständen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Wirksamkeit der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Genossenschaftsbank bei geringen Zahlungsrückständen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch eine Genossenschaftsbank wegen wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung der Geschäftsbeziehung durch Genossenschaftsbank
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 29.08.2012 - 8 O 321/11
- OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 4 U 107/12
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 9 U 223/16
Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag: Kündigungsrecht des Darlehensgebers bei …
Rn. 41 Zum einen gilt auch für diesen Vertrag die Bestimmung des § 490 BGB, dessen Voraussetzungen nach den obigen Ausführungen grds. auch gegeben sind (in der von den Klägern zitierten Entscheidung OLG Brandenburg, Urt. v. 17.09.2014, 4 U 107/12, juris, hat das Gericht offenbar eine Vermögensverschlechterung verneint).Und selbst wenn man (wie offenbar das OLG Brandenburg, Urt. v. 17.09.2014, 4 U 107/12, juris, Rn. 67, das in diesem Fall § 140 BGB heranzieht) von einer Unteilbarkeit einer für die gesamte Geschäftsverbindung ausgesprochenen Kündigung ausgehen wollte, ergibt sich nichts anderes.
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de
ARB 94 § 5 Abs. 3 Buchst. b
Umfang der Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines Vergleichs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsstreit verglichen: Zahlt Rechtsschutzversicherung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Prozessvergleich und die Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfassende Deckungszusage einschränkende Rechtsschutzklausel ist im Interesse des Versicherungsnehmers eng auszulegen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines Vergleichs
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 16.01.2012 - 8 O 735/11
- OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1839
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung …
Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
Die Klausel hat den Zweck, Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Erledigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (so der BGH in seinem Urteil v. 25.01.2006 zur ähnlichen Klausel des § 2 Abs. 1 b ARB 1975 - IV ZR 207/04, zit. nach juris; ebenso schon BGH VersR 1977, 809). - BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76
Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines …
Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
Die Klausel hat den Zweck, Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Erledigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (so der BGH in seinem Urteil v. 25.01.2006 zur ähnlichen Klausel des § 2 Abs. 1 b ARB 1975 - IV ZR 207/04, zit. nach juris; ebenso schon BGH VersR 1977, 809). - BGH, 20.02.1985 - IVa ZR 137/83
Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers bei freiwilliger Übernahme der …
Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
Danach muss ein Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer - auch unter Berücksichtigung dessen Interesses an einem möglichst lückenlosen Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen - nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, die diesem im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (so auch BGH VersR 1985, 538; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
- OLG Hamm, 02.06.1999 - 20 U 233/98
Deckungsausschluß bei einer dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens nicht …
Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
Danach muss ein Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer - auch unter Berücksichtigung dessen Interesses an einem möglichst lückenlosen Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen - nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, die diesem im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (so auch BGH VersR 1985, 538; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276). - LG Bielefeld, 10.03.2003 - 8 O 172/02
Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch bei Leistung auf Grund eines …
Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
Der Kläger hatte - nach seinem Vortrag im Vorprozess (8 O 172/02) - Herrn Sch. einen Betrag von 220.000,- DM zur (sicheren und profitablen) Verwaltung übergeben, um im späteren Bedarfsfall seine Rente aufzubessern. - OLG Nürnberg, 04.06.1981 - 8 U 341/81
Rechtsschutzversicherer; Vergleich; Übernahme der Kosten; Aufteilungsmaßstab; …
Auszug aus OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12
Danach muss ein Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer - auch unter Berücksichtigung dessen Interesses an einem möglichst lückenlosen Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen - nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, die diesem im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (so auch BGH VersR 1985, 538; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.12.2012 - I-4 U 107/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- stroemer.de
Krimi-Dinner
- rechtsportal.de
BGB § 780; BGB § 781; BGB § 126; HGB § 350
Anforderungen an die Form einer Unterlassungserklärung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei einem Kaufmann kann das Schriftformerfordernis für eine Unterlassungserklärung entfallen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Form einer Unterlassungserklärung
Verfahrensgang
- LG Bochum, 20.04.2012 - I.10 O 122/11
- OLG Hamm, 13.12.2012 - I-4 U 107/12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09
Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages
Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
Eine damit begründete Loslösung oder Änderung bestehender Vertragsbeziehungen kommt nur in Betracht, um untragbare mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbare Folgen zu vermeiden (BGHZ 133, 316 - Altunterwerfung I; BGH GRUR 2010, 946).Die Auflösung eines Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bietet eine außerhalb des Vertrages liegende, von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, sich von den vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu lösen (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).
Rn. 69 Ein Unterwerfungsvertrag kann wie jedes andere Dauerschuldverhältnis grundsätzlich auch ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).
Dies ist im Allgemeinen nur dann anzunehmen, wenn die Gründe, auf die die Kündigung gestützt wird, im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen (BGH - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).
- BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95
Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
Die Auflösung eines Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bietet eine außerhalb des Vertrages liegende, von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, sich von den vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu lösen (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).Rn. 69 Ein Unterwerfungsvertrag kann wie jedes andere Dauerschuldverhältnis grundsätzlich auch ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).
- BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95
Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs
Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
Eine damit begründete Loslösung oder Änderung bestehender Vertragsbeziehungen kommt nur in Betracht, um untragbare mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbare Folgen zu vermeiden (BGHZ 133, 316 - Altunterwerfung I; BGH GRUR 2010, 946). - OLG Karlsruhe, 11.03.1998 - 6 U 141/97
Anfechtung einer irrtümlich eingegangenen Unterlassungsverpflichtung wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
Rn. 83 Grundsätzlich kann allein durch eine objektiv fehlerhafte Darstellung der Rechtslage in einer Abmahnung nicht der Vorwurf der Verletzung von - aus der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss des Unterlassungsvertrages resultierenden - Sorgfaltspflichten durch den Abmahnenden begründet werden (…Ahrens-Achilles, 6. Aufl., Kap 7 Rn 38 Fn 129; a.A. wohl OLG Karlsruhe OLGR CR 1998, 361). - BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
Denn danach reicht allein die objektiv unbegründete Abmahnung grundsätzlich nicht aus, Ansprüche des Abgemahnten zu begründen (BGH WRP 1965, 97 - Kaugummikugeln).
- OLG Hamm, 16.04.2026 - 2 MK 1/22
Musterfeststellungssache Verbraucherzentrale Hessen e. V. gegen Stromio GmbH u. …
Gleiches gilt für eine fristlose Kündigung aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Absatz 3 Satz 2 BGB, sofern beide Rechtsinstitute für den Fall der Vertragsauflösung überhaupt nebeneinander Anwendung finden (bejahend OLG Hamm, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 U 107/12, juris Rn. 50, 55; OLG Dresden…, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 5 U 1669/16, juris Rn. 15;… BeckOGK BGB/Martens, Stand: 01.03.2026, § 314 Rn. 92 ff.;… Erman/Böttcher, BGB, 17. Aufl., § 314 Rn. 16;… HK-BGB/Fries, 12. Aufl., § 314 Rn. 2; Feldhahn, NJW 2005, 3281, 3283;… verneinend [Vorrang des § 314 BGB] Grüneberg/Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 313 Rn. 14 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 9. Oktober 1997 - VIII ZR 266/95, ZIP 1997, 257, 259 zur Rechtslage vor der Schuldrechtsreform;… Jauernig/Stadler, BGB, 19. Aufl., § 313 Rn. 12 (anders dies., aaO Rn. 29);… Herold/Schwabach, NJW 2023, 2525 Rn. 30;… PWW/Stürner, BGB, 21. Aufl., § 314 Rn. 18 [Vorrang des § 313 Abs. 3 Satz 2 BGB;… in diese Richtung wohl auch NK-BGB/Jung, 4. Aufl., § 314 Rn. 28). - LG Hamburg, 20.11.2017 - 308 O 343/15
Unterlassungsvertrag: Anspruch auf eine Vertragsstrafe; Bemessung der Höhe der …
- OLG Hamm, 17.05.2022 - 4 U 84/21 Rn. 61 Ungeachtet dessen hat der Senat bereits in der vom Beklagten selbst zitierten Entscheidung vom 13.12.2012 (Az. 4 U 107/12, Rn. 51 mwN., zit. nach juris) ausgeführt, dass der Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Durchbrechung des Grundsatzes "pacta sunt servanda" bedeutet und aufgrund dessen an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.
Eine unzumutbare Einschränkung seiner Tätigkeit ist nicht zu befürchten (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2012 aaO., Rn. 54, zit. nach juris).
- LG München I, 25.02.2022 - 3 HK 14399/21
Unterwerfungserklärung, Elektronisches Dokument, Elektronischer Rechtsverkehr, …
Rn. 5 Aus den von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Landgerichts München I - 1 HK O 6258/17 und des OLG Hamm vom 13.12.2012 - 4 U 107/12 ergibt sich nichts Abweichendes; insbesondere war dort der Schuldner offenbar nicht aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung im Original vorzulegen.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 24.01.2013 - 4 U 107/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 2197 BGB, §§ 2197 ff BGB, § 159 VVG, § 315 InsO, §§ 315ff InsO
Nachlassinsolvenzverwalter: Anspruch aus einem Kapitallebensversicherungsvertrag bei fehlender Bestimmung eines Bezugsrechts - ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 2197; VVG § 159; InsO § 315
Rechtsfolgen einer an eine Lebensversicherung vorgenommenen Mitteilung einer mit letztwilliger Verfügung angeordneten Testamentsvollstreckung - Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der Mitteilung einer Anordnung der Testamentsvollstreckung an einen Lebensversicherer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Bezugsrechtserklärung des Versicherungsnehmers bei bloßer Information der Versicherung
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 30.05.2012 - 3 O 63/11
- OLG Zweibrücken, 24.01.2013 - 4 U 107/12
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