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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8623
OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13 (https://dejure.org/2015,8623)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2015 - 4 U 111/13 (https://dejure.org/2015,8623)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 4 U 111/13 (https://dejure.org/2015,8623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 315 Abs 1 BGB, § 633 Abs 2 S 1 BGB, § 637 Abs 3 BGB
    Bauvertrag: Vertragsauslegung hinsichtlich der Beschaffenheitsvereinbarung; konkludente Leistungsbestimmung des Unternehmers zur Hochwassergeeignetheit des Wärmedämmverbundsystems im Erdgeschossbereich; Rechtslage bei Beschaffenheitsvereinbarung über die Einhaltung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebaut wie beschrieben, trotzdem Baumangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fassade "gebaut wie beschrieben" - Auch wenn sie der Baubeschreibung entspricht, kann eine Bauleistung mangelhaft sein, wenn "das Werk" wichtige Funktionen nicht erfüllt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebaut wie beschrieben: Leistung trotzdem mangelhaft! (IBR 2015, 303)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mangel der Bauträgerleistung: Zuschuss des Erwerbers in Höhe von Sowieso-Kosten? (IBR 2015, 311)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauausführung trotz fehlender anerkannter Regeln der Technik: Leistung mangelhaft! (IBR 2015, 305)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 412
  • NZBau 2016, 29
  • BauR 2015, 1367
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13
    Rn. 64 Welche Beschaffenheit des Werks zwischen den Parteien vereinbart ist, ist durch Auslegung des Vertrags zu ermitteln (vgl. BGH NJW 2008, 511 Rn. 15; BGH Urteil vom 08.05.2014 - VII ZR 203/11, zitiert nach juris)).

    Sofern eine vertragliche Beschreibung der Ausführungsart mit Angaben über den mit der Ausführung erstrebten Erfolg zusammentrifft, schuldet der Werkunternehmer nicht nur die bestimmte Ausführungsart, sondern auch den Erfolg (vgl. BGH NJW 2008, 511 Rn. 15; BGH Urteil vom 08.05.2014- VII ZR 203/11, zitiert nach juris).

    Die Kostentragungspflicht des Unternehmers entfällt nach ständiger Rechtsprechung aber im Hinblick auf sogenannte Sowieso-Kosten (vgl. BGH NJW 2008, 511 Rn. 19; BGH NJW 1984, 2457, 2458).

  • BGH, 08.05.2014 - VII ZR 203/11

    Bauvertrag: Mängelrechte bei Errichtung einer Stahlbeton-Glasfassade mit spontan …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13
    Rn. 64 Welche Beschaffenheit des Werks zwischen den Parteien vereinbart ist, ist durch Auslegung des Vertrags zu ermitteln (…vgl. BGH NJW 2008, 511 Rn. 15; BGH Urteil vom 08.05.2014 - VII ZR 203/11, zitiert nach juris)).

    Sofern eine vertragliche Beschreibung der Ausführungsart mit Angaben über den mit der Ausführung erstrebten Erfolg zusammentrifft, schuldet der Werkunternehmer nicht nur die bestimmte Ausführungsart, sondern auch den Erfolg (…vgl. BGH NJW 2008, 511 Rn. 15; BGH Urteil vom 08.05.2014- VII ZR 203/11, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH NJW-RR 2008, 971 f.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13
    Der Richter darf sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH Urteil vom 17.02.1970, III ZR 139/67, NJW 1970, 946).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13
    Derartige konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhaltes unterlaufen sind (BGH Urteil vom 12.3. 2004, V ZR 257/03, NJW 2004, 1876).Ein Verfahrensfehler liegt vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind, d.h. wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder wenn sie gegen Denk- Natur- und Erfahrungssätze verstößt.
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 134/12

    Werkmangel: Standsicherheitsnachweis für eine Treppe als geschuldete …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13
    Soweit die Parteien die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vereinbart haben, ist ein Werk vielmehr bereits dann mangelhaft, wenn die Werkstoffe nicht einen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendigen Gebrauchstauglichkeitsnachweis haben (vgl. BGH NJW 2013, 1226 Rn. 12 unter Verweis auf OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146, 147;… vgl. ferner BGH NJW-RR 2011, 1240 Rn. 11 unter Verweis auf BGH BauR 1981, 577, 579).
  • BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Baumangel bei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13
    Vielmehr soll der Besteller in diesen Fällen andere Maßnahmen einfordern dürfen, sofern diese erforderlich sind, um das mit dem Vertrag verfolgte Ziel zu erreichen (vgl. BGH NJW 2014, 620 Rn. 15).
  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13
    Dies bedarf einer nachvollziehbaren, sich ggf. mit der Ambivalenz der Indiztatsachen auseinandersetzenden Begründung (vgl. BGH Urteil vom 22.01.1991, VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894f.).
  • BGH, 21.04.2011 - VII ZR 130/10

    Werkvertrag: Mangel an einem funktionstauglichen Rundbogenfenster bei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13
    Soweit die Parteien die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vereinbart haben, ist ein Werk vielmehr bereits dann mangelhaft, wenn die Werkstoffe nicht einen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendigen Gebrauchstauglichkeitsnachweis haben (…vgl. BGH NJW 2013, 1226 Rn. 12 unter Verweis auf OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146, 147; vgl. ferner BGH NJW-RR 2011, 1240 Rn. 11 unter Verweis auf BGH BauR 1981, 577, 579).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 40/80

    Umfang des Leistungsverweigerungsrechts wegen mangelhafter Werkausführung bei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.02.2015 - 4 U 111/13
    Soweit die Parteien die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vereinbart haben, ist ein Werk vielmehr bereits dann mangelhaft, wenn die Werkstoffe nicht einen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendigen Gebrauchstauglichkeitsnachweis haben (…vgl. BGH NJW 2013, 1226 Rn. 12 unter Verweis auf OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146, 147; vgl. ferner BGH NJW-RR 2011, 1240 Rn. 11 unter Verweis auf BGH BauR 1981, 577, 579).
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90

    Mängelbeseitigungskosten

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 17/99

    Haftung des Bauunternehmers bei fehlender Genehmigungsfähigkeit des …

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1995 - 22 U 46/95

    Dachbahn ohne DIN-Tauglichkeitsnachweis ist mangelhaft!

  • BGH, 24.11.1988 - VII ZR 222/87

    Mangel eines Bauwerks; Nutzbarkeit eines Büroraums

  • LG Hamburg, 26.07.2013 - 325 O 315/08

    Mängelbeseitigung - Anforderungen an Wärmedämmung an Gebäuden in …

  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Die für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit maßgeblichen Kriterien entsprechen denen, die bei der gemäß § 635 Abs. 3 BGB gebotenen Prüfung des unverhältnismäßigen Nacherfüllungsaufwands heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - VII ZR 179/11 - NZBau 2013, 99; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. März 2015 - 1 U 87/10 -zitiert nach juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 4 U 111/13 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 185/17

    Risse am Nachbarhaus sind kein Indiz für schlecht ausgeführte …

    Die Begrifflichkeiten haben einen unterschiedlichen Inhalt (vgl. OLG Hamburg IBR 2015, 305).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2023 - 22 U 300/21

    Höhe des Vorschussanspruchs für die Sanierung von Betonmängeln in …

    An der Rechtskraft der Entscheidung nimmt diese Vorfrage nicht teil (OLG Hamburg, Urt. v. 19.02.2015 - 4 U 111/13, NZBau 2016, 29 Rn. 75; Rodemann NZBau 2022, 713, 715).

    Er muss sich nicht auf Experimente einlassen (OLG Hamburg, Urt. v. 05.11.2015 - VII ZR 144/14, NZBau 2016, 29 Rn. 75).

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2020 - 4 U 11/14

    Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!

    Erforderlich sind die Aufwendungen, die mit Sicherheit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes dienen (…vgl. BGH, NJW 2014, 620 , juris Rdn. 15;… BGH, NJW-RR 2010, 1604 , juris Rdn. 20; OLG Hamburg, NJW 2016, 412 , juris Rdn. 75;… MünchKomm( BGB )-Busche, aaO., § 637 BGB , Rdn. 21).
  • OLG Rostock, 15.09.2020 - 4 U 16/20

    Unabhängigkeit der Unternehmer-Prüfpflicht von tatsächlichen Kenntnissen

    Dann hat der Unternehmer diesen Erfolg herbeizuführen, auch wenn sich die beabsichtigte Ausführungsart nachträglich als unzureichend erweist und aufwändigere als die kalkulierten Maßnahmen erforderlich werden (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 19.02.2015, Az.: 4 U 111/13, - zitiert nach juris -, Rn. 97 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 11.09.2019 - 5 U 128/16

    Keine Abnahme durch den Abnahmeausschuss!

    Dann hat der Unternehmer diesen Erfolg herbeizuführen, auch wenn sich die beabsichtigte Ausführungsart nachträglich als unzureichend erweist und aufwändigere als die kalkulierten Maßnahmen erforderlich werden (vgl. HansOLG Hamburg, Urteil vom 19.02.2015, Az.: 4 U 111/13).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2026 - 21 U 47/24

    Kirchliche Vorschriften über Errichtung gesiegelter Urkunden über Privatgeschäfte …

    Daran ändert nichts, dass dem Besteller die Verwendung des erlangten Betrags freistehen mag, solange dieser statt für die bei seiner Kalkulation zugrunde gelegten Maßnahme für eine andere, ebenso vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung verwendet worden ist (vgl. OLG Hamburg NJW 2016, 412, juris Rn. 75; Rodemann NZBau 2022, 713, 715).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2025 - 21 U 47/24

    Mehrere Sanierungsmaßnahmen möglich: Wie ist die Vorschusshöhe zu ermitteln?

    Daran ändert nichts, dass dem Besteller die Verwendung des erlangten Betrags freistehen mag, solange dieser statt für die bei seiner Kalkulation zugrunde gelegten Maßnahme für eine andere, ebenso vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung verwendet worden ist (vgl. OLG Hamburg NJW 2016, 412,; Rodemann NZBau 2022, 713, 715).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 6 U 81/14

    Bauvertrag: Vorschuss- und Schadenersatzanspruch eines Auftraggebers; …

    Solche nicht ersatzfähigen Sowiesokosten sind Kosten für Leistungen, die zur Herbeiführung des vertraglich vereinbarten Erfolgs an sich erforderlich gewesen wären, von beiden Parteien jedoch von vornherein nicht berücksichtigt worden sind (ua. OLG Hamburg, Urteil vom 19. Februar 2015 - 4 U 111/13).
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