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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 130/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19897
OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 130/08 (https://dejure.org/2009,19897)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2009 - 4 U 130/08 (https://dejure.org/2009,19897)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2009 - 4 U 130/08 (https://dejure.org/2009,19897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § ... 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 10; ; BGB § 204 Abs. 2; ; BGB § 204 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 204 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 766; ; BGB § 768; ; BGB § 768 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 776; ; ZPO § 421; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488; BGB § 765; BGB § 774
    Inanspruchnahme von Sicherheiten für eine Darlehensforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Inanspruchnahme von Sicherheiten für eine Darlehensforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.2004 - IX ZR 155/03

    Hemmung der Verjährung des Anfechtungsanspruchs durch Antrag des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 130/08
    Sämtliche Hemmungstatbestände zeitigen vielmehr dieselben Wirkungen (vgl. dazu BGH Urteil vom 28.09.2004 - IX ZR 155/03).
  • BGH, 07.05.2002 - XI ZR 236/01

    Kündigung eines Kredits aufgrund zum Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannter …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 130/08
    b) Die zwischen der Klägerin und der Hauptschuldnerin getroffenen Vereinbarungen sind auch nicht mit der Fallkonstellation vergleichbar, die der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 07.05.2002 (Az. XI ZR 236/01) zugrunde lag.
  • OLG Brandenburg, 13.03.2018 - 3 U 49/16

    Insolvenzverfahren: Richtiger Erklärungsempfänger bei Rücknahme einer …

    Zwar endet die durch die Forderungsanmeldung ausgelöste Hemmung der Verjährung 6 Monate nach der Rücknahme der Anmeldung, da die Rücknahme als anderweitige Beendigung im Sinne des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB anzusehen ist (…Jungermann in: Karsten Schmidt, Insolvenzordnung, 19. Aufl. § 174, Rn 64; OLG Brandenburg, 4 U 130/08, Urteil vom 29.04.2009).

    Auch der 4. Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat in seinem Urteil vom 29.04.2009 (4 U 130/08) ausgeführt, dass die Rücknahme einer Anmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen hat, allerdings ohne Begründung oder Auseinandersetzung mit der Streitfrage und ohne dass es im dortigen Fall auf die hier streitige Frage ankam.

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11

    Darlehensgewährung an einen geschlossenen Immobilienfonds: Rückzahlungsanspruch; …

    Somit ist von einer Pflichtverletzung der Fondsinitiatoren und Vertreiber auszugehen (vgl. auch Pfälz.OLG Zweibrücken, Urteil vom 11.02.2010, Az.: 4 U 130/08).
  • LG Frankenthal, 27.01.2011 - 7 O 668/09

    Schadensersatz gegen eine Bank wegen der Beteiligung an einer vorsätzlichen …

    Die Kammer ist davon überzeugt, dass die Fondsanleger im Rahmen ihres Fondsbeitritts von den Fondsinitiatoren, Gründungsgesellschaftern und den sonstigen Personen, die hinter der Gesellschaft standen und ihr Geschäftsgebaren und die Gestaltung des Anlagemodells mitverantworteten, arglistig getäuscht wurden (vgl. hierzu auch das gerade den hier in Rede stehenden Fonds Hettstedt betreffende Urteil des OLG Zweibrücken vom 11.02.2010, 4 U 130/08, und im Übrigen auch z.B. die Urteile des OLG Zweibrücken vom 25.06.2009, 4 U 124/08 ; vom 16.03.2010, 8 U 149/08; vom 01.06.2010, 8 U 3/09).
  • LG Frankfurt/Oder, 23.06.2016 - 13 O 171/15
    Sämtliche Hemmungstatbestände zeitigen vielmehr dieselben Wirkungen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 29. April 2009 - 4 U 130/08 -, Rz. 42 m.w.N.).
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