Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.08.2007 - 4 U 194/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § ... 543 Abs. 2 Nr. 2; ; LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; LMBG § 18 l Nr. 7; ; DiätVO § 1 Abs. 4 a S. 2; ; DiätVO § 3 letzter Halbsatz; ; DiätVO § 3 Abs. 1; ; DiätVO § 3 Abs. 1 Ziff. 4 c; ; DiätVO § 3 Abs. 2 Ziff. 4 c; ; DiätVO § 3 l; ; LFGB § 1 Abs. 1; ; LFGB § 12; ; AMG § 2; ; AMG § 21; ; AMG § 45; ; AMG § 109 Abs. 3 lit. e; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 3 Ziff. 2; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2; ; HWG § 3 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Abgrenzung eines Arzneimittels zum diätetischen Lebensmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ist Zimt Medizin?
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Ist Zimt Medizin?
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Zimtkapseln dürfen nicht als diätisches Lebensmittel beworben werden
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Zimtpräparat ist Medizin
- mlmrecht.de (Pressemitteilung)
Bewerbung von Zimtkapseln als diätisches Lebensmittel verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ist Zimt Medizin?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ist Zimt Medizin?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zimtkapseln sind als Arzneimittel anzusehen - Zimtpräparat ist kein diätetisches Lebensmittel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und der Bewerbung eines Produkts als diätetisches Lebensmittel; Unterlassung des wettbewerbswidrigen Vertriebs eines nicht zugelassenen Arzneimittels; Benutzung des einheitlichen europäischen Arzneimittelbegriffs für die Abgrenzung ...
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 06.12.2006 - 16 O 181/04
- OLG Hamm, 07.08.2007 - 4 U 194/06
- BGH, 14.01.2010 - I ZR 138/07
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03
Arzneimittelwerbung im Internet
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2007 - 4 U 194/06
Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen einem Arzneimittel und einem Lebensmittel ist auf der Grundlage der EG-Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung der Richtlinie 2004/27/EG und gemäß dem Urteil des BGH vom 30.03.2006 (Az. I ZR 24/03 - Arzneimittelwerbung im Internet; WRP 2006, 736) von einem einheitlichen europäischen Arzneimittelbegriff auszugehen.Auf den für die Sachverständige insofern tragenden Gesichtspunkt einer lebensmitteltypischen Freiheit von Nebenwirkungen kommt es nach der Rechtssprechung des EuGH (ZLR 2004, 438; WRP 2005, 863) wie auch des BGH (WRP 2006, 736), wie oben ausgeführt, jedenfalls nicht entscheidend an.
- OLG München, 02.02.2007 - 29 W 748/07
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2007 - 4 U 194/06
Soweit die Beklagte in der Berufungserwiderung auf den Beschluss des OLG München vom 02.02.2007, Az. 29 W 748/07, verweist, in dem im Eilverfahren eine Einstufung als Arzneimittel nicht als hinreichend glaubhaft angesehen wurde, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass dies die Bandbreite der wechselseitigen Argumente noch nicht erfasst, zum anderen aber auch, dass wiederum nicht das Zimt-Endprodukt "in hochkonzentrierter Form", nämlich als "Spezialextrakt" (so gerade auch die Bewerbung K 5), betrachtet wird, sondern wiederum im Vordergrund eine allgemeine Verwendung des Zimts oder Zimtpulvers als bloßes Nahrungsmittel. - BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01
"Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2007 - 4 U 194/06
Eine pharmakologische Wirkung ist insofern dann anzunehmen, wenn von außen zugeführte Stoffe eine aktive Rolle im Hinblick auf die körpereigenen (physiologischen) Funktionen des Körpers übernehmen, indem sie auf diese verändernd einwirken, also manipulativ auf diese Funktionen einwirken bzw. "modifizierende Bioeffekte" auslösen (Dettling, PharmaR 2006, 58, 63, 69;… Kloesel/Cyran, a.a.O., § 2 Rn. 2;… Fezer-Meyer, UWG, § 4-S4 Rn. 79), sprich über dasjenige hinausgehen, was physiologisch auch mit der bloßen Nahrungsaufnahme im menschlichen Körper ausgelöst wird (BGH ZLR 2002, 638, 650 - Muskelaufbaupräparate; ZLR 2004, 618, 627 - Sportlernahrung II). - BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01
Sportlernahrung II
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2007 - 4 U 194/06
Eine pharmakologische Wirkung ist insofern dann anzunehmen, wenn von außen zugeführte Stoffe eine aktive Rolle im Hinblick auf die körpereigenen (physiologischen) Funktionen des Körpers übernehmen, indem sie auf diese verändernd einwirken, also manipulativ auf diese Funktionen einwirken bzw. "modifizierende Bioeffekte" auslösen (Dettling, PharmaR 2006, 58, 63, 69;… Kloesel/Cyran, a.a.O., § 2 Rn. 2;… Fezer-Meyer, UWG, § 4-S4 Rn. 79), sprich über dasjenige hinausgehen, was physiologisch auch mit der bloßen Nahrungsaufnahme im menschlichen Körper ausgelöst wird (BGH ZLR 2002, 638, 650 - Muskelaufbaupräparate; ZLR 2004, 618, 627 - Sportlernahrung II). - BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94
Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote
Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2007 - 4 U 194/06
Insoweit streitet für ihn als alteingesessenem Verband eine Vermutung, deren Widerlegung Sache des angegriffenen Verletzers wäre (st. Rspr.; BGH WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung).
- BGH, 14.01.2010 - I ZR 138/07
Zimtkapseln
Das Berufungsgericht hat die Beklagte auf die Berufung des Klägers zur Unterlassung und zur Zahlung der Abmahnkostenpauschale verurteilt (OLG Hamm ZLR 2007, 730). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10579/09
Wein darf nicht als "bekömmlich" bezeichnet werden
Diese Wirkungen sind allein einem Arzneimittel zuzuschreiben (…vgl. BVerwG, LRE 55, 329 und juris, Rn. 22; OLG Hamm, ZLR 2007, 730 und juris, Rn. 44). - OLG Hamm, 11.09.2008 - 4 U 55/08
Untersagung des Vertriebs eines nicht zugelassenen Arzneimittels
Unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 7. August 2007 in der Sache W2 (4 U 194/06) machen die Beklagten allerdings deutlich, dass es sich bei dem Begriff der pharmakologischen Wirkung um einen Rechtsbegriff handele, der ein Subsumtionsergebnis darstelle.Insoweit beziehen sich die Klägerinnen auf Urteile des Senats in der Sache 4 U 194/06 und des OLG Frankfurt (WRP 2007, 216 ff.), die unter Bezugnahme auf die MEDDEV Richtlinie eine besondere Art von Wirkung auf den Körper ausreichen ließen.
Ob aufgrund der festgestellten Umstände eine für ein Arzneimittel maßgebliche pharmakologische Wirkung anzunehmen ist, bedarf abschließend der rechtlichen Beurteilung (vgl. Senat, Urteil vom 7. August 2007 -4 U 194/06).
- OLG Hamm, 27.03.2025 - 4 U 7/24
Elektronische Zigaretten; E-Liquids; Nachfüllbehälter; Aroma; Glycerin; …
Soweit der Kläger unter Hinweis auf Rechtsprechung zu von ihm als "dual-use"-Produkten bezeichneten Produkten (insbesondere BGH, Urteil vom 08.12.2009 - 1 StR 277/09 -, BGHSt 54, 243; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2000 - 27 U 3/00 -, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 26.05.2011 - 3 U 165/10 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07.08.2007 - 4 U 194/06 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.08.2021 - 20 CS 21.688 -, juris; BVerwG, Urteil vom 16.02.1971 - I C 25.66 -, BVerwGE 37, 209) eine andere Rechtsauffassung vertritt, ist darauf hinzuweisen, dass die den genannten Entscheidungen zugrundeliegenden Sachverhalte mit der im vorliegenden Rechtsstreit zu beurteilenden Fallkonstellation nicht vergleichbar sind. - VG Minden, 14.05.2008 - 7 K 727/06
Zimtkapseln sind Arzneimittel
Rn. 15 Nachdem in einem gegen die Klägerin gerichteten Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld (16 O 181/04) die Klage abgewiesen worden war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 07.08.2007 - 4 U 194/06 - untersagt, "im geschäftlichen Verkehr das Mittel E. Zimtkapseln als diätetisches Lebensmittel zu vertreiben". - VG Hamburg, 30.10.2013 - 15 E 3327/13
Untersagung des Handels mit Arzneimitteln - hier Kürbissamen
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG bestimmt für sog. Präsentationsarzneimittel, dass Arzneimittel auch Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind (…vgl. dazu Rehrmann, AMG, 3. Aufl. 2008, § 2 Rn. 2 ff.). Ob es sich bei Kürbiskernen um den bloßen Wirkstoff Kürbissamen, das Lebensmittel Kürbiskerne oder um das Arzneimittel Kürbisamen/Kürbiskerne handelt, hängt deshalb - unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Bewerbung des Produkts - von der konkreten Zweckbestimmung des gehandelten Produkts ab (so für die Abgrenzung eines Arzneimittels von einem bloßen Lebensmittel OLG Hamm, Urteil vom 7.8.2007, 4 U 194/06, juris Rn. 46). Die äußere Form der Aufmachung eines Produkts ist dabei ein wichtiges Indiz für die Absicht eines Verkäufers oder Herstellers, ein Mittel mit arzneilicher Zweckbestimmung in Verkehr zu bringen (vgl. EuGH…, Urteil vom 15.11.2007, C-319/05, Rn. 47, 52, juris). - LG Bielefeld, 12.08.2008 - 10 O 36/08
Zur Unzulässigkeit der Werbung für ein diätetisches Lebensmittel mit …
Auch in der Werbung für ein diätetisches Lebensmittel darf nicht der Eindruck erweckt werden, es diene der Beseitigung, Verhütung oder Linderung bestimmter Krankheiten, vgl. OLG Hamm, 4 U 194/06 v. 07.08.2007.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".