Rechtsprechung
| OLG Bremen, 11.10.2001 - 4 U 20/2001 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 117 I; ; ZPO § 114; ; ZPO § 850 b I Nr. 2; ; BGB § 139; ; BGB § 390 S. 2; ; BGB § 390
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage von Unterlagen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse als Erfordernis für Prozesskostenhilfe nach § 117 I ZPO; zu den Ausnahmen des Abtretungsverbots bei Unterhaltsansprüchen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit einer Aufrechnungserklärung wegen Unklarheit einer Verrechnung; Zulässigkeit einer Aufrechnung mit tituliertem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt; Verjährung von Kindesunterhaltsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Unterhalt - Abtretbarkeit von Unterhaltsansprüchen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 361
- FamRZ 2002, 1189
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71
Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub
Auszug aus OLG Bremen, 11.10.2001 - 4 U 20/01
Dieser Schutzfunktion bedarf es insbesondere dann nicht mehr, wenn der Abtretende vom Abtretungsempfänger den vollen Gegenwert seiner Unterhaltsansprüche erhalten hat (vgl. BGH, NJW 1972, 1703, 1705;… Soergel/Häberle, BGB, 12. Aufl., Rn. 4 vor § 1601; Gießler, FamRZ 1994, 800, 803).
- BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11
Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
Dies gilt auch für die Abtretung von Unterhaltsansprüchen (vgl. OLG Bremen FamRZ 2002, 1189), so dass eine Unterhaltsforderung durch den Unterhaltsgläubiger durchaus abgetreten werden kann, obwohl sie bei ihm (weiterhin) dem Aufrechnungsverbot nach § 394 BGB i.V.m. § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO unterliegt. - OLG Celle, 15.03.2006 - 15 UF 54/05
Berücksichtigungsfähigkeit des vom Unterhaltsberechtigten bezogenen …
Zwar mag trotz §§ 400 BGB, 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Abtretung von Unterhaltsansprüchen hinsichtlich der Vergangenheit in dem Umfang in Betracht kommen, in dem der Zessionar den Unterhalt des Zedenten durch gleichwertige eigene Leistung sichergestellt hat (vgl. BGHZ 4, 153; OLG Bremen NJW-RR 2002, 361;… Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 400 Rn 3). - OLG Köln, 11.02.2021 - 14 UF 88/20
Anspruch auf Zahlung rückständigen und zukünftigen Kindesunterhalts; …
In diesem Falle ist ein Abtretungsverbot im Wege der teleologischen Reduktion des § 400 BGB nicht anzunehmen (vgl. BGH…, Beschluss vom 08.05.2013 - XII ZB 192/11 -, NJW 2013, 2592, Rn. 26; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.2001 - 4 U 20/01 -, FamRZ 2002, 1189).Rn. 22 Grundsätzlich besteht zwar eine Vermutung dafür, dass der Antragsteller den Barbedarf des Kindes in Höhe seines Unterhaltsanspruchs gedeckt hat, da A bei ihm gelebt hat und der Barbedarf nach der niedrigsten - ersten - Gruppe der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen war (vgl. Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 11.10.2001 - 4 U 20/01 -, FamRZ 2002, 1189).
- OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08
Unterhaltsrecht: Wohnvorteil eines von einem Unterhaltspflichtigen allein …
Dementsprechend ist die Abtretung des Anspruchs auf Kindesunterhalt an die Mutter, die das Kind unterhalten hat, wirksam (OLG Bremen, NJW-RR 02, 361).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.07.2001 - 4 U 20/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 03.07.2001 - 4 U 20/01
- BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.11.1990 - I ZR 14/89
Verwechselungsgefahr zweier Unternehmenskennzeichnungen bei Übereinstimmung des …
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 4 U 20/01
Zwar ist zur Veräußerung im Sinne von § 23 HGB nicht in jedem Falle die Übertragung des gesamten Geschäftsbetriebs erforderlich, sondern es kann genügen, wenn mit dem Kennzeichen im großen und ganzen die Werte übertragen werden, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Schluß rechtfertigen, daß die mit dem Kennzeichen verbundene Geschäftstradition vom Erwerber fortgesetzt wird (vgl. BGH NJW 1991, 1353 ff., 1354). - OLG Hamm, 31.05.2001 - 4 U 27/01
Eintragung als Admin-C
Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 4 U 20/01
Rn. 19 Nach erfolgloser Aufforderung an die Beklagte zu 1), die genannten Änderungen rückgängig zu machen, keine weiteren Änderungen vorzunehmen und sich mit einer "Rückübertragung" einverstanden zu erklären (siehe Anlage K 9 zur Klageschrift), hat die Klägerin um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (16 O 206/00 LG Bielefeld = 4 U 27/01 OLG Hamm).
- LG Bielefeld, 21.11.2001 - 16 O 202/01
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Auch die zum Verfügungsverfahren erhobene Hauptsacheklage hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 03. Juli 2001 (4 U 20/01) abgewiesen.
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