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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42001
OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19 (https://dejure.org/2020,42001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2020 - 4 U 229/19 (https://dejure.org/2020,42001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - 4 U 229/19 (https://dejure.org/2020,42001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Nichtleistungskondiktion Vermögensverschiebung infolge einer Zwangsvollstreckung kraft Hoheitsaktes durch Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss Angebliches Erschleichen einer Restschuldbefreiung Erteilung einer Restschuldbefreiung durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 170; BGB § ... 242; BGB § 254; BGB § 812; BGB § 826; EuGVVO 1215/2012 Art. 8; EuInsVO 1346/2000 Art. 3; EuInsVO 1346/2000 Art. 16; EuInsVO 1346/2000 Art. 25; EuInsVO 1346/2000 Art. 26; InsO § 300; InsO § 301; InsO § 305; InsO § 305 ff.; InsolvA 1986 (UK) s. 282; ZPO § 148; ZPO § 183; ZPO § 184; ZPO § 189; ZPO § 519; ZPO § 520; ZPO § 529
    Insolvenz- und Anfechtungsrecht; Allgemeine Lehren --> Ordre public

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 304/13

    Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19
    Diese Fragen sind jedoch - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - durch die Entscheidung des BGH vom 10.09.2015 - IX ZR 304/13 - geklärt.

    Der Insolvency Act enthält auch keine Beschränkung des zur Beantragung der Annullierung berechtigten Personenkreises und eine solche Entscheidung kommt auch noch nach Erteilung der Restschuldbefreiung in Betracht (BGH, Urteil vom 10.09.2015 - IX ZR 304/13 - Rn. 26; ergänzend Goslar NZI 2012, 912).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Beklagte zu 1. erst im vorliegenden Verfahren aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 26.04.2018 von der der Klägerin am 16.07.2014 in dem in England geführten Insolvenzverfahren erteilten Restschuldbefreiung erfahren haben mag; dass die Möglichkeit bestand, diesem Einwand durch die Wahrnehmung von nach englischem Recht bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten zu begegnen, musste der Beklagte zu 1. als Rechtsanwalt jedenfalls der Entscheidung des BGH vom 10.09.2015 - IX ZR 304/13 - entnehmen, auf die die Klägerin mit ihrem Schriftsatz vom 26.04.2018 ausdrücklich hingewiesen hat.

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19
    Das deutsche Recht bestimmt autonom, unter welchen Voraussetzungen eine Auslandszuständigkeit notwendig ist oder ob eine Inlandszustellung genügt (BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 48/10 Rn. 8;… Zöller-Geimer, § 183 Rn. 14).

    Eine Heilung gemäß § 189 ZPO tritt auch ein, wenn ein Rechtsanwalt erst durch spätere Bevollmächtigung zum Prozessbevollmächtigten einer Partei wird und er bereits zuvor oder zeitgleich mit der Bevollmächtigung in den Besitz des zuzustellenden Schriftstücks gelangt war (BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 48/10 - Rn. 12;… OLG Köln Urteil vom 06.11.2019 - 13 U 226/17 - Rn. 56).

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19
    Dem wirklichen Inhaber des Rechts steht daher gegen den oder die anderen Prätendenten ein materiell-rechtlicher Anspruch aus § 812 BGB auf Einwilligung in die Freigabe zu (st. Rspr. siehe nur BGH, Urteile vom 26.04.1994 - XI ZR 97/93 - Rn 21 m.w.N. und vom 13.11.1996 - VIII ZR 210/95 - Rn 10).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 34/08

    Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19
    Rn. 71 Allerdings trifft es zu, dass grundsätzlich in Fällen des Erschleichens einer Restschuldbefreiung durch Täuschung oder bewusstes Verschweigen einer Gläubigerforderung die Annahme einer unerlaubten Handlung im Sinne des § 826 BGB und ein darauf gestützter Schadenersatzanspruch in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 06.11.2008 - IX ZB 34/08 - Rn. 11).
  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85

    Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19
    Der Erfolg eines nach Beendigung der Zwangsvollstreckung geltend gemachten Bereicherungsanspruches wegen angeblich zu Unrecht vollstreckter Beiträge hängt deshalb davon ab, ob vor Beendigung der Zwangsvollstreckung eine Vollstreckungsgegenklage begründet gewesen wäre (vgl. nur: BGH, Urteil vom 25.02.1988 - III ZR 272/85).
  • BGH, 13.11.1996 - VIII ZR 210/95

    Rechtsstreit zwischen zwei Forderungsprätendenten um die Auszahlung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19
    Dem wirklichen Inhaber des Rechts steht daher gegen den oder die anderen Prätendenten ein materiell-rechtlicher Anspruch aus § 812 BGB auf Einwilligung in die Freigabe zu (st. Rspr. siehe nur BGH, Urteile vom 26.04.1994 - XI ZR 97/93 - Rn 21 m.w.N. und vom 13.11.1996 - VIII ZR 210/95 - Rn 10).
  • OLG Köln, 06.11.2019 - 13 U 226/17

    Anspruch aus einer Bürgschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19
    Eine Heilung gemäß § 189 ZPO tritt auch ein, wenn ein Rechtsanwalt erst durch spätere Bevollmächtigung zum Prozessbevollmächtigten einer Partei wird und er bereits zuvor oder zeitgleich mit der Bevollmächtigung in den Besitz des zuzustellenden Schriftstücks gelangt war (BGH…, Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 48/10 - Rn. 12; OLG Köln Urteil vom 06.11.2019 - 13 U 226/17 - Rn. 56).
  • BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92

    Anforderungen an eine Unterschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19
    Rn. 35 Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, ist nach dem äußeren Erscheinungsbild zu beurteilen (BGH Urteil vom 22.10.1993 - V ZR 112/92 - Rn. 6).
  • BGH, 09.02.2010 - VIII ZB 71/09

    Anforderungen an eine Unterschrift unter einem Schriftsatz i.R.d. Beanstandung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19
    Für eine Unterschrift erforderlich, aber auch genügend, ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzuges, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, sich als Wiedergabe des Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von starkem Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BGH, Urteil vom 09.02.2010 - VIII ZB 71/09 - Rn. 10).
  • BGH, 18.07.2001 - XII ZR 66/99

    Berichtigung eines Urteilstenors - Nichtannahme der Revision

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19
    Dass ein entsprechender Ausspruch im Tenor des angefochtenen Urteils fehlt, stellt bei dieser Sachlage eine offenbare Unrichtigkeit dar, die - wie in der mündlichen Verhandlung vom 05.08.2020 angekündigt und mit gesondertem Beschluss des Senats vom 14.10.2020 erfolgt - jederzeit von Amts wegen zu berichtigen ist (vgl. dazu nur: BGH, Beschluss vom 18.07.2001 - XII ZR 66/99;… Zöller-Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 319 Rn. 25).
  • OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23

    Wirkung einer in England erteilten Restschuldbefreiung in Deutschland

    Der Insolvency Act enthält auch keine Beschränkung des zur Beantragung der Annullierung berechtigten Personenkreises und eine solche Entscheidung kommt auch noch nach Erteilung der Restschuldbefreiung in Betracht (…BGH, a. a. O., Rn. 26, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.10.2020, 4 U 229/19, Rn. 67, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2024 - 12 E 414/24
    Rn. 14 vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - III ZR 272/85 -, juris Rn. 12; Bbg. OLG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 4 U 229/19 -, juris Rn. 40, und Beschluss vom 12. Juli 2011 - 10 UF 115/10 -, juris Rn. 28 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. April 2016 - 7 U 92/15 -, juris Rn. 8,.
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