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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,9136
OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23 (https://dejure.org/2024,9136)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.04.2024 - 4 U 452/23 (https://dejure.org/2024,9136)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. April 2024 - 4 U 452/23 (https://dejure.org/2024,9136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 254 ; ZPO § 260 ; BGB § 362 ; BGB § 675
    Streit um Ansprüche aus einem behaupteten Geschäftsbesorgungsvertrag im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit der Stufenklage eines Insolvenzverwalters im Hinblick auf den Zweck der Auskunftsstufe; Übergang von Auskunftsansprüchen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter mit ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verwertung der Transkripte von im Ausland heimlich abgehörten Gesprächen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übergang von Auskunftsansprüchen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    Rom I-VO 593/2008 Art. 4
    Vertragliche Schuldverhältnisse --> Allgemeines Vertragsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heimliche Tonbandaufnahmen: Verbotene Beweismittel im Zivilprozess?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 1209
  • MDR 2024, 1002
  • MDR 2024, 1033
  • NZI 2024, 685
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (29)

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23
    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17, Rdnr. 29 - juris).

    Das Grundgesetz - insbesondere das unter anderen in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsprinzip - misst dem Erfordernis einer wirksamen Rechtspflege eine besondere Bedeutung bei (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17, Rdnr. 29 - juris).

    Allein das allgemeine Interesse an einer funktionierenden Straf- und Zivilrechtspflege reicht nicht aus, um im Rahmen der Abwägung stets von einem gleichen oder gar höheren Gewicht ausgehen zu können, als es dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17, Rdnr. 30 - juris; vgl. BVerfG Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96 - juris).

    Auch das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, kann grundsätzlich die geschützten Belange des Betroffenen nicht überwiegen (vgl. BGH Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17, Rn 30 - juris; vgl. BverfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96 - juris).

    Angesichts dessen ist eine abweichende Bewertung auch nicht deswegen gerechtfertigt, weil das abgelauschte Gespräch im öffentlichen Raum stattfand (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH…, Urteil vom 27. Januar 1994 - I ZR 326/91 -, Rn. 62, juris) und auch inhaltlich nur die Sozialsphäre des Beklagten betraf (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17 -, BGHZ 218, 348-377, Rn. 45), was auch dadurch deutlich wird, dass sich dieser gegenüber den ihm zuvor völlig unbekannten Mitarbeitern der Detektei erstaunlich offen geäußert hat.

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Persönlichkeit verlangt, sie allein darüber bestimmen zu lassen, ob das gesprochene Wort mittels einer Tonkonserve verfügbar gemacht und in dieser "Verdinglichung" an andere weitergegeben werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.1981 - VI ZR 164/79, Rdnr. 8 - juris).

    Der Schutz des gesprochenen Wortes gilt aber nicht schrankenlos, insbesondere wenn es nicht der unantastbaren Intimsphäre zuzuordnen ist und in Konflikt zu dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht eines anderen tritt, zu dessen Durchsetzung im zivilrechtlichen Ehrenschutzverfahren die Tonbandaufnahme verhelfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.1981 - VI ZR 164/79, Rdnr. 10 - juris).

    Rn. 41 v. Auch wenn Notwehrrechte oder Nothilferechte fehlen, kann eine heimliche Tonbandaufnahme und ihre Verwertung zur Wahrheitsfindung im Zivilprozess daher zulässig sein, wenn unter den besonderen Umständen des konkreten Falls bei Abwägung der widerstreitenden Interessen sowie mit Rücksicht auf die generelle Bedeutung der betroffenen Schutzgüter die Rechtsverwirklichung, der dieses Beweismittel dienen soll, Vorrang vor dem Schutz des gesprochenen Wortes haben muss (so BGH, Urteil vom 24.11.1981 - VI ZR 164/79, Rdnr. 10 - juris).

    Insoweit hat sich die Interessenabwägung und Güterabwägung an den in § 34 StGB besonders normierten allgemeinen Grundsätzen auszurichten, nach denen dem Interesse des einen Schutzgutes ein anderes nur zu weichen hat, wenn jene im konkreten Fall wesentlich überwiegen und auf anderem Wege nicht geschützt werden können (so BGH, Urteil vom 24.11.1981 - VI ZR 164/79, Rdnr. 11 - juris).

  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22

    Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23
    Weil im Rahmen der Stufenklage die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel ist, um die (noch) fehlende Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs herbeizuführen, steht die der Stufenklage eigene Verknüpfung von unbestimmtem Leistungs- und vorbereitendem Auskunftsanspruch aber nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zweck einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen soll (BGH, Urteil vom 2. März 2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645; Urteil vom 29. März 2011 - IV ZR 117/10, BGHZ 189, 79; Urteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722; Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514).

    Hiernach kommt eine Stufenklage nicht in Betracht, wenn es dem Auskunftbegehrenden nicht um die Bezifferung eines sich aus einer Rechnungslegung ohne weiteres ergebenden Anspruchs, sondern um eine Prüfung geht, ob überhaupt ein Anspruch besteht (BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22 -, Rn. 24, juris m.w.N.).

    Eine solche enge Verbindung besteht jedenfalls dann nicht, wenn nach dem Rechtsschutzziel des Klägers davon auszugehen ist, dass dieser das Auskunftsbegehren auch unabhängig von der Zulässigkeit der hiermit im Wege der Stufenklage verbundenen Feststellungs- und Leistungsanträge verfolgen möchte (BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22 -, Rn. 28, juris).

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23
    Abweichend von der Regel des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist es deswegen zulässig, einen insoweit noch unbestimmten Leistungsantrag zu stellen (BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 109/02; Urteil vom 2. März 2000 - III ZR 65/99 - beide juris).

    Weil im Rahmen der Stufenklage die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel ist, um die (noch) fehlende Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs herbeizuführen, steht die der Stufenklage eigene Verknüpfung von unbestimmtem Leistungs- und vorbereitendem Auskunftsanspruch aber nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zweck einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen soll (BGH, Urteil vom 2. März 2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645; Urteil vom 29. März 2011 - IV ZR 117/10, BGHZ 189, 79; Urteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722; Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514).

    Der Umdeutung steht auch nicht entgegen, dass nach dem Rechtsschutzziel des Klägers die Verbindung von Auskunfts- und Leistungsantrag derartig eng sein sollte, dass die gesamte Rechtsverfolgung mit dieser Stufung "stehen und fallen" sollte (…vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - VII ZR 260/01, juris Rn. 21; vom 2. März 2000 - III ZR 65/99- juris Rn. 23]).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23
    Allein das allgemeine Interesse an einer funktionierenden Straf- und Zivilrechtspflege reicht nicht aus, um im Rahmen der Abwägung stets von einem gleichen oder gar höheren Gewicht ausgehen zu können, als es dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zukommt (vgl. BGH…, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17, Rdnr. 30 - juris; vgl. BVerfG Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96 - juris).

    Auch das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, kann grundsätzlich die geschützten Belange des Betroffenen nicht überwiegen (vgl. BGH Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17, Rn 30 - juris; vgl. BverfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96 - juris).

  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23
    Sind Tonaufzeichnungen durch Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines anderen erlangt worden und würde dieser Grundrechtsverstoß durch eine Beweiserhebung perpetuiert werden, so ist die Verwertung der Aufnahmen als Beweismittel grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.1987 - VI ZR 83/87, Rdnr. 11 - juris).

    Dass die heimliche Tonaufzeichnung der Gespräche in Wien zur Dokumentierung erpresserischer Drohungen oder ähnlich strafbarer Handlungen, insbesondere zur Feststellung der Identität von Straftätern oder aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen mangels anderer in Betracht kommender Beweismittel im Interesse einer wirksamen Rechtspflege erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.1987 - VI ZR 83/87, Rdnr. 18 - juris), macht auch der Kläger nicht geltend.

  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23
    Rn. 32 b. Erfüllt im Sinne des § 362 Abs. 1 BGB ist ein Auskunftsanspruch grundsätzlich dann, wenn die Angaben nach dem erklärten Willen des Schuldners die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 03.09.2020 - III ZR 136/18, Rn 43 - juris; vgl. BGH Beschluss vom 22.10.2014 - XII ZB 385/13, Rn 17 - juris; Senat Urteil vom 30.01.2024 - 4 U 1398/23, Rn 83 - juris).

    Eine unrichtige Auskunft ist eine Pflichtverletzung, die einen Schadensersatzanspruch begründet (vgl. BGH, Urteil vom 03.09.2020 - III ZR 136/18, Rn 49 - juris).

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23
    Weil im Rahmen der Stufenklage die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel ist, um die (noch) fehlende Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs herbeizuführen, steht die der Stufenklage eigene Verknüpfung von unbestimmtem Leistungs- und vorbereitendem Auskunftsanspruch aber nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zweck einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen soll (BGH, Urteil vom 2. März 2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645; Urteil vom 29. März 2011 - IV ZR 117/10, BGHZ 189, 79; Urteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722; Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514).

    Rn. 29 6. Die unzulässige Stufenklage war aber in eine nach § 260 ZPO zulässige Klagehäufung umzudeuten, weil dem Kläger ein zumindest für die Rechtsschutzgewährung ausreichendes berechtigtes Interesse an den begehrten Auskünften nicht abzusprechen ist (vgl. zu diesem Kriterium BGH, Urteil vom 29.3.2011 - VI ZR 117/10 - juris).

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23
    Wesentlich für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist daher die - gegebenenfalls konkludente - Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist (vgl. BGH Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19, Rn. 19 - juris).

    Dann kann der Auskunftsberechtigte eine Ergänzung der Auskunft verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19, Rn 20 - juris).

  • BGH, 01.03.2018 - IX ZR 179/17

    Gang der mündlichen Verhandlung: Pflicht zur Beiziehung eines Dolmetschers bei …

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2024 - 4 U 452/23
    Zwar kann der Zeuge vom Hörensagen geeignete Indizien liefern, mag auch der Beweiswert einer solchen Aussage geringer sein als die Bekundung unmittelbar eigener Wahrnehmungen (vgl. BGH, 01.03.2018, IX ZR 179/17, Rn 10 - juris).
  • BGH, 09.11.2022 - VIII ZR 272/20

    Dieselabgasskandal: Ansprüche eines Leasingnehmers gegen Leasinggeber bzw. …

  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag; …

  • BGH, 25.01.2023 - VIII ZR 230/21

    Darlegungs- und Beweislast eines Mieters für einen Verstoß des Vermieters gegen …

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher …

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens …

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen; …

  • OLG Hamm, 23.12.2014 - 28 U 166/13
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch …

  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen einen Gesellschafter einer …

  • BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11

    Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung …

  • BGH, 08.02.2007 - III ZR 148/06

    Geheimhaltungsinteresse des Vermittlers von Mietverträgen für eine Ferienwohnung

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 260/01

    Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten nach Kündigung durch den …

  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines …

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 109/02

    Formulierung des Leistungsantrags im Rahmen einer Stufenklage; Herausgabe von …

  • OLG Koblenz, 12.03.2020 - 9 WF 757/19

    Auskunftsanspruch einer Eigentümergemeinschaft gegenüber einem Miteigentümer

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 2 W 9/20
  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 12/97

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • OLG Frankfurt, 06.10.2023 - 14 W 41/23

    Zwangsgeld für unvollständiges Nachlassverzeichnis

  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1398/23

    Ausgestaltung der Voreinstellungen eines sozialen Netzwerks nach dem Grundsatz …

  • OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 834/25
    Wesentlich für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist daher die - ggfs. konkludente - Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist (BGH, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19 -, juris, NJW 2021, 2726; Senat, Urteil vom 9. April 2024 - 4 U 452/23 -, juris, Rn. 32).
  • OLG Dresden, 24.03.2025 - 4 U 1664/24

    Rechtfertigung der Weitergabe von personenbezogenen Daten eines Betroffenen durch …

    Wesentlich für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist daher die - ggfs. konkludente - Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist (BGH, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19 -, juris, NJW 2021, 2726; Senat, Urteil vom 9. April 2024 - 4 U 452/23 -, juris, Rn. 32).
  • OLG Dresden, 24.06.2024 - 4 U 1921/23

    Unzulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage zur ausschließlichen Klärung …

    Das zu klärende Rechtsverhältnis muss für die Entscheidung vorgreiflich sein (zuletzt Senat, Urteil vom 9.4.2024 - 4 U 452/23, nach juris).
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