Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.2007 - 4 KSt 1001.07 (4 VR 1006.04) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VwGO § 151 Satz 1, §§ 164, 165; RVG § 18 Nr. 5, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5
Kostenfestsetzung; Entscheidung durch Urkundsbeamte der Geschäftsstelle; Erinnerung; Vergütung des Rechtsanwalts im Erinnerungsverfahren. - Judicialis
VwGO § 151 Satz 1; ; VwGO § 164; ; VwGO § 165; ; RVG § 18 Nr. 5; ; RVG § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5
- Wolters Kluwer
Geltung von § 18 Nr. 5 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Tätigkeit und Stellung von Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Erinnerungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozessrecht - Kostenfestsetzung; Entscheidung durch Urkundsbeamte der Geschäftsstelle; Erinnerung; Vergütung des Rechtsanwalts im Erinnerungsverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 717
- Rpfleger 2007, 595
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
Voraussetzungen der Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 KSt 1001.07
Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat in dem angegriffenen Beschluss vom 12. März 2007 zu Recht entschieden, dass in dem Erinnerungsverfahren (BVerwG 4 KSt 1002.06/4 VR 1006.04) betreffend den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 22. Mai 2006 in der Rechtssache BVerwG 4 VR 1006.04 die außergerichtlichen Kosten des Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners zu erstatten sind. - VG Regensburg, 01.07.2005 - RN 11 S 03.2905
Rechtsanwaltsvergütung: Besondere Angelegenheit; Erinnerung; Erinnerung gegen …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2007 - 4 KSt 1001.07
§ 18 Nr. 5 RVG ist daher so zu verstehen, dass auch Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erfasst werden (a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 11. Juli 2005 - RN 11 S 03.2905 - AGS 2005, 549 = KostRsp.
- LSG Hessen, 06.07.2009 - L 9 B 274/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen Versagung von …
§ 18 Nr. 5 RVG ist im Wege der berichtigenden Auslegung auch auf Kostenfestsetzungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erstrecken (für verwaltungsgerichtliche Kostenfestsetzungen: BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 4 KSt 1001/07, 4 VR 1006/04 - NVwZ-RR 2007, 717; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 1. Juli 2005 - RN 11 S 03.2905 - AGS 2005, 549; vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. September 2005 - L 2 B 40/04 - AnwBl 2006, 146; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. November 2006 - L 6 B 221/06 SB - jeweils für das Beschwerdeverfahren; SG Berlin, Beschluss vom 10. September 2007 - S 48 SB 2223/05 - ASR 2008, 111 m.w.N.). - VGH Hessen, 20.10.2008 - 6 E 2035/08
Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an Personenmehrheit
Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten entscheidet der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 11 Abs. 3 Satz 1 RVG; vgl. zur Eigenständigkeit des Verfahrens BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 4 KSt 1001.07 -, NVwZ-RR 2007, 717). - SG Stuttgart, 17.05.2011 - S 24 SF 8468/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - kein Anfall einer …
Rn. 37 so etwa SG Berlin, Beschl. v. 01.12.2010 - S 180 SF 2119/09 E, m. w. N., st. Rspr.; SG Fulda, Beschl. v. 10.02.2010 - S 3 SF 22/09 E; SG Cottbus, Beschl. v. 28.10.2009 - S 27 SF 87/09 E, alle abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, § 18 RVG Rz. 13 und § 16 RVG Rz. 99; a. A. SG Hannover, Beschl. v. 05.07.2010 - S 34 SF 168/09 E, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb; vgl. für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: BVerwG, Beschl. v. 21.06.2007 - 4 KSt 1001/07, NVwZ-RR 2007, 717 f., .
- SG Stuttgart, 10.01.2011 - S 24 SF 9117/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr: …
Rn. 44 so etwa SG Berlin, Beschl. v. 01.12.2010 - S 180 SF 2119/09 E, m. w. N., st. Rspr.; SG Fulda, Beschl. v. 10.02.2010 - S 3 SF 22/09 E; SG Cottbus, Beschl. v. 28.10.2009 - S 27 SF 87/09 E, alle abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb; Müller-Rabe , in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, § 18 RVG Rz. 13 und § 16 RVG Rz. 99; a. A. SG Hannover, Beschl. v. 05.07.2010 - S 34 SF 168/09 E, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb; vgl. für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: BVerwG, Beschl. v. 21.06.2007 - 4 KSt 1001/07, NVwZ-RR 2007, S. 717 f.,. - SG Stuttgart, 08.04.2011 - S 24 SF 574/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der …
Rn. 35 so etwa SG Berlin, Beschl. v. 01.12.2010 - S 180 SF 2119/09 E, m. w. N., st. Rspr.; SG Fulda, Beschl. v. 10.02.2010 - S 3 SF 22/09 E; SG Cottbus, Beschl. v. 28.10.2009 - S 27 SF 87/09 E, alle abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, § 18 RVG Rz. 13 und § 16 RVG Rz. 99; a. A. SG Hannover, Beschl. v. 05.07.2010 - S 34 SF 168/09 E, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb; vgl. für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: BVerwG, Beschl. v. 21.06.2007 - 4 KSt 1001/07, NVwZ-RR 2007, 717 f., . - VG Augsburg, 24.01.2011 - Au 3 M 11.81
Kostenerinnerung; Rechtsstellung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; …
§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG ist daher so zu verstehen, dass auch Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erfasst werden (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 21.6.2007, Az. 4 KSt 1001.07; juris). - VG Augsburg, 24.01.2011 - Au 3 M 11.83
Kostenerinnerung; Rechtsstellung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; …
§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG ist daher so zu verstehen, dass auch Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erfasst werden (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 21.6.2007, Az. 4 KSt 1001.07; juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.11.2004 - 4 A 1015.04, 4 VR 1006.04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Abtrennung von Verfahren bei Klagerücknahme durch einen Teil der Kläger
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Abtrennung der Verfahren nach der Rücknahme der Revision; Aktive Fortführung des neuen Verfahrens mit den Musterklägern
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- BVerwG, 10.11.2004 - 4 A 1015.04, 4 VR 1006.04
- BVerwG, 01.12.2004 - 4 A 1015.04
- BVerwG, 18.01.2005 - 4 A 1015.04
- BVerwG, 03.02.2005 - 4 A 1015.04
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04
Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des …
Auszug aus BVerwG, 10.11.2004 - 4 A 1015.04
Die Verfahren der Kläger zu 8 und 9, 27 und 28, 46 und 47, 70 und 71, 111 und 112, 116 und 117, 137, 157 und 158, 171 und 172, 269 und 270, 353 und 354, 362, 405 und 406, 444 und 445, 452 und 453, 478, 479 und 480, 502 und 503, 640-642, 643, 658, 693 und 694, 751, 752 und 753, 768, 797, 979 und 980, 981, 984 und 985, 997, 998 und 999, 1104, 1110, 1173 und 1174, 1255 und 1256 werden abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1073.04 fortgeführt.Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist hinsichtlich der Kläger zu 180, 543, 652, 653 und 949 wegen der Rücknahme ihrer Klagen, hinsichtlich der im neuen Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 zusammengefassten Kläger deshalb geboten, weil nur für diese Kläger ("Musterkläger") das Verfahren aktiv weiter betrieben werden soll.
- BVerwG, 23.11.2004 - 4 A 1072.04
Einstellung eines Verfahrens auf Grund Rücknahme der Klage
Auszug aus BVerwG, 10.11.2004 - 4 A 1015.04
Die Verfahren der Kläger zu 180, 543, 652, 653 und 949 werden abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1072.04 fortgeführt.
- BVerwG, 16.03.2005 - 4 A 1000.05
Verfahrenseinstellung wegen Klagerücknahme - Quotelung in der Kostenentscheidung
Die Quotelung ergibt sich aus der Gesamtzahl von siebenhundertzweiundachtzig Klägern bzw. klagenden Rechtsgemeinschaften in dem Verfahren BVerwG 4 A 1015.04 zum Zeitpunkt des Eingangs der Klagerücknahmen beim Bundesverwaltungsgericht.Die anteilige Kostenlast ist für die zurückgenommenen Klagen in diesem Verfahren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Klagerücknahme in dem Verfahren BVerwG 4 A 1015.04 bestehenden Anzahl der Kläger bzw. Rechtsgemeinschaften, für die jeweils ein Streitwert in Höhe von 15 000 EUR vorläufig festgesetzt wurde, zu berechnen (vgl. § 63 Abs. 2 GKG).
Für die Rücknahme der Klage der Klägerin zu 1 ist von einer Kostenentscheidung abzusehen, weil diese Klage in Rechtsgemeinschaft mit dem Kläger zu 169 im Verfahren BVerwG 4 A 1015.04 erhoben wurde, so dass durch die Klagerücknahme keine Reduzierung des Gesamtstreitwertes im Verfahren BVerwG 4 A 1015.04 eingetreten ist.
- BVerwG, 15.02.2005 - 4 A 1000.05 Die Quotelung ergibt sich aus der Gesamtzahl von siebenhundertsechsundachtzig Klägern bzw. klagenden Rechtsgemeinschaften in dem Verfahren BVerwG 4 A 1015.04 zum Zeitpunkt des Eingangs der Klagerücknahmen beim Bundesverwaltungsgericht.
Die anteilige Kostenlast ist für die zurückgenommenen Klagen auf der Grundlage des für das Verfahren BVerwG 4 A 1015.04 festgesetzten vorläufigen Streitwertes von 12 345 000 EUR abzüglich des Streitwertes in Höhe von 30 000 EUR in dem Verfahren BVerwG 4 A 1072.04 sowie des vorläufigen Streitwertes für die "Musterkläger" in dem Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 zu berechnen (vgl. § 63 Abs. 2 GKG).
Für die Rücknahme der Klage der Klägerin zu 1 ist von einer Kostenentscheidung abzusehen, weil diese Klage in Rechtsgemeinschaft mit dem Kläger zu 169 im Verfahren BVerwG 4 A 1015.04 erhoben wurde, so dass durch die Klagerücknahme keine Reduzierung des Gesamtstreitwertes im Verfahren BVerwG 4 A 1015.04 eingetreten ist.
- BVerwG, 23.11.2004 - 4 A 1072.04
Einstellung eines Verfahrens auf Grund Rücknahme der Klage
Die Quotelung ergibt sich aus der Gesamtzahl von achthundertdreiundzwanzig Klägern bzw. klagenden Rechtsgemeinschaften, die bis zu dem Trennungsbeschluss vom 10. November 2004 in dem Verfahren BVerwG 4 A 1015.04 zusammengefasst waren.Für die Rücknahme der Klagen der Kläger zu 1 und 2 ist von einer Kostenentscheidung abzusehen, weil diese Klagen in Rechtsgemeinschaft mit den Klägern zu 181 bzw. 542 erhoben wurden, so dass durch die Klagerücknahme keine Reduzierung des Gesamtstreitwertes im Verfahren BVerwG 4 A 1015.04 eingetreten ist.
- BVerwG, 21.03.2006 - 4 A 1017.06
Einstellung des Verfahrens bei Rücknahme der Klage
Die Quotelung ergibt sich aus der Gesamtzahl von siebenhundertsechsundsiebzig Klägern bzw. klagenden Rechtsgemeinschaften in dem Verfahren BVerwG 4 A 1011.05 (4 A 1015.04 ) zum Zeitpunkt des Eingangs der Klagerücknahme beim Bundesverwaltungsgericht. - BVerwG, 03.03.2005 - 4 KSt 1002.05
Erinnerungen gegen vorläufige Kostenrechnungen - Bestimmung des Streitwerts in …
Mit der Erinnerung wird geltend gemacht, die vorläufigen Kostenrechnungen stünden in Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 2004, der den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren BVerwG 4 A 1015.04 vorläufig auf 12 345 000 EUR (15 000 EUR je Kläger bzw. klagender Rechtsgemeinschaft) festgesetzt hat. - BVerwG, 04.01.2006 - 4 A 1017.05 Die Quotelung ergibt sich aus der Gesamtzahl von siebenhundertachtundsiebzig Klägern bzw. klagenden Rechtsgemeinschaften in dem Verfahren BVerwG 4 A 1011.05 (vormals BVerwG 4 A 1015.04 ) zum Zeitpunkt des Eingangs der Klagerücknahmen beim Bundesverwaltungsgericht.
- BVerwG, 04.01.2006 - 4 A 1016.05 Rn. 3 jeweils ein Streitwert in Höhe von 15 000 EUR vorläufig im Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 bzw. BVerwG 4 A 1011.05 (vormals 4 A 1015.04 ) festgesetzt wurde, zu berechnen (vgl. § 63 Abs. 2 GKG).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06 (4 VR 1006.04) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Planfeststellungsbeschluss - hier zur Planfeststellung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld; Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06 (4 VR 1006.04)
- BVerwG, 31.01.2007 - 4 KSt 1002.06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- VGH Bayern, 26.07.2000 - 22 C 00.1767
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
Einen spezifischen Bezug zum Eilverfahren gewinnen die von den Antragstellern eingeholten Privatgutachten nicht deshalb, weil der für die richterliche Sachverhaltsaufklärung geltende Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus Gründen der Eilbedürftigkeit Einschränkungen unterliegt und die Erfolgsaussichten der Antragsteller im Eilverfahren ohne fachlich substantiierten Vortrag eher gering gewesen wären (vgl. hierzu VGH München, Beschlüsse vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 [70], vom 7. Oktober 2003 - 26 C 03.1647 - juris; in diese Richtung auch OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Mai 1982 - 11 B 1629/81 - KostRsp.Die Beschränkung der Kostenerstattung auf die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten entspricht 35 zwar dem Gebot einer sparsamen im Gegensatz zu einer optimalen Prozessführung (VGH München, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 [70]).
- BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
Kein vorläufiger Baustopp für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
Diese Interessenabwägung geht regelmäßig zu Lasten eines Antragstellers aus, wenn die in der Hauptsache erhobene Anfechtungsklage keine Aussicht auf Erfolg verspricht (stRspr, Beschlüsse vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 VR 2.03 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 10, vom 19. Mai 2005 - BVerwG 4 VR 2000.05 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 22, vom 12. April 2005 - BVerwG 9 VR 41.04 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 16).Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn die gerügten Abwägungsdefizite so gravierend sind, dass sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage stellen und diese nicht im Wege der Planergänzung behoben werden können (Beschluss vom 19. Mai 2005 - BVerwG 4 VR 2000.05 - NVwZ 2005, 940 [943]).
- BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37).Zudem muss die jeweilige Prozesssituation das Gutachten herausfordern; dessen Inhalt muss auf die Förderung des jeweiligen Verfahrens zugeschnitten sein (vgl. Beschluss vom 11. April 2001 a. a. O.).
- BVerwG, 17.03.2003 - 4 A 28.01
Bestimmung des Umfangs und der Höhe der dem Kläger zu erstattenden Kosten nach § …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Beteiligten, sondern danach, wie ein verständiger Beteiligter, der bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage seine Interessen wahrgenommen hätte (Beschluss vom 17. März 2003 - BVerwG 4 A 28.01; Beschluss vom 3. Juli 2000 - BVerwG11 KSt 2.99 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 35).Kosten von Privatgutachten sind als außergerichtliche Kosten nach § 162 Abs. 1 VwGO jedoch nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig (Beschluss vom 17. März 2003 - BVerwG 4 A 28.01).
- OLG Hamm, 05.06.2001 - 23 W 167/01
Terminsreisekosten des Anwalts nach Wegfall des Lokalisationsprinzips; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
Aus dem Wortlaut von § 133 Abs. 1 Satz 1 und § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO wird zwar gefolgert, dass in Zivilprozessen bei Vertretung einer Partei durch einen Prozessbevollmächtigten nur eine Abschrift für den Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sei, da die Zustellung an diesen erfolge (OLG 29 Hamm, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 23 W 167/01 - JurBüro 2002, 201 [202];… Müller-Rabe a. a. O., 7000 VV Rn. 50;… N. Schneider, in: Gebauer/Schneider [Hrsg.], RVG, 2. Aufl., 2004, 7000 VV Rn. 36). - BVerwG, 08.01.1991 - 1 A 49.85
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines juristischen Privatgutachtens über …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
Den Beteiligten bleibt es jedoch stets unbenommen, Privatgutachten auf eigene Kosten in Auftrag zu geben (Beschluss vom 8. Januar 1991 - BVerwG 1 A 49.85 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 24, S. 4), um eine aus ihrer Sicht optimale Prozessführung zu gewährleisten. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 7 E 747/99
Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens in einem …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
VwGO § 162 Nr. 52 und vom 25. Juni 2001 - 7 E 747/99 - juris). - VGH Bayern, 07.10.2003 - 26 C 03.1647
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
Einen spezifischen Bezug zum Eilverfahren gewinnen die von den Antragstellern eingeholten Privatgutachten nicht deshalb, weil der für die richterliche Sachverhaltsaufklärung geltende Untersuchungsgrundsatz des § 86 Abs. 1 VwGO in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aus Gründen der Eilbedürftigkeit Einschränkungen unterliegt und die Erfolgsaussichten der Antragsteller im Eilverfahren ohne fachlich substantiierten Vortrag eher gering gewesen wären (vgl. hierzu VGH München, Beschlüsse vom 26. Juli 2000 - 22 C 00.1767 - NVwZ-RR 2001, 69 [70], vom 7. Oktober 2003 - 26 C 03.1647 - juris; in diese Richtung auch OVG Münster, Beschlüsse vom 21. Mai 1982 - 11 B 1629/81 - KostRsp. - BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
Effektiver Rechtsschutz gegen Wohnungsverweisung und Kontaktverbot zum Schutz vor …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
Lässt sich die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bei summarischer Überprüfung dagegen nicht hinreichend übersehen, darf sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzugs einer behördlichen Maßnahme auf die Durchführung einer Interessenabwägung beschränken bei der das Interesse der beklagten Behörde (und des Vorhabenträgers) an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts dem Interesse der Antragsteller gegenüberzustellen ist, bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern (BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 - NJW 2002, 2225). - BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04
Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
Eine Entscheidung durch den Berichterstatter nach § 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO scheidet aus, weil das vorbereitende Verfahren mit der verfahrensabschließenden Entscheidung geendet hat (vgl. Beschluss vom 29. Dezember 2004 - BVerwG 9 KSt 6.04 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 40; VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Februar 1991 - 9 S 2930/90 - NVwZ 1991, 593 [594]). - BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04
Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist; …
- BVerwG, 30.06.2003 - 4 VR 2.03
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 3 S 156/97
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im vorläufigen …
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 9 S 2930/90
Zuständigkeit zur Entscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits im vorläufiger …
- VGH Bayern, 23.11.1998 - 20 A 93.40082
- BVerwG, 21.06.2007 - 4 KSt 1001.07
Kostenfestsetzung; Entscheidung durch Urkundsbeamte der Geschäftsstelle; …
Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat in dem angegriffenen Beschluss vom 12. März 2007 zu Recht entschieden, dass in dem Erinnerungsverfahren (BVerwG 4 KSt 1002.06/4 VR 1006.04) betreffend den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 22. Mai 2006 in der Rechtssache BVerwG 4 VR 1006.04 die außergerichtlichen Kosten des Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners zu erstatten sind.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1006.04 (4 A 1073.04) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wegen eines Planfeststellungsbescheides zum Ausbau eines Verkehrsflughafens; Entscheidung von Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren durch das Bundesverwaltungsgericht; ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.10.2004 - 4 VR 1006.04
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1006.04
- BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1006.04 (4 A 1073.04)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1006.04
Der Rechtsschutzanspruch schlägt dabei umso stärker zu Buche und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 ). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1006.04
Der Rechtsschutzanspruch schlägt dabei umso stärker zu Buche und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 und vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 ). - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1006.04
Ordnet das Gesetz beispielsweise an, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Anfechtungsklage gegen die Verfügung entfällt, durch die dem Adressaten untersagt wird, schadensträchtige Geschäfte ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu betreiben, so lässt sich aus dem Normzweck ohne weiteres ableiten, dass das Vollziehungsinteresse Vorrang beansprucht und das private Interesse, die unerlaubte Tätigkeit bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens fortzusetzen, im Regelfall zurückzustehen hat (so BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 - NVwZ 2004, 93).
- BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94
Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener - …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1006.04
Der dort angeordnete Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat nicht lediglich zur Folge, dass die Behörde von der ihr sonst nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO obliegenden Pflicht entbunden wird, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anhand der konkreten Planungssituation besonders zu begründen (so aber BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 und vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - DVBl 2001, 1861). - BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01
Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1006.04
Der dort angeordnete Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat nicht lediglich zur Folge, dass die Behörde von der ihr sonst nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO obliegenden Pflicht entbunden wird, das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses anhand der konkreten Planungssituation besonders zu begründen (so aber BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 und vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - DVBl 2001, 1861). - BVerwG, 06.08.2001 - 4 VR 23.01
Planungsrechtliche Streitigkeiten im Vorwege des Baubeginns der Ostseeautobahn A …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1006.04
Denn diese vom Beschleunigungszweck geprägte Bestimmung erfasst alle Rechtsstreitigkeiten um Maßnahmen, die der Durchführung eines der in § 1 VerkPBG aufgeführten Vorhaben dienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. August 2001 - BVerwG 4 VR 23.01 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 14 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1006.04 (4 A 1073.04) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Sinn und Zweck der Beiladung - Unzulässigkeit einer beschränkten Beiladung
- Wolters Kluwer
Ablehnung einer Beiladung; Zweck einer Beiladung; Voraussetzungen einer einfachen und notwendigen Beiladung
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.10.2004 - 4 VR 1006.04
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1006.04 (4 A 1073.04)
- BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1006.04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1006.04
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 und vom 19. November 1998 - BVerwG 11 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276). - BVerwG, 20.06.1995 - 8 B 68.95
Anforderungen an die Zulässigkeit einer einfachen Beiladung - Befugnis der …
Auszug aus BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1006.04
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 und vom 19. November 1998 - BVerwG 11 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.2004 - 4 VR 1006.04 |
Volltextveröffentlichung
- Doctrine
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.10.2004 - 4 VR 1006.04
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1006.04
- BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1006.04
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