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| OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374 - 375/22, 4 Ws 374/22, 4 Ws 375/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 56f Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 57 Abs 5 S 1 StGB, § 64 StGB, § 67d Abs 5 S 1 StGB
Sofortige Beschwerde gegen die Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Widerruf der Strafrestaussetzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56f Abs. 1 ; StPO § 467 Abs. 1
Keine Erledigterklärung einer zur Bewährung ausgesetzten Maßnahme wegen fehlender Erfolgsaussicht; Keine analoge Anwendung des § 67d Abs. 5 S. 1 StGB auf eine zur Bewährung ausgesetzte Maßregel; Verstoß gegen Weisung zur Teilnahme an Suchtmittelkontrolle; Widerruf der ... - rechtsportal.de
StGB § 56f Abs. 1 ; StPO § 467 Abs. 1
Keine Erledigterklärung einer zur Bewährung ausgesetzten Maßnahme wegen fehlender Erfolgsaussicht; Keine analoge Anwendung des § 67d Abs. 5 S. 1 StGB auf eine zur Bewährung ausgesetzte Maßregel; Verstoß gegen Weisung zur Teilnahme an Suchtmittelkontrolle; Widerruf der ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.11.2022 - S II BRs 44/22
- OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374 - 375/22, 4 Ws 374/22, 4 Ws 375/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18
Bemessung der Terminsgebühr für die Einordnung im Gebührenrahmen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22
Der in § 68g Abs. 1 StGB geregelte Vorrang der Führungsaufsicht vor der Aussetzung einer Strafe bzw. eines Strafrestes bedeutet nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung nämlich nur, dass für die Aufsicht ausschließlich § 68a StGB und für die Erteilung von Weisungen ausschließlich § 68b StGB (und nicht § 56c StGB) gilt (…vgl. Fischer, a.a.O., § 68g Rn. 6; Beschluss des 1. Strafsenats vom 29. März 2018 - 1 Ws 51/18 - m.w.N.), dass aber die sonstigen Vorschriften der Strafaussetzung wie z.B. § 56f StGB unberührt bleiben (…vgl. Fischer a.a.O.;… LK-StGB, a.a.O., § 68g Rn. 16).Verstöße gegen Weisungen, die im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung stehen, können einen Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB nur rechtfertigen, wenn sie für den Verurteilten vermeidbar sind (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 220; Beschluss des 1. Strafsenats vom 29. März 2018 - 1 Ws 51/18 -).
- OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 52/08
Zulässigkeit von Weisungen; Widerruf
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22
Verstöße gegen Weisungen, die im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung stehen, können einen Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB nur rechtfertigen, wenn sie für den Verurteilten vermeidbar sind (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 220; Beschluss des 1. Strafsenats vom 29. März 2018 - 1 Ws 51/18 -). - OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 2 Ws 69/17
Bewährungswiderruf: Fortbestand der Anordnung einer Unterbringung in einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22
Rn. 22 Daher hat es nach Auffassung des Senats in diesen Fällen bei der Aussetzung der Maßregel und der daneben angeordneten Führungsaufsicht nebst den erteilten Weisungen zu verbleiben (vgl. Funck StV 1997, 317; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. April 2017 - 2 Ws 69/17, 2 Ws 70/17, 2 Ws 71/17 - BeckRS 2017, 106882).
- KG, 07.05.2021 - 4 Ws 28/21
Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22
Rn. 29 Der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers entzieht sich beharrlich, wer willentlich dessen Einflussmöglichkeiten durch ein wiederholtes oder andauerndes Verhalten ausschaltet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. September 2022 - 4 Ws 255/22 - und vom 27. April 2021 - 4 Ws 30/21 - Beschluss des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 17. Juni 2016 - 1 Ws 49/16 - Schönke/Schröder/ Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 56f Rn. 14). - OLG Düsseldorf, 17.01.1996 - 3 Ws 36/96
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22
Rn. 22 Daher hat es nach Auffassung des Senats in diesen Fällen bei der Aussetzung der Maßregel und der daneben angeordneten Führungsaufsicht nebst den erteilten Weisungen zu verbleiben (vgl. Funck StV 1997, 317; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. April 2017 - 2 Ws 69/17, 2 Ws 70/17, 2 Ws 71/17 - BeckRS 2017, 106882). - OLG Celle, 06.02.1997 - 2 Ws 18/97
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22
Rn. 17 Der Verurteilte ist durch die ausgesprochene Erledigung der Maßregel auch beschwert (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97), so dass deren Anfechtung auch unter diesem Gesichtspunkt nicht ausgeschlossen ist. - OLG Bremen, 14.12.2018 - 1 Ws 118/18
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22
Rn. 20 Jedenfalls für den hier vorliegenden Fall, dass die Erledigterklärung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung ausgesetzt ist, kommt nach Auffassung des Senats eine analoge Anwendung des § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB nicht in Betracht (vgl. Beschluss des 1. Strafsenats vom 22. Juni 2018 - 1 Ws 118/18 -).
- OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24
Erledigung einer Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vor …
Dadurch ist der Verurteilte nicht beschwert (so auch OLG Celle…, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 2 Ws 26/22 -, juris Rn. 4; anders für den Fall der Erledigterklärung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB: OLG Celle, Beschlüsse vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 -, juris …und vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 8; Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 -).Rn. 11 Anders als im Fall einer Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB (zu deren Anfechtbarkeit vgl. OLG Celle, Beschlüsse vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 -, juris …und vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 8; Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - ohne Begründung vgl. zur jüngeren Rspr. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24 -, juris Rn. 7; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21. Februar 2024 - Ws 54/24 -, juris Rn. 13), die gemäß § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB kraft Gesetzes Führungsaufsicht nach sich zieht (zum ausnahmsweisen Entfallen der Führungsaufsicht bei Fehleinweisung vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2009 - Ws 227/09 -) und den Betroffenen jedenfalls deshalb beschwert (ob und inwieweit im Fall der Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB eine Beschwer auch daraus folgt, dass dem Verurteilten durch diesen Ausspruch unumkehrbar die Möglichkeit genommen wird, im Falle des künftigen Vorliegens von Widerrufsgründen die Therapie im Maßregelvollzug erneut aufzunehmen und die festgestellte therapiefähige Betäubungsmittelabhängigkeit weiter behandeln zu lassen - so Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - kann daher dahinstehen), hat die Erledigung nach § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB auch keine nachsorgenden Rechtseinschränkungen für den Verurteilten zur Folge.
- OLG Celle, 07.11.2025 - 3 Ws 78/25
Widerruf der Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Denn der Vorrang der Führungsaufsicht nach § 68g Abs. 1 Satz 1 StGB bedeutet nur, dass für die Aufsicht ausschließlich § 68a StGB und für die Erteilung von Weisungen ausschließlich § 68b StGB (und nicht § 56c StGB) gilt; die sonstigen Vorschriften der Strafaussetzung wie z.B. § 56f StGB bleiben aber unberührt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, StraFo 2023, 114 [OLG Saarbrücken 25.01.2023 - 4 Ws 374/22];… Baur in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl. § 68g Rn. 16;… Fischer StGB 72. Aufl. § 68g Rn. 6). - OLG Bremen, 26.05.2025 - 1 Ws 31/25
Strafprozessrecht; Strafrecht; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; …
Eine zeitliche Einschränkung für die Erledigterklärung gemäß § 67d Abs. 5 S. 1 StGB ergibt sich daraus hingegen nicht (vgl. dazu auch die Rechtsprechung des Senats…, Beschluss vom 08.03.2024 - 1 Ws 17/24, BeckRS 2924, 4757 Rn. 19; so wohl auch: OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.09.2024 - Ws 685/24, BeckRs 2024, 31298; OLG München, Beschluss vom 31.07.2023 - 3 Ws 292/23, 3 Ws 293/23 (n.v.); a.A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.01.2023 - 4 Ws 374/22, 4 Ws 375/22, BeckRS 2023, 3774;… dagegen wohl auch Peglau, in: LK, 13. Aufl., § 67d Rn. 28 f.).
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