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| VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25 V |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 7 VwGO, § 123 VwGO, § 82 Abs 1 S 2 VwGO, § 22 S 2 AufenthG 2004, Art 19 Abs 4 GG
Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 123 Abs. 1 VwGO; analoge Anwendung von § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO; Wirksamkeit der Erklärung des BMI zur Ungültigkeit und zum Erlöschen von Aufnahmeerklärungen
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (23)
- VG Berlin, 16.01.2026 - 33 L 585.25
Anspruch auf Erteilung eines Visums an afghanische örtliche Hilfskräfte und ihren …
Auszug aus VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25
Rn. 18 aa) Trotz ihres grundsätzlich verwaltungsinternen Charakters unterliegt die Entscheidung über die Abkehr von einer einmal erteilten (und nach außen kommunizierten) Aufnahmeerklärung nach Überzeugung der Kammer einer gerichtlichen Kontrolle hinsichtlich des Vorliegens objektiver Willkür (…vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 25. November 2025 - VG 40 L 471/25 V - juris Rn. 29 sowie VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V - juris Rn. 14; jeweils m.w.N.).- kommuniziert worden ist (zu alldem: VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V - juris Rn. 17 m.w.N.).
Bei diesen Vergleichsgruppen handelt es sich daher um im Wesentlichen gleiche Sachverhalte (dazu (1)), die ohne hinreichenden sachlichen Grund ungleich behandelt werden (dazu (2)); vgl. hierzu insgesamt VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2026, a.a.O., Rn. 20 ff.).
Stichtag für die Meldung war der 31. August 2021, der Zeitpunkt des Abschlusses des US-Truppenabzugs (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2026, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.).
Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil die nach dem oben Gesagten verfassungsrechtlich gebotene Willkürkontrolle sonst ins Leere liefe (vgl. hierzu auch: VG Berlin, Beschlüsse vom 16. Januar 2026, a.a.O., Rn. 24 und vom 6. Januar 2026, a.a.O., S. 16;… Sommermann in: Huber/Voßkuhle, Grundgesetz, 8. Auflage 2024, Art. 20 GG Rn. 306).
Rn. 29 Etwas anderes folgt auch nicht aus den gerichtsbekannten allgemeinen Hinweisen der GIZ an Berechtigte der Listenverfahren (vgl. hierzu: VG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2026, a.a.O., S. 10) und der "Declaration of reservation", die die Antragstellerin zu 1 bei der Visumantragstellung bei der Deutschen Botschaft in Islamabad unterschrieben hat (Bl. 6 des Visumsvorgangs).
Rn. 32 bb) Die Erklärung des BMI vom 8. Dezember 2025 genügt diesen Anforderungen nicht (hierzu ebenfalls insgesamt VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2026, a.a.O., Rn. 28 ff.).
Ein entsprechender allgemein gefasster Tenor wäre nicht vollstreckbar (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 16. Januar 2026, a.a.O., Rn. 49, vom 30. Dezember 2025 - VG 32 L 768/25 V - EA S. 15 und vom 29. Dezember 2025 - VG 13 L 627/25 V - EA S. 12; jeweils m.w.N.).
- VG Berlin, 25.11.2025 - 40 L 471.25
Auszug aus VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25
Rn. 5 I. Soweit die Antragsteller mit dem Antrag zu 1 die Erteilung der begehrten Visa beantragen, ist der Antrag sinngemäß (vgl. § 122 Abs. 1 i.V.m. § 88 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO) dahingehend auszulegen, dass sie eine Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 25. November 2025 begehren, mit dem ihre einstweiligen Rechtsschutzanträge mangels Spruchreife zurückgewiesen wurden, soweit sie auf Verpflichtung zur Visaerteilung gerichtet waren (VG 40 L 471/25 V).Weder haben die Antragsteller dargelegt, dass sich seit Ergehen des Beschlusses der Kammer vom 25. November 2025 (VG 40 L 471/25 V) eine für sie günstige Änderung der insoweit entscheidungserheblichen tatsächlichen oder rechtlichen Umstände ergeben hat, noch ist dies sonst ersichtlich.
Soweit die Kammer den Erteilungsanspruch in dem Beschluss vom 25. November 2025 im Hinblick darauf abgelehnt hat, dass noch eine Nachbefragung abzuwarten ist, die die Antragsgegnerin in Bezug auf Abweichungen zwischen den Angaben der Antragsteller im Verfahren angesichts ihres nach § 22 Satz 2 AufenthG bestehenden weiten politischen Ermessens zur weiteren Aufklärung als notwendig voraussetzen darf (vgl. Beschluss der Kammer vom 25. November 2025 - VG 40 L 471/25 V - juris Rn. 8), sind entscheidungserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage nicht dargetan.
Die Antragsgegnerin ist mit dem Erlass der Ablehnungsbescheide der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Islamabad vom 11. Dezember 2025 ihrer verfahrensrechtlichen Verpflichtung zur Bescheidung aus dem Beschluss der Kammer vom 25. November 2025 - VG 40 L 471/25 V - nachgekommen.
Zwar steht derzeit - wie bereits unter 1 und im Beschluss der Kammer vom 25. November 2025 (VG 40 L 471/25 V - juris Rn. 8) ausgeführt - in Bezug auf den von der Antragsgegnerin zulässig geltend gemachten Aufklärungsbedarf hinsichtlich der individuellen Gefährdungslage der Antragsteller nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit fest, dass die Aufnahmeerklärungen der Antragsteller Bestand haben werden.
Über die Abgabe der Aufnahmeerklärungen wurden die Antragsteller mit E-Mail der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) vom 29. Januar 2024 informiert (Bl. 26 ff. Gerichtsakte zum Verfahren VG 40 L 471/25 V).
Rn. 18 aa) Trotz ihres grundsätzlich verwaltungsinternen Charakters unterliegt die Entscheidung über die Abkehr von einer einmal erteilten (und nach außen kommunizierten) Aufnahmeerklärung nach Überzeugung der Kammer einer gerichtlichen Kontrolle hinsichtlich des Vorliegens objektiver Willkür (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 25. November 2025 - VG 40 L 471/25 V - juris Rn. 29 sowie VG Berlin…, Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V - juris Rn. 14; jeweils m.w.N.).
Die Schaffung dieses Vertrauenstatbestands durch die Abgabe einer Aufnahmeerklärung führt mit Blick auf den Grundsatz rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG) und die grundgesetzliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) dazu, dass eine verwaltungsgerichtliche Willkürkontrolle in Hinblick auf die Begründung und die Nachvollziehbarkeit des (regierungs-)behördlichen Handelns eröffnet wird (vgl. Beschluss der Kammer vom 25. November 2025, a.a.O., Rn. 29;… VG Berlin, Beschlüsse vom 16. September 2025 - VG 33 L 235/25 V - juris Rn. 24 m.w.N., vom 9. September 2025 - VG 33 L 274/25 V - EA S. 8 ff. …und Urteil vom 14. Juli 2025 - VG 24 K 98/24 V - juris Rn. 43; OVG Bremen…, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268.17 - juris Rn. 20 f.).
Rn. 41 Die Identität der Antragsteller ist vorliegend hinreichend glaubhaft gemacht (vgl. Beschluss der Kammer vom 25. November 2025, a.a.O., Rn. 35).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2025 - 6 B 4.24
Kein Visum für ehemalige afghanische Ortskraft und ihre Familie
Auszug aus VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25
Rn. 19 Insofern unterscheidet sich die vorliegende Konstellation wesentlich von dem Fall der (begehrten) erstmaligen Abgabe einer Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 AufenthG, bei welcher dem BMI ein weiter politischer Entscheidungsspielraum für die autonome Ausübung staatlicher Souveränität (…vgl. BT-Drs. 15/420, S. 77) zusteht, der lediglich dadurch begrenzt wird, dass die Aufnahmeerklärung "zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" ergehen muss und nicht aus anderen Gründen erfolgen darf (zur fehlenden gerichtlichen Überprüfbarkeit: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2024 - OVG 6 B 4/24 - juris Rn. 32, 45; VG Bremen…, Urteil vom 20. November 2020 - 2 K 3165/17 - juris Rn. 35; OVG Bremen…, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268.17 - juris Rn. 17 m.w.N.; für eine eingeschränkte gerichtliche Überprüfung in Bezug auf das sog. Ortskräfteverfahren: u.a. VG Berlin…, Urteil vom 26. Februar 2024 - VG 33 K 127/22 V - BeckRS 2024, 47013 Rn. 36 m.w.N.).Vor diesem Hintergrund gilt das Gesagte selbst dann, wenn man annimmt, dass eine Pflicht zur Offenbarung der einer Aufnahmeentscheidung vorausgehenden schutzbedürftigen Überlegungen mit dem Gesetzeszweck grundsätzlich nicht vereinbar sei und daher die Gründe für das behördliche Vorgehen grundsätzlich nicht verwaltungsgerichtlich überprüft werden können sollen (so OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2025, a.a.O., Rn. 35).
Zur Umsetzung des politischen Willens, eine bestimmte Ausländergruppe einheitlich zu behandeln, hat der Gesetzgeber eigentlich das Verfahren nach § 23 Abs. 2 AufenthG vorgesehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2025, a.a.O., Rn. 39;… vgl. auch BT-Drs. 15/240, S. 77: "[…]; die Aufnahme von Gruppen von Ausländern richtet sich nach den Vorschriften der §§ 23 und 24"), wie es auch bei dem später eingeführten, sog. Bundesaufnahmeprogramm umgesetzt worden ist.
Würde man allein den zufälligen Zeitpunkt der Aufnahme einer Person in eines der Aufnahmeprogramme als sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des gewährten Rechtsschutzes ausreichen lassen (so aber: VG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2025 - VG 41 L 763/25 V - EA S. 9 f.), hätte es die Exekutive selbst in der Hand, durch die Ausgestaltung der Verfahren und die - von der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers abweichende - Wahl der den Programmen zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen sowohl das Ob als auch das Wie der gerichtlichen Kontrolle (Prüfungsdichte) grundlegend zu beeinflussen (so aber: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 - juris Rn. 11; Urteil vom 4. Juni 2025 - OVG 6 B 4/24 - juris Rn. 37 ff.; dort auch zur unterschiedlichen Prüfungsdichte).
- BVerfG, 04.12.2025 - 2 BvR 1511/25
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde afghanischer Staatsangehöriger
Auszug aus VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25
Rn. 9 II. Dagegen ist der Antrag im Hinblick auf das in dem Vornahmeantrag als "Minus" enthaltene (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 2 BvR 1511/25 - juris Rn. 26) Begehren, die Visaanträge unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden, als Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V - EA S. 4 f.) zulässig und begründet.Spätestens mit Ablauf dieser Frist besteht für die Antragsteller eine gesteigerte Gefahr der Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan (BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 2 BvR 1511/25 - juris Rn. 34).
Rn. 45 Ein solcher Anspruch folgt aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, der die Visaverfahren bis zu ihrem rechtskräftigen Abschluss verfassungsrechtlich absichert (in diese Richtung: BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 2 BvR 1511/25 - juris Rn. 35; vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2025 - VG 32 L 794/25 V - EA S. 9 f.; Beschluss vom 30. Dezember 2025 - VG 36 L 374/25 V - EA S. 4 f.).
- VG Berlin, 09.09.2025 - 33 L 274.25
Auszug aus VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25
Die Schaffung dieses Vertrauenstatbestands durch die Abgabe einer Aufnahmeerklärung führt mit Blick auf den Grundsatz rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG) und die grundgesetzliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) dazu, dass eine verwaltungsgerichtliche Willkürkontrolle in Hinblick auf die Begründung und die Nachvollziehbarkeit des (regierungs-)behördlichen Handelns eröffnet wird (…vgl. Beschluss der Kammer vom 25. November 2025, a.a.O., Rn. 29; VG Berlin, Beschlüsse vom 16. September 2025 - VG 33 L 235/25 V - juris Rn. 24 m.w.N., vom 9. September 2025 - VG 33 L 274/25 V - EA S. 8 ff. …und Urteil vom 14. Juli 2025 - VG 24 K 98/24 V - juris Rn. 43; OVG Bremen…, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268.17 - juris Rn. 20 f.).Denn politische Interessen sind wandelbar, sodass eine Aufnahmeerklärung stets nur als Erklärung "auf Zeit" verstanden werden kann (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 9. September 2025 - VG 33 L 274/25 V und VG 33 L 276/25 V - jeweils juris Rn.17 m.w.N.).
- BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …
Auszug aus VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25
Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten und die Vorwegnahme zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d.h. wenn dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9/12 - juris Rn. 22;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 - juris Rn. 2 …und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris Rn. 1).Ihnen drohen ohne Gewährung des begehrten Eilrechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache höchstwahrscheinlich nicht mehr in der Lage wäre (vgl. zu diesem Maßstab: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 …und vom 28. April 2017, a.a.O., Rn. 2 und Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 18. April 2013, a.a.O., Rn. 22).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17
Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen …
Auszug aus VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25
Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten und die Vorwegnahme zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d.h. wenn dem Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9/12 - juris Rn. 22;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 - juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris Rn. 1).Ihnen drohen ohne Gewährung des begehrten Eilrechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache höchstwahrscheinlich nicht mehr in der Lage wäre (vgl. zu diesem Maßstab: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 und vom 28. April 2017, a.a.O., Rn. 2 und Rn. 1; BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013, a.a.O., Rn. 22).
- VG Berlin, 06.01.2026 - 41 L 763.25
Abrücken von Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 AufenthG 2004; Fehlen der …
Auszug aus VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25
Rn. 9 II. Dagegen ist der Antrag im Hinblick auf das in dem Vornahmeantrag als "Minus" enthaltene (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 2 BvR 1511/25 - juris Rn. 26) Begehren, die Visaanträge unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden, als Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V - EA S. 4 f.) zulässig und begründet.Würde man allein den zufälligen Zeitpunkt der Aufnahme einer Person in eines der Aufnahmeprogramme als sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des gewährten Rechtsschutzes ausreichen lassen (so aber: VG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2025 - VG 41 L 763/25 V - EA S. 9 f.), hätte es die Exekutive selbst in der Hand, durch die Ausgestaltung der Verfahren und die - von der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers abweichende - Wahl der den Programmen zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen sowohl das Ob als auch das Wie der gerichtlichen Kontrolle (Prüfungsdichte) grundlegend zu beeinflussen (so aber: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 - juris Rn. 11;… Urteil vom 4. Juni 2025 - OVG 6 B 4/24 - juris Rn. 37 ff.; dort auch zur unterschiedlichen Prüfungsdichte).
- BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12
Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot; …
Auszug aus VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25
Schließlich soll aus einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung eine Zwangsvollstreckung möglich sein, die das Vollstreckungsverfahren nicht unter Fortsetzung des Streits mit Sachfragen überfrachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - BVerwG 7 C 21/12 - juris Rn. 54). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 3 S 101.18
Visum zur Ausübung einer Beschäftigung; Spezialitätenkoch; Vorwegnahme der …
Auszug aus VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25
Für den Antrag auf Visumserteilung hat die Kammer den halben Auffangstreitwert angesetzt (vgl. hierzu auch bei der begehrten Vorwegnahme der Hauptsache: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2019 - OVG 3 S 101.18 - juris Rn. 9 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2025 - 6 S 88.25
Visum, Afghanistan, Menschenrechtsliste, Aufnahmeerklärung, Außenwirkung, …
- VG Berlin, 14.07.2025 - 24 K 98.24
Aufhebung einer Aufnahmeerklärung des BMI für einen Afghanen aufgrund von …
- VG Berlin, 18.07.2025 - 35 L 504.25
Aufhebung einer Aufnahmeerklärung des BMI für einen Afghanen; Anspruch auf …
- VG Berlin, 09.09.2025 - 33 L 276.25
- VG Berlin, 16.09.2025 - 33 L 235.25
- VG Bremen, 20.11.2020 - 2 K 3165/17
- RG, 10.11.1925 - I 374/25
Zur Frage der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts eines Mittäters vom Versuch …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17
(Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen …
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
Wegfall des Bestands- Vertrauensschutzes bei Unterbrechung der Legalisierung …
- VGH Bayern, 15.04.2019 - 10 CE 19.650
Beschwerde gegen ursprünglichen Eilrechtsbeschluss nach Abänderungsverfahren
- VG Schleswig, 16.10.2024 - 11 B 101/24
- RG, 06.10.1925 - I 486/25
Kann die Revision darauf gestützt werden, daß das Urteil nicht innerhalb der im § …
- VG Minden, 10.11.2023 - 9 L 1002/23
- VG Berlin, 27.02.2026 - 37 L 455.25 Rn. 27 Trotz ihres grundsätzlich verwaltungsinternen Charakters unterliegt die Entscheidung über die Abkehr von einer einmal erteilten und nach außen kommunizierten Aufnahmeerklärung jedenfalls einer gerichtlichen Willkürkontrolle (VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2025 - VG 20 K 179/24 V m.w.N.; Beschluss vom 21. Juli 2025 - VG 30 L 208/25 V; Beschluss vom 24. Juli 2025 - VG 10 L 193/25 V;… Beschlüsse vom 9. September 2025 - VG 33 L 274/25 V und VG 33 L 276/25 V - juris Rn. 18 f.;… Beschluss vom 16. Januar - VG 33 L 585/25 V - juris Rn. 16; Beschluss vom 22. Januar 2026 - VG 40 L 549/25 V - juris Rn. 20 f.;… Beschlüsse vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 163/26 V - juris Rn. 18 und - VG 38 L 422/25 V -, juris Rn. 22; VG Bremen…, Urteil vom 20. November 2020 - 2 K 3165/17 - juris Rn. 38; OVG Bremen…, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 - juris Rn. 20; vgl. auch VG Berlin…, Beschluss vom 17. Oktober 2025 - VG 37 L 374/25 V - juris Rn. 45).
Wenn - wie hier - der Erteilung der Aufnahmeerklärung eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zugrunde lag, die Aufnahmeerklärung den Betroffenen mitgeteilt wurde und sie eine darauf basierende Handlung vorgenommen haben (z.B. einen Visumsantrag gestellt haben), muss die Antragsgegnerin aus Gründen des Vertrauensschutzes zumindest erklären, warum sie an dieser Einschätzung nicht mehr festhält (…VG Berlin, Beschlüsse vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 163/26 V - juris Rn. 18 und - VG 38 L 422/25 V - juris Rn. 22; VG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2026 - VG 40 L 549/25 V - juris Rn. 21;… Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V - juris Rn. 17).
Die Abgabe der Aufnahmeerklärungen aufgrund einer individuellen Gefährdungsbeurteilung, deren Mitteilung an die Antragsteller und der Umstand, dass diese daraufhin Dispositionen getroffenen haben, insbesondere nach Pakistan ausgereist sind, erfordert zumindest eine individuelle Prüfung und im Streitfall vorzulegende Begründung, warum an der Gefahrenprognose nicht festgehalten wird oder welche anderen Interessen denen der Antragsteller an einer Aufnahme in Deutschland vorgehen (vgl. auch VG Berlin…, Beschluss vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 163/26 V - juris Rn. 18;… Beschluss vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 422/25 V - juris Rn. 22; VG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2026 - VG 40 L 549/25 V - juris Rn. 21;… Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V - juris Rn. 17).
Rn. 43 4. Zur Sicherung des Anspruchs der Antragssteller auf Neubescheidung ihrer Visumsanträge ist mit Blick auf das Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG antragsgemäß anzuordnen, die den Antragstellern bisher gewährten Schutzvorkehrungen, insbesondere Unterbringung, Lebensmittel- und medizinische Versorgung, bis zum rechtskräftigen Abschluss ihrer Visumsverfahren oder, falls diese früher erfolgt, bis zu ihrer Einreise nach Deutschland aufrechtzuerhalten (ähnlich VG Berlin…, Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V - juris Rn. 46; Beschluss vom 22. Januar 2026 - VG 40 L 549/25 V - juris Rn. 45;… Beschluss vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 163/26 V - juris Rn. 30 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 2 BvR 1511/25 - juris Rn 35).
- VG Berlin, 25.03.2026 - 37 L 451.25 Liegt der Aufnahmeerklärung, wie hier, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zugrunde und wurde sie den Betroffenen kommuniziert, ist für die Annahme der Willkürfreiheit hinreichend, dass die Gründe für das Entfallen der individuellen Gefährdungsbeurteilung dargelegt werden können (…VG Berlin, VG Berlin, Beschlüsse vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 163/26 V - juris Rn. 18 und - VG 38 L 422/25 V - juris Rn. 22; VG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2026 - VG 40 L 549/25 V - juris Rn. 21; Beschluss vom 27. Februar 2026 - VG 37 L 451/25 V).
- VG Berlin, 28.01.2026 - 18 K 305.24
Afghanistan; Aufnahmeerklärung; Erlöschen durch eine "Gegenerklärung" des …
Rn. 46 Aufgrund der vorgenannten Erwägungen ist nach Auffassung der Kammer die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Erklärung des Bundesinnenministeriums gegenüber dem Auswärtigen Amt, eine nach § 22 Satz 2 AufenthG abgegebene Aufnahmeerklärung, welche den Begünstigten zur Kenntnis gegeben worden ist, sei ungültig und erloschen, nur in engen Grenzen, nämlich insoweit eröffnet, als die Erklärung im Wege einer Plausibilitätskontrolle darauf zu überprüfen ist, ob sie auf willkürlichen Erwägungen beruht oder das verfassungsrechtliche Mindestmaß an Vertrauensschutz verletzt (vgl.a. den Beschluss der 40. Kammer vom 22. Januar 2026 - 40 L 549/25 V - juris Rn. 20 und die dort zitierte Rechtsprechung anderer Kammern des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach [unter Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Bremen vom 13. Februar 2018 - 1 B 268.17 - juris Rn. 14] einer Aufnahmeerklärung eine Zäsurwirkung zukommen soll, die einen Vertrauenstatbestand schaffen und eine verwaltungsgerichtliche Willkürkontrolle dahingehend eröffne, ein "Mindestmaß an Nachvollziehbarkeit der Gründe" zu verlangen). - VG Berlin, 18.03.2026 - 38 L 425.25 Zudem kommt es auf das allgemeine Erfordernis der Lebensunterhaltsicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) nicht an (VG Berlin, Beschlüsse vom 22. Januar 2026 - VG 40 L 549/25 V -, juris Rn. 41;… vom 27. Februar 2026 - VG 37 L 455/25 V -, juris Rn. 38).
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