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   AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15   

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https://dejure.org/2016,42534
AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15 (https://dejure.org/2016,42534)
AG Duisburg, Entscheidung vom 05.10.2016 - 45 C 2243/15 (https://dejure.org/2016,42534)
AG Duisburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 45 C 2243/15 (https://dejure.org/2016,42534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Reinigungskosten sind Teil der fiktiven Abrechnung - Verschmutzung und Reinigung fällt üblicherweise an

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Auszug aus AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15
    Nach der Rechtsprechung zu § 9 Abs. 5 StVO spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Rückwärtsfahrt zu einem Zusammenstoß kommt (BGH, Urteil vom 15.12.2015, VI ZR 6/15, Rn. 12 - zitiert nach juris).

    Der Anscheinsbeweis ist grundsätzlich auch bei solchen Unfällen anwendbar, die sich beim Rückwärtsausparken auf öffentlichen Parkflächen ergeben (BGH, Urteil vom 15.12.2015, VI ZR 6/15, Rn. 15 - zitiert nach juris).

    Hat ein Fahrer die Verpflichtung erfüllt und gelingt es ihm im Rückwärtsfahren vor einer Kollision zum Stillstand gekommen, hat er grundsätzlich seiner Pflicht zum jederzeitigen Anhalten genügt, so dass für den Anscheinsbeweis mit seiner aus ihm folgenden Verschuldensvermutung des Rückwärtsfahrenden kein Raum bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2015, VI ZR 6/15, Rn. 15 - zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2005 - 1 U 137/04

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einbiegen auf einen in der

    Auszug aus AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15
    7 Die Haftungsverteilung im Verhältnis zueinander hängt gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (OLG Düsseldorf v. 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8 - zitiert nach juris).

    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beidseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH v. 21.11.2006, VI ZR 115/05, Rn. 15; OLG Düsseldorf v. 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8, OLG Düsseldorf v. 15.03.2011, 1 U 152/10, Rn. 7 - alles zitiert nach juris).

  • AG Hattingen, 19.11.2015 - 6 C 46/15

    Schadensersatz von sämtlichen mit dem Unfall adäquat kausal zusammenhängenden

    Auszug aus AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15
    Dies sind auch Reinigungskosten, da derartige Leistungen im Grundsatz nur gegen Vergütung bei einem Handwerksbetrieb zu erwarten sind (AG Hattingen, Urteil vom 19.11.2015, 6 C 46/15, Rn. 8 - zitiert nach juris).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15
    Allerdings ist die Ausübung dieses Ermessens uneingeschränkt für das Gericht überprüfbar (BGH, Urteil vom 11.07.2012, VIII ZR 323/11, Rn.8 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15
    Damit verlangt § 17 Abs. 3 StVG, dass der "Idealfahrer" in seiner Fahrweise auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.1992, VI ZR 62/91, Rn. 11; BGH, Urteil vom 13.12.2005, VI ZR 66/04, Rn. 21 - alles zitiert nach juris).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15
    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beidseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH v. 21.11.2006, VI ZR 115/05, Rn. 15; OLG Düsseldorf v. 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8, OLG Düsseldorf v. 15.03.2011, 1 U 152/10, Rn. 7 - alles zitiert nach juris).
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15
    Der Fahrer, der sich mit Erfolg auf die Unabwendbarkeit des Unfalls berufen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (BGH, Urteil vom 28.05.1985, VI ZR 258/83, Rn. 7; BGH, Urteil vom 17.02.1987, VI ZR 75/86, Rn. 14 - alles zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes

    Auszug aus AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15
    Bei der hiernach gebotenen Abwägung der beidseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sind zulasten der Beteiligten nur solche Umstände zu berücksichtigen, die unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (BGH v. 21.11.2006, VI ZR 115/05, Rn. 15; OLG Düsseldorf v. 17.01.2005, 1 U 137/04, Rn. 8, OLG Düsseldorf v. 15.03.2011, 1 U 152/10, Rn. 7 - alles zitiert nach juris).
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 75/86

    Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen

    Auszug aus AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15
    Der Fahrer, der sich mit Erfolg auf die Unabwendbarkeit des Unfalls berufen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (BGH, Urteil vom 28.05.1985, VI ZR 258/83, Rn. 7; BGH, Urteil vom 17.02.1987, VI ZR 75/86, Rn. 14 - alles zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1981 - 2 Ss OWi 121/81
    Auszug aus AG Duisburg, 05.10.2016 - 45 C 2243/15
    Die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer auf einem solchen Gelände ist in erster Linie auf Parkplatzsuche und vorsichtiges Rangieren beim Ein- und Ausparken gerichtet (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 61, 455 (456)).
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