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   BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20   

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https://dejure.org/2021,22711
BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20 (https://dejure.org/2021,22711)
BAG, Entscheidung vom 21.07.2021 - 5 AZR 572/20 (https://dejure.org/2021,22711)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 5 AZR 572/20 (https://dejure.org/2021,22711)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 3 Abs. 1, § ... 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 4 ArbGG, § 2 Abs. 1 ArbGG, §§ 101 bis 110 ArbGG, § 101 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § 611a Abs. 2 BGB, § 611a Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 3 Abs. 3 ArbSchG, § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG, § 2 Abs. 1 ArbSchG, Art. 6 Abs. 5 Richtlinie 89/391/EWG, Art. 12 Abs. 4 Sätze 2 und 3 Richtlinie 89/391/EWG, § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG, Art. 11 Abs. 5 Richtlinie 89/391/EWG, Art. 13 Richtlinie 89/391/EWG, Richtlinie 89/391/EWG, Art. 267 AEUV, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung und innerbetriebliche Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit; Tarifliche Regelung zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit; Tarifauslegung nach Systematik und Gesamtzusammenhang; Keine Vergütungspflicht nach § 3 Abs. ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeit - und die innerbetrieblichen Wegezeiten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht von Umkleidezeiten kann ausgeschlossen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 251
  • NZA 2021, 1659
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20
    a) Bei den Zeiten zum An- und Ablegen der PSA im Betrieb und den damit verbundenen innerbetrieblichen Wegezeiten handelt es sich um vergütungspflichtige Arbeitszeit nach § 611a Abs. 2 BGB (vgl. zu den Grundsätzen der Bewertung von Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit zuletzt BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 22 bis 24 mwN) .

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Umkleide- und Wegezeiten getroffen werden (vgl. BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 19; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 31 mwN) .

    Normiert ein Tarifvertrag in zwei Bestimmungen einen Vergütungsanspruch für geleistete Arbeit und einen Vergütungsanspruch ausdrücklich für eine konkret benannte Zusammenhangstätigkeit, spricht dies mit hinreichender Klarheit (zur Erforderlichkeit dieser vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 35) dafür, dass die Tarifvertragsparteien damit zugleich bestimmt haben, dass ein Vergütungsanspruch nur für die genannte Zusammenhangstätigkeit bestehen soll, nicht jedoch für weitere damit verbundene.

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20
    Dabei bedarf es keiner ausdrücklichen Anordnung der Beklagten zum Umkleiden im Betrieb, denn eine ausschließlich fremdnützige Tätigkeit liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber dafür eingerichteten Umkleidemöglichkeiten für das von diesem angewiesene Anlegen seiner besonders auffälligen Dienstkleidung nutzt und sich anschließend zu seinem Arbeitsplatz begibt (vgl. BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 17; 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 21, BAGE 160, 167) .

    Sie stellen insgesamt die vergütungspflichtige Dienstleistung nach § 611a Abs. 1 BGB dar, denn die Notwendigkeit des An- und Ablegens der PSA und der damit verbundene Zeitaufwand des Arbeitnehmers - auch zum Aufsuchen der Umkleideräume - beruhen auf der Anweisung des Arbeitgebers zum Tragen der PSA während der Arbeitszeit (vgl. BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13, BAGE 160, 167) .

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 124/18

    Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit (MTV der Chemischen

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20
    Dabei bedarf es keiner ausdrücklichen Anordnung der Beklagten zum Umkleiden im Betrieb, denn eine ausschließlich fremdnützige Tätigkeit liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber dafür eingerichteten Umkleidemöglichkeiten für das von diesem angewiesene Anlegen seiner besonders auffälligen Dienstkleidung nutzt und sich anschließend zu seinem Arbeitsplatz begibt (vgl. BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 17; 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 21, BAGE 160, 167) .

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Umkleide- und Wegezeiten getroffen werden (vgl. BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 19; 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 31 mwN) .

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20
    Der Antrag ist zulässig, insbesondere hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. zu den Anforderungen an einen Antrag, einem Arbeitszeitkonto Stunden "gutzuschreiben" BAG 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 12 mwN, BAGE 170, 172) .
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20
    Im Hinblick auf die klaren Regelungen der Richtlinie 89/391/EWG bedarf es keines Vorlageverfahrens an den Gerichtshof nach Art. 267 AEUV (vgl. zu den Vorlagevoraussetzungen EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.]) .
  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 367/19

    Arbeitszeitkonto - Zeitgutschrift

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20
    Es drückt damit - in anderer Form - seinen Vergütungsanspruch aus (vgl. BAG 23. September 2020 - 5 AZR 367/19 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20
    Unter dem Begriff der Kosten werden Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachmittel verstanden (vgl. Gesetzesbegründung BT-Drs. 13/3540 S. 16) , nicht hingegen zeitliche Dispositionen des Arbeitnehmers (vgl. BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 30; so auch Gaul/Hofelich NZA 2016, 149, 151 f.; aA Pieper ArbSchG 8. Aufl. § 3 Rn. 14d; ebenso Kollmer/Klindt/Schucht/Kothe ArbSchG 4. Aufl. § 3 Rn. 92, allerdings ohne nähere Begründung) .
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20
    Dies ergibt die Auslegung des Tarifvertrags (zu den nach st. Rspr. anzuwendenden allgemeinen Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG Hessen, 10.07.2020 - 3 Sa 927/18

    1) Grundsätzlich sind Umkleidezeiten (und dadurch veranlasste Wegezeiten) für das

    Auszug aus BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2020 - 3 Sa 927/18 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.10.2021 - 2 Sa 701/21

    Arbeitszeitkonto - Gleichbehandlungsgrundsatz - hinreichend bestimmter Antrag

    Hinsichtlich der geforderten Gutschrift von 20 Minuten ist der Antrag zu 2) hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (siehe die oben benannte Rechtsprechung sowie BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 572/20 - zu Umkleidezeiten und der Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto).
  • ArbG Nürnberg, 21.06.2022 - 9 Ca 5217/20

    Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Arbeitsleistung, Tarifvertrag, Mindestlohn, Zulage,

    Eine ausschließlich fremdnützige Tätigkeit liegt auch vor, wenn der Kläger die von der Beklagten dafür eingerichteten Umkleidemöglichkeiten für das Anlegen seiner Arbeitskleidung nutzt und sich anschließend zu seinem Arbeitsplatz begibt (vgl. hierzu BAG 21.07.2020 - 5 AZR 572/20 - Rn. 17, juris).
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