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   BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23   

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https://dejure.org/2023,36563
BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23 (https://dejure.org/2023,36563)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2023 - 5 StR 200/23 (https://dejure.org/2023,36563)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2023 - 5 StR 200/23 (https://dejure.org/2023,36563)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 49a Abs. 1 StGB, § 19 StGB, § 26 StGB, § 29 StGB, § 3 Satz 1 JGG, § 22 StGB, § 30 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 211 StGB, § 30 Abs. 1 Satz 2, § 337 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Veranlassens einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat eines Strafunmündigen als mittelbare Täterschaft oder als bloße Anstiftung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 26
    Bewertung des Veranlassens einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat eines Strafunmündigen als mittelbare Täterschaft oder als bloße Anstiftung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet Meinungsstreit zu Täterschaft und Teilnahme: Auch ein strafunmündiges Kind kann man anstiften

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anstiftung eines Kindes zur Ermordung der eigenen Mutter

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Möglichkeit einer Anstiftung von Strafunmündigen

Besprechungen u.ä.

  • kripoz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Möglichkeiten der Anstiftung eines strafunmündigen Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • (Für BGHSt vorgesehen)
  • NJW 2024, 604
  • NStZ 2024, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23
    In mittelbarer Täterschaft handelt, wer die vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft innehat, das Geschehen also mit steuerndem Willen in den Händen hält (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 352 ff.; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296).

    So ist anerkannt, dass auch ein strafrechtlich voll Verantwortlicher nach den Umständen des Einzelfalls als Werkzeug eines anderen anzusehen sein kann (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 352 ff.; vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 232 ff.; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 266 ff.; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296).

  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23
    In mittelbarer Täterschaft handelt, wer die vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft innehat, das Geschehen also mit steuerndem Willen in den Händen hält (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 352 ff.; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296).

    So ist anerkannt, dass auch ein strafrechtlich voll Verantwortlicher nach den Umständen des Einzelfalls als Werkzeug eines anderen anzusehen sein kann (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 352 ff.; vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 232 ff.; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 266 ff.; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296).

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23
    Entscheidend für die Abgrenzung ist mithin, ob nach dem Tatplan die Handlungen des Täters schon einen derartigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten, dass es bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann, oder ob die Begründung einer solchen Gefahr dem noch ungewissen späteren Handeln des Tatmittlers überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19, NJW 2020, 559, 560; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, NZWiSt 2014, 432, 436; Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177, 179 f.).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23
    So ist anerkannt, dass auch ein strafrechtlich voll Verantwortlicher nach den Umständen des Einzelfalls als Werkzeug eines anderen anzusehen sein kann (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 352 ff.; vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 232 ff.; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 266 ff.; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23
    So ist anerkannt, dass auch ein strafrechtlich voll Verantwortlicher nach den Umständen des Einzelfalls als Werkzeug eines anderen anzusehen sein kann (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 352 ff.; vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 232 ff.; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 266 ff.; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23
    a) Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB) erfordert, dass der Täter eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes entsprechende Handlung vornimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21, NStZ 2022, 409, 412; vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448 mwN).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 236/21

    Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Versicherungsbetrugstaten durch Vortäuschen

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23
    a) Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB) erfordert, dass der Täter eine Handlung vornimmt, die nach dem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne Zwischenschritte unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll; dies kann schon gegeben sein, bevor der Täter eine der Beschreibung des gesetzlichen Tatbestandes entsprechende Handlung vornimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 236/21, NStZ 2022, 409, 412; vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448 mwN).
  • BGH, 23.10.2019 - 2 StR 139/19

    Versuch (Unmittelbares Ansetzen bei notwendigen Beiträgen eines Tatmittlers);

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23
    Entscheidend für die Abgrenzung ist mithin, ob nach dem Tatplan die Handlungen des Täters schon einen derartigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten, dass es bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann, oder ob die Begründung einer solchen Gefahr dem noch ungewissen späteren Handeln des Tatmittlers überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19, NJW 2020, 559, 560; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, NZWiSt 2014, 432, 436; Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177, 179 f.).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23
    Entscheidend für die Abgrenzung ist mithin, ob nach dem Tatplan die Handlungen des Täters schon einen derartigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten, dass es bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann, oder ob die Begründung einer solchen Gefahr dem noch ungewissen späteren Handeln des Tatmittlers überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19, NJW 2020, 559, 560; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, NZWiSt 2014, 432, 436; Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177, 179 f.).
  • RG, 17.03.1927 - II 170/27

    1. Wird durch §§ 2, 4 JugGerG. die Schuld oder nur die Strafbarkeit des

    Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23
    Das Reichsgericht hat die Anstiftung eines strafunmündigen Kindes für möglich gehalten, das "wenn auch vielleicht nicht volles, so doch genügendes Verständnis" für sein Tun gehabt hatte (RGSt 61, 265, 267).
  • BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • RG, 17.01.1880 - 698/79

    Unter welchen Voraussetzungen wird die Thäterschaft durch Benutzung einer anderen

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