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   OLG Koblenz, 31.07.2013 - 5 U 1427/12   

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https://dejure.org/2013,21452
OLG Koblenz, 31.07.2013 - 5 U 1427/12 (https://dejure.org/2013,21452)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.07.2013 - 5 U 1427/12 (https://dejure.org/2013,21452)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 5 U 1427/12 (https://dejure.org/2013,21452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 105 BGB, § 164 BGB, § 253 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB
    Arzthaftung für psychische Folgen der unerwünschten Mitteilung einer Erbkrankheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche der Ehefrau eines Chorea-Huntington-Patienten wegen Verletzung des "Rechts auf Nichtwissen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche der Ehefrau eines Chorea-Huntington-Patienten wegen Verletzung des "Rechts auf Nichtwissen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arzthaftung bei unerwünschter Information einer Geschiedenen über Krankheit ihres geschiedenen Ehemanns

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 255
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 01.02.2012 - 5 W 63/12

    Unheilbare Erbkrankheit eines Elternteils - Nichtmitteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 5 U 1427/12
    Die unerwünschte Information der Kindesmutter ist auch nicht durch das Gendiagnostikgesetz, die Richtlinie der Gendiagnostik - Kommission oder eine hypothetische Einwilligung gerechtfertigt, weil ein Arzt auch das "Recht auf Nichtwissen" zu respektieren hat (gegen Kern in GesR 2012, 352).

    Zur Überzeugung des Senats - dessen jetziger Berichterstatter bereits mit der Sache als Einzelrichter in dem PKH - Verfahren 5 W 63/12 befasst war und dessen Beschluss vom 1. Februar 2012 eine breite kontroverse Diskussion ausgelöst hat (vgl. GesR 2012, 164 -165 mit Anm. Kern in GesR 2012, 352; MDR 2012, 520 - 521, VersR 2012, 861 - 863 mit Anm. Jaeger; Damm in MedR 2012, 705; MedR 2012, 742 - 744, ArztR 2012, 60) - ist erwiesen (§ 286 ZPO), dass die Äußerung des Beklagten zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung der Klägerin führte und damit ein absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzte.

    Es gab in dem PKH - Verfahren 5 W 63/12 keinen Anlass, dies näher auszudifferenzieren, wenngleich einzuräumen ist, dass die mangelnde Differenzierung Anlass für Irritationen geben konnte.

    Soweit das Landgericht in Übereinstimmung mit Kern (GesR 2012, 352) behauptet, dass "die Einwilligungsfähigkeit zumindest bei einem älteren Kind problemlos" gegeben sei, ist dies nicht einleuchtend.

    Es ist vor diesem Hintergrund kaum nachvollziehbar, wenn Kern (GesR 2012, 352, 353) meint, dass es sich sicher besser lebe, wenn man wisse, dass man zu den 50% gehört, die nicht zu den Krankheitsträgern zählen, als über diesen Umstand im Ungewissen zu sein.

    Der Senat hatte deshalb bereits im PKH - Verfahren 5 W 63/12 darauf hingewiesen, dass eine Einschaltung eines Kinderpsychologen, des Jugendamtes und - ergänzend - auch der Betreuungsbehörde in Betracht zu ziehen gewesen wäre.

  • BSG, 08.02.2012 - B 6 KA 14/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - kein Verstoß einheitlicher Fallpunktzahlen

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.2013 - 5 U 1427/12
    Zur Überzeugung des Senats - dessen jetziger Berichterstatter bereits mit der Sache als Einzelrichter in dem PKH - Verfahren 5 W 63/12 befasst war und dessen Beschluss vom 1. Februar 2012 eine breite kontroverse Diskussion ausgelöst hat (vgl. GesR 2012, 164 -165 mit Anm. Kern in GesR 2012, 352; MDR 2012, 520 - 521, VersR 2012, 861 - 863 mit Anm. Jaeger; Damm in MedR 2012, 705; MedR 2012, 742 - 744, ArztR 2012, 60) - ist erwiesen (§ 286 ZPO), dass die Äußerung des Beklagten zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung der Klägerin führte und damit ein absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzte.
  • LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11

    Diagnosefehler - unterbliebener Hinweis auf Behandlungsmöglichkeiten

    So war es in dem oben zitierten Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts, das ein Schmerzensgeld unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt zugesprochen hatte, zum Verlust der Gebärmutter der Klägerin gekommen, und in einerweiteren, ebenfalls ein Schmerzensgeld dem Grunde nach zuerkennenden Entscheidung des OLG Koblenz (OLG Koblenz, GesR 2013, 612) war ohne Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht der eine Elternteil über eine beim anderen Elternteil vorliegende, tödlich verlaufende Erbkrankheit informiert worden, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % auf die gemeinsamen Kinder vererbt worden war.

    Während etwa bei der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (MDR 1998, 536) die Klägerin ihre Gebärmutter verloren hatte und bei einer Entscheidung des OLG Koblenz aus jüngster Zeit (OLG Koblenz, GesR 2013, 612) - die allerdings die Frage der Persönlichkeitsrechtsverletzung offen gelassen hat - eine unzulässige, zum Ausbruch einer Depression führende Information über eine beim anderen Elternteil vorliegende, tödlich verlaufende und mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % auf die gemeinsamen Kinder weitergegebene Erbkrankheit erfolgt war, ist für den hier zu entscheidenden Fall Folgendes festzuhalten:.

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