Weitere Entscheidung unten: KG, 09.09.2008

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07 - 16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5474
OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07 - 16 (https://dejure.org/2007,5474)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.08.2007 - 5 U 163/07 - 16 (https://dejure.org/2007,5474)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. August 2007 - 5 U 163/07 - 16 (https://dejure.org/2007,5474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Krankenversicherers an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Bindung des Versicherers an seine Entscheidung zum vorzeitigen Erbringen von Krankentagegeld im Hinblick auf eine bei ihr zugrunde liegende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Umfassende ...

  • Judicialis

    MB/KT § 1 Abs. 1; ; MB/KT § 1 Abs. 2; ; MB/KT § 1 Abs. 3; ; MB/KT § 9; ; MB/KT § 9 Abs. 3; ; MB/KT § 10; ; VVG § 6 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 1
    Der VN muss zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit substanziiert die Unmöglichkeit der weiteren konkreten Berufsausübung darlegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Leistungsanspruchs aus einer Krankentagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Der Versicherungsnehmer muss zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit substantiiert die Unmöglichkeit der weiteren konkreten Berufsausübung darlegen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Krankentagegeldversicherung - Arbeitsunfähigkeit: Was Sie zur Schlüssigkeit der Klage vortragen müssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 951
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07
    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die den Eingang rechtserheblicher Erklärungen als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1997, VIII ZR 22/97. BGHZ 137, 205; KG, VersR 2004, 1298).
  • KG, 14.05.2004 - 6 W 8/04

    Krankenversicherung: Anzeigepflichtverletzung bei erheblicher Verharmlosung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07
    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die den Eingang rechtserheblicher Erklärungen als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.1997, VIII ZR 22/97. BGHZ 137, 205; KG, VersR 2004, 1298).
  • OLG Köln, 09.08.2000 - 5 U 20/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07
    Im Prozess muss der Versicherungsnehmer zur Schlüssigkeit seiner Klage unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vortragen, warum er den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr in dem streitgegenständlichen Zeitraum ausüben konnte (Senat, aaO; OLG Köln, RuS 2000, 473; Tschersich, aaO, § 45, Rdnr. 81).
  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07
    Diesen Beweis führt der Versicherungsnehmer nicht bereits mit der - wiederholten - Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des ihn behandelnden Arztes (BGH, Urt. v. 3.5.2000, IV ZR 110/99, VersR 2000, 841; Senat, Urt. v. 3.5.2006, 5 U 580/05-88, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09

    Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten

    Zur Schlüssigkeit der Klage gehört deshalb, dass der Kläger unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vorträgt, warum er den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr ausüben kann (allgemein hierzu: Senat, Urt. v. 29.08.2007 - 5 U 163/07-16; OLG Köln, VersR 2008, 912).
  • OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09

    Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl.

    Zur schlüssigen Darlegung der Arbeitsunfähigkeit ist es erforderlich, dass der Versicherungsnehmer eine konkrete Beschreibung seines Berufsbildes vorlegt (vgl. OLG Köln - 5. Zivilsenat - vom 18.02.2008, VersR 2008, 912; OLG Saarbrücken vom 29.08.2007, VersR 2008, 951).
  • LG Coburg, 04.02.2016 - 22 O 330/15

    Voraussetzungen der Schlüssigkeit eines Anspruchs auf Krankentagegeld

    Diese muss so präzise sein, dass sie im Prozess als Grundlage für eine sachverständige Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit dienen kann (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteile vom 29.08.2007, AZ.: 5 U 163/07; BGH, Beschluss vom 12.11.2008, AZ.: IV ZR 273/07).
  • LG Mühlhausen, 15.03.2012 - 1 O 241/11

    Krankentagegeldversicherung - Nichtausübung Beruf - Leistungsanspruch

    Weiter erfordert eine schlüssige Klage eine substantiierte Darlegung der Beschwerden und in Bezug auf die Berufstätigkeit den Vortrag, warum der Kläger den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr in dem streitgegenständlichen Zeitraum ausüben konnte (Saarl.OLG vom 29.08.2007, Az.: 5 U 163/07).
  • OLG Köln, 14.04.2010 - 20 W 10/10
    Im Deckungsprozess gegen seine Krankentagegeldversicherung muss der Versicherungsnehmer zur Schlüssigkeit seiner Klage unter substantiierter Darlegung seiner Beschwerden und seiner Berufstätigkeit vortragen, warum er den zuletzt konkret ausgeübten Beruf in keiner Weise mehr in dem streitgegenständlichen Zeitraum ausüben konnte (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2008, 951; OLG Köln VersR 2008, 912).
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Rechtsprechung
   KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1253
KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07 (https://dejure.org/2008,1253)
KG, Entscheidung vom 09.09.2008 - 5 U 163/07 (https://dejure.org/2008,1253)
KG, Entscheidung vom 09. September 2008 - 5 U 163/07 (https://dejure.org/2008,1253)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Fremde Kennzeichen & AdWords-Werbung - Im Rahmen einer AdWords-Werbung auf einer Internetsuchmaschine liegt ein kennzeichenmäßiger Gebrauch fremder, als Keyword genutzter, Kennzeichen nicht vor, wenn die Werbeeinblendungen räumlich getrennt von dereigentlichen ...

  • markenmagazin:recht

    § 5 MarkenG; § 15 MarkenG; § 3 UWG; § 4 UWG
    Keine Rechtsverletzung durch Unternehmenskennzeichen als Keyword

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Verwendung fremder Marke in der AdWord-Werbung stellt keinen Markenverstoß dar

  • Wolters Kluwer

    Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine AdWord-Werbung in einer Suchmaschine; Relevanz einer fremden Kennzeichenbenutzung bei deutlicher Trennung der Werbeanzeige von der Suchergebnisliste und Bezeichnung als Anzeige; Verwechslungsgefahr im Falle einer ...

  • kanzlei.biz

    Fremdes Kennzeichen als Keyword

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung für Google AdWords

  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 2 S. 1; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9 Buchst. b; ; UWG § 4 Nr. 10

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen und Grenzen der Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für AdWord-Werbung in einer Suchmaschine

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine relevante Benutzung eines fremden Kennzeichens bei Verwendung als Keyword für eine AdWord-Werbung in Suchmaschine

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    AdWords - Zulässigkeit der Verwendung von Marken und Kennzeichen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erlaubte Nutzung fremder Marken bei AdWords-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Google AdWords sind keine Markenverletzung

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Google Adwords keine Markenverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Die Verwendung eines Suchworts stellt keinen rechtsverletzenden Gebrauch dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google AdWords sind keine Markenverletzung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 61
  • MMR 2009, 47
  • MIR 2008, Dok. 297
  • DB 2008, 2249
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (36)

  • OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 48/07

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Auszug aus KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07
    Erscheint bei der Eingabe eines Kennzeichens als Suchbegriff in "Suchmaschinen" durch Verbraucher räumlich getrennt von der Auflistung in der Trefferliste eine Werbeeinblendung Dritter (gemäß deren Vereinbarungen mit dem Suchmaschinenbetreiber zur Schaltung von Werbeeinblendungen bei bestimmten "Schlüsselworten"), so liegt darin in der Regel kein kennzeichenmäßiger Gebrauch des Kennzeichens durch den Werbetreibenden (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2004, 5 W 401/03, Umdruck Seite 4: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, MMR 2008, 50, juris Rdnrn. 7 ff.: Marke als Schlüsselwort; OLG Frankfurt, WRP 2008, 830, juris Rdnrn. 7 ff.: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke als Schlüsselwort; offen: OLG Düsseldorf WRP 2007, 440, juris Rdnr. 20: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, K & R 2006, 240, juris Rdnr. 9: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; a.A.: OLG Braunschweig, WRP 2007, 435, juris Rdnr. 9: Marke als Schlüsselwort; GRUR-RR 2007, 71, 72: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Dresden, CR 2007, 738, juris Rdnr. 15: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Stuttgart, WRP 2007, 1265, juris Rdnr. 22 ff.: Marke als Schlüsselwort; vgl. auch OLG München, MMR 2008, 334 und 541).

    Allein die unmittelbare zeitliche Verknüpfung zwischen Suchworteingabe, Trefferlistenerstellung und Werbeeinblendung besagt wenig, denn sie kann ohne weiteres zufällig oder dem technischen Ablauf (Werbeeinblendung erst mit dem Sichtbarwerden der Trefferliste) geschuldet sein (Senat, a.a.O.; OLG Köln, MMR 2008, 50, juris Rdnr. 10; OLG Frankfurt, a.a.O., juris Rdnr. 14; Ullmann, GRUR 2007, 633, 638; Illmer, WRP 2007, 399, 402).

    An einer unlauteren Rufausbeutung i. S. d. §§ 3, 4 Nr. 9 b, 10 UWG fehlt es schon deshalb, weil die Antragsgegnerin hier einen (etwaigen) guten Ruf (ein Image) der Antragstellerin nicht als Vorspann für ihre eigenen Leistungen und Ware benutzt (vgl. BGH, GRUR 1983, 247 - Rolls-Royce; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 4 Rdnr. 10.82; Schultz/Störing, WRP 2008, 741, 747 f.), also keine Gütevorstellung (die die Antragstellerin betrifft) auf sich übertragen will (vgl. Senat, a.a.O., Umdruck Seite 6; OLG Frankfurt, a.a.O., juris Rdnr. 17; OLG Köln, MMR 2008, 50, juris Rdnr. 17; OLG Düsseldorf a.a.O., juris Rdnr. 23; a. A. OLG Köln, K & R 2006, 240, juris Rdnr. 10).

    Auch ein unlauteres Abfangen von Kunden i. S. d. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG kommt vorliegend nicht in Betracht (vgl. schon Senat, a.a.O., Umdruck Seite 8 ff.; OLG Frankfurt, a.a.O., juris Rdnr. 18; OLG Köln MMR 2008, 50, juris Rdnr. 12 ff.; OLG Düsseldorf a.a.O., juris Rdnr. 24; OLG Karlsruhe, WRP 2008, 135, juris Rdnrn. 35 ff.; Schultz/Störing, WRP 2008, 741, 743 ff.; a A. OLG Köln, K & R 2006, 240, juris Rdnr. 10).

  • OLG Braunschweig, 05.12.2006 - 2 W 23/06

    Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - Impuls

    Auszug aus KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07
    Erscheint bei der Eingabe eines Kennzeichens als Suchbegriff in "Suchmaschinen" durch Verbraucher räumlich getrennt von der Auflistung in der Trefferliste eine Werbeeinblendung Dritter (gemäß deren Vereinbarungen mit dem Suchmaschinenbetreiber zur Schaltung von Werbeeinblendungen bei bestimmten "Schlüsselworten"), so liegt darin in der Regel kein kennzeichenmäßiger Gebrauch des Kennzeichens durch den Werbetreibenden (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2004, 5 W 401/03, Umdruck Seite 4: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, MMR 2008, 50, juris Rdnrn. 7 ff.: Marke als Schlüsselwort; OLG Frankfurt, WRP 2008, 830, juris Rdnrn. 7 ff.: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke als Schlüsselwort; offen: OLG Düsseldorf WRP 2007, 440, juris Rdnr. 20: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, K & R 2006, 240, juris Rdnr. 9: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; a.A.: OLG Braunschweig, WRP 2007, 435, juris Rdnr. 9: Marke als Schlüsselwort; GRUR-RR 2007, 71, 72: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Dresden, CR 2007, 738, juris Rdnr. 15: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Stuttgart, WRP 2007, 1265, juris Rdnr. 22 ff.: Marke als Schlüsselwort; vgl. auch OLG München, MMR 2008, 334 und 541).

    Dass eine kennzeichenmäßige Benutzung dennoch vorliegen soll, weil sich der Werbende eine vom Kennzeicheninhaber aufgebaute Kraft des Kennzeichens zu Nutze mache und er gerade die für die Kennzeichen spezifische Lotsenfunktion benutze, die darin bestünde, dass in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen bzw. zu den eigenen Unternehmen hingelenkt werde (so OLG Braunschweig, WRP 2007, 435, juris Rdnr. 10; GRUR-RR 2007, 71, 72; OLG Dresden, a.a.O., juris Rdnr. 15; OLG Stuttgart, a.a.O., juris Rdnr. 25), kann weder in dieser Allgemeinheit noch für den Regelfall überzeugen.

  • OLG Braunschweig, 11.12.2006 - 2 W 177/06

    Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung - JETTE

    Auszug aus KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07
    Erscheint bei der Eingabe eines Kennzeichens als Suchbegriff in "Suchmaschinen" durch Verbraucher räumlich getrennt von der Auflistung in der Trefferliste eine Werbeeinblendung Dritter (gemäß deren Vereinbarungen mit dem Suchmaschinenbetreiber zur Schaltung von Werbeeinblendungen bei bestimmten "Schlüsselworten"), so liegt darin in der Regel kein kennzeichenmäßiger Gebrauch des Kennzeichens durch den Werbetreibenden (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2004, 5 W 401/03, Umdruck Seite 4: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, MMR 2008, 50, juris Rdnrn. 7 ff.: Marke als Schlüsselwort; OLG Frankfurt, WRP 2008, 830, juris Rdnrn. 7 ff.: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke als Schlüsselwort; offen: OLG Düsseldorf WRP 2007, 440, juris Rdnr. 20: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, K & R 2006, 240, juris Rdnr. 9: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; a.A.: OLG Braunschweig, WRP 2007, 435, juris Rdnr. 9: Marke als Schlüsselwort; GRUR-RR 2007, 71, 72: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Dresden, CR 2007, 738, juris Rdnr. 15: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Stuttgart, WRP 2007, 1265, juris Rdnr. 22 ff.: Marke als Schlüsselwort; vgl. auch OLG München, MMR 2008, 334 und 541).

    Dass eine kennzeichenmäßige Benutzung dennoch vorliegen soll, weil sich der Werbende eine vom Kennzeicheninhaber aufgebaute Kraft des Kennzeichens zu Nutze mache und er gerade die für die Kennzeichen spezifische Lotsenfunktion benutze, die darin bestünde, dass in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen bzw. zu den eigenen Unternehmen hingelenkt werde (so OLG Braunschweig, WRP 2007, 435, juris Rdnr. 10; GRUR-RR 2007, 71, 72; OLG Dresden, a.a.O., juris Rdnr. 15; OLG Stuttgart, a.a.O., juris Rdnr. 25), kann weder in dieser Allgemeinheit noch für den Regelfall überzeugen.

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07
    Dann müsste die Verwendung des streitgegenständlichen Zeichens durch die Antragsgegnerin zur Unterscheidung der Waren ihres Unternehmens von denen anderer Unternehmen gedient haben (vgl. BGH, a.a.O., Räucherkate, juris Rdn. 43) und nicht nur als beschreibender Sachhinweis (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2008, I ZR 151/05, Tz 18; zu einem u. U. weitergehenden Schutz bekannter Marken vgl. EuGH, GRUR 2007, 404 - Opel/Autec, Tz. 25 zu Tz. 34; BGH, GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte, juris Rdn. 14; zu einem sehr weiten Benutzungsbegriff, begrenzt durch das Bestehen einer Verwechslungsgefahr vgl. EuGH, GRUR 2008, 698 - 02, Tz 45).

    Maßgeblich für die Beurteilung der vorgenannten Vorstellungen zu Verbindungen zwischen den Unternehmen bzw. ihren Produkten ist die Auffassung der beteiligten Verkehrskreise (EuGH, GRUR 2007, 404 - Opel/Autec Tz. 25; BGH, GRUR 2002, 812, 813 - Frühstücksdrink II; a.a.O., Räucherkate, juris Rdn. 43), und zwar die eines durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers (BGH, a.a.O., Frühstücksdrink II; a.a.O., Räucherkate).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07
    Zeichen als besondere Bezeichnungen eines Erwerbsgeschäfts oder gewerblichen Unternehmens können mit der Benutzungsaufnahme Schutz nach § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG nur erlangen, wenn sie auch über eine (originäre) Namensfunktion verfügen, nämlich ebenso wie die Firma das gewerbliche Unternehmen zu benennen, oder als Geschäftsabzeichen i. S. des § 5 Abs. 2 Satz 2 MarkenG Verkehrsgeltung erlangen (BGH, GRUR 2005, 419 - Räucherkate, juris Rdn. 47).

    Ebenso wie § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG setzt der Schutz des Unternehmenskennzeichens nach § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG eine kennzeichenmäßige Verwendung der kollidierenden Bezeichnung voraus (BGH, GRUR 2005, 419 - Räucherkate, juris Rdn. 49 m.w.N.).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07
    Während die Auflistung in der Trefferliste der Suchmaschine den Nutzer der Suchmaschine noch auf einen - irgendwie gearteten - Zusammenhang mit dem Suchbegriff schließen lässt - gerade darin liegt die Lotsenfunktion des Kennzeichens (vgl. BGH, GRUR 2007, 65-Impuls, juris Rdnr. 19), erscheinen Werbeeinblendungen beim Aufsuchen von fremden Webseiten und insbesondere auch bei der Benutzung von Suchmaschinen für den Internetbenutzer eher willkürlich und zusammenhanglos.
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04

    AIDOL

    Auszug aus KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07
    Denn die Eingabe des Suchbegriffs soll - nach der Vorstellung des Nutzers - funktionsgemäß nur zur Erstellung der Suchergebnisliste selbst und der Auflistung dort führen (vgl. hierzu BGH, a.a.O., Impuls und GRUR 2007, 784-Aidol).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2007 - 20 U 79/06

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Auszug aus KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07
    Erscheint bei der Eingabe eines Kennzeichens als Suchbegriff in "Suchmaschinen" durch Verbraucher räumlich getrennt von der Auflistung in der Trefferliste eine Werbeeinblendung Dritter (gemäß deren Vereinbarungen mit dem Suchmaschinenbetreiber zur Schaltung von Werbeeinblendungen bei bestimmten "Schlüsselworten"), so liegt darin in der Regel kein kennzeichenmäßiger Gebrauch des Kennzeichens durch den Werbetreibenden (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2004, 5 W 401/03, Umdruck Seite 4: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, MMR 2008, 50, juris Rdnrn. 7 ff.: Marke als Schlüsselwort; OLG Frankfurt, WRP 2008, 830, juris Rdnrn. 7 ff.: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke als Schlüsselwort; offen: OLG Düsseldorf WRP 2007, 440, juris Rdnr. 20: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, K & R 2006, 240, juris Rdnr. 9: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; a.A.: OLG Braunschweig, WRP 2007, 435, juris Rdnr. 9: Marke als Schlüsselwort; GRUR-RR 2007, 71, 72: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Dresden, CR 2007, 738, juris Rdnr. 15: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Stuttgart, WRP 2007, 1265, juris Rdnr. 22 ff.: Marke als Schlüsselwort; vgl. auch OLG München, MMR 2008, 334 und 541).
  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07
    An einer unlauteren Rufausbeutung i. S. d. §§ 3, 4 Nr. 9 b, 10 UWG fehlt es schon deshalb, weil die Antragsgegnerin hier einen (etwaigen) guten Ruf (ein Image) der Antragstellerin nicht als Vorspann für ihre eigenen Leistungen und Ware benutzt (vgl. BGH, GRUR 1983, 247 - Rolls-Royce; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl., § 4 Rdnr. 10.82; Schultz/Störing, WRP 2008, 741, 747 f.), also keine Gütevorstellung (die die Antragstellerin betrifft) auf sich übertragen will (vgl. Senat, a.a.O., Umdruck Seite 6; OLG Frankfurt, a.a.O., juris Rdnr. 17; OLG Köln, MMR 2008, 50, juris Rdnr. 17; OLG Düsseldorf a.a.O., juris Rdnr. 23; a. A. OLG Köln, K & R 2006, 240, juris Rdnr. 10).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 2 U 23/07

    Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Auszug aus KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07
    Erscheint bei der Eingabe eines Kennzeichens als Suchbegriff in "Suchmaschinen" durch Verbraucher räumlich getrennt von der Auflistung in der Trefferliste eine Werbeeinblendung Dritter (gemäß deren Vereinbarungen mit dem Suchmaschinenbetreiber zur Schaltung von Werbeeinblendungen bei bestimmten "Schlüsselworten"), so liegt darin in der Regel kein kennzeichenmäßiger Gebrauch des Kennzeichens durch den Werbetreibenden (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2004, 5 W 401/03, Umdruck Seite 4: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, MMR 2008, 50, juris Rdnrn. 7 ff.: Marke als Schlüsselwort; OLG Frankfurt, WRP 2008, 830, juris Rdnrn. 7 ff.: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke als Schlüsselwort; offen: OLG Düsseldorf WRP 2007, 440, juris Rdnr. 20: Unternehmenskennzeichen als Schlüsselwort; OLG Köln, K & R 2006, 240, juris Rdnr. 9: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; a.A.: OLG Braunschweig, WRP 2007, 435, juris Rdnr. 9: Marke als Schlüsselwort; GRUR-RR 2007, 71, 72: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Dresden, CR 2007, 738, juris Rdnr. 15: weitgehend passende Begriffe zu einer Marke und einem Unternehmenskennzeichen; OLG Stuttgart, WRP 2007, 1265, juris Rdnr. 22 ff.: Marke als Schlüsselwort; vgl. auch OLG München, MMR 2008, 334 und 541).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2008 - 6 W 17/08

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2007 - 6 U 69/07

    Markenrechtsverletzung durch Keyword-Werbung

  • OLG München, 06.12.2007 - 29 U 4013/07

    Haftung für weitgehend passende Keywords

  • OLG Dresden, 09.01.2007 - 14 U 1958/06

    Markenrechtsverletzung bei Keywordwerbung

  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61

    - Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken

  • LG Berlin, 21.11.2006 - 15 O 560/06

    Zur Haftung für Google AdWords und dem Problem der Option "weitgehend passende

  • BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59

    Kfz-Nummernschilder

  • OLG Bamberg, 16.09.1992 - 3 U 63/92

    Wettbewerbswidrigkeit einer Fangwerbung; Eintragung eines Funkmietwagens unter

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 136/99

    Schutzfähigkeit der Geschäftsbezeichnung "Festspielhaus" für eine überregionale

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 318/02

    Star Entertainment

  • BGH, 12.06.1986 - I ZR 70/84

    "VIDEO-RENT"; Unterscheidungskraft einer Firmenbezeichnung

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 148/89

    Unterscheidungskraft der Firmenbezeichnung Leasingpartner

  • BGH, 06.05.1982 - I ZR 94/80

    Warenzeichen - Ausstattung - Verkehrskreise - Aussstattungsrecht - Seife - Serie

  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 12.01.2022 - 2a O 202/20
    Soweit die Klägerin darauf verweist, dass die Wendung "Eieiei" bzw. "Ei, Ei, Ei" als Geschäftsabzeichen im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 MarkenG geschützt sei, sind Wortzeichen - einschließlich Werbesprüchen - zwar grundsätzlich nach §§ 15 Abs. 2 und 3, 5 Abs. 2 Satz 2 MarkenG schutzfähig (vgl. KG Berlin, GRUR-RR 2009, 61 - Antiquarische Bücher; OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 223 - WM 2006; KG Berlin, WRP 1980, 623 - Jägernummer; OLG Hamburg, WRP 1958, 340 - Blumen in alle Welt; Weiler in Beck'scher Onlinekommentar, MarkenR, 27. Ed. 01.10.2021, § 5 MarkenG, Rn. 62).
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 86/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Weil Adword-Werbung in einem von der Trefferliste deutlich abgesetzten Anzeigenblock erscheint, wo der verständige Internetnutzer - gegebenenfalls neben Werbung des Markeninhabers - auch bezahlte Anzeigen Dritter erwartet, ist sie grundsätzlich anders zu beurteilen als die Trefferliste beeinflussende unsichtbare Zeichenverwendungsformen (a.a.O. [Rn. 28 m.w.N.]; ebenso Senat, MMR 2008, 50; KG, GRUR-RR 2009, 61; MD 2009, 20).
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 87/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

    Weil Adword-Werbung in einem von der Trefferliste deutlich abgesetzten Anzeigenblock erscheint, wo der verständige Internetnutzer - gegebenenfalls neben Werbung des Markeninhabers - auch bezahlte Anzeigen Dritter erwartet, ist sie grundsätzlich anders zu beurteilen als die Trefferliste beeinflussende unsichtbare Zeichenverwendungsformen (a.a.O. [Rn. 28 m.w.N.]; ebenso Senat, MMR 2008, 50; KG, GRUR-RR 2009, 61; MD 2009, 20).
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