Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- MIR - Medien Internet und Recht
Störerhaftung des Forenbetreibers - Der Betreiber eines Internet-Meinungsforums ist grundsätzlich nicht zur vorbeugenden Überprüfung jedes Beitrags auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet. Keine Kostenerstattung für erst kenntnisbegründende Abmahnung gegenüber ...
- markenmagazin:recht
Marions Kochbuch vs. Bundesligaforen.de - Long Island Ice Tea
- openjur.de
- Telemedicus
Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de
- Telemedicus
Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de
- JurPC
§§ 72 Abs. 1, 2 i.V.m. 2 Abs. 1 Nr. 5, 19a, 97 Abs. 1 UrhG; § 10 TMG
"Long Island Ice Tea" - aufrecht.de
Forenbetreiber muss nicht sämtliche Inhalte überprüfen
- Kanzlei Prof. Schweizer
OLG Hamburg stärkt Forenbetreibern den Rücken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kläger als darlegungspflichtig und beweispflichtig für das Einstellen eines Fotos durch den Beklagten als vorsätzlich handelnden Täter gemäß § 97 Abs. 1 Urhebergesetz (UrhG); Umkehr der Darlegungslast und Beweislast für eine täterschaftliche Urheberrechtsverletzung bei ...
- Judicialis
UrhG § 72 Abs. 1; ; UrhG § 72 Abs. 2; ; UrhG § 72 Abs. 2 Abs. 1 Nr. 5; ; UrhG § 9a; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; TMG § 10
- kanzlei.biz
Keine Überprüfungspflicht durch den Betreiber eines Internet-Forums
- presserecht-aktuell.de
Haftung des Forenbetreibers
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Long Island Ice Tea"; Haftung des Betreibers eines Internet-Forums zum Thema Fußball für die urheberrechtsverletzende Veröffentlichung eines Lichtbildes
- rechtsportal.de
"Long Island Ice Tea"; Haftung des Betreibers eines Internet-Forums zum Thema Fußball für die urheberrechtsverletzende Veröffentlichung eines Lichtbildes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 97 Abs. 1 UrhG, 72 Abs. 1, 2 i.V.m. 2 Abs. 1 Nr. 5, 19 a UrhG
Forenhaftung reloaded / Wenn das eigene Abmahnungsrezept nicht funktioniert (Marions Kochbuch) - internet-law.de (Kurzinformation)
Haftung des Betreibers eines Meinungsforums
- beck-blog (Kurzinformation)
Haftung für Foren, Blogs etc. auf Normalmaß gestutzt
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
OLG Hamburg stärkt Forenbetreibern den Rücken
- wb-law.de (Kurzinformation)
Keine Haftung für fremde Foreninhalte
- internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)
§§ 7, 10 TMG
Keine generelle Vorabprüfungspflicht für Betreiber von Internetforen - internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)
§§ 7, 10 TMG
Keine generelle Vorabprüfungspflicht für Betreiber von Internetforen - Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
Forenbetreiber muss Urheberrechtsverletzungen durch Bilder nicht ohne Hinweis unterbinden
- nomos.de , S. 42 (Auszüge)
Störhaftung des Betreibers eines Internetforum
- heise.de (Pressebericht)
Gute Nachrichten für Forenbetreiber
- heise.de (Pressebericht, 22.03.2009)
Gute Nachrichten für Forenbetreiber
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unzulässige Bildveröffentlichung in Internetforum
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Marions Kochbuch
- prewest.de , S. 55 (Kurzinformation)
Gericht schränkt Forenhaftung ein
- lempe-kessler.com (Kurzinformation)
Keine Haftung für Forenbetreiber
- anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Haftung eines Forenbetreibers für rechtswidrige Veröffentlichung einer Fotografie durch Forennutzer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Haftung eines Forenbetreibers für rechtswidrige Veröffentlichung einer Fotografie
Besprechungen u.ä. (5)
- internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)
§§ 7, 10 TMG
Keine generelle Vorabprüfungspflicht für Betreiber von Internetforen - internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)
§§ 7, 10 TMG
Keine generelle Vorabprüfungspflicht für Betreiber von Internetforen - 123recht.net (Kurzanmerkung)
Gericht schränkt Forenhaftung ein
- dr-bahr.com (Kurzanmerkung)
Keine Haftung des Forum-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads
- dr-bahr.com (Entscheidungsbesprechung)
Keine Haftung des Forum-Betreibers für rechtswidrige Bilder-Uploads
Sonstiges
- heise.de (Sitzungsbericht, 21.01.2009)
OLG Hamburg watscht Kochbuch-Abmahner ab
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.09.2007 - 308 O 119/07
- OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 218 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 067
- ZUM 2009, 417
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 07.06.2006 - 15 U 21/06
Keine Störerhaftung des Forenbetreibers
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07
aa) Der Beklagte als Betreiber von Meinungsforen ist ein Diensteanbieter von Telemedien i.S.v. § 2 Nr. 1 TMG (für die entsprechende frühere Regelung des § 3 Nr. 1 TDG : OLG Düsseldorf MMR 06, 618, 619).Die gleiche Auffassung vertritt für Meinungsforen das OLG Düsseldorf (MMR 06, 618, 619).
Dies mag zwar nicht ausschließen, dass der Betreiber eines Forums außerhalb des Internets im internen Verhältnis zum Nutzer dessen Daten abfordern kann (vgl. OLG Düsseldorf MMR 06, 618,620 für die Vorgängerbestimmung des § 4 Abs. 6 TDDSG).
- BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07
Für den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch findet das am 1.3.2007 in Kraft getretene TMG Anwendung (BGH GRUR 07, 724,725 - Meinungsforum).Schließlich geht der BGH in seiner Entscheidung "Meinungsforum" ersichtlich davon aus, dass die Betreiber von Meinungsforen unter die Bestimmung des § 10 TMG fallen, also fremde Informationen speichern, auch wenn die dortigen Haftungsprivilegierungen den Unterlassungsanspruch unberührt lassen ( BGH GRUR 2007, 724,725 ) .
Zwar bleiben Unterlassungsansprüche von der Privilegierung des § 10 TMG unberührt (s.auch BGH GRUR 07, 724, 725 - Meinungsforum).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07
Hierfür wäre nach der Rechtsprechung ein zumindest bedingt vorsätzlich geleisteter Tatbeitrag erforderlich (BGH GRUR 2004, 860, 863 - Internetversteigerung I).Der Betreiber eines zulässigen Geschäftsmodells im Internet - dazu gehören Meinungsforen - ist nicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet (s. für einen Internetversteiger BGH GRUR 04, 860.864 - Internetversteigerung I).
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07
Grundsätzlich kann ein vorbeugender Unterlassungsanspruch auch gegen einen Störer gegeben sein, wenn er nach Kenntnisnahme von einer Rechtsverletzung keine ausreichenden Maßnahmen trifft, um zukünftige Rechtsverletzungen zu vermeiden (BGH GRUR 2007, 708 - Internetversteigerung II). - OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06
Haftung eines Forenbetreibers - Heise
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07
Jedem Nutzer sei klar, dass die Forumsbeiträge nicht die Meinung des Betreibers wiedergäben (Urteil v.22.8.2006, S.6, Aktz. 7 U 50/06, AfP 06, 565). - LG München I, 08.12.2005 - 7 O 16341/05
Kein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Forenbetreiber
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07
Auch hieraus folgt, dass eine vorbeugende Kontrolle dem Beklagten nicht zuzumuten ist und den Betrieb des Forums faktisch unmöglich machen würde (vgl. dazu auch LG München MMR 2006, 179 für die Veröffentlichung eines nicht lizenzierten Stadtplanausschnitts in einem Online-Kalender). - OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
Zur Störerhaftung des Betreibers eines Meinungsforums
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07
Auch das OLG Düsseldorf wendet § 11 Nr. 2 bzw. § 9 Nr. 2 MDStV, jetzt also § 10 TMG, auf Internetforen an ( MMR 06, 553, 555 ). - OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07
Diese betraf die unautorisierte Veröffentlichung eines Lichtbilds des Klägers in einem Kochrezept auf einer Internetseite ( GRUR-RR 08, 230 ).
- LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen
Sie geben für den Betrachter ersichtlich grundsätzlich nicht die Meinung des Betreibers wieder (OLG Hamburg, MMR, 479, 480 - Mettenden; OLG Hamburg, ZUM 2009, 417, 419 = BeckRs 2009, 8375 - Long Island Ice Tea).Zwar ist der Umstand, dass die Beklagte zu 3 die Plattform geschäftlich betreibt und Werbeeinnahmen erzielt, für sich genommen nicht ausreichend, um ein zu Eigen machen der Inhalte zu bejahen (OLG Hamburg, ZUM 2009, 417, 419 = BeckRs 2009, 8375 - Long Island Ice Tea ).
Die aktive Einbindung von Drittinhalten in eigenes kommerzielles Angebot deutet jedoch - sofern es sich nicht um deutlich unterscheidbare und abgrenzbare Werbeinhalte handelt (vgl. hierzu OLG Hamburg ZUM 2009, 417, 419 = BeckRs 2009, 8375 - Long Island Ice Tea ) - auf ein zu Eigen machen der Inhalte hin (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch ).
Hierdurch wird die Presse- und Meinungsfreiheit der Nutzer, unter deren Schutz Internetforen grundsätzlich stehen (OLG Hamburg, ZUM 2009, 417, 419 = BeckRs 2009, 8375 - Long Island Ice Tea ) und welches auch die Beklagte zu 3 für sich beansprucht, nicht verletzt.
- LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
Irreführung durch blickfangmäßige Garantie
Zudem ist für das Vertragsverhältnis zum Diensteanbieter anerkannt, dass § 13 Abs. 6 TMG die Datenabfrage im internen Verhältnis zum Nutzer nicht ausschließt (OLG Hamburg ZUM 2009, 417, 420 - Long Island Ice Tea). - LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
Störerhaftung von Youtube für Urheberrechtsverletzungen von Video-Uploadern
Der Umstand, dass die Beklagte diesem gesetzlichen Gebot Folge leistet, kann nicht zu ihrem Nachteil zu der Annahme führen, sie mache sich die eingestellten Inhalte der anonymen Nutzer zu eigen (vgl. dazu OLG Hamburg, Urt. v. 4.2.2009, Az.: 5 U 180/07- Long Island Ice Tea - zitiert nach Juris, Rz 53).
- OLG Zweibrücken, 14.05.2009 - 4 U 139/08
Prüfungspflichten eines Forenbetreibers
Ein Anspruch gegen den Forenbetreiber, von vornherein durch entsprechende technische Vorkehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in das Forum einzustellen, durch deren Veröffentlichung die Rechte von Dritten verletzt werden, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung durch einen Nutzer zu tun, ist nicht anzuerkennen (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Hamburg, Urteil vom 04.02.2009 - 5 U 180/07 - Long Island Ice Tea, veröffentlicht in juris sowie in OLGR Hamburg 2009, 315, MD 2009, 451 und ZUM 2009, 417). - LG Berlin, 27.04.2010 - 27 O 190/10
Haftung für eingebundenes RSS-Feed
Anders als etwa der Betreiber eines Internet-Meinungsforums (vgl. dazu Hanseatisches OLG, Urteil vom 04.02.2009 - Az. 5 U 180/07, ) unterstützt derjenige Website-Betreiber, der einen fremden RSS-Feed in sein Angebot einbindet die Veröffentlichung fremder Beiträge und Inhalte nicht lediglich als technischer Verbreiter, erfährt insoweit nicht erst etwa im Rahmen einer Abmahnung von der Einstellung eines Beitrags und kann sich nicht auf eine fehlende Verpflichtung zur vorbeugenden Überprüfung der eingebundenen Beiträge auf etwaige Rechtsverletzungen berufen.Anders als etwa in der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (ZUM 2009, 417) hat er nicht lediglich als Betreiber eines Diskussions-Forums als nur rein technischer Verbreiter lediglich objektiv durch sein Handeln die Veröffentlichung der fremden Pressemitteilung unterstützt, von der Einstellung des Beitrags nicht erst mit der Abmahnung erfahren und sich auch nicht auf die fehlende Verpflichtung zur vorbeugenden Überprüfung des Beitrags auf etwaige Rechtsverletzungen berufen können.
- LG Hamburg, 11.07.2014 - 324 O 285/13
Haftung eines Diensteanbieters für Telemedien: Ansprüche im Zusammenhang mit der …
Es handele es sich um fremde Inhalte und nicht um die eigene Meinung des Betreibers wie im Falle der Entscheidung des OLG Hamburg vom 04.02.09, Az. 5 U 180/07.Eine unstrukturierte Seite würde die Beiträge völlig unübersichtlich und damit wertlos machen (so auch OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2009, Az 5 U 180/07 - Long Island Ice Tea).
Selbst wenn man von einer geschäftsmäßig betriebenen Seite ausgehen würde, so könnte eventuell allein dieser Umstand nicht zu einem zu Eigen machen der Inhalte führen (siehe OLG Hamburg, Urteil vom 04.02.2009, Az 5 U 180/07, BeckRS 2009, 08375 - Long Island Ice Tea).
- KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11
Beseitigung der Wiederholungsgefahr eines Wettbewerbsverstoßes durch die Abgabe …
Ein berechtigtes Interesse für eine Drittunterwerfung ist zwar keine notwendige Voraussetzung einer wirksamen Drittunterwerfung (vgl. auch Senat, Hinweis-Verfügung vom 29.1.2008, 5 U 180/07, Umdruck Seite 2).
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 14.05.2007 - 5 U 180/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)