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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,31838
VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20 MD (https://dejure.org/2022,31838)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 12.07.2022 - 5 A 31/20 MD (https://dejure.org/2022,31838)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 5 A 31/20 MD (https://dejure.org/2022,31838)
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Volltextveröffentlichung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 29 Abs 1a AsylVfG 1992, § 3 EUV 604/2013, § 7 EUV 604/2013, § 10 EUV 604/2013, § 60 Abs 5 AufenthG
    Systemische Schwachstellen in Malta bei den Aufnahmebedingungen für die Gruppe der besonders verletzlichen Personen

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20
    Diese hohe Schwelle ist erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlichen Mitteln abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 (Ibrahim) -, juris, Rn. 90).

    Nicht erreicht ist diese hohe Schwelle selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund derer die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 (Ibrahim) -, a.a.O., Rn. 91).

    Rn. 30 Die Annahme, dass international Schutzberechtigte aufgrund fehlender familiärer Solidarität in einem Land von Armut und schwierigen Verhältnissen im Allgemeinen stärker betroffen sind als Inländer, obwohl sie dort rechtlich die gleichen sozialen Rechte haben, ist dabei noch keine ausreichende Grundlage zur Annahme einer Situation extremer materieller Not (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 (Ibrahim) -, a.a.O., Rn. 97).

    Auch der bloße Umstand, dass im ersuchenden Mitgliedstaat die Sozialhilfeleistungen und/oder die Lebensverhältnisse günstiger sind als in dem bereits Schutz gewährenden Mitgliedstaat kann nicht die Schlussfolgerung stützen, dass die betreffende Person im Fall ihrer Überstellung in den zuletzt genannten Mitgliedstaat tatsächlich der Gefahr ausgesetzt wäre, eine gegen Art. 4 GR-Charta verstoßende Behandlung zu erfahren (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 (Ibrahim) -, juris, Rn. 93).

    Ein Gericht, dass mit einem Rechtsbehelf gegen eine solche Entscheidung befasst ist, und dem gegenüber Angaben gemacht werden, um das Vorliegen eines solchen Risikos nachzuweisen, ist verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandart der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische, allgemeine oder eine bestimmte Personengruppe betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 (Ibrahim) -, a.a.O., Rn. 88).

  • EuGH, 19.09.2017 - C-438/17

    Magamadov - Beschleunigtes Verfahren

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20
    Diese hohe Schwelle ist erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlichen Mitteln abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 (Ibrahim) -, juris, Rn. 90).

    Nicht erreicht ist diese hohe Schwelle selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen, sofern sie nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund derer die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 (Ibrahim) -, a.a.O., Rn. 91).

    Rn. 30 Die Annahme, dass international Schutzberechtigte aufgrund fehlender familiärer Solidarität in einem Land von Armut und schwierigen Verhältnissen im Allgemeinen stärker betroffen sind als Inländer, obwohl sie dort rechtlich die gleichen sozialen Rechte haben, ist dabei noch keine ausreichende Grundlage zur Annahme einer Situation extremer materieller Not (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 (Ibrahim) -, a.a.O., Rn. 97).

    Auch der bloße Umstand, dass im ersuchenden Mitgliedstaat die Sozialhilfeleistungen und/oder die Lebensverhältnisse günstiger sind als in dem bereits Schutz gewährenden Mitgliedstaat kann nicht die Schlussfolgerung stützen, dass die betreffende Person im Fall ihrer Überstellung in den zuletzt genannten Mitgliedstaat tatsächlich der Gefahr ausgesetzt wäre, eine gegen Art. 4 GR-Charta verstoßende Behandlung zu erfahren (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 (Ibrahim) -, juris, Rn. 93).

    Ein Gericht, dass mit einem Rechtsbehelf gegen eine solche Entscheidung befasst ist, und dem gegenüber Angaben gemacht werden, um das Vorliegen eines solchen Risikos nachzuweisen, ist verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandart der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische, allgemeine oder eine bestimmte Personengruppe betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 (Ibrahim) -, a.a.O., Rn. 88).

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20
    Der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer Gefahr, die mit einer besonderen Situation (EGMR, Urteil vom 04. November 2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 105) oder besonderen Merkmalen in der Person (BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 25) verbunden ist, kann durch Erklärungen des aufnehmenden Staates über sein beabsichtigtes Vorgehen entgegengewirkt werden.

    Bei der Rückführung von Familien mit Kindern ist bei dem Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte für drohende Konventionsverstöße die Frage nach Garantien zu stellen (EGMR, Urteil vom 04. November 2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 99).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20
    Für die Auslegung von Art. 3 EMRK ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heranzuziehen, der für die Dimension der Grundrechtsgarantien im Zusammenhang mit einer Abschiebungsschutz-berechtigung eine faktische Orientierungs- und Leitfunktion zukommt, die über den konkret entschiedenen Einzelfall hinausgeht (BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 -, juris, Rn. 62).
  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs …

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20
    Es handelt sich um eine Pflicht zu einer gleichsam tagesaktuellen Erfassung und Bewertung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage (BVerfG, Beschluss vom 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 -, juris, Rn. 34).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20
    Es geht um eine Beurteilung auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 -, a.a.O., Rn. 98).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20
    Dieses Konzept steht im Einklang mit dem der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems zugrundeliegenden Prinzips des gegenseitigen Vertrauens (EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-411/10 und C-493/10 -, juris).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20
    Rn. 28 Bei der Prüfung der Annahme einer Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 EU-Grundrechtecharta oder im Sinne von Art. 3 EMRK ist nach dem vom Bundesverfassungsgericht zur Drittstaatenregelung entwickelten "Konzept der normativen Vergewisserung" im Grundsatz davon auszugehen, dass in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Anwendung der Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - sichergestellt ist (BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 -, juris, Rn. 181).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20
    Der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer Gefahr, die mit einer besonderen Situation (EGMR…, Urteil vom 04. November 2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 105) oder besonderen Merkmalen in der Person (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 25) verbunden ist, kann durch Erklärungen des aufnehmenden Staates über sein beabsichtigtes Vorgehen entgegengewirkt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und …

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.07.2022 - 5 A 31/20
    Rn. 32 Insgesamt ist der (prognostische) Eintritt einer gegen Art. 4 EU-Grundrechtecharta bzw. Art. 3 EMRK verstoßenden Extremsituation nicht vorschnell anzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 -, juris, Rn. 38).
  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland …

  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; …

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl …

  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung …

  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 …

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2018 - 3 L 293/18

    Tagesaktuelle Berücksichtigung von Erkenntnismitteln - hier: Afghanistan

  • EGMR, 28.06.2016 - 15636/16

    N.A. AND OTHERS v. DENMARK

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2018 - 3 L 114/18

    Systemische Schwachstellen in Italien; Überstellung von Familien; Anforderungen …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 12 S 2546/22

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge …

    Dies folge aus Urteilen des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 12.07.2022 (5 A 31/20 MA und 5 A 266/21 MD), des Verwaltungsgerichts Gera vom 13.10.2021 (4 K 777/21 Ge) und des Verwaltungsgerichts Gießen vom 29.08.2022 (1 K 694/19.GI.A).
  • VG Sigmaringen, 10.02.2023 - A 5 K 109/23

    Verfahrenseinstellung nach Nichterscheinen zur Asylantragstellung

    Ebenso wenig muss der Einzelrichter der Frage nachgehen, ob die - hierzu nicht angehörte - Antragstellerin Anhaltspunkte für eine Vulnerabilität aufweist und ob ihr bei Rücküberstellung nach Malta ggf. eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen könnte (kritisch hierzu immerhin: VG Magdeburg, Urteile vom 12.07.2022 - 5 A 31/20 MD und 5 A 253/20 MD -, juris; VG Berlin, Urteil vom 05.05.2022 - 34 K 581.18 A -, juris; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 29.12.2021 - 12 K 7763/21.A -, juris; vgl. demgegenüber aber auch: VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.05.2022 - 12 L 691/22.F.A -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 26.04.2022 - 6 L 797/22.GI.A -, juris; VG Saarland, Beschluss vom 04.03.2022 - 5 L 197/22 -, juris; aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zuletzt: Beschluss vom 11.03.2020 - A 4 S 740/20 -, juris).
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