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Rechtsprechung
   BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7262
BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 (https://dejure.org/2017,7262)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2017 - 5 AZR 337/16 (https://dejure.org/2017,7262)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 (https://dejure.org/2017,7262)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • rechtsinformationen.bund.de

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 11 S 1 Nr 2 KSchG
    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 293 ff. BGB, § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG, § 615 Satz 2 BGB, § 242 BGB, Art. 12 GG, § 613a Abs. 1 BGB, § 613a BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 115 Abs. 1 SGB X

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung entgangenen Zwischenverdienstes bei unwirksamer Kündigung; Böswilliges Unterlassen des Erzielens anderweitigen Verdienstes; Zumutbarkeit der Aufnahme einer anderweitigen Arbeit; Berechnung des entgangenen Zwischenverdienstes

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1 ; BGB § 293
    Anrechnung entgangenen Zwischenverdienstes bei unwirksamer Kündigung

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzugslohn - und der unterlassene Zwischenverdienst beim vermeintlichen Betriebsübernehmer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug und unterlassener Zwischenverdienst

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 988
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Böswilligkeit setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer in der Absicht handelt, den Arbeitgeber zu schädigen (BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 18, BAGE 116, 359).

    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten reicht nicht aus (BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - aaO;… 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 3 a der Gründe, aaO).

    Die Vorschrift begründet keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, eine endgültige Änderung des bestehenden Arbeitsvertrags zu akzeptieren (vgl. BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 24, BAGE 116, 359;… 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141).

    Das kann die Abgabe von eigenen Angeboten mit einschließen (BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 18, BAGE 116, 359).

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Die unterlassene Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber als gesetzlicher Regelfall von § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG setzt notwendigerweise eine andere vertragliche Grundlage voraus (vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141;… 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 20, BAGE 140, 42).

    Die Unzumutbarkeit der Beschäftigung kann sich deshalb nur im Ausnahmefall aus schlechteren Vertragsbedingungen ergeben, wenn eine nicht allein auf eine ggf. eintretende Verminderung des Verdiensts abstellende Gesamtbetrachtung ergibt (…vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 26), dass die Abweichungen von den beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Vertragsbedingungen nicht hinnehmbar sind (…vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18, aaO; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 24, aaO).

    Die Vorschrift begründet keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, eine endgültige Änderung des bestehenden Arbeitsvertrags zu akzeptieren (…vgl. BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 24, BAGE 116, 359; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141).

    Der Arbeitnehmer, der ein objektiv zumutbares Vertragsangebot eines anderen Arbeitgebers vorbehaltlos ablehnt, weil er einen Betriebsübergang für möglich hält und, bei Vertragsannahme, seine Rechte aus § 613a Abs. 1 BGB als gefährdet ansieht, handelt auf eigenes Risiko, wenn sich die Befürchtung einer Umgehung von § 613a Abs. 1 BGB mangels Vorliegen eines Betriebsübergangs als unzutreffend erweist (vgl. zur Ablehnung eines im Zusammenhang mit einer Kündigung erklärten Änderungsangebots BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141).

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Rn. 17 1. Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, muss sich der Arbeitnehmer nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen (zum Verhältnis der Norm zu § 615 Satz 2 BGB sh. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 111, 123; 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 13, BAGE 154, 192).

    Dem ist das gegenüberzustellen, was der Kläger in der betreffenden Zeit zu erwerben böswillig unterlassen hat (vgl. BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 15, BAGE 154, 192).

    Der erzielbare Zwischenverdienst ist folglich in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der bei der Beklagten ausgefallenen Arbeitszeit zu der bei Annahme zumutbarer Arbeit zu leistenden entspricht (vgl. - zur Anrechnung tatsächlich erzielten Zwischenverdiensts - BAG 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 16, BAGE 154, 192).

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Rn. 17 1. Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, muss sich der Arbeitnehmer nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen (zum Verhältnis der Norm zu § 615 Satz 2 BGB sh. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 111, 123;… 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 13, BAGE 154, 192).

    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten reicht nicht aus (…BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - aaO; 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 3 a der Gründe, aaO).

    Er blieb, indem er es unterlassen hat der C einen Vertragsschluss unter Vorbehalt anzubieten, vorsätzlich ohne ausreichenden Grund untätig, obwohl ihm alle objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber) bekannt waren (vgl. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 88, 196; 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 111, 123).

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Auch vertragsrechtliche Umstände sind zu berücksichtigen (st. Rspr., zB BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 133;… 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17 mwN, BAGE 140, 42).

    Dieser eingeschränkten Rechtskontrolle hält die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (vgl. BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 14, BAGE 121, 133) nicht stand.

    Rn. 25 aa) § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG regelt nicht Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, sondern die nach anderen Maßstäben zu beurteilende Obliegenheit, aus Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitgeber einen zumutbaren Zwischenverdienst zu erzielen (vgl. BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 17, BAGE 121, 133).

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Auch vertragsrechtliche Umstände sind zu berücksichtigen (…st. Rspr., zB BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 133; 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17 mwN, BAGE 140, 42).

    Die unterlassene Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber als gesetzlicher Regelfall von § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG setzt notwendigerweise eine andere vertragliche Grundlage voraus (…vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141; 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 20, BAGE 140, 42).

    Die Unzumutbarkeit der Beschäftigung kann sich deshalb nur im Ausnahmefall aus schlechteren Vertragsbedingungen ergeben, wenn eine nicht allein auf eine ggf. eintretende Verminderung des Verdiensts abstellende Gesamtbetrachtung ergibt (…vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 26), dass die Abweichungen von den beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Vertragsbedingungen nicht hinnehmbar sind (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18, aaO;… 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 24, aaO).

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen von Verdienst

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der unter Bewertung der gesamten Umstände des konkreten Falls vorzunehmenden Interessenabwägung (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 24) hinsichtlich des Rechtsbegriffs Zumutbarkeit von einem unzutreffenden Maßstab ausgegangen.

    Die Unzumutbarkeit der Beschäftigung kann sich deshalb nur im Ausnahmefall aus schlechteren Vertragsbedingungen ergeben, wenn eine nicht allein auf eine ggf. eintretende Verminderung des Verdiensts abstellende Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 26), dass die Abweichungen von den beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Vertragsbedingungen nicht hinnehmbar sind (…vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18, aaO;… 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 24, aaO).

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Er blieb, indem er es unterlassen hat der C einen Vertragsschluss unter Vorbehalt anzubieten, vorsätzlich ohne ausreichenden Grund untätig, obwohl ihm alle objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber) bekannt waren (vgl. BAG 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 88, 196; 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 111, 123).
  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 224/16

    Annahmeverzug - Hausverbot

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Die Beklagte befand sich in diesem Zeitraum infolge ihrer unwirksamen Kündigung vom 11. Dezember 2013 im Annahmeverzug, ohne dass es eines tatsächlichen Angebots der Arbeitsleistung bedurft hätte (st. Rspr., vgl. BAG 28. September 2016 - 5 AZR 224/16 - Rn. 17).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
    Anhaltspunkte hierfür hat der insoweit darlegungsbelastete Kläger (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 108, 27) nicht vorgetragen.
  • BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11

    Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber

  • LAG Hamburg, 24.02.2016 - 6 Sa 31/15

    Voraussetzungen für böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst i.S. von § 11 …

  • BAG, 07.02.2024 - 5 AZR 177/23

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Der Arbeitnehmer darf auch nicht vorsätzlich verhindern, dass ihm eine zumutbare Arbeit überhaupt angeboten wird (…BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 22; 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17;… ErfK/Preis/Greiner 24. Aufl. BGB § 615 Rn. 95).

    Vielmehr kann die Abwägung der Interessen im Einzelfall für ihn auch die Obliegenheit begründen, ein eigenes Angebot abzugeben, wenn sich ihm eine realistische zumutbare Arbeitsmöglichkeit bietet (dazu BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 27;… 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 19, BAGE 116, 359;… BeckOGK/Schwarz Stand 1. Dezember 2023 KSchG § 11 Rn. 61).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - …

    Fahrlässiges, auch grob fahrlässiges Verhalten reicht nicht aus (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17).

    Das kann die Abgabe von eigenen Angeboten mit einschließen (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 27).

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Das kann der Senat trotz des dem Tatsachengericht bei der Beurteilung von "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" zustehenden Beurteilungsspielraums (…dazu BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 18) aufgrund der festgestellten bzw. unstreitigen Tatsachen selbst entscheiden (vgl. BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 20).
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