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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 23.06.2016

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.09.2016 - 5 B 121/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41563
OVG Sachsen, 05.09.2016 - 5 B 121/16 (https://dejure.org/2016,41563)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.09.2016 - 5 B 121/16 (https://dejure.org/2016,41563)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. September 2016 - 5 B 121/16 (https://dejure.org/2016,41563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5 SächsKAG § 19 Abs. 1 BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauNVO § 21 Abs. 2
    Vorläufiger Rechtsschutz; Schmutzwasserbeitragsbescheid; Teilflächenabgrenzung; Klarstellungssatzung; Innenbereichsgrenze; inzidente Normverwerfungskompetenz; Vollgeschossmaßstab; Denkmalschutz; tatsächlich vorhandene Baumasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 15.09.2011 - 5 B 135/11

    Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Erledigungserklärung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2016 - 5 B 121/16
    Einer Kostenentscheidung nebst Streitwertfestsetzung bedarf es daher nicht (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2011 - 5 B 135/11 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.06.2018 - 5 A 532/17

    Schmutzwasserbeitrag, Abgrenzung Innenbereich zum Außenbereich, …

    Soweit ein Grundstück dagegen im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder im Innenbereich liegt, bestimmt grundsätzlich seine gesamte Fläche das zulässige Maß der baulichen Nutzung (vgl. § 19 Abs. 3 Satz 1, § 20 Abs. 2 BauNVO), so dass in diesen Fällen der Beitragsbemessung regelmäßig die gesamte Grundstücksfläche - einschließlich der (nur) bauakzessorisch nutzbaren Teilflächen - zugrunde zu legen ist (u. a. SächsOVG, Beschl. v. 5. September 2016 - 5 B 121/16 -, juris Rn. 6;… grundlegend: SächsOVG, Urt. v. 29. März 2016 - 5 A 433/14 -, juris Rn. 22, m. w. N.).
  • VG Potsdam, 21.03.2018 - 8 L 1465/17

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Demgemäß ist die Satzung auch vom Gericht im Rahmen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Beitragsfestsetzung im Regelfall nicht (näher) zu überprüfen (Sächs. OVG, Beschluss vom 5. September 2016 - 5 B 121/16).

    Demgemäß ist die Klarstellungssatzung auch vom Gericht im Rahmen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Beitragsfestsetzung im Regelfall nicht (näher) zu überprüfen (vgl. zum Ganzen Sächs. OVG, Beschluss vom 5. September 2016 - 5 B 121/16 -, Leitsatz 1 und Rn. 8 ff., juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2018 - 9 S 5.18

    Anschlussbeitrag; Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs; …

    Das Verwaltungsgericht hat ferner aus der Bindungswirkung einer solchen Satzung (s. hierzu: BVerwG…, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2/10 - juris Rn. 14, 19;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 17 Rn. 42 a.E. m.w.N.) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberveraltungsgerichts Bautzen (Beschluss vom 5. September 2016 - 5 B 121/16 -, juris Rn. 8 ff.) den Rückschluss gezogen, dass derartige Satzungen auch durch die Gerichte im Regelfall nicht näher zu überprüfen seien, wenn es, wie hier, um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gehe.
  • VG Potsdam, 29.01.2024 - 8 K 2240/18

    Abgabenrecht, Abgrenzung Innen- / Außenbereich durch Klarstellungssatzung (§ 34 …

    Denn für die Beitragserhebung ist grundsätzlich von der Rechtsverbindlichkeit bauplanerischer Satzungen auszugehen, solange - wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen - diese nicht aufgehoben oder durch (allgemein-)verbindlichen Ausspruch in einer gerichtlichen Entscheidung, ggf. in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO für nichtig bzw. unwirksam erklärt worden sind (vgl. OVG Magdeburg…, Urteil vom 11. September 2012 - 4 L 155/09 -, juris Rn. 93; VG Cottbus…, Urteil vom 1. April 2020 - 6 K 1918/16 -, juris Rn. 18;… Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1465 [Bearbeitungsstand 3/2007]; a.A. OVG Bautzen, Beschluss vom 5. September 2016 - 5 B 121/16 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 2. März 2010 - 5 D 149/09 -, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 B 121/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30436
OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 B 121/16 (https://dejure.org/2016,30436)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.06.2016 - 5 B 121/16 (https://dejure.org/2016,30436)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 5 B 121/16 (https://dejure.org/2016,30436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 173 Satz 1 ZPO § 570 Abs. 3
    Zwischenentscheidung; Rechtsschutzbedürfnis; Absehen von der Vollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 15.09.2011 - 5 B 135/11

    Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Erledigungserklärung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 B 121/16
    Einer Kostenentscheidung nebst Streitwertfestsetzung bedarf es daher nicht (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2011 - 5 B 135/11 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
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