Baunutzungsverordnung
| 2. Abschnitt - Maß der baulichen Nutzung (§§ 16 - 21a) |
(1) Die Baumassenzahl gibt an, wieviel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 zulässig sind.
(2) 1Die Baumasse ist nach den Außenmaßen der Gebäude vom Fußboden des untersten Vollgeschosses bis zur Decke des obersten Vollgeschosses zu ermitteln. 2Die Baumassen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände und Decken sind mitzurechnen. 3Bei baulichen Anlagen, bei denen eine Berechnung der Baumasse nach Satz 1 nicht möglich ist, ist die tatsächliche Baumasse zu ermitteln.
(3) Bauliche Anlagen und Gebäudeteile im Sinne des § 20 Abs. 4 bleiben bei der Ermittlung der Baumasse unberücksichtigt.
(4) Ist im Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen oder die Baumassenzahl nicht festgesetzt, darf bei Gebäuden, die Geschosse von mehr als 3,50 m Höhe haben, eine Baumassenzahl, die das Dreieinhalbfache der zulässigen Geschoßflächenzahl beträgt, nicht überschritten werden.
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Rechtsprechung zu § 21 BauNVO
58 Entscheidungen zu § 21 BauNVO in unserer Datenbank:
- OVG Thüringen, 16.04.2026 - 4 KO 556/21
Zur Wirksamkeit einer Umrechnungsformel bei der Beitragsbemessung
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2025 - 8 S 937/23
Abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Gebäudeaufstockungen nach § 5 Abs. 5 ...
- VG Ansbach, 28.07.2009 - AN 9 K 08.02274
Erdrückende Wirkung eines Hochregallagers im Gewerbegebiet (verneint); Gebot der ...
- OVG Sachsen, 15.12.2025 - 1 A 463/24
Außenbereich; Privilegierung; gewerblicher Betrieb; Aufklärungspflicht; ...
- OVG Bremen, 10.09.2018 - 1 B 20/18
Sondergebiet Technologiepark - Baumassenzahl; Bebauungsplan; Konflikttransfer; ...
- VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 5 K 17.569
Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen
- OVG Sachsen, 05.09.2016 - 5 B 121/16
Vorläufiger Rechtsschutz; Schmutzwasserbeitragsbescheid; Teilflächenabgrenzung; ...
- VG Berlin, 15.08.2013 - 13 K 306.12
Großer Wannsee: Nachbarklage gegen geplante sechsgeschossige Bebauung erfolgreich
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Zentralplatz" abgelehnt
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.07.2011 - 4 BN 18.11
Zum Verhältnis der Privilegierungszwecke in § 21a BauNVO
- BVerwG, 11.07.2011 - 4 BN 18.11