Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.2024 - 5 C 1.23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
SGB VIII § 23 Abs. 1 und 2 Nr. 3 Alt. 2, § 24 Abs. 2; SGB IV § 22 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1; SGB VI § 161 Abs. 1, § 162 Nr. 1 Alt. 1, § 168 Abs. 1 Nr. 1
Keine Erstattung von Aufwendungen für Beitragsanteile zu einer gesetzlichen Rentenversicherung, die wegen zusätzlicher freiwilliger Zahlungen der Wohnsitzgemeinden der von einer Tagespflegeperson betreuten Kinder anfallen
- rechtsinformationen.bund.de
Erstattungsanspruch selbstständiger Tagespflegepersonen gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe für aufgrund freiwilliger Zahlungen entstehende Rentenversicherungsbeiträge
- rechtsprechung-im-internet.de
Keine Erstattung von Aufwendungen für Beitragsanteile zu einer gesetzlichen Rentenversicherung, die wegen zusätzlicher freiwilliger Zahlungen der Wohnsitzgemeinden der von einer Tagespflegeperson betreuten Kinder anfallen
- doev.de
Jugendhilfe; Erstattung von Aufwendungen für Beiträge zu einer gesetzlichen Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Keine Erstattung von Aufwendungen für Beitragsanteile zu einer gesetzlichen Rentenversicherung, die wegen zusätzlicher freiwilliger Zahlungen der Wohnsitzgemeinden der von einer Tagespflegeperson betreuten Kinder anfallen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Kein Anspruch von Tagespflegepersonen auf hälftige Erstattung des auf gemeindliche Zuzahlungen zurückzuführenden Anteils am Rentenversicherungsbeitrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Selbständige Tagesmütter - und der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Regelungslücke: Rentenbeitrag einer Tagesmutter wird nur beschränkt erstattet
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 31.01.2020 - 9 K 5037/19
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2022 - 12 S 824/20
- BVerwG, 12.12.2024 - 5 C 1.23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.02.2019 - 5 C 1.18
Keine Kürzung des Anspruchs von Tagespflegepersonen auf hälftige Erstattung ihrer …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2024 - 5 C 1.23
Die Klägerin hat die geltend gemachten Aufwendungen für den Anteil am monatlichen Rentenversicherungsbeitrag, der von ihr im streitigen Jahr 2018 wegen der freiwilligen Zuzahlungen der Wohnsitzgemeinden der von ihr betreuten Kinder erhoben wurde, im Sinne der vorgenannten Vorschrift nachgewiesen, d. h. mittels überprüfbarer Angaben und Belege bestätigt (vgl. zur inhaltsgleichen Voraussetzung in § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 C 1.18 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 4 Rn. 10).Die Zugrundelegung der gesetzlichen Rente als Maßstab einer anerkennungs- und förderungsfähigen Alterssicherung schließt - soweit hier von Interesse - die Wertung ein, dass die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung eine der Art, d. h. im Hinblick auf die sie garantierende Institution, und dem Versicherungsschutz nach angemessene Alterssicherung im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 SGB VIII darstellt (vgl. zur vergleichbaren Wertung in § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 C 1.18 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 4 Rn. 10).
Während diese Vorschrift die Erstattung ausdrücklich auf "angemessene Kosten" reduziert, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen, fehlt eine entsprechende Begrenzung in § 23 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 SGB VIII (vgl. zur vergleichbaren Regelung des § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 C 1.18 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 4 Rn. 12).
Ob eine planwidrige Gesetzeslücke als Voraussetzung einer teleologischen Reduktion vorliegt, ist nach dem Plan des Gesetzgebers zu beurteilen, der dem Gesetz zugrunde liegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 5 C 1.18 - Buchholz 436.511 § 23 SGB VIII Nr. 4 Rn. 15 m. w. N.).
- BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 29.08
Vollzeitpflege; Pflegeperson; Pflegekind; Erstattungsanspruch; Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2024 - 5 C 1.23
Da diese Vorschrift die Regelung der Bemessung der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 SGB VIII übernommen hat (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 C 29.08 - Buchholz 436.511 § 39 KJHG/SGB VIII Nr. 4 Rn. 11 unter Bezugnahme auf BT-Drs. 15/3676 S. 36), hat der Begriff der Alterssicherung in beiden Bestimmungen einen identischen Inhalt.Es soll dadurch insbesondere sichergestellt werden, dass eine Pflegeperson, die auf eine (vollzeitige) Erwerbstätigkeit als abhängig Beschäftigte verzichtet, um ein Pflegekind bzw. mehrere Pflegekinder zu betreuen, und infolgedessen keine oder bei einer Teilzeit-Erwerbstätigkeit als abhängig Beschäftigte nur reduzierte (gesetzliche) Rentenanwartschaften erwirbt, gleichwohl im Alter über eine gewisse finanzielle Absicherung verfügt (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 C 29.08 - Buchholz 436.511 § 39 KJHG/SGB VIII Nr. 4 Rn. 13).
Rn. 16 Nach der vorstehend dargelegten Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 C 29.08 - Buchholz 436.511 § 39 KJHG/SGB VIII Nr. 4 Rn. 11 und 13) liegt der zum 1. Januar 2005 durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3852) eingefügten Erstattungsregelung des § 23 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 SGB VIII die gesetzgeberische Prämisse zugrunde, dass Tagespflegepersonen in ihrer Alterssicherung einen Nachteil erleiden, weil sie auf eine abhängige Beschäftigung und damit den Erwerb (gesetzlicher) Rentenanwartschaften verzichten, um ein Kind bzw. mehrere Kinder in der Kindertagespflege zu betreuen und zu fördern.
- BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2024 - 5 C 1.23
Des Weiteren muss dem Plan des Gesetzgebers mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, in welcher Weise die gesetzliche Regelung einzuschränken ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen (…BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2020 - 5 C 5.19 - BVerwGE 168, 15 Rn. 15 und vom 11. Dezember 2020 - 5 C 9.19 - BVerwGE 171, 49 Rn. 26).
- BSG, 25.05.2011 - B 12 R 13/09 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2024 - 5 C 1.23
Hieraus ist - soweit hier von Interesse - zunächst abzuleiten, dass die Altersvorsorge in Form der Versicherung in einer gesetzlichen Rentenversicherung stets unter den Begriff der Alterssicherung im Sinne der vorgenannten Vorschriften fällt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Mai 2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 zur nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI bestehenden Versicherungspflicht selbstständig tätiger Tagespflegepersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung). - BVerwG, 27.02.2020 - 5 C 5.19
Grundsätzlich keine Kürzung von BAföG um die vom Staat gewährten …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2024 - 5 C 1.23
Des Weiteren muss dem Plan des Gesetzgebers mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, in welcher Weise die gesetzliche Regelung einzuschränken ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen (BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2020 - 5 C 5.19 - BVerwGE 168, 15 Rn. 15 …und vom 11. Dezember 2020 - 5 C 9.19 - BVerwGE 171, 49 Rn. 26). - BSG, 04.09.2018 - B 12 R 4/17 R
Arbeitnehmerüberlassung - Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - equal pay - …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2024 - 5 C 1.23
Maßgebend für das Entstehen von Beitragsansprüchen, die an das Arbeitsentgelt Beschäftigter anknüpfen, ist damit allein das Entstehen des arbeitsrechtlich geschuldeten Entgeltanspruchs ohne Rücksicht darauf, ob, von wem und in welcher Höhe dieser Anspruch im Ergebnis durch Entgeltzahlung erfüllt wird (stRspr, vgl. etwa BSG, Urteile vom 4. September 2018 - B 12 R 4/17 R - BSGE 126, 226 Rn. 15 …und vom 27. April 2021 - B 12 R 18/19 R - SGb 2022, 427 Rn. 15). - BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf …
Auszug aus BVerwG, 12.12.2024 - 5 C 1.23
Maßgebend für das Entstehen von Beitragsansprüchen, die an das Arbeitsentgelt Beschäftigter anknüpfen, ist damit allein das Entstehen des arbeitsrechtlich geschuldeten Entgeltanspruchs ohne Rücksicht darauf, ob, von wem und in welcher Höhe dieser Anspruch im Ergebnis durch Entgeltzahlung erfüllt wird (…stRspr, vgl. etwa BSG, Urteile vom 4. September 2018 - B 12 R 4/17 R - BSGE 126, 226 Rn. 15 und vom 27. April 2021 - B 12 R 18/19 R - SGb 2022, 427 Rn. 15).
- BVerwG, 19.02.2026 - 1 C 24.25
Abschiebungsandrohung in das Herkunftsland trotz internationalen Schutzes in …
Des Weiteren muss dem Plan des Gesetzgebers mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, in welcher Weise die gesetzliche Regelung einzuschränken ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen (stRspr, BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 2024 - 5 C 1.23 - BVerwGE 184, 108 Rn. 22 …und vom 27. Februar 2025 - 1 C 13.23 - BVerwGE 185, 79 Rn. 33). - VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 11 S 1833/25
Fachkräfte mit Berufsausbildung; Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte …
Des Weiteren muss dem Plan des Gesetzgebers mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, in welcher Weise die gesetzliche Regelung einzuschränken ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 12.12.2024 - 5 C 1.23 - juris Rn. 22; ferner BVerfG…, Beschluss vom 23.09.2025 - 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23 - juris Rn. 131; BVerwG…, Urteil vom 12.02.2025 - 8 C 2.24 - juris Rn. 18). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2025 - 6 A 10460/25
Beiträge zur Industrie- und Handelskammer; Beitragsprivilegierung nach § 3 Abs. 4 …
Dem Plan des Gesetzgebers muss dabei mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen sein, in welche Weise die gesetzliche Regelung einzuschränken ist, um den Gesetzeszweck zu erreichen (vgl. zum Ganzen jeweils mit weiteren Nachweisen BVerfG…, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15 u.a. -, juris Rn. 39 und 54; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2024 - 5 C 1.23 -, juris Rn. 22).
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