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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.09.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,289
BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07 (https://dejure.org/2008,289)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2008 - 5 C 30.07 (https://dejure.org/2008,289)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2008 - 5 C 30.07 (https://dejure.org/2008,289)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3; VwGO § 6 Abs. 1, § 87a Abs. 2, Abs. 3, § 134 Abs. 1 Satz 3
    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; Darlehen; konsentierter Einzelrichter; Fremdvergleich; Indiz; abzugsfähige Schulden; Sprungrevision; Treuhandverhältnis; verdeckte Treuhand; Verfügungsbeschränkung; Vermögen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3
    Abzugsfähigkeit; Anrechnung; Ausbildungsförderung; Ausbildungsförderung; Bausparvertrag; Berichterstatter; Berichterstatter; Bewilligungszeitraum; Bewilligungszeitraum; Darlegungspflicht; Darlehen; Darlehen; Fremdvergleich; Fremdvergleich; Glaubhaftmachung; Indiz; ...

  • Judicialis

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BAföG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; BAföG § 28 Abs. 3; ; VwGO § 6 Abs. 1; ; VwGO § 87a Abs. 2; ; VwGO § 87a Abs. 3; ; VwGO § 134 Abs. 1 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung eines Darlehens als bestehende Schuld i.S. des Ausbildungsförderungsrechts und Anforderungen an deren Nachweis; Voraussetzungen der Anerkennung der Abzugsfähigkeit einer bestehenden Schuld i.S. des Ausbildungsförderungsrechts; Wirksamkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderungsrecht - Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; Darlehen; konsentierter Einzelrichter; Fremdvergleich; Indiz; abzugsfähige Schulden; Sprungrevision; Treuhandverhältnis; verdeckte Treuhand; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Treuhandverhältnisse und Darlehen im Ausbildungsförderungsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bafög: Schulden bei Eltern und Treuhandverhältnisse sind zu berücksichtigen - BVerwG zu den Voraussetzungen der Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen und Darlehen bei BAföG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 132, 10
  • NVwZ 2009, 392
  • DVBl 2009, 125
  • DÖV 2009, 215
 
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Wird zitiert von ... (204)Zitiert selbst (18)

  • VG Stuttgart, 18.12.2006 - 11 K 176/06

    Ausbildungsförderung; Kontoinhaberschaft bestimmt sich nach Bankvertrag; …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
    Die Förderungsfähigkeit dieser Ausbildung war Gegenstand eines vorangegangenen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, welches mit Urteil vom 18. Dezember 2006 (Az. 11 K 176/06) abgeschlossen wurde.

    Der Kläger hat den schriftlichen Vertrag, der bereits am 23. April 2005 unterzeichnet worden sein soll, im vorangegangenen Verwaltungsstreitverfahren (Aktenzeichen 11 K 176/06) nicht erwähnt und selbst in der mündlichen Verhandlung vom 18. Dezember 2006 nicht zum Gegenstand jenes Verfahrens gemacht.

    Das Verwaltungsgericht hatte nachträglich ausgefertigte Bescheinigungen über bestehende Schulden im vorangegangenen Verfahren (Aktenzeichen 11 K 176/06) mit nachvollziehbarer Begründung für unplausibel gehalten.

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
    Zutreffend führt das Verwaltungsgericht aber aus, dass die Annahme einer wirksam begründeten Darlehensschuld unter Angehörigen nicht zwingend einem strikten Fremdvergleich in dem Sinne standhalten muss, dass sowohl die Gestaltung (z.B. Schriftform, Zinsabrede oder Gestellung von Sicherheiten) als auch die Durchführung des Vereinbarten in jedem Punkte dem zwischen Fremden - insbesondere mit einem Kreditinstitut - Üblichen zu entsprechen hat (zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs s. Urteil vom 4. Juni 1991 - IX R 150/85 - BFHE 165, 53;… Beschluss vom 25. Juni 2002 - X B 30/01 - BFH/NV 2002, 1303).

    Eine strenge Anwendung eines Fremdvergleichs mit der Forderung einer dinglichen Sicherung des Rückzahlungsanspruchs wird auch der differenzierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht gerecht, die den Fremdvergleich nur auf bestimmte Fallgruppen (insbesondere die sogenannten Umwandlungsfälle) anwendet, während ansonsten Darlehensverträge unter nahen Angehörigen auch ohne eine ausdrückliche Sicherheitsbestellung als steuerrechtlich wirksam anerkannt werden können (…BFH, Urteile vom 28. Januar 1993 - IV R 109/91 - BFH/NV 1993, 590 und vom 4. Juni 1991 a.a.O., zur steuerlichen Anerkennungsfähigkeit von Baudarlehen oder Anschaffungsdarlehen unter nahen Angehörigen).

  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
    Nach den sonach maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen ist Inhaber eines Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 und vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980).

    Aus wessen Mitteln auf ein Konto eingezahlte Gelder stammen, ist für die Frage der Forderungsinhaberschaft gegenüber der Bank ebenso unerheblich wie der Umstand, ob auf dem Konto Geldbeträge verbucht wurden, die steuerlich möglicherweise einem Dritten - dem Bevollmächtigten - zuzuordnen sind (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1994 a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 25.06.2002 - X B 30/01

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
    Zutreffend führt das Verwaltungsgericht aber aus, dass die Annahme einer wirksam begründeten Darlehensschuld unter Angehörigen nicht zwingend einem strikten Fremdvergleich in dem Sinne standhalten muss, dass sowohl die Gestaltung (z.B. Schriftform, Zinsabrede oder Gestellung von Sicherheiten) als auch die Durchführung des Vereinbarten in jedem Punkte dem zwischen Fremden - insbesondere mit einem Kreditinstitut - Üblichen zu entsprechen hat (zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs s. Urteil vom 4. Juni 1991 - IX R 150/85 - BFHE 165, 53; Beschluss vom 25. Juni 2002 - X B 30/01 - BFH/NV 2002, 1303).
  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
    Eine strenge Anwendung eines Fremdvergleichs mit der Forderung einer dinglichen Sicherung des Rückzahlungsanspruchs wird auch der differenzierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht gerecht, die den Fremdvergleich nur auf bestimmte Fallgruppen (insbesondere die sogenannten Umwandlungsfälle) anwendet, während ansonsten Darlehensverträge unter nahen Angehörigen auch ohne eine ausdrückliche Sicherheitsbestellung als steuerrechtlich wirksam anerkannt werden können (BFH, Urteile vom 28. Januar 1993 - IV R 109/91 - BFH/NV 1993, 590 …und vom 4. Juni 1991 a.a.O., zur steuerlichen Anerkennungsfähigkeit von Baudarlehen oder Anschaffungsdarlehen unter nahen Angehörigen).
  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
    Nach den sonach maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen ist Inhaber eines Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 und vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
    Soweit die relevanten Umstände in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, ist es gerechtfertigt, für die Frage, ob ein entsprechender Vertragsschluss vorliegt, äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 - BB 1995, 2624 m.w.N.).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
    Vielmehr hat der Gesetzgeber eine "Vermögenssaldierung" vorgesehen, die in anderen bedürftigkeitsbezogenen Systemen (zur Arbeitslosenhilfe s. etwa BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238) so nicht vorzunehmen ist und die den Vermögenseinsatz, der dem Auszubildenden abverlangt wird, weiter abmildert.
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung; …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
    Für diesen Fall ist es auch nicht zwingend erforderlich, der Revisionsschrift eine gerichtlich beglaubigte Abschrift der Sitzungsniederschrift beizufügen, weil schon das erstinstanzliche Gericht dem Revisionsgericht die Akten und mit ihnen das Original der Niederschrift vorlegt (Beschluss vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 C 1.01 - Buchholz 406.12 § 23 BauNVO Nr. 49 = NVwZ 2002, 90).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
    Daran fehlt es hier bereits, weil das etwaige Treugut nach den vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellungen nicht auf einem Konto eingezahlt worden ist, das ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Fremdgeldern bestimmt war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 120/02 - NJW-RR 2003, 1375 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; …

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung …

  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund …

  • BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03

    Berufung, Bindung an Zulassung der -; Bindung an die Zulassung der Berufung durch …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2003 - 7 S 7/03

    Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung durch Einzelrichter; …

  • BVerwG, 18.06.1962 - V C 92.61
  • BVerwG, 25.08.1989 - 8 C 61.89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag auf Zulassung einer Sprungrevision

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von …

    Vielmehr würden die mit dem strengen Fremdvergleich verbundenen Beschränkungen für die Vertragsgestaltung bei Darlehensgewährung, der im Übrigen auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur auf bestimmte Fallgruppen angewendet wird, weder den tatsächlichen Verhältnissen noch der grundsätzlich gebotenen Respektierung familiärer Vertrauensbeziehungen gerecht (vgl auch BVerwGE 132, 10 RdNr 26 zur Wertbestimmung von Vermögen nach § 28 Abs. 1 und 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07

    Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht; …

    Eine Vermögensübertragung des Auszubildenden ist ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit im Falle eines Rechtsmissbrauchs als förderungsrechtlich unbeachtlich anzusehen im Anschluss u. a. an BVerwG, Urt. v. 04.09.2009 - 5 C 30.07 - BVerwGE 132, 10).

    Kontoinhaber und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages ist, wer im konkreten Fall nach dem erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (…std. Rspr. d. BGH, vgl. u. a. Urt. v. 18.10.1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 (231);… Urt. v. 02.02.1994 - IV ZR 51/93 - NJW 1994, 931;… Urt. v. 18.01.2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980 = juris; BVerwG, Urt. v. 04.09.2008 - 5 C 30.07 - BVerwGE 132, 10 = juris).

    Denn Rechtsgeschäfte sind dann nichtig im Sinne der genannten Vorschriften, wenn sich eine mit dem Vertrag verbundene Steuerverkürzung als der Hauptzweck des Vertrages darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O. unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 30.01.1985 - VIII ZR 292/83 - WM 1985, 647 …und Urt. v. 02.11.2005 - IV ZR 57/05 - NJW-RR 2006, 283;… OLG Hamm, Urt. v. 10.01.1989 - 26 U 77/87 - BB 1989, 651).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Vermögensübertragung des Auszubildenden unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit im Fall eines Rechtsmissbrauchs, der eine Fallgruppe des Verstoßes gegen Treu und Glauben darstellt, für unbeachtlich erklärt (…BVerwG, Urt. v. 13.01.1983 - 5 C 103.80 - NJW 1983, 2829 (2830); Urt. v. 04.09.2008 a.a.O.; Beschl. v. 19.05.2009 - 5 B 111.08 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 08.08.2007 - 12 B 07.475 - m. w. N., juris;… VGH BW, Urt. v. 21.02.1994, FamRZ 1995, 62 = juris;… ebenso Ramsauer/ Stallbaum/ Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 28 Rdnr. 10).

    Soweit die relevanten Umstände in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, ist es gerechtfertigt, für die Frage, ob ein entsprechender Vertragsschluss vorliegt, äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 07.11.1995 - 2 BvR 802/90 - m. w. Nachw., BB 1995, 2624 (2625) = juris).

    Dass etwa eine schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, dass Abreden über Zinsen bestehen sowie die getroffene Vereinbarung vorsieht, dass der Rückzahlungsanspruch jedenfalls bei längerer Laufzeit ausreichend (dinglich) gesichert ist, ist auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Missbrauchsabwehr ausbildungsförderungsrechtlich nicht zwingend zu verlangen (BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.).

    Rn. 48 Ein Rückgriff auf die objektiven Merkmale des sogenannten Fremdvergleichs ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.) stattdessen allein bei der anhand einer umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Prüfung geboten, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist und damit eine Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG besteht.

    Dagegen kann es für das Vorliegen eines beachtlichen Darlehensverhältnisses während eines in der Vergangenheit liegenden Bewilligungszeitraums sprechen, wenn das Darlehen bereits zu dem Zeitpunkt zurückgezahlt worden war, zu dem es der Auszubildende zum ersten Mal offenlegte und sich damit erstmals die Frage seiner ausbildungsförderungsrechtlichen Anrechnung stellte (BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.).

    Ein solches scheitert schon daran, weil es - wie eingangs bereits ausgeführt - an einer entsprechenden schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen einem Treugeber und Treuhänder fehlt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.).

    D. h. es muss sich um tatsächlich bestehende Schulden im Sinne des § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG handeln und damit um eine wirksame und vom auszubildenden nachzuweisende Verbindlichkeit handeln (BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.).

    Denn die vom Kläger vorgenommene Vermögensübertragung erfüllt - wie eingangs ausgeführt - den Missbrauchstatbestand mit der Folge, dass dem Auszubildenden das Vermögen jedenfalls (ausbildungs-)förderungsrechtlich weiterhin zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.;… Beschl. v. 19.05.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; …

    Das setzt jedoch voraus, dass es sich um bestehende Schulden im Sinne dieser Vorschrift und damit um zivilrechtlich wirksame und vom Auszubildenden nachgewiesene Verbindlichkeiten handelt (vgl. Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

    Das gilt in dem vorliegenden ausbildungsrechtlichen Zusammenhang gerade im Hinblick auf die Gefahr des Missbrauchs bei solchen Abreden unter Angehörigen (siehe auch das Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

    Auf die Fälligkeit einer Forderung innerhalb des Bewilligungszeitraums kommt es für die Frage, ob eine Schuld besteht, nicht an (siehe dazu näher Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

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   BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08   

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https://dejure.org/2008,562
BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08 (https://dejure.org/2008,562)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2008 - 5 C 12.08 (https://dejure.org/2008,562)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2008 - 5 C 12.08 (https://dejure.org/2008,562)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3
    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; Darlegungspflicht; Indizien; Rechtsschein; Treuhandabrede; Treuhandverhältnis; verdeckte Treuhand; Treu und Glauben; abzugsfähige Schulden; Verfügungsbeschränkung; Vermögen; Vermögensrechnung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3
    Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Darlegungspflicht; Indizien; Rechtsschein; Treu und Glauben; Treuhandabrede; Treuhandverhältnis; Verfügungsbeschränkung; Vermögen; Vermögensrechnung; Verwertungshindernis; abzugsfähige Schulden; objektive Beweisanzeichen; ...

  • Judicialis

    BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2; ; BAföG § 28 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Anerkennungsfähigkeit von Treuhandabreden bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung; Anforderungen an den Nachweis des zivilrechtlich ordnungsgemäßen Entstehens von Treuhandabreden; Inhaber eines Depots oder Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages i.S.v. ...

  • kohlhammer.de PDF
  • rechtsportal.de

    Ausbildungsförderungsrecht - Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; Darlegungspflicht; Indizien; Rechtsschein; Treuhandabrede; Treuhandverhältnis; verdeckte Treuhand; Treu und Glauben; abzugsfähige Schulden; Verfügungsbeschränkung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen und Darlehen im Ausbildungsförderungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Treuhandverhältnisse und Darlehen im Ausbildungsförderungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 132, 21
  • NVwZ 2009, 395
  • DVBl 2009, 129
  • DÖV 2009, 215
 
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Wird zitiert von ... (145)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Das setzt jedoch voraus, dass es sich um bestehende Schulden im Sinne dieser Vorschrift und damit um zivilrechtlich wirksame und vom Auszubildenden nachgewiesene Verbindlichkeiten handelt (vgl. Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

    Das gilt in dem vorliegenden ausbildungsrechtlichen Zusammenhang gerade im Hinblick auf die Gefahr des Missbrauchs bei solchen Abreden unter Angehörigen (siehe auch das Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

    Auf die Fälligkeit einer Forderung innerhalb des Bewilligungszeitraums kommt es für die Frage, ob eine Schuld besteht, nicht an (siehe dazu näher Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Nach den sonach maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen ist Inhaber eines Depots oder Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem von der Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 und vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter - …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 …und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Da die relevanten Umstände oft in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, ist es zudem gerechtfertigt, für die Frage, ob ein entsprechender Vertragsschluss vorliegt, äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 - BB 1995, 2624 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Widersprüchliches Verhalten ist nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Handelnde dadurch für den anderen Teil einen Vertrauenstatbestand schafft, auf den sich sein Gegenüber verlassen darf, oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 73/95 - juris m.w.N.; zu den eng gelagerten, hier aber nicht einschlägigen Ausnahmefällen, in denen die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes nicht erforderlich ist: BGH, Urteil vom 20. September 1995 - VIII ZR 52/94 - BGHZ 130, 371;… Heinrichs, in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 242 Rn. 55 ff.).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Für eine solche Fiktion und damit für eine Relativierung der nach bürgerlichem Recht zu beurteilenden Vermögensverhältnisse fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (ebenso zu Treuhandverhältnissen im Bereich der Arbeitslosenhilfe: BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris, vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238 und vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 - juris).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung erkennt auch ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO bei einem Treuhandkonto nur an, wenn das Konto ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Fremdgeldern bestimmt ist (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 120/02 - WM 2003, 512 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Nach den sonach maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen ist Inhaber eines Depots oder Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem von der Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 und vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch gegen den Treuhänder aus einem Auftragsverhältnis kann auch dann bestehen, wenn der Treuhänder empfangenes Geldvermögen abredewidrig nicht getrennt von seinem Vermögen verwahrt hat (vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 2001 - II R 39/98 - HFR 2001, 678).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
    Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).
  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für …

  • BFH, 04.12.2007 - VIII R 14/05

    Zur Formbedürftigkeit von Treuhandvereinbarungen - keine steuerrechtliche …

  • BGH, 01.07.1993 - IX ZR 251/92

    Widerspruchsrecht des Treugebers

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung …

  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

  • BGH, 20.09.1995 - VIII ZR 52/94

    Die Bundesrepublik kann "Zwangsvertreter" -Provisionen nicht geltend machen

  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 57/05

    Begriff des Scheingeschäfts

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - L 3 AL 125/06

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Sparguthaben - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2008 - 2 A 1083/05

    Rücknahme des Bescheides über die Bewilligung von Ausbildungsförderung und …

  • BGH, 30.01.1985 - VIII ZR 292/83

    Kündigung eines Pachtvertrages - Herausgabe des Pachtobjekts - Antrag auf …

  • OLG Hamm, 10.01.1989 - 26 U 77/87

    Steuerhinterziehung; Nichtigkeit eines Vertrages

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger …

    Rn. 13 a) Das Oberverwaltungsgericht hat seiner erneuten Entscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Treuhandabreden im Rahmen der ausbildungsförderungsrechtlichen Vermögensregelungen ausdrücklich die vom Senat aufgestellten Rechtsgrundsätze (vgl. Urteile vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - BVerwGE 132, 21 = Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 4 jeweils Rn. 13 f. …und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris Rn. 12 f.) zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …

    Denn eine Treuhandabrede kann nur dann ausbildungsförderungsrechtlich beachtlich sein, wenn sie zivilrechtlich wirksam zustande gekommen ist (s. dazu das Urteil vom 4. September 2008 zum Verfahren BVerwG 5 C 12.08).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …

    Hinsichtlich der weitergehenden Rücknahme und Rückforderung verletzt das Berufungsurteil Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), weil der Verwaltungsgerichtshof bei der Beurteilung, ob in Bezug auf ein Wertpapierguthaben ein verdecktes Treuhandverhältnis besteht, Anforderungen gestellt hat, die im objektiven Widerspruch zu der nach Erlass des Berufungsurteils verkündeten Entscheidung des Senats vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - (BVerwGE 132, 21 = DVBl 2009, 129) stehen, und in Bezug auf die Nichtangabe eines Personenkraftwagens eine grobe Fahrlässigkeit des Klägers aus Gründen angenommen hat, die nicht durchgreifen.

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats können Herausgabeansprüche des Treugebers gegen den Auszubildenden als Treuhänder jedenfalls nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG abzugsfähig sein, wenn es sich um bestehende Schulden im Sinne dieser Vorschrift und damit um zivilrechtlich wirksame und vom Auszubildenden nachgewiesene Verbindlichkeiten handelt (Urteile vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 - BVerwGE 132, 10, - BVerwG 5 C 12.08 - a.a.O. und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris).

    Rn. 45 3.2 Hinsichtlich der Anrechnung des Wertpapierdepots (im Wert von 10 239, 50 EUR zum Stichtag 31. Dezember 2000), das bereits am 13. Februar 2001 unentgeltlich auf ein Depot der Eltern übertragen worden war, kann nicht festgestellt werden, dass der Verwaltungsgerichtshof seine Bewertung, der Kläger könne sich für die Unentgeltlichkeit der Übertragung nicht auf ein Treuhandverhältnis berufen, im Einklang mit der nach Erlass des Berufungsurteils verkündeten Entscheidung des Senats vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - a.a.O. zu den Anforderungen an ein (verdecktes) Treuhandverhältnis getroffen hat.

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