Rechtsprechung
| AG Berlin-Spandau, 27.10.2015 - 5 C 267/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 312c, 312g, 558
Kein Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zur Mieterhöhung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsverlangen ist kein Fernabsatzvertrag!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhung: Kein Widerruf wegen Fernabsatzgeschäft
- lawblog.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung: Zustimmung ist nicht widerrufbar
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mieterhöhungsverlangen - Fernabsatzvertrag?
- oeffentliche.de (Kurzinformation)
Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung ist kein Fernabsatzgeschäft
- rofast.de (Kurzinformation)
Zustimmung zur Mieterhöhung nicht widerrufbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung ist kein Fernabsatzgeschäft
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung: Widerruf der Zustimmungserklärung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden - Durch Zustimmung abgeschlossener Mietänderungsvertrag stellt keinen Fernabsatzvertrag dar
Besprechungen u.ä. (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhung: Kein Widerruf wegen Fernabsatzgeschäft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhung: Kein Widerrufsrecht wegen Fernabsatz (IMR 2016, 68)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 27.10.2015 - 5 C 267/15
- LG Berlin, 14.09.2016 - 18 S 357/15
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 94/17
Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer …
Dies sei die Vermietung der Wohnung; diese sei jedoch typischerweise nicht im Fernabsatz organisiert (Mediger, NZM 2015, 185, 190 f.;… siehe auch BeckOGK-BGB/Fleindl, aaO; Beuermann, GE 2015, 561, 562; siehe auch AG Spandau, GE 2015, 1463 f., wonach der Vermieter bei der Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete nichts "absetze"). - LG Berlin, 10.03.2017 - 63 S 248/16
Möglichkeit eines Mieters, seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu widerrufen
Aus § 312 Abs. 4 BGB folgt, dass der Abschluss des Mietvertrags selbst und/oder nachfolgende ihn berührende Veränderungen bei Vorliegen der nachfolgend dargestellten Voraussetzungen so genannte Haustürgeschäfte oder Fernabsatzverträge sein können, bei denen zugunsten des Verbrauchers (= Mieter) ein Widerrufsrecht besteht (a.A. AG Spandau v. 27.10.2015 - 5 C 267/15, GE 2015, 1463). - LG Berlin, 14.09.2016 - 18 S 357/15
Wohnraummiete: Widerruf der Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen des …
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Oktober 2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Spandau - Az. 5 C 267/15 - wird zurückgewiesen.Rn. 7 unter Abänderung des am 27. Oktober 2015 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Spandau - 5 C 267/15 -.
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 05.08.2016 - 6 C 64/16
Wohnraummiete: Widerrufsrecht für eine Zustimmung zu einer Mieterhöhung
Der Begriff des Fernabsatzvertrages impliziert durch den Begriff des Absetzens, dass eine Leistung erbracht wird (…Medinger, NZM 2015, S. 185 (190); AG Spandau, Urteil v. 27.10.2015, Az. 5 C 267/15).Die Leistung des Vermieters, nämlich die Vermietung der Wohnung, bleibt jedoch gleich, lediglich fordert er dafür eine höhere Gegenleistung (AG Spandau, Urteil v. 27.10.2015, Az. 5 C 267/15).
- AG Gelsenkirchen, 27.04.2016 - 202 C 3/16
Mieterhöhung ist kein Fernabsatzgeschäft!
Rn. 18 Verlangt ein Vermieter, der wie die Klägerin Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, in Textform gem. § 558 a BGB von Mieter, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, die Zustimmung zu einer Mieterhöhung und stimmt der Mieter ausdrücklich oder konkludent zu, so handelt es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312b I 1 BGB mit der Folge, dass die Erklärung des Mieters widerruflich ist (…Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, BGB § 558b, Rn. 35b; AG Spandau, Urt. v. 27.10.2015, 5 C 267/15, zitiert nach juris).
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