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Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Main, 16.12.2024

Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24.F   

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VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24.F (https://dejure.org/2024,22952)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.09.2024 - 5 L 2333/24.F (https://dejure.org/2024,22952)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. September 2024 - 5 L 2333/24.F (https://dejure.org/2024,22952)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 42 Abs 2 VwGO, § 80a VwGO, § 4 Abs 1 AWG, Art 34 EMRK, Art 2 Abs 2 Satz 1 GG, Art 51 UN-Charta, Art 26 Abs 2 GG, Art 32 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 GG
    Keine Antragsbefugnis zur Anfechtung von Rüstungsexportgenehmigungen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Rüstungsgüter für Israel

  • lto.de (Pressebericht, 16.09.2024)

    Genehmigung von Rüstungsexporten an Israel

  • lto.de (Pressebericht, 24.10.2024)

    ECCHR stellt neuen Eilantrag: Rüstungsexporte an Israel

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Palästinenser scheitern mit Eilantrag gegen Export-Genehmigungen für Waffenlieferungen nach Israel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Rüstungsexporte nach Israel ab - Rüstungsexporte nach Israel stellen keine Willkür gegenüber den Antragstellern dar

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kontrolle der Rüstungsexportkontrolle

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.11.2020 - 6 C 7.19

    Deutschland muss US-Drohneneinsätze im Jemen nicht unterbinden

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24
    Sofern man mit dem Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Aufklärung durch den Bundesnachrichtendienst so weit versteht, dass der deutsche Staat nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG dem Grunde nach verpflichtet ist, im Ausland lebende Ausländer davor zu schützen, dass ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit vom deutschen Staatsgebiet aus durch einen anderen Staat in völkerrechtswidriger Weise beeinträchtigt werden und den Antragstellern daher wohl eine Antragsbefugnis zugestehen könnte (BVerwG, Urteil vom 25. November 2020 - 6 C 7/19 -, BVerwGE 170, 345, Rn. 34), so dürfte auch nach den Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil zur Nutzung der US Air Base in Ramstein für Drohneneinsätze nichts für eine Begründetheit des Eilantrages sprechen.

    Eine grundrechtliche Schutzpflicht des deutschen Staates kann nur dann entstehen, wenn aufgrund der Zahl und der Umstände bereits eingetretener Völkerrechtsverstöße konkret zu erwarten ist, dass es auch in Zukunft zu vergleichbaren völkerrechtswidrigen Handlungen des anderen Staates kommen wird, durch die grundrechtliche Schutzgüter beeinträchtigt oder gefährdet werden (BVerwG, Urteil vom 25. November 2020 - 6 C 7/19 -, BVerwGE 170, 345, Rn. 51).

    Sind beispielsweise im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts im Sinne des humanitären Völkerrechts bewaffnete Einsätze grundsätzlich zulässig, lässt sich typischerweise erst aufgrund einer Gesamtwürdigung beurteilen, ob fortgesetzte bzw. regelmäßige Verstöße gegen das für solche Konflikte geltende humanitäre Völkerrecht, insbesondere die dem Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte dienenden Verbote unterschiedsloser Angriffe (Art. 51 Abs. 4 Satz 2 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte vom 8. Juni 1977 [Protokoll I] - BGBl. 1990 II S. 1551) oder von Angriffen mit unverhältnismäßigen Kollateralschäden (Art. 51 Abs. 5 Buchst. b und Art. 57 Abs. 2 Buchst. a Ziff. iii Protokoll I) vorliegen (so überzeugend BVerwG, Urteil vom 25. November 2020 - 6 C 7/19 -, BVerwGE 170, 345, Rn. 54).

    Die Bundesregierung verfügt in Bezug auf die völkerrechtliche Beurteilung des Handelns anderer Staaten innerhalb der Bandbreite der vertretbaren Rechtsauffassungen über einen Einschätzungsspielraum (BVerwG, Urteil vom 25. November 2020 - 6 C 7/19 -, BVerwGE 170, 345, Rn. 55), der nur einer gerichtlichen Willkürkontrolle unterliegt.

    Vorliegend ist ausschließlich zu prüfen, ob sich die Genehmigung von Rüstungsexporten als Willkür gegenüber den Antragstellern darstellte, also unter keinem - auch außenpolitischen - vernünftigen Gesichtspunkt mehr zu verstehen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2020 - 6 C 7/19 -, BVerwGE 170, 345, Rn. 57).

  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24
    Von Verfassung wegen ist die Rüstungsexportkontrolle in Art. 26 Abs. 2 GG dem Gestaltungsbereich der Bundesregierung zugewiesen (BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, BVerfGE 137, 185, Rn. 141; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. August 2024 - OVG 1 S 46/24 -, Rn. 12, juris).

    Wenn das Gericht trotz erheblichen Zweifeln an der Zulässigkeit des Eilantrags auf die Vorlage einer Behördenakte mit sämtlichen potentiell erfassten Genehmigungen gedrungen hätte, so wären auch die begünstigten Rüstungsunternehmen durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger nach § 65 Abs. 2, 3 VwGO notwendig beizuladen gewesen, weil deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schutzbedürftig sind (BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, BVerfGE 137, 185, Rn. 181 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. August 2024 - OVG 1 S 46/24 -, Rn. 12, juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (Az. 2 BvE 5/11, BVerfGE 137, 185) für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle einen Ausgleich zwischen notwendiger Geheimhaltung zum Staatswohl und von Betriebsgeheimnissen und demokratischer Rückkopplung entwickelt, der auch hier Berücksichtigung finden muss.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2024 - 1 S 46.24

    Kein Eilrechtsschutz gegen künftige Genehmigungen für Waffenlieferung an Israel

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24
    Von Verfassung wegen ist die Rüstungsexportkontrolle in Art. 26 Abs. 2 GG dem Gestaltungsbereich der Bundesregierung zugewiesen (BVerfG…, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, BVerfGE 137, 185, Rn. 141; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2024 - OVG 1 S 46/24 -, Rn. 12, juris).

    Wenn das Gericht trotz erheblichen Zweifeln an der Zulässigkeit des Eilantrags auf die Vorlage einer Behördenakte mit sämtlichen potentiell erfassten Genehmigungen gedrungen hätte, so wären auch die begünstigten Rüstungsunternehmen durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger nach § 65 Abs. 2, 3 VwGO notwendig beizuladen gewesen, weil deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schutzbedürftig sind (BVerfG…, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, BVerfGE 137, 185, Rn. 181 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2024 - OVG 1 S 46/24 -, Rn. 12, juris).

    Ohne dieses mangels Vorlage der Behördenakten im Detail zu kennen, erachtet das Gericht dies in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dem Internationalen Gerichtshof derzeit für ausreichend (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2024 - OVG 1 S 46/24 -, Rn. 11, juris; vorgehend VG Berlin…, Beschluss vom 10. Juni 2024 - 4 L 44/24 -, Rn. 9 ff., juris; Entscheidung des IGH vom 30. April 2024 im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland).

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24
    Zwar ist die Grundrechtsbindung der deutschen Staatsgewalt nach Art. 1 Abs. 3 GG nicht auf das Staatsgebiet oder auf bestimmte Funktionen, Handlungsformen oder Gegenständen staatlicher Aufgabenwahrnehmung beschränkt, weil sie und die politische Entscheidungsverantwortung unhintergehbar miteinander verknüpft sind (BVerfG, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, BVerfGE 154, 152, Rn. 87-91.).

    Eine Grundrechtsbindung zugunsten individueller Grundrechtsträger, der dann aber keinerlei subjektivrechtliche Entsprechung gegenübersteht, sieht das Grundgesetz nicht vor (BVerfG, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, BVerfGE 154, 152 Rn. 92, m. w. N.).

    (BVerfG, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17 -, BVerfGE 154, 152, Rn. 104).

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24
    (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 -, BVerfGE 55, 349-370, Rn. 40).
  • VG Berlin, 10.06.2024 - 4 L 44.24

    Waffen an Israel: Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24
    Ohne dieses mangels Vorlage der Behördenakten im Detail zu kennen, erachtet das Gericht dies in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dem Internationalen Gerichtshof derzeit für ausreichend (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. August 2024 - OVG 1 S 46/24 -, Rn. 11, juris; vorgehend VG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2024 - 4 L 44/24 -, Rn. 9 ff., juris; Entscheidung des IGH vom 30. April 2024 im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland).
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24
    Sie wäre vorliegend lediglich eine "kaum sinnvolle Förmelei" (so BVerwG, Beschluss vom 23. September 1988 - 7 B 150/88 -, BVerwGE 80, 228-232, Rn. 10;… a. A. Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider, 45. EL Januar 2024, VwGO § 65 Rn. 41, beck-online).
  • EGMR, 09.04.2024 - 53600/20

    Verein Klimaseniorinnen Schweiz u.a. ./. Schweiz - Staatliche Maßnahmen gegen …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24
    (EGMR Urteil vom 9. April 2024 - Az. 53600/20 , NVwZ 2024, 979 , Rn. 487 f., beck-online).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24
    Soweit die Grundrechte auf Konkretisierungen des Gesetzgebers angewiesen sind, kann auch insoweit den besonderen Bedingungen im Ausland Rechnung zu tragen sein (vgl. BVerfGE 92, 26 ; dazu auch BVerfGE 100, 313 ).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.09.2024 - 5 L 2333/24
    Soweit die Grundrechte auf Konkretisierungen des Gesetzgebers angewiesen sind, kann auch insoweit den besonderen Bedingungen im Ausland Rechnung zu tragen sein (vgl. BVerfGE 92, 26 ; dazu auch BVerfGE 100, 313 ).
  • BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17

    Adressat; Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; Auflösung; Bekanntgabe, öffentliche; …

  • VG Berlin, 23.02.2023 - 4 K 157.20

    Außenwirtschaftliches Prüfungsverfahren von Unternehmenserwerben: Zulässigkeit …

  • VGH Hessen, 08.12.2020 - 6 B 2637/20

    Kein Ausfuhr-Stopp für Kernbrennstoffen zu Atomkraftwerk Doel - Kein …

  • VG Frankfurt/Main, 16.12.2024 - 5 L 3799/24

    Keine Antragsbefugnis zur Anfechtung von Rüstungsexportgenehmigungen

    Fortführung von VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. September 2024 - 5 L 2333/24.F.

    Der Antragsteller war Antragsteller zu 1) eines vorangegangenen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens (VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. September 2024 - 5 L 2333/24.F -, juris; Beschwerde zum HessVGH zurückgenommen, Beschluss vom 16. Oktober 2024 - 6 B 1827/24 -, n. v.) und wendet sich nun im Aussetzungsverfahren gegen die der Beigeladenen erteilten Genehmigungen der Antragsgegnerin für die Ausfuhr von Rüstungsgütern mit Endverbleib in Israel.

    Zur Begründung wiederholt er zunächst seinen Vortrag aus dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 L 2333/24.F. Mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2024 hat er insbesondere zur Antragsbefugnis und der Begründetheit des Antrages ergänzend vorgetragen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des hiesigen und des vorangegangenen Eilverfahrens (VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. September 2024 - 5 L 2333/24.F) und der Widerspruchsakte (18 Seiten) Bezug genommen, der Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen ist.

    Der Antragssteller ist jedoch analog § 42 Abs. 2 VwGO nicht antragsbefugt (so schon VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. September 2024 - 5 L 2333/24.F -, Rn. 18 ff., juris; offen gelassen von VG Berlin…, Beschluss vom 2. Dezember 2024 - 4 L 801/24 -, Rn. 17, juris).

    Dem Außenwirtschaftsrecht und insbesondere § 4 Abs. 1 AWG ist eine individualschützende Drittwirkung fremd (vgl. bereits VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. September 2024 - 5 L 2333/24.F -, Rn. 20, juris m. w. N.).

    Die Erwägungen des Gerichts bezüglich den engen gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten (VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. September 2024 - 5 L 2333/24.F -, Rn. 23 f., juris) eröffnen dem Antragsteller weiterhin keine Angriffsmöglichkeiten.

    Das katastrophale Ausmaß des Kriegsgeschehens in Gaza ist unbestritten (so bereits VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. September 2024 - 5 L 2333/24.F -, Rn. 22, juris).

  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2026 - 5 L 4285/26

    Zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach dem …

    Anders als im Außenwirtschaftsrecht, dem eine individualschützende Drittwirkung grundsätzlich fremd ist (dazu VG Frankfurt am Main BeckRS 2024, 24316; 2024, 35566; HessVGH BeckRS 2025, 24251;… BeckOK AußenWirtschaftsR/Gerster, 20. Ed. 1.4.2026, AWG § 8 Rn. 49a;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Februar 2026 - 2 BvR 1626/25 -, Rn. 82, juris = NVwZ 2026, 495 ), entfaltet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine solche individualschützende Drittwirkung für unmittelbar Betroffene.
  • VG Berlin, 02.12.2024 - 4 L 801.24

    Waffen für Israel: Weiterhin kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz

    Allein die Ankündigung künftiger Waffenlieferungen, für die es u.U. noch nicht einmal eines Genehmigungsverfahrens nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz bedürfte, gibt nichts für einen zu prognostizierenden Verstoß gegen geltendes Recht - ungeachtet der Frage, ob sich der Antragsteller überhaupt auf § 6 Abs. 3 Nr. 2 KrWaffKontrG berufen kann (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 11. September 2024, 5 L 2333/24 F.) - her, zumal sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz als auch die Außenministerin Annalena Baerbock in weiteren Erklärungen im Bundestag am 16. Oktober 2024 (…Plenarprotokoll 20/193, S. 14 und S. 48) die Bedeutung des humanitären Völkerrechts in diesem Kontext hervorgehoben haben.
  • VG Frankfurt/Main, 10.06.2025 - 5 L 2593/25

    Unbestimmtheit eines Eilantrages gegen Rüstungsexportvorhaben

    Fortführung VG Frankfurt 5. Kammer, 11. September 2024, 5 L 2333/24.F.
  • VG Köln, 24.04.2025 - 21 L 101/25
    Auch aus dem Kriegswaffenkontrollgesetz kann der Antragsteller keine eigenen Rechte herleiten (…Vgl. Sattler in: Sachs/Pelz, Außenwirtschaftsrecht, 3. Auflage 2024, VII. Rechtsschutz gegen Untersagung, Anordnung oder Vertrag, Rn. 27. Vergl. auch VG Frankfurt, Beschluss vom 11. September 2024 - 5 L 2333/24.F -, juris Rn. 20).
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