Rechtsprechung
| VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19.NW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Klagebefugnis eines Dritten gegen einen Verwaltungsakt
- esovgrp.de
BImSchG § 15,BImSchG § 15 Abs 1,BImSchG § 16,BImSchG § 17,BImSchG § 17 Abs 1,GG Art 2,GG Art 3,GG Art 14,LVwVG § 7,VwGO § 42,VwGO § 42 Abs 2,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 5,VwVfG § 43
Adressat, Anordnung, Antragsbefugnis, Aufbereitung, Aufbereitungsanlage, Bauschutt, Bauschuttaufbereitungsanlage, Bauschuttrecyclinganlage, Bauschuttaufbereitung, Bauschuttrecycling, Berechtigter, Immission, Immissionsschutz, Immissionsschutzbehörde, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.1983 - 3 S 1684/82
Klagebefugnis des Mieters gegen Nutzungsuntersagung
Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
Ferner hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 24. März 1983 - 3 S 1684/82 - (VBlBW 1984, 19) ausgeführt, der Umstand, dass eine unanfechtbare, nur an den Grundstückeigentümer gerichtete bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung ein berechtigtes Kündigungsinteresse des Vermieters begründen könne, gebe dem Mieter noch nicht die Befugnis zur Erhebung der Anfechtungsklage gegen die Nutzungsuntersagungsverfügung.Erst durch eine dieser gegen sie selbst gerichteten Maßnahmen wäre die Antragstellerin unmittelbar betroffen und möglicherweise im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in ihren Rechten verletzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. März 1983 - 3 S 1684/82 -, VBlBW 1984, 19).
- BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01
Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler; …
Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
Voraussetzung für das Bestehen einer Antragsbefugnis eines Nichtadressaten wie der Antragstellerin ist vielmehr, dass das Begehren auf Normen gestützt werden kann, die nach ihrem Normprogramm auch den Nichtadressaten als Dritten schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8/01 -, NVwZ 2003, 605;… Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Februar 2019, § 42 Rn. 336).Es fehlt mithin an einer die Antragsbefugnis der Antragstellerin begründenden unmittelbaren Regelungswirkung der Anordnung (auch) dieser gegenüber; ihr nur mittelbares Betroffensein reicht für die Annahme einer möglichen Verletzung in eigenen Rechten nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8/01 -, NVwZ 2003, 605).
- BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …
Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
Insbesondere ergibt sich aus dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 1997 - 4 A 36/96 - (NVwZ 1998, 504; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1047; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, NJW 1993, 2035 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. September 2017 - 16 A 1920/09 -, juris) nichts für ihre geltend gemachte Rechtsposition.Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagebefugnis eines Grundstückspächters gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, der für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen Betriebsgrundstücke des Pächters in Anspruch nehmen wollte, mit der Begründung bejaht, der Planfeststellungsbeschluss entfalte enteignungsrechtliche Vorwirkungen nicht nur für betroffene Eigentümer, sondern in gleicher Weise für Personen, denen ein obligatorisches Recht an einem Grundstück zustehe, auf das sich der Planungsträger den Zugriff sichere (s. BVerwG, Urteil vom 01. September 1997 - 4 A 36/96 -, NVwZ 1998, 504).
- BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan; …
Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
Insbesondere ergibt sich aus dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 1997 - 4 A 36/96 - (NVwZ 1998, 504; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1047; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, NJW 1993, 2035 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. September 2017 - 16 A 1920/09 -, juris) nichts für ihre geltend gemachte Rechtsposition.Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis eines Pächters von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet gegen einen Flurbereinigungsbeschluss mit der Begründung bejaht, die Unternehmensflurbereinigung wirke sich gegenüber den Pächtern von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet enteignend aus, soweit sie infolge der Beschaffung von Land für das Unternehmen und der Verteilung des Landverlustes auf den Kreis der am Verfahren beteiligten Eigentümer ihr bisheriges Pachtland verlören (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1047).
- VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11
Zur Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein …
Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
Möge auch eine unanfechtbare Nutzungsuntersagung ein berechtigtes Kündigungsinteresse des Vermieters begründen oder zumindest seine Rechtsstellung in einem Räumungsprozess verbessern, so handele es sich hierbei für den Mieter doch nur um mittelbare Folgen der Nutzungsuntersagung, die zur möglichen Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO nicht ausreichten (vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 11. April 2013 - 9 K 1208/11.F -, juris zur fehlenden Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein Finanzdienstleistungsinstitut gerichtete Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, einen anderen Prüfer zu bestellen; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 27. Mai 2019 - 5 K 1361/18.NW - zur fehlenden Klagebefugnis einer Person, die in einem arzneimittelrechtlichen Erlaubnisverfahren des antragstellenden Arzneimittelherstellers nicht als sachkundige Person im Sinne des Arzneimittelrechts berücksichtigt wurde).Ausnahmsweise kann eine Klagebefugnis des Nichtadressaten in Fällen dieser Art angenommen werden, wenn der Betroffene plausibel geltend machen kann, das behördliche Handeln sei willkürlich, weil es beispielsweise von der Absicht getragen sei, ihn gezielt zu benachteiligen (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 11. April 2013 - 9 K 1208/11.F -, juris; BSG, Urteil vom 29. September 1999 - B 6 KA 30/98 -, juris).
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
Insbesondere ergibt sich aus dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 1997 - 4 A 36/96 - (NVwZ 1998, 504; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1047; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, NJW 1993, 2035 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. September 2017 - 16 A 1920/09 -, juris) nichts für ihre geltend gemachte Rechtsposition. - BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01
Kommunales Schwimmbad; Geräuschimmissionen; Anlagenbetreiber, hoheitlicher; …
Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
Diese Anordnung, zu deren Erlass der Antragsgegner als zuständige Immissionsschutzbehörde trotz des Umstands, dass die Beigeladene ein Hoheitsträger ist, befugt war (vgl. für nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2002 - 7 C 24/01 -, BVerwGE 117, 1; s. auch Scheidler, UPR 2004, 253), entfaltet damit nur gegenüber der Beigeladenen eine unmittelbare Regelungswirkung. - BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13
Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm; …
Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
Diese Möglichkeit ist dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36/13 -, NVwZ 2015, 1223). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 16 A 1920/09
Bodensanierung durch den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung …
Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
Insbesondere ergibt sich aus dem von der Antragstellerin zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 1997 - 4 A 36/96 - (NVwZ 1998, 504; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 9 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1047; BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, NJW 1993, 2035 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. September 2017 - 16 A 1920/09 -, juris) nichts für ihre geltend gemachte Rechtsposition. - BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R
Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen …
Auszug aus VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19
Ausnahmsweise kann eine Klagebefugnis des Nichtadressaten in Fällen dieser Art angenommen werden, wenn der Betroffene plausibel geltend machen kann, das behördliche Handeln sei willkürlich, weil es beispielsweise von der Absicht getragen sei, ihn gezielt zu benachteiligen (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 11. April 2013 - 9 K 1208/11.F -, juris; BSG, Urteil vom 29. September 1999 - B 6 KA 30/98 -, juris). - BVerfG, 07.02.2013 - 1 BvR 639/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Belastung eines Notars mit Kosten eines …
- BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis von selbstzahlenden Krankenhauspatienten …
- OVG Sachsen, 28.05.1998 - 1 S 149/98
Widerspruch; Aufhebung; Neuerlaß; Zweitbescheid; Unveränderte Sach- und …
- BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 64.95
Öffentlich geförderte Mietwohnung - Kündigungsanordnung - Klagebefugnis des …
- VG Neustadt, 27.05.2019 - 5 K 1361/18
Klagebefugnis des vom Arzneimittelhersteller als sachkundige Person benannten …
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Rechtsprechung
| VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19.MZ |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 70 Abs 4 PersVG RP, § 78 Abs 2 S 1 Nr 7 PersVG RP
Widerruf einer Abordnung ist keine zustimmungspflichtige Maßnahme - esovgrp.de
LPersVG § 70,LPersVG § 70 Abs 4,LPersVG § 78,LPersVG § 78 Abs 2,LPersVG § 78 Abs 2 S 1,LPersVG § 78 Abs 2 S 1 Nr 7,LPersVG § 79,LPersVG § 79 Abs 2,LPersVG § 79 Abs 2 S 1,LPersVG § 79 Abs 2 S 1 Nr 6
Abordnung, Anspruch, Beachtlichkeit, Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung, einstweiliger Rechtsschutz, Landespersonalvertretungsgesetz, Landespersonalvertretungsrecht, Rechtsschutz, Unbeachtlichkeit, Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung, Verfügung, ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 15.03
Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern; …
Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
Der Zweck der Norm besteht darin, den Verlust des Personalratsamts als Folge dienstrechtlicher Maßnahmen zu verhindern sowie die ungestörte Ausübung des Personalratsamts sicherzustellen und die Mitglieder des Personalrats vor dienstlichen Maßnahmen zu bewahren, welche sie dauernd oder vorübergehend an der unabhängigen Ausübung ihres Personalratsamts hindern können (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19.2.1987 - 6 P 11/95 -, PersV 1987, 510 und juris, Rn. 22; Beschluss vom 15.7.2004 - 6 P 15/03 -, PersR 2004, 434 und juris, Rn. 22).Aus diesem Grund wird der Dienststellenleiter durch die Regelung in § 70 Abs. 4 LPersVG im Interesse einer ungestörten Ausübung des Personalratsamts und zur Wahrung der Unabhängigkeit des Personalratsmitglieds gehindert, gegen dessen Person einseitig u.a. im Wege der Abordnung vorzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2004 - 6 P 15/03 -, a.a.O. und juris, Rn. 26).
Die Zugehörigkeit zur aufnehmenden Dienststelle spielt im Wahlrecht erst eine Rolle, wenn sie nicht nur kurzzeitig erfolgt; die Personalratstätigkeit in der aufnehmenden Dienststelle findet aber immer ihren Abschluss mit dem Ende der Abordnung; auch nur in diesem Rahmen ist das Interesse der Funktionsfähigkeit der Personalvertretung geschützt (vgl. zu diesem möglichen weiteren Schutzgut des § 70 Abs. 4 LPersVG BVerwG, Beschluss vom 15.7.2004 - 6 P 15/03 -, a.a.O. und juris, Rn. 23).
- BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 31.91
Personalvertretungsrecht - Personalrat - Umsetzung - …
Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
Die insoweit betroffene Personalvertretung (Bezirkspersonalrat für staatliche Lehrkräfte an Förderschulen) ist daher von dem Widerruf der Abordnung und der Rückkehr der Mitarbeiterin vorrangig betroffen (vgl. zur Funktionenteilung zwischen dem Personalrat der abgebenden und der aufnehmenden Dienststelle BVerwG, Beschluss vom 4.6.1993 - 6 P 31/91 -, ZBR 1993, 373 und juris, Rn. 28).Es ist missbräuchlich und löst deshalb keine Rechtsfolgen aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.6.1993 - 6 P 31/91 -, a.a.O. und juris, Rn. 17).
Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.6.1993 - 6 P 31/91 -, a.a.O.;… Beschluss vom 30.11.1994 - 6 P 11/93 -, BVerwGE 97, 154 und juris, Rn. 14; OVG RP…, Urteil vom 6.7.2011 - 5 A 10328/11 -, juris, Rn. 23 ).
- OVG Hamburg, 26.04.2019 - 14 Bs 86/19
Mitbestimmungspflicht bei der Bestellung einer stellvertretenden …
Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
Eine Durchbrechung des im Grundsatz bestehenden Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache kommt nur dann ausnahmsweise in Frage, wenn die einstweilige Verfügung um des effektiven Rechtsschutzes willen unerlässlich ist, weil dem Antragsteller ohne ihren Erlass schlechterdings unzumutbare Nachteile drohen, die durch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeglichen werden können (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 19.5.2016 - 5 B 10334/16 -, PersV 2017, 36 und juris, Rn. 7 ; OVG HH, Beschluss vom 26.4.2019 - 14 Bs 86/19 -, juris, Rn 37).Die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts dadurch, dass eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats von der Dienststelle zu Unrecht als unbeachtlich behandelt wird, ist nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht von einem derartigen Gewicht, dass ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den betroffenen Personalrat unzumutbar wäre (vgl. OVG HH, Beschluss vom 26.4.2019 - 14 Bs 86/19 -, juris, Rn. 38; OVG NRW…, Beschluss vom 25.6.2018 - 20 B 261/18 -, juris, Rn. 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2018 - 20 B 261/18
Anforderungen an den Verfügungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung …
Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
Die Einschränkung des Mitbestimmungsrechts dadurch, dass eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats von der Dienststelle zu Unrecht als unbeachtlich behandelt wird, ist nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht von einem derartigen Gewicht, dass ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den betroffenen Personalrat unzumutbar wäre (vgl. OVG HH…, Beschluss vom 26.4.2019 - 14 Bs 86/19 -, juris, Rn. 38; OVG NRW, Beschluss vom 25.6.2018 - 20 B 261/18 -, juris, Rn. 18).Die mit Blick darauf unter Rechtsschutzgesichtspunkten eine Überprüfung erforderlich machende Grenze ist erst dort erreicht, wo die Art und Weise der Inanspruchnahme der Befugnisse durch die Dienststelle ernstlich besorgen lässt, dass sie diese in einer für die Zuständigkeit des Personalrats bedeutsamen Weise missbräuchlich nutzt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.6.2018 - 20 B 261/18 -, juris, Rn. 19).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2016 - 5 B 10334/16
Personalvertretungsverfahren; Besetzung des Fachspruchkörpers im einstweiligen …
Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
Der Vorsitzende der Kammer des Verwaltungsgerichts entscheidet über einen solchen Antrag gemäß § 121 Abs. 2 LPersVG i.V.m. § 87 Abs. 2, § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG und in entsprechender Anwendung von § 85 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 937 Abs. 2, § 944 ZPO wegen Eilbedürftigkeit ohne mündliche Verhandlung (vgl. OVG RP, Beschluss vom 19.5.2016 - 5 B 10334/16 -, PersV 2017, 36 und juris, Rn. 4 ).Eine Durchbrechung des im Grundsatz bestehenden Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache kommt nur dann ausnahmsweise in Frage, wenn die einstweilige Verfügung um des effektiven Rechtsschutzes willen unerlässlich ist, weil dem Antragsteller ohne ihren Erlass schlechterdings unzumutbare Nachteile drohen, die durch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeglichen werden können (vgl. OVG RP, Beschluss vom 19.5.2016 - 5 B 10334/16 -, PersV 2017, 36 und juris, Rn. 7 ; OVG HH, Beschluss vom 26.4.2019 - 14 Bs 86/19 -, juris, Rn 37).
- BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61
Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit …
Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
Der Widerruf der Abordnung der Lehrkraft J. an die Grundschule fällt nicht unter den Anwendungsbereich des speziellen Beteiligungsrechts der Personalvertretung nach § 70 Abs. 4 LPersVG (so auch BVerwGE 14, 241, 246 zur Vorgängervorschrift des § 47 Abs. 2 Bundes-personalvertretungsgesetz).Eine Abordnung begründet ihrem Wesen nach stets nur eine vorübergehende Dienststellenzugehörigkeit (vgl. BVerwGE 14, 241, 246).
- BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15
Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats
Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
Eine Zustimmungsverweigerung ist vielmehr nur dann unbeachtlich, wenn sie sich inhaltlich dem Mitbestimmungstatbestand von vornherein und eindeutig nicht zuordnen lässt, oder - anders ausgedrückt - wenn eine solche Zuordnung nicht einmal möglich erscheint (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30.4.2001 - 6 P 9/00 -, PersV 2001, 411 und juris, Rn. 28; Beschluss vom 3.3.2016 - 5 PB 31/15 -, PersR 2017, 47 und juris, Rn. 6). - BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und …
Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
Eine Zustimmungsverweigerung ist vielmehr nur dann unbeachtlich, wenn sie sich inhaltlich dem Mitbestimmungstatbestand von vornherein und eindeutig nicht zuordnen lässt, oder - anders ausgedrückt - wenn eine solche Zuordnung nicht einmal möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.4.2001 - 6 P 9/00 -, PersV 2001, 411 und juris, Rn. 28;… Beschluss vom 3.3.2016 - 5 PB 31/15 -, PersR 2017, 47 und juris, Rn. 6). - BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer …
Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
Rn. 1 Das auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtete (auszulegende) Begehren des antragstellenden Personalrats, das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich des Widerrufs der Abordnung der Lehrkraft Frau J. an die Grundschule M. fortzusetzen (zu diesem allein hier möglichen verfahrensrechtlichen Antrag vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.1990 - 6 PB 12/89 -, ZBR 1990, 354 und juris, Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 17.2.2003 - 1 B 2544/02 -, PersR 2003, 202 und juris, Rn. 28, 31;… Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 83 Rn. 25 c ff.), ist unbegründet. - BVerwG, 30.11.1994 - 6 P 11.93
Personalrat - Mitbestimmung bei Angestelltenkündigung - Probearbeitsverhältnis - …
Auszug aus VG Mainz, 10.10.2019 - 5 L 813/19
Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4.6.1993 - 6 P 31/91 -, a.a.O.; Beschluss vom 30.11.1994 - 6 P 11/93 -, BVerwGE 97, 154 und juris, Rn. 14; OVG RP…, Urteil vom 6.7.2011 - 5 A 10328/11 -, juris, Rn. 23 ). - BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 11.95
Personalvertretungsrecht: Vorstandswahlen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2003 - 1 B 2544/02
Erlass einer einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11
Beachtlichkeit von Einwänden des Personalrats; Einstellung
- OVG Niedersachsen, 14.09.2017 - 17 MP 7/17
Einstweilige Verfügung; Grundschulung; Soldatenbeteiligung; Soldatenvertreter; …
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