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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,3348
OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21 (https://dejure.org/2025,3348)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.02.2025 - 5 LC 4/21 (https://dejure.org/2025,3348)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2025 - 5 LC 4/21 (https://dejure.org/2025,3348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Arbeitszeit; Arbeitszeit von Lehrkräften; finanzieller Ausgleich; Selbstaufschreibungen; Zuvielarbeit; Zuvielarbeit von Lehrkräften; Zum Anspruch auf finanziellen Ausgleich wegen Zuvielarbeit (hier: verneint)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5
    Berufungsverfahren auf Zahlung eines finanziellen Ausgleichs von Zuvielarbeit eines Grundschulrektors

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (57)

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 148/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21
    Im Zuge von Normenkontrollverfahren niedersächsischer Gymnasiallehrkräfte sowie an Gymnasium tätigen Schulleitern gegen die mit Wirkung vom 1. August 2014 erfolgte Regelstundenerhöhung um eine Unterrichtsstunde im Gymnasialbereich erklärte der erkennende Senat diese mit Urteilen vom 9. Juni 2015 (vgl. etwa - 5 KN 148/14 -, juris; - 5 KN 164/14 -, juris) für unwirksam.

    Er begründete seine Entscheidung u. a. damit, der Verordnungsgeber habe die tatsächlichen Grundlagen für seine normgeberische Einschätzung - mit der erhöhten Regelstundenzahl sei weiterhin gewährleistet, dass sich die Arbeitszeit niedersächsischer Gymnasiallehrkräfte innerhalb der für alle niedersächsischen Beamte geltenden 40-Stunde-Woche halte, die erhöhte Regelstundenzahl beinhalte aufgrund der Verschiebung von Arbeitszeitanteilen also weiterhin eine in diesem Sinne "auskömmliche" Arbeitszeitfestlegung - nicht in einem transparenten und sachgerechten Verfahren sorgfältig und nachvollziehbar ermittelt (so etwa Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 62).

    Trotz zahlreicher Veränderungen des niedersächsischen Schulsystems innerhalb der letzten 10 Jahre fehle es an einer - auch empirisch fundierten - Ermittlung seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums, ob die dortige Einschätzung einer "Auskömmlichkeit" der durch die Regelstundenzahl konkretisierten Arbeitszeit niedersächsischer Gymnasiallehrkräfte noch realitätsgerecht sei (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 63 ff.).

    Dementsprechend ist die gesetzliche Festlegung einer Obergrenze der regelmäßigen Arbeitszeit Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, weil eine derartige Regelung der Vermeidung einer übermäßigen zeitlichen Beanspruchung seiner Beamten dient (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 37;… Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 61).

    Indem hinsichtlich der Berechnung auf den Jahresdurchschnitt abgestellt wird, bleibt Spielraum für eine flexible Gestaltung der Tages-, Wochen- und Monatsarbeitszeit; außerdem wird die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit ermöglicht (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 38;… Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 49;… Schmidt, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: November 2024, Band 6, § 60 NBG Rn. 6).

    Dass die in § 60 Abs. 1 NBG festgelegte Obergrenze der jahresdurchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit als solche zu einer dauerhaften Überlastung der niedersächsischen Beamtenschaft führte und deshalb mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar wäre, ist weder vorgetragen noch ersichtlich, denn es existiert bereits kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der besagt, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Beamten 40 Stunden nicht überschreiten soll (BVerfG…, Beschluss vom 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 -, juris Rn. 7 [in dieser Entscheidung ist die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit von Beamten des Freistaates Bayern, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf 42 Wochenstunden für verfassungskonform erachtet worden]; Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 38;… Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 62).

    ddd) Die Dienstleistungen, die verbeamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Rahmen der für alle Beamten geltenden regelmäßigen Arbeitszeit zu erbringen haben, umfassen zwei Komponenten, nämlich den Bereich der Erteilung von Unterrichtsstunden sowie den Bereich der sogenannten außerunterrichtlichen Verpflichtungen, die sich auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie auf Korrekturtätigkeiten, Konferenzen, Elterngespräche, Klassenfahrten und anderes erstrecken (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 39;… Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 64).

    Die Regelstundenfestsetzung trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. etwa: BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 23.6.2005 - BVerwG 2 C 21.04 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9 f.;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.8.1989 - 4 S 1411/97 -, juris Rn. 42, 45, 52; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; Nds. OVG…, Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31; Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 40;… Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65;… Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    Mit der Festsetzung der Regelstundenzahl bringt der Dienstherr also seine Einschätzung zum Ausdruck, dass diese Zahl der Unterrichtsstunden einschließlich Vor- und Nachbereitung, Korrekturen sowie sonstiger außerunterrichtlicher Tätigkeit - generalisierend und pauschalierend betrachtet - einem Arbeitsaufwand entspricht, den jeder Beamte im Jahresdurchschnitt wöchentlich zu bewältigen hat (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 41;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 47, 49).

    Wenn der Normgeber also beispielsweise aufgrund einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - etwa in Gestalt des Rückgangs von Schülerzahlen - die Unterrichtsverpflichtung mit der nachvollziehbaren Begründung erhöhte, dass sich mit diesem Rückgang der Schülerzahlen die Arbeitsbelastung insgesamt in einem solchen Maße reduziert habe, dass trotz der nunmehr erhöhten Unterrichtsverpflichtung die Höchstgrenze der für alle Beamten geltenden Gesamtarbeitszeit nicht überschritten werde, so hätte er eine Neubestimmung der Arbeitszeitanteile vorgenommen, welche der gerichtlichen Überprüfung anhand des dargestellten eingeschränkten Kontrollmaßstabs standhielte (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 42).

    Der erkennende Senat hat allerdings in seiner Rechtsprechung zu der im Jahr 2014 im Verordnungswege erfolgten Erhöhung der Regelstundenzahl niedersächsischer verbeamteter Gymnasiallehrkräfte um eine Unterrichtsstunde ausgeführt, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus Art. 33 Abs. 5 GG prozedurale Anforderungen enthält, welche zum Ausgleich dafür zu beachten sind, dass die materiell-rechtliche Dimension der Fürsorgepflicht bei der Festsetzung von Regelstundenzahlen eine bloße Evidenzkontrolle beinhaltet (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 43 ff.).

    Wenn sich der Verordnungsgeber auf eine Neubestimmung der Arbeitszeitanteile in Gestalt einer (bloßen) Verschiebung von Arbeitszeitanteilen aufgrund geänderter tatsächlicher Verhältnisse beruft, muss er die entsprechenden Gesichtspunkte in der Verordnungsbegründung selbst vollständig offenlegen und kann dies nicht erst später in einem gegebenenfalls sich anschließenden verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren nachholen (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 44, 56, 60 f.; a. Auff.: BVerwG…, Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 12).

    Der Senat hat aus der prozeduralen Dimension des Art. 33 Abs. 5 GG für den seinerzeitigen Streitfall zudem die Obliegenheit des Dienstherrn statuiert, die tatsächlichen Grundlagen für die Ausübung der normgeberischen Einschätzungsprärogative in einem - auch empirischen - transparenten Verfahren sorgfältig und nachvollziehbar zu ermitteln, wenn er, wie mit den verbeamteten Lehrkräften an niedersächsischen Gymnasien, nur eine bestimmte Gruppe von Lehrkräften herausgreifen und allein deren Unterrichtsverpflichtung erhöhen will (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 62 f.).

    Veranlassung zu dahin gehenden Ermittlungen hätte zudem - so der erkennende Senat weiter - mit Blick darauf bestanden, dass die zeitlich vor der Erhöhung geltende Regelstundenfestsetzung bereits aus dem Jahr 1997 stamme und jedenfalls in den vergangenen 10 Jahren zahlreiche Änderungen des niedersächsischen Schulsystems mit Auswirkungen gerade auch auf den Gymnasialbereiche erfolgt waren (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 63).

    Eine solche - auch empirische - Untersuchung hatte es indes weder im Vorfeld der geplanten Regelstundenanhebung im Gymnasialbereich gegeben noch wurde - wie der Senat in den betreffenden Normenkontrollverfahren festgestellt hat - in der Vergangenheit jemals eine von der Niedersächsischen Landesregierung bzw. dem Niedersächsischen Kultusministerium in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung zur Lehrerarbeitszeit in Niedersachsen - und damit auch keine Untersuchung zur Arbeitszeit niedersächsischer Gymnasiallehrkräfte - durchgeführt (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 64).

    Auch der Gesichtspunkt der fehlenden Ermittlung der tatsächlichen Arbeitszeitbelastung niedersächsischer Gymnasiallehrkräfte im Vorfeld der geplanten Änderung war für den erkennenden Senat seinerzeit selbständig tragende Erwägung für seine Feststellung, dass die Regelstundenanhebung im Gymnasialbereich mit dem Fürsorgegrundsatz (Art. 33 Abs. 5 GG) unvereinbar war (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 62).

    Diese Obliegenheit hat der erkennende Senat der Sache nach bereits in den bezeichneten Normenkontrollverfahren hinsichtlich der Anhebung der Regelstundenzahl niedersächsischer Gymnasiallehrkräfte herausgestellt, indem er dort ausgeführt hat, eine Veranlassung zur - auch empirischen - Ermittlung der Arbeitsbelastung niedersächsischer Gymnasiallehrkräfte im Vorfeld der geplanten Regelstundenanhebung ergebe sich zudem aus dem Umstand, dass die bisherige Regelstundenzahlfestsetzung für den Gymnasialbereich aus dem Jahr 1997 stamme und es seither zahlreiche Änderungen des niedersächsischen Schulsystems mit Auswirkungen uf die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte gerade im Gymnasialbereich gegeben habe; überdies sei der weitere Umstand zu berücksichtigen, dass sich in den vergangenen Jahren das Verhältnis zwischen Lehrkräften, Schulleitungen, Erziehungsberechtigten und Schülern in dem Sinne gewandelt habe, dass eine durch Diskurs und Dialog geprägte Beziehung immer stärker in den Vordergrund getreten sei, was auf Seiten der Lehrerschaft zu einem höheren außerunterrichtlichen Zeitaufwand führe (vgl. etwa Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 63).

    Da ein großer Teil der Lehrerarbeitszeit außerhalb der Schulräumlichkeiten, nämlich in der Regel bei den betreffenden Lehrkräften zu Hause, erbracht wird, kann dieser Anteil nur durch Mitwirkung eines repräsentativen Anteils der Lehrkräfte selbst ermittelt werden (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 65).

    Der erkennende Senat hat in den bezeichneten Normenkontrollverfahren ferner darauf hingewiesen, dass es für den Gymnasialbereich sachgerecht wäre, eine solche Arbeitszeitermittlung über ein ganzes Schuljahr - also zwei Schulhalbjahre - zu erstrecken, um den unterschiedlichen Belastungen des Lehrkörpers während dieser Zeit Rechnung zu tragen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 - , juris Rn. 65).

    Denn ein Beamter muss allgemein vorgeschriebene oder konkret verlangte dienstliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig tätigen, um seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes gemäß § 34 Satz 3 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) zu genügen (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 65 m. w. Nw.).

    Im Übrigen steht dem Verordnungsgeber bezüglich der Methodik einer Ermittlung der tatsächlichen Arbeitszeit (ausschließlich empirische Erhebung oder Methodenmix), der insoweit maßgeblichen Parameter (Festlegung der repräsentativen Gruppe von Lehrkräften bzw. Erhebungsschulen, ggf. differenziert nach Fächerkombinationen, Aufschlüsselung der einzelnen außerunterrichtlichen Aufgabenbereiche etc.) sowie der tatsächlichen Durchführung (wissenschaftliche Begleitung, Begleitung durch Dritte, Einbindung einer Projektgruppe etc.) ein weiter Gestaltungsspielraum zu; ebenso ist der Dienstherr in weitem Maße frei, die Ergebnisse einer solchen Untersuchung zu bewerten und hieraus konkrete Handlungsanweisungen abzuleiten, etwa die Vorgabe, Zeitaufwand für bestimmte außerunterrichtliche Tätigkeiten in Zukunft zu reduzieren, um auf diese Weise Arbeitszeit für die Erteilung von mehr Unterricht "frei zu machen" (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 66).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats muss der Dienstherr, wenn er Mehrbelastungen in einem Arbeitszeitbereich anordnet, anderweitige Entlastungen ebenfalls konkret regeln; ein stillschweigendes Vertrauen darauf, dass sich die betroffenen Lehrkräfte unter Ausnutzung ihrer pädagogischen Gestaltungsfreiheit möglicherweise weniger gründlich auf den Unterricht vorbereiten werden, ersetzt diese Angabe nicht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28.12.1998 - BVerwG 6 P 1.97 -, juris Rn. 20; Nds. OVG…, Beschluss vom 3.6.2013 - 5 LA 78/13 -, juris Rn. 14; Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 66).

    Denn insoweit kam ihm ein weiter Handlungs- bzw. Gestaltungsspielraum zu (Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 66).

    Denn auf "Selbstaufschreibungen" bzw. "Befragungen" beruhende empirische Ermittlungen sind vom Grundsatz her durchaus zur Aufklärung der tatsächlichen Arbeitsbelastung der niedersächsischen Lehrkräfte tauglich (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 65), und im Übrigen hatte auch nicht jede Lehrkraft die Möglichkeit, an jener Studie teilzunehmen.

    Die diesbezüglichen Anforderungen sind auch nicht überzogen, sondern liegen geradezu auf der Hand; insbesondere lassen sie sich mehrheitlich bereits der Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. Juni 2015 (- 5 KN 148/14 -, juris) entnehmen.

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 5 KN 79/16

    Artikelgesetz; Einschätzungsprärogative; Evidenzkontrolle; Förderschule; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21
    aaa) Zu den hergebrachten und nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) gehört der Grundsatz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten als Korrelat zum hergebrachten Grundsatz der Treuepflicht der Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn (BVerfG…, Beschluss vom 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 -, juris Rn. 30; Nds. OVG, Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 61 m. w. Nw.).

    Von dem letztgenannten Aspekt ist umfasst, dass der Dienstherr bei der Bestimmung der Arbeitszeit seiner Beamten dafür Sorge trägt, diese nicht zu überlasten (Nds. OVG, Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 61 m. w. Nw.), wobei eine Überlastung nicht erst dann gegeben ist, wenn Gesundheitsschädigungen drohen; die Fürsorgepflicht steht vielmehr auch einer ständigen Arbeitsüberlastung entgegen (BVerfG…, Beschluss vom 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 -, juris Rn. 8).

    Dementsprechend ist die gesetzliche Festlegung einer Obergrenze der regelmäßigen Arbeitszeit Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, weil eine derartige Regelung der Vermeidung einer übermäßigen zeitlichen Beanspruchung seiner Beamten dient (Nds. OVG…, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 37; Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 61).

    Dass die in § 60 Abs. 1 NBG festgelegte Obergrenze der jahresdurchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit als solche zu einer dauerhaften Überlastung der niedersächsischen Beamtenschaft führte und deshalb mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar wäre, ist weder vorgetragen noch ersichtlich, denn es existiert bereits kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der besagt, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Beamten 40 Stunden nicht überschreiten soll (BVerfG…, Beschluss vom 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 -, juris Rn. 7 [in dieser Entscheidung ist die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit von Beamten des Freistaates Bayern, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf 42 Wochenstunden für verfassungskonform erachtet worden]; Nds. OVG…, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 38; Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 62).

    ddd) Die Dienstleistungen, die verbeamtete Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Rahmen der für alle Beamten geltenden regelmäßigen Arbeitszeit zu erbringen haben, umfassen zwei Komponenten, nämlich den Bereich der Erteilung von Unterrichtsstunden sowie den Bereich der sogenannten außerunterrichtlichen Verpflichtungen, die sich auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie auf Korrekturtätigkeiten, Konferenzen, Elterngespräche, Klassenfahrten und anderes erstrecken (Nds. OVG…, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 39; Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 64).

    Denn grundlegend - also wesentlich - ist im vorliegenden Zusammenhang die Regelung der Gesamtarbeitszeit der Beamten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.8.2012 - BVerwG 2 C 23.10 -, juris Rn. 11 ff.), die in Niedersachsen durch förmliches Gesetz (§ 60 Abs. 1 NBG) erlassen worden ist (Nds. OVG, Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 64).

    Die Regelstundenfestsetzung trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. etwa: BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 23.6.2005 - BVerwG 2 C 21.04 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9 f.;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.8.1989 - 4 S 1411/97 -, juris Rn. 42, 45, 52; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; Nds. OVG…, Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31;… Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 40; Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65;… Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    In diesem Sinne ist die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung "eingebettet" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 26.8.1992 - BVerwG 2 B 90.92 -, juris Rn. 4;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 11; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 9.7.1980 - 2 A 16/79 -, DÖV 1981, 465, 466; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 5; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 25.10.2007 - OVG 4 B 10.07 -, juris 28; Nds. OVG, Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65;… Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    Damit unterscheidet sich das aktuelle System von dem bis zum 31. Juli 2012 geltenden System, denn nach § 12 Nds. ArbZVO-Lehr erhielten Schulleiter für die Leitung der Schule Anrechnungsstunden nach der seinerzeitigen Anlage 1, bemessen nach Klassenanzahl und Schulform, so dass seinerzeit der Sache nach die Komponente "Leitungszeit" normiert war und sich aus der Differenz zur Regelstundenzahl die Komponente "Unterrichtsverpflichtung" ergab (Nds. OVG, Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 66).

    Dies gilt ebenso hinsichtlich der Festsetzung der Unterrichtsverpflichtung für Schulleiter nach Anlage 2 zu § 23 Abs. 1 Nds. ArbZVO-Schule: auch insoweit hat der Dienstherr - generalisierend und pauschalierend betrachtet und im Verhältnis zur jeweiligen Regelstundenzahl - bestimmt, dass dieser Arbeitsaufwand einem Arbeitsaufwand entspricht, den jeder Beamte im Jahresdurchschnitt wöchentlich zu bewältigen hat (Nds. OVG, Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 68).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 5 LB 133/20

    Anrechnungsstunden; Ausgleich; Funktionsamt; gesteigerte Leistungsfähigkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21
    Indem hinsichtlich der Berechnung auf den Jahresdurchschnitt abgestellt wird, bleibt Spielraum für eine flexible Gestaltung der Tages-, Wochen- und Monatsarbeitszeit; außerdem wird die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit ermöglicht (Nds. OVG…, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 38; Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 49;… Schmidt, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: November 2024, Band 6, § 60 NBG Rn. 6).

    Sofern einer Lehrkraft Funktionsaufgaben übertragen worden sind - dies betrifft etwa die Aufgaben von Oberstudienräten an Gymnasien -, treten diese als weiteres Element außerunterrichtlicher Verpflichtungen hinzu (Nds. OVG, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 50).

    Die Regelstundenfestsetzung trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. etwa: BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 23.6.2005 - BVerwG 2 C 21.04 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9 f.;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.8.1989 - 4 S 1411/97 -, juris Rn. 42, 45, 52; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; Nds. OVG…, Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31;… Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 40;… Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65; Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    Dieser zweite, außerunterrichtliche Aufgabenbereich ist umso weniger exakt zeitlich messbar, als die hierfür aufzuwendende Arbeitszeit nach Schülerzahl, Schulform und Schulfächern, aber auch nach den individuellen Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Lehrkraft, unterschiedlich sein kann (BVerwG…, Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 - , juris Rn. 10 Hess. VGH…, Beschluss vom 22.8.2000 - 1 N 2320/96 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    Durch die Regelstundenzahl bzw. Pflichtstundenregelung konkretisiert der Verordnungsgeber das Verhältnis der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung eines Lehrers zu dessen übriger Arbeitszeit (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21.9.2005 - BVerwG 2 B 25.05 -, juris Rn. 6), wobei die allgemein festgelegte Wochenarbeitszeit den Orientierungsrahmen bildet, den der Verordnungsgeber bei der Festlegung der Unterrichtsverpflichtung im Blick haben muss, um die Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte nicht von der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung loszulösen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.8.2012 - BVerwG 2 C 23.10 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    In diesem Sinne ist die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung "eingebettet" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 26.8.1992 - BVerwG 2 B 90.92 -, juris Rn. 4;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 11; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 9.7.1980 - 2 A 16/79 -, DÖV 1981, 465, 466; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 5; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 25.10.2007 - OVG 4 B 10.07 -, juris 28; Nds. OVG…, Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65; Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    hhh) Für die Beantwortung der Frage, ob die von den Lehrkräften verlangte Arbeitsleistung über den Rahmen der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung hinausgeht, kommt es nicht auf die Ansicht einzelner Lehrkräfte darüber an, welcher Zeitaufwand zur Bewältigung ihrer Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist, sondern in erster Linie auf die vom Dienstherrn geforderte Arbeitsleistung (BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 32;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 21;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.8.1998 - 4 S 1411/97 -, juris Rn. 44; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 17.2.2014 - 6 A 1353/12 -, juris Rn. 9; Schl.-H. OVG…, Urteil vom 21.6.2018 - 2 KN 1/17 -, juris Rn. 63; Nds. OVG, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 52;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 47, 49).

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass es zur substantiierten Darlegung einer individuellen Zuvielarbeit einer niedersächsischen Lehrkraft als Grundlage beamtenrechtlicher Ausgleichsansprüche nicht ausreicht, wenn der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beamte lediglich auf die Ergebnisse der Arbeitszeitstudie2015/2016 für die Schulform verweist, an der er beschäftigt ist (so bereits Nds. OVG, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 79 bis 82).

    In einem derartigen Fall der Unterschreitung des individuellen Solls kommt die Feststellung von Zuvielarbeit von Vornherein nicht in Betracht (Nds. OVG, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 82).

  • BVerwG, 11.12.2020 - 2 B 10.20

    Pflichtstundenzahl für Lehrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21
    Die Regelstundenfestsetzung trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. etwa: BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 23.6.2005 - BVerwG 2 C 21.04 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9 f.;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.8.1989 - 4 S 1411/97 -, juris Rn. 42, 45, 52; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; Nds. OVG…, Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31;… Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 40;… Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65;… Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    iii) Was die gerichtliche Überprüfbarkeit dieser Festsetzung betrifft, so folgt aus der bestehenden Einschätzungsprärogative des Dienstherrn (OVG NRW…, Urteil vom 20.10.2011 - 6 A 2173/09 -, juris Rn. 32) - auch als weiter Gestaltungs- oder Ermessensspielraum bezeichnet (BVerwG…, Beschluss vom 26.8.1992 - BVerwG 2 B 90.92 -, juris Rn. 4;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 14; Hess. VGH…, Beschluss vom 22.8.2000 - 1 N 2320/96 -, juris Rn. 35;… OVG Saarl., Urteil vom 13.1.2003 - 1 N 2/02 -, juris Rn. 33; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 14) - eine nur in sehr engen Grenzen bestehende gerichtliche Kontrollmöglichkeit (Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4649/96 -, juris Rn. 28;… OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 25.10.2007 - OVG 4 B 10.07 -, juris Rn. 29), nämlich dahin gehend, dass diese Einschätzung nicht offensichtlich fehlsam, insbesondere nicht willkürlich sein darf (BVerwG, Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 14;… OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 25.10.2007 - OVG 4 B 10.07 -, juris Rn. 29).

    Vor dem Hintergrund einer solchen Evidenzkontrolle kann eine Festlegung verschieden hoher Regelstundenzahlen für Gruppen von Lehrkräften, für die sämtlich die gleiche Gesamtarbeitszeit gilt, nur an solche Umstände anknüpfen, welche einen Bezug zur jeweils geforderten Arbeitsleistung, insbesondere zu deren zeitlichem Maß, aufweisen (BVerwG…, Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 16 f.; Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9; Nds. OVG…, Urteil vom 23.3.1993 - 2 K 1/89 -, juris Rn. 17).

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG…, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG VI C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2;… Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG VI C 85.75 -, juris Rn. 35;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9).

    Auch ist es nicht willkürlich, wenn der Dienstherr Veränderungen berücksichtigt, die sich im Laufe der Zeit ergeben und die sich zulasten oder zugunsten der Lehrkräfte auswirken, wie etwa die Verminderung von Klassenstärken, eine veränderte Regelung oder Praxis hinsichtlich der Gewährung von Anrechnungs-, Ermäßigungs- oder Entlastungsstunden, ohne dass deshalb der Dienstherr die Zahl der Pflichtstunden ändert (BVerwG…, Beschluss vom 26.8.1992 - BVerwG 2 B 90.92 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 21.9.2005 - BVerwG 2 B 25.05 -, juris Rn. 6), den Rückgang von Schülerzahlen (Nds. OVG…, Urteil vom 23.3.1993 - 2 K 1/89 -, juris Rn. 10) oder eine tatsächliche Veränderung der Inhalte bestimmter Unterrichtsfächer (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 11).

    Ob sich die vom Dienstherrn jeweils gewählte Art der Konkretisierung im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens hält, hängt daher von einer nicht nur rechtlichen, sondern insbesondere auch tatsächlichen Würdigung und Abwägung der für die Entscheidung maßgebenden Umstände bzw. deren Fortbestand ab (BVerwG…, Beschluss vom 26.8.1992 - BVerwG 2 B 90.92 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 21.9.2005 - BVerwG 2 B 25.05 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 11).

    Wenn sich der Verordnungsgeber auf eine Neubestimmung der Arbeitszeitanteile in Gestalt einer (bloßen) Verschiebung von Arbeitszeitanteilen aufgrund geänderter tatsächlicher Verhältnisse beruft, muss er die entsprechenden Gesichtspunkte in der Verordnungsbegründung selbst vollständig offenlegen und kann dies nicht erst später in einem gegebenenfalls sich anschließenden verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren nachholen (Nds. OVG…, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 44, 56, 60 f.; a. Auff.: BVerwG, Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 16.14

    Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Lehrerarbeitszeit; Pflichtstunden; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21
    Die Regelstundenfestsetzung trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. etwa: BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 23.6.2005 - BVerwG 2 C 21.04 -, juris Rn. 15; Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9 f.;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.8.1989 - 4 S 1411/97 -, juris Rn. 42, 45, 52; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; Nds. OVG…, Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31;… Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 40;… Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65;… Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    Dieser zweite, außerunterrichtliche Aufgabenbereich ist umso weniger exakt zeitlich messbar, als die hierfür aufzuwendende Arbeitszeit nach Schülerzahl, Schulform und Schulfächern, aber auch nach den individuellen Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Lehrkraft, unterschiedlich sein kann (BVerwG…, Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12; Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 - , juris Rn. 10 Hess. VGH…, Beschluss vom 22.8.2000 - 1 N 2320/96 -, juris Rn. 35; Nds. OVG…, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    In diesem Sinne ist die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung "eingebettet" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 26.8.1992 - BVerwG 2 B 90.92 -, juris Rn. 4;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12; Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 11; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 9.7.1980 - 2 A 16/79 -, DÖV 1981, 465, 466; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 5; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 25.10.2007 - OVG 4 B 10.07 -, juris 28; Nds. OVG…, Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65;… Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    hhh) Für die Beantwortung der Frage, ob die von den Lehrkräften verlangte Arbeitsleistung über den Rahmen der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung hinausgeht, kommt es nicht auf die Ansicht einzelner Lehrkräfte darüber an, welcher Zeitaufwand zur Bewältigung ihrer Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist, sondern in erster Linie auf die vom Dienstherrn geforderte Arbeitsleistung (BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 32;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3; Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 21;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.8.1998 - 4 S 1411/97 -, juris Rn. 44; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 17.2.2014 - 6 A 1353/12 -, juris Rn. 9; Schl.-H. OVG…, Urteil vom 21.6.2018 - 2 KN 1/17 -, juris Rn. 63; Nds. OVG…, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 52;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 47, 49).

    iii) Was die gerichtliche Überprüfbarkeit dieser Festsetzung betrifft, so folgt aus der bestehenden Einschätzungsprärogative des Dienstherrn (OVG NRW…, Urteil vom 20.10.2011 - 6 A 2173/09 -, juris Rn. 32) - auch als weiter Gestaltungs- oder Ermessensspielraum bezeichnet (BVerwG…, Beschluss vom 26.8.1992 - BVerwG 2 B 90.92 -, juris Rn. 4; Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 14; Hess. VGH…, Beschluss vom 22.8.2000 - 1 N 2320/96 -, juris Rn. 35;… OVG Saarl., Urteil vom 13.1.2003 - 1 N 2/02 -, juris Rn. 33; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 14) - eine nur in sehr engen Grenzen bestehende gerichtliche Kontrollmöglichkeit (Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4649/96 -, juris Rn. 28;… OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 25.10.2007 - OVG 4 B 10.07 -, juris Rn. 29), nämlich dahin gehend, dass diese Einschätzung nicht offensichtlich fehlsam, insbesondere nicht willkürlich sein darf (BVerwG…, Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 14;… OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 25.10.2007 - OVG 4 B 10.07 -, juris Rn. 29).

    Ob sich die vom Dienstherrn jeweils gewählte Art der Konkretisierung im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens hält, hängt daher von einer nicht nur rechtlichen, sondern insbesondere auch tatsächlichen Würdigung und Abwägung der für die Entscheidung maßgebenden Umstände bzw. deren Fortbestand ab (BVerwG…, Beschluss vom 26.8.1992 - BVerwG 2 B 90.92 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 21.9.2005 - BVerwG 2 B 25.05 -, juris Rn. 6; Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 5 LB 68/22

    Klage eines Lehrers einer Gesamtschule hinsichtlich des grundsätzlichen Umfangs …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21
    Die Regelstundenfestsetzung trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. etwa: BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 23.6.2005 - BVerwG 2 C 21.04 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9 f.;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.8.1989 - 4 S 1411/97 -, juris Rn. 42, 45, 52; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; Nds. OVG…, Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31;… Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 40;… Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65;… Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51; Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    Dieser zweite, außerunterrichtliche Aufgabenbereich ist umso weniger exakt zeitlich messbar, als die hierfür aufzuwendende Arbeitszeit nach Schülerzahl, Schulform und Schulfächern, aber auch nach den individuellen Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Lehrkraft, unterschiedlich sein kann (BVerwG…, Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 - , juris Rn. 10 Hess. VGH…, Beschluss vom 22.8.2000 - 1 N 2320/96 -, juris Rn. 35; Nds. OVG…, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51; Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    Durch die Regelstundenzahl bzw. Pflichtstundenregelung konkretisiert der Verordnungsgeber das Verhältnis der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung eines Lehrers zu dessen übriger Arbeitszeit (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21.9.2005 - BVerwG 2 B 25.05 -, juris Rn. 6), wobei die allgemein festgelegte Wochenarbeitszeit den Orientierungsrahmen bildet, den der Verordnungsgeber bei der Festlegung der Unterrichtsverpflichtung im Blick haben muss, um die Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte nicht von der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung loszulösen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.8.2012 - BVerwG 2 C 23.10 -, juris Rn. 14; Nds. OVG…, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51; Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    In diesem Sinne ist die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung "eingebettet" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 26.8.1992 - BVerwG 2 B 90.92 -, juris Rn. 4;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 11; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 9.7.1980 - 2 A 16/79 -, DÖV 1981, 465, 466; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 5; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 25.10.2007 - OVG 4 B 10.07 -, juris 28; Nds. OVG…, Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65;… Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51; Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    hhh) Für die Beantwortung der Frage, ob die von den Lehrkräften verlangte Arbeitsleistung über den Rahmen der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung hinausgeht, kommt es nicht auf die Ansicht einzelner Lehrkräfte darüber an, welcher Zeitaufwand zur Bewältigung ihrer Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist, sondern in erster Linie auf die vom Dienstherrn geforderte Arbeitsleistung (BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 32;… Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 21;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.8.1998 - 4 S 1411/97 -, juris Rn. 44; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 17.2.2014 - 6 A 1353/12 -, juris Rn. 9; Schl.-H. OVG…, Urteil vom 21.6.2018 - 2 KN 1/17 -, juris Rn. 63; Nds. OVG…, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 52; Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 47, 49).

    Mit der Festsetzung der Regelstundenzahl bringt der Dienstherr also seine Einschätzung zum Ausdruck, dass diese Zahl der Unterrichtsstunden einschließlich Vor- und Nachbereitung, Korrekturen sowie sonstiger außerunterrichtlicher Tätigkeit - generalisierend und pauschalierend betrachtet - einem Arbeitsaufwand entspricht, den jeder Beamte im Jahresdurchschnitt wöchentlich zu bewältigen hat (Nds. OVG…, Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 41; Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 47, 49).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21
    aa) Zieht der Dienstherr Beamte über die regelmäßige (bzw. aus individuellen Gründen ermäßigte) Dienstzeit hinaus zum Dienst heran, ohne dass die Voraussetzungen für die Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit erfüllt sind, so ist diese Inanspruchnahme rechtswidrig ("Zuvielarbeit") und haben die Beamten einen auf Treu und Glauben gestützten beamtenrechtlichen Anspruch darauf, dass die rechtswidrige Inanspruchnahme unterbleibt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.9.2011 - BVerwG 2 C 32.10 -, juris Rn. 8 f.;… Urteil vom 26.7.2012 - BVerwG 2 C 29.11 -, juris Rn. 26; Urteil vom 17.11.2016 - BVerwG 2 C 23.15 -, juris Rn. 25 m. w. Nw.;… Beschluss vom 2.4.2019 - BVerwG 2 B 43.18 -, juris Rn. 10).

    Der unionsrechtliche (Staats-)Haftungsanspruch für Schäden, die dem Einzelnen durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden sind - im Streitfall kommt ein Verstoß gegen die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299 vom 18. November 2003 S. 9) in Betracht -, setzt nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH voraus, dass die verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß gegen die dem Mitgliedsstaat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 19.11.1991 - C-6/90 [Francovich u. a.] -, juris Rn. 40;… Urteil vom 25.11.2010 - C-429/09 [Fuß] -, juris Rn. 47; BVerwG…, Urteil vom 26.7.2012- BVerwG 2 C 29.11 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 26.14 -, juris Rn. 10; Urteil vom 17.11.2016 - BVerwG 2 C 23.15 -, juris Rn. 26;… Urteil vom 20.7.2017 - BVerwG 2 C 36.16 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 19.4.2018 - BVerwG 2 C 40.17 -, juris Rn. 30).

    Der beamtenrechtliche Ausgleichsanspruch für "Zuvielarbeit" (entsprechend § 242 BGB) als ein Anspruch, der sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, kommt indes nur für solche "Zuvielarbeit" in Betracht, die ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet wurde (BVerwG…, Urteil vom 29.9.2011 - BVerwG 2 C 32.10 -, juris Rn. 19 ff.;… Urteil vom 26.7.2012 - BVerwG 2 C 29.11 -, juris Rn. 26;… Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 26.14 -, juris Rn. 31; Urteil vom 17.11.2016 - BVerwG 2 C 23.15 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 20.7.2017 - BVerwG 2 C 36.16 -, juris Rn. 49;… Urteil vom 19.4.2018 - BVerwG 2 C 40.17 -, juris Rn. 24;… Beschluss vom 2.4.2019 - BVerwG 2 B 43.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 17.2.2022 - BVerwG 2 C 5.21 -, juris Rn. 24 f.;… Urteil vom 13.10.2022 - BVerwG 2 C 24.21 -, juris Rn. 30 f.).

    Die Geltendmachung durch den Beamten dient dazu, eine Prüfung des Dienstherrn mit dem Ziel herbeizuführen, die Belange des Beamten zu berücksichtigen und die Heranziehung zum Dienst entsprechend anzupassen (BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - BVerwG 2 C 23.15 -, juris Rn. 25;… Beschluss vom 2.4.2019 - BVerwG 2 B 43.18 -, juris Rn. 11).

    Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt ebenfalls voraus, dass er vom Beamten zuvor zumindest in Form einer Rüge geltend gemacht worden ist; auszugleichen ist auch hier die "Zuvielarbeit", die ab dem auf die erstmalige schriftliche Geltendmachung folgenden Monat geleistet worden ist (BVerwG…, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 26.14 - , juris Rn. 25; Urteil vom 17.11.2016 - BVerwG 2 C 23.15 -, juris Rn. 26;… Urteil vom 20.7.2017 - BVerwG 2 C 36.16 -, juris Rn. 43 m. w. Nw., 48 f.;… Urteil vom 19.4.2018 - BVerwG 2 C 40.17 -, juris Rn. 24;… Beschluss vom 2.7.2019 - BVerwG 2 B 78.18 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 13.10.2022 - BVerwG 2 C 24.21 -, juris Rn. 30 f.; Nds. OVG, Urteil vom 16.4.2024 - 5 LC 48/21 -, juris 72).

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19

    Antrag; Beginn der Verjährung; Effektivitätsgrundsatz; Feuerwehrbeamter; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21
    Statthafte Klageart für einen Anspruch auf Ausgleich von Zuvielarbeit - sei es auf der Grundlage des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs oder des aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleiteten beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruchs - ist die allgemeine Leistungsklage (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 20.19 -, juris Rn. 9;… Nds. OVG, Urteil 16.4.2024 - 5 LC 48/21 -, juris Rn. 51 ff.; OVG NRW…, Urteil vom 30.9.2024 - 6 A 856/23 -, juris Rn. 44 f.), und zwar unabhängig davon, ob mit dem Ausgleichsbegehren ein Freizeitausgleich oder ein finanzieller Ausgleich erstrebt wird.

    Denn der Zweck der Begrenzung der Höchstarbeitszeit - den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten - ist nicht durch eine Geldzahlung, sondern durch die Freistellung von der Pflicht zur Dienstleistung zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 20.19 -, juris Rn. 12).

    Lediglich dann, wenn die Gewährung von Freizeit zum Ausgleich der Zuvielarbeit aus Gründen ausscheidet, die der Beamte nicht zu vertreten hat, z. B. bei Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses, wandelt sich der Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich um (BVerwG…, Urteil vom 26.12.2012 - BVerwG 2 C 29.11 - juris Rn. 34;… Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 26.14 -, juris Rn. 35 f.; Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 20.19 -, juris Rn. 12).

    Die Regelung der internen Abläufe - also die Gestaltung der Dienstpläne oder hier: des konkreten Einsatzes einer Lehrkraft oder eines Schulleiters innerhalb der Schule - erfolgt aber nicht in Form eines Verwaltungsaktes gegenüber dem jeweiligen Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 20.19 -, juris Rn. 13), sondern stellt einen (organisatorischen) Realakt dar.

    Aufgrund der "Einheitlichkeit" des Ausgleichsanspruchs wegen Zuvielarbeit (so BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 20.19 -, juris Rn. 9) gilt dies auch für den "umgewandelten" Anspruch auf finanziellen Ausgleich (ebenso: OVG NRW…, Urteil vom 30.9.2024 - 6 A 856/23 -, juris Rn. 44 f.).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21
    Lediglich dann, wenn die Gewährung von Freizeit zum Ausgleich der Zuvielarbeit aus Gründen ausscheidet, die der Beamte nicht zu vertreten hat, z. B. bei Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses, wandelt sich der Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich um (BVerwG…, Urteil vom 26.12.2012 - BVerwG 2 C 29.11 - juris Rn. 34; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 26.14 -, juris Rn. 35 f.;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 20.19 -, juris Rn. 12).

    Der unionsrechtliche (Staats-)Haftungsanspruch für Schäden, die dem Einzelnen durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden sind - im Streitfall kommt ein Verstoß gegen die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 299 vom 18. November 2003 S. 9) in Betracht -, setzt nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH voraus, dass die verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß gegen die dem Mitgliedsstaat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 19.11.1991 - C-6/90 [Francovich u. a.] -, juris Rn. 40;… Urteil vom 25.11.2010 - C-429/09 [Fuß] -, juris Rn. 47; BVerwG…, Urteil vom 26.7.2012- BVerwG 2 C 29.11 -, juris Rn. 15; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 26.14 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 17.11.2016 - BVerwG 2 C 23.15 -, juris Rn. 26;… Urteil vom 20.7.2017 - BVerwG 2 C 36.16 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 19.4.2018 - BVerwG 2 C 40.17 -, juris Rn. 30).

    Der beamtenrechtliche Ausgleichsanspruch für "Zuvielarbeit" (entsprechend § 242 BGB) als ein Anspruch, der sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, kommt indes nur für solche "Zuvielarbeit" in Betracht, die ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat geleistet wurde (BVerwG…, Urteil vom 29.9.2011 - BVerwG 2 C 32.10 -, juris Rn. 19 ff.;… Urteil vom 26.7.2012 - BVerwG 2 C 29.11 -, juris Rn. 26; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 26.14 -, juris Rn. 31;… Urteil vom 17.11.2016 - BVerwG 2 C 23.15 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 20.7.2017 - BVerwG 2 C 36.16 -, juris Rn. 49;… Urteil vom 19.4.2018 - BVerwG 2 C 40.17 -, juris Rn. 24;… Beschluss vom 2.4.2019 - BVerwG 2 B 43.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 17.2.2022 - BVerwG 2 C 5.21 -, juris Rn. 24 f.;… Urteil vom 13.10.2022 - BVerwG 2 C 24.21 -, juris Rn. 30 f.).

    Zugleich muss sich der Dienstherr darauf einstellen können, dass ab diesem Zeitpunkt möglicherweise finanzielle Ausgleichsansprüche auf ihn zukommen (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 26.14 -, juris Rn. 28).

    Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt ebenfalls voraus, dass er vom Beamten zuvor zumindest in Form einer Rüge geltend gemacht worden ist; auszugleichen ist auch hier die "Zuvielarbeit", die ab dem auf die erstmalige schriftliche Geltendmachung folgenden Monat geleistet worden ist (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 26.14 - , juris Rn. 25;… Urteil vom 17.11.2016 - BVerwG 2 C 23.15 -, juris Rn. 26;… Urteil vom 20.7.2017 - BVerwG 2 C 36.16 -, juris Rn. 43 m. w. Nw., 48 f.;… Urteil vom 19.4.2018 - BVerwG 2 C 40.17 -, juris Rn. 24;… Beschluss vom 2.7.2019 - BVerwG 2 B 78.18 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 13.10.2022 - BVerwG 2 C 24.21 -, juris Rn. 30 f.; Nds. OVG, Urteil vom 16.4.2024 - 5 LC 48/21 -, juris 72).

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 4/21
    Die Regelstundenfestsetzung trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (ständige höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. etwa: BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24; Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 23.6.2005 - BVerwG 2 C 21.04 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9 f.;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.8.1989 - 4 S 1411/97 -, juris Rn. 42, 45, 52; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; Nds. OVG…, Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 31;… Urteil vom 9.6.2015 - 5 KN 148/14 -, juris Rn. 40;… Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65;… Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    In diesem Sinne ist die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung "eingebettet" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 24; Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 26.8.1992 - BVerwG 2 B 90.92 -, juris Rn. 4;… Urteil vom 28.1.2004 - BVerwG 2 C 19.03 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 11; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 9.7.1980 - 2 A 16/79 -, DÖV 1981, 465, 466; Hess. VGH…, Beschluss vom 8.8.2000 - 1 N 4694/96 -, juris Rn. 37; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 5; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 25.10.2007 - OVG 4 B 10.07 -, juris 28; Nds. OVG…, Urteil vom 12.2.2019 - 5 KN 79/16 -, juris Rn. 65;… Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 51;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 46, 49).

    hhh) Für die Beantwortung der Frage, ob die von den Lehrkräften verlangte Arbeitsleistung über den Rahmen der allgemein für Beamte geltenden Arbeitszeitregelung hinausgeht, kommt es nicht auf die Ansicht einzelner Lehrkräfte darüber an, welcher Zeitaufwand zur Bewältigung ihrer Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist, sondern in erster Linie auf die vom Dienstherrn geforderte Arbeitsleistung (BVerwG…, Urteil vom 29.11.1979 - BVerwG II C 40.77 -, juris Rn. 32; Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 18;… Beschluss vom 14.12.1989 - BVerwG 2 NB 2.89 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 2 C 16.14 -, juris Rn. 21;… VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 11.8.1998 - 4 S 1411/97 -, juris Rn. 44; OVG NRW…, Beschluss vom 14.7.2003 - 6 A 2040/01 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 17.2.2014 - 6 A 1353/12 -, juris Rn. 9; Schl.-H. OVG…, Urteil vom 21.6.2018 - 2 KN 1/17 -, juris Rn. 63; Nds. OVG…, Urteil vom 13.9.2022 - 5 LB 133/20 -, juris Rn. 52;… Urteil vom 12.3.2024 - 5 LB 68/22 -, juris Rn. 47, 49).

    Vor dem Hintergrund einer solchen Evidenzkontrolle kann eine Festlegung verschieden hoher Regelstundenzahlen für Gruppen von Lehrkräften, für die sämtlich die gleiche Gesamtarbeitszeit gilt, nur an solche Umstände anknüpfen, welche einen Bezug zur jeweils geforderten Arbeitsleistung, insbesondere zu deren zeitlichem Maß, aufweisen (BVerwG, Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 16 f.;… Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9; Nds. OVG…, Urteil vom 23.3.1993 - 2 K 1/89 -, juris Rn. 17).

    So ist etwa die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich als ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal für die Festsetzung verschieden hoher Regelstundenzahlen für verschiedene Lehrkräftegruppen anerkannt worden, sofern bei generalisierender Betrachtung die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele noch wirklichkeitskonform die Annahme einer nach Zeit und/oder Art unterschiedlichen Arbeitsbelastung und damit die Festsetzung einer unterschiedlichen Regelstundenzahl für diese Lehrkräftegruppen stützen kann (BVerwG…, Urteil vom 15.12.1971 - BVerwG VI C 40.68 -, Buchholz 237.4 § 74 BG Hamburg Nr. 1, S. 2;… Urteil vom 13.7.1977 - BVerwG VI C 85.75 -, juris Rn. 35; Urteil vom 28.10.1982 - BVerwG 2 C 88.81 -, juris Rn. 16;… Beschluss vom 11.12.2020 - BVerwG 2 B 10.20 -, juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2024 - 5 LC 48/21

    Streit um die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für Besatzungsmitglieder …

  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 40.17

    Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
  • BVerwG, 26.08.1992 - 2 B 90.92

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Pflichtstundenzahl für Lehrer im Anschluss an …

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03

    Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung; …

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 B 25.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Schätzung …

  • BVerwG, 02.04.2019 - 2 B 43.18

    Freizeitausgleich für Bereitschaftszeiten bei Seestreifen auf Einsatzschiffen der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - 6 A 2040/01
  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 C 24.21

    Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zuvielarbeit bei als Arbeitszeit zu …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2024 - 6 A 856/23

    Mülheimer Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für Bereitschaftsdienst

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Datenzentrale Schleswig-Holstein

  • BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10

    Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu …

  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten; …

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 23.10

    Teilzeit; Teilzeitquote; Arbeitszeit; Besoldung; Pflichtstundenzahl; …

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 LC 193/20

    Arbeitszeit; Arbeitszeit von Lehrkräften; finanzieller Ausgleich; …

  • BVerwG, 17.02.2022 - 2 C 5.21

    Finanzieller Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit eines Polizeibeamten

  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung …

  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das …

  • BVerwG, 24.09.2024 - 6 B 10.24

    Inzidentkontrolle eines Überlassungsverbots für Silvester-Feuerwerke im Rahmen …

  • VGH Hessen, 08.08.2000 - 1 N 4694/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenverordnung für Lehrer an Gymnasien in Hessen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 10.07

    Zum Umfang der Lehrverpflichtung eines Studienrates an einem Gymnasium in Berlin

  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1998 - 4 S 1411/97

    Erhöhung des Regelstundenmaßes der Lehrer an Gymnasien

  • OVG Niedersachsen, 23.03.1993 - 2 K 1/89

    Verkürzung der Arbeitszeit für Lehrkräfte an Gymnasien; Arbeitszeitverkürzung; …

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor …

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit; …

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder; …

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04

    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -, …

  • BVerwG, 28.12.1998 - 6 P 1.97

    Erhöhung der Pflichtstunden für Lehrer als mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur …

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2007 - 5 LC 264/06

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten, beamteten Lehrkraft auf Gewährung einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - 6 A 2173/09

    Rückwirkender finanzieller Ausgleich für einen sich in Altersteilzeit …

  • BVerwG, 02.07.2019 - 2 B 78.18

    Klärungsbedürftigkeit des Erfüllens der Voraussetzungen des beamtenrechtlichen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2018 - 2 KN 1/17

    Arbeitszeit von Studienleiterinnen und -leitern ist teilweise neu zu ermitteln

  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen - …

  • OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02

    Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der …

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf Ausgleich der aufgrund der …

  • BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen - Festsetzung der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - 6 A 1353/12

    Berufung im Zusammenhang mit einem Antrag eines Studiendirektors auf Reduzierung …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1980 - 2 A 16/79
  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

  • BVerfG, 11.03.2008 - 2 BvR 263/07

    Anspruch eines Gerichtsvollziehers auf Ausgleich von Mehrarbeit und Beseitigung …

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 164/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit; …

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2025 - 5 LB 110/23

    Anspruch eines Soldaten auf finanziellen Ausgleich wegen Mehrarbeit für das …

    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der erkennende Senat folgt, ist statthafte Klageart für einen Anspruch auf Ausgleich von struktureller "Zuvielarbeit" die allgemeine Leistungsklage (BVerwG…, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 20.19 -, juris Rn. 9;… Nds. OVG, Urteil 16.4.2024 - 5 LC 48/21 -, juris Rn. 51 ff.; Urteil vom 11.2.2025 - 5 LC 4/21 -, juris Rn. 63 bis 65; ebenso: OVG NRW…, Urteil vom 30.9.2024 - 6 A 856/23 -, juris Rn. 44 f), und zwar unabhängig davon, ob mit dem Ausgleichsbegehren Freizeitausgleich oder finanzieller Ausgleich erstrebt wird.

    Dementsprechend ist das Begehren auf Freizeitausgleich wegen "Zuvielarbeit" im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.2024 - 5 LC 48/21 -, juris Rn. 51 f.; Urteil vom 11.2.2025 - 5 LC 4/21 -, juris Rn. 65).

    Aufgrund der "Einheitlichkeit" des Ausgleichsanspruchs wegen Zuvielarbeit (so BVerwG…, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 20.19 -, juris Rn. 9) gilt dies auch für den "umgewandelten" Anspruch auf finanziellen Ausgleich (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 30.9.2024 - 6 A 856/23 -, juris Rn. 44 f.; Nds. OVG, Urteil vom 11.2.2025 - 5 LC 4/21 -, juris Rn. 65).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2026 - 2 LZ 294/24

    Anordnung bzw. Genehmigung von Mehrarbeit für einen Hochschuldozenten

    Dabei setzt der Kläger den Ausführungen des Verwaltungsgerichts seine eigenen Schlussfolgerungen lediglich entgegen, ohne diese näher zu begründen, insbesondere zeigt der Kläger nicht substantiiert auf, woraus sich hier das verbindliche Setzen einer Rechtsfolge über den Informationsgehalt hinaus oder das Vorliegen einer einzelfallbezogenen Ermessensentscheidung aus einem grundsätzlich einen (organisatorischen) Realakt darstellenden Stundenplan (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 11.02.2025 - 5 LC 4/21 -, juris Rn. 65) ergeben soll.
  • VG Hannover, 27.08.2025 - 2 A 768/22

    Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Freizeitausgleich; Führungsbereitschaft; …

    Denn durch die förmliche Bescheidung des Begehrens der Klägerin durch den Beklagten - einschließlich des durchgeführten Widerspruchsverfahrens - hat der Beklagte hier selbst die Form des Verwaltungsaktes gewählt und damit die Statthaftigkeit eines Verpflichtungsbegehren begründet (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. April 2018 - 2 C 40.17 -, juris; siehe zu anderen Konstellationen der Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Nds. OVG, Urteil vom 11. Februar 2025 - 5 LC 4/21 -, juris Rn. 63 f.;… Urteil vom 16. April 2024 - 5 LC 48/21 -, juris Rn. 51 f.).
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