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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,17822
BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23 (https://dejure.org/2025,17822)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2025 - 5 P 4.23 (https://dejure.org/2025,17822)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2025 - 5 P 4.23 (https://dejure.org/2025,17822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    PersVG NW § 1 Abs. 2 Halbs. 2 und Abs. 3, § 50 Abs. 1, § 52 Satz 1 und 2, § 66 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 und Abs. 7 Satz 1 Buchst. b, § 67 Abs. 1 Satz 3 und 4, Abs. 3 und 8, § 7... 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2, § 79 Abs. 2; ArbGG § 93 Abs. 1 Satz 1, § 96 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 256 Abs. 1, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 3; BGB §§ 133, 157; BLBG NW § 6 Abs. 2; LVerbO NW § 2
    Keine Anrufung der Einigungsstelle durch den Personalrat einer Teildienststelle bei vorgeschaltetem Stufenverfahren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Recht eines Personalrats zur Anrufung der Einigungsstelle einer kommunalen Dienststelle bei vorgeschaltetem Stufenverfahren; Teildienststelle eines Landschaftsverbands in Nordrhein-Westfalen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 2 PersVG NW, § 1 Abs 3 PersVG NW, § 52 S 2 PersVG NW, § 66 Abs 4 S 1 PersVG NW, § 66 Abs 5 3 PersVG NW
    Recht eines Personalrats zur Anrufung der Einigungsstelle einer kommunalen Dienststelle bei vorgeschaltetem Stufenverfahren; Teildienststelle eines Landschaftsverbands in Nordrhein-Westfalen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Recht des Personalrats einer verselbstständigten Teildienststelle zur Anrufung der bei der Gesamtdienststelle gebildeten Einigungsstelle; Stufenverfahren für die Landschaftsverbände

  • datenbank.nwb.de

    Recht eines Personalrats zur Anrufung der Einigungsstelle einer kommunalen Dienststelle bei vorgeschaltetem Stufenverfahren; Teildienststelle eines Landschaftsverbands in Nordrhein-Westfalen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2025, 1857
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23
    Denn es ist nicht Aufgabe der in diesen Verfahren zur Entscheidung berufenen Verwaltungsgerichte, Gutachten zu abstrakten Rechtsfragen zu erstatten, die sich auf Sachverhalte beziehen, die zwar in einem weiteren inhaltlichen Zusammenhang mit dem anlassgebenden Vorgang stehen, aber doch über die durch ihn ausgelöste Streitfrage hinausgehen, indem sie neue, bisher nicht entscheidungserhebliche Rechtsfragen aufwerfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 1999 - 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 ).

    Das würde auf die Erstellung eines Gutachtens über abstrakte Rechtsfragen hinauslaufen, die nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. März 1999 - 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2003 - 1 A 1148/00

    Zuständigkeiten des Gesamtpersonalrats; Beteiligung am Mitbestimmungsverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23
    Zugleich hatte es darauf hingewiesen, dass ohne den genannten Klammerzusatz "(§ 1 Abs. 2 Halbsatz 2)" in Fällen des § 1 Abs. 3 LPVG NW (a. F.) wohl Raum für die Auffassung sei, dass als Leiter der Dienststelle auch ein Teildienststellenleiter in Betracht komme (OVG Münster, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 1 A 1148/00.PVL - PersR 2003, 411 ).

    Vor dem Hintergrund der Auslegung der bisherigen Fassung durch das Oberverwaltungsgericht und die von diesem im Hinblick auf das Verhältnis von Gesamtpersonalrat und Teildienststellenpersonalräten aufgezeigten Unklarheiten dieser Regelung (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 1 A 1148/00.PVL - PersR 2003, 411 ) spricht dies, wie das Oberverwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, dafür, dass bei einer von der Personalvertretung beantragten Maßnahme die der Dienststelle nach § 1 Abs. 2 Halbs. 2 und Abs. 3 LPVG NW jeweils zugeordnete Personalvertretung die Einigungsstelle anrufen kann, also gegebenenfalls auch ein Teildienststellenpersonalrat.

  • BVerwG, 19.12.2018 - 5 P 6.17

    Abwägung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anonymität; Antragsauslegung; …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das - tatbestandlich an das Vorliegen eines Mitbestimmungsrechts geknüpfte - Einigungsstellenverfahren zwar dann nicht durchzuführen, sondern die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme oder das Bestehen eines Initiativrechts berufen, wenn zwischen dem Dienststellenleiter und der Personalvertretung streitig ist, ob überhaupt ein Mitbestimmungsrecht besteht, also der Personalvertretung jegliches Mitbestimmungsrecht abgesprochen wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - Buchholz 251.92 § 66 SAPersVG Nr. 1 Rn. 19 m. w. N. und vom 19. Dezember 2018 - 5 P 6.17 - BVerwGE 164, 146 Rn. 13).
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23
    Ein solcher Antrag kann vielmehr kumulativ oder hilfsweise neben einem konkreten Feststellungsantrag oder - wie hier - auch dann gestellt werden, wenn ein konkreter Vorgang nicht mehr verfolgt, sondern nur noch eine dahinterstehende und entscheidungserhebliche Rechtsfrage geklärt werden soll, die zwischen denselben Verfahrensbeteiligten streitig ist, so dass sie sich auch in künftigen vergleichbaren Mitbestimmungsverfahren mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 ).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 PB 19.08

    Streit über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts; Zuständigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das - tatbestandlich an das Vorliegen eines Mitbestimmungsrechts geknüpfte - Einigungsstellenverfahren zwar dann nicht durchzuführen, sondern die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme oder das Bestehen eines Initiativrechts berufen, wenn zwischen dem Dienststellenleiter und der Personalvertretung streitig ist, ob überhaupt ein Mitbestimmungsrecht besteht, also der Personalvertretung jegliches Mitbestimmungsrecht abgesprochen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 2008 - 6 PB 19.08 - Buchholz 251.92 § 66 SAPersVG Nr. 1 Rn. 19 m. w. N. …und vom 19. Dezember 2018 - 5 P 6.17 - BVerwGE 164, 146 Rn. 13).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16

    Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23
    Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Verfahrensbeteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 15 …und vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 15.08.1983 - 6 P 18.81

    Beteiligungsbefugnis - Gesamtpersonalrat - Dienststellenleiter - …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23
    Ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Gesamtpersonalrat auf der einen Seite und den Teilpersonalräten und dem Stammpersonalrat auf der anderen Seite besteht nicht (OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2013 - 20 A 298/12.PVL - PersV 2013, 188 ; vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 15. August 1983 - 6 P 18.81 - BVerwGE 67, 353 ).
  • BVerwG, 01.09.2020 - 5 PB 19.19

    Berechtigung des Teilpersonalrats zur Anrufung der Einigungsstelle nach § 66 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23
    Den dagegen von den Beteiligten zu 1 und 2 sowie von dem bis dahin nicht formell zum Verfahren hinzugezogenen Beteiligten zu 3 erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 1. September 2020 - 5 PB 19.19 - im Hinblick auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wegen eines Verfahrensmangels entsprochen, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Anhörung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen.
  • BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 24.19
    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23
    Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Verfahrensbeteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. Mai 2018 - 5 P 6.16 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 20 Rn. 15 und vom 20. Mai 2020 - 5 PB 24.19 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2013 - 20 A 298/12

    Beteiligung des für die Gesamtdienststelle gebildeten Gesamtpersonalrats bei …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 5 P 4.23
    Ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Gesamtpersonalrat auf der einen Seite und den Teilpersonalräten und dem Stammpersonalrat auf der anderen Seite besteht nicht (OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2013 - 20 A 298/12.PVL - PersV 2013, 188 ; vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 15. August 1983 - 6 P 18.81 - BVerwGE 67, 353 ).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2025 - A 11 K 4875/25

    Verhandlung; Antrag; Auslegung

    Rn. 21 Die Auslegung von Prozesserklärungen orientiert sich an den im Bürgerlichen Recht entsprechend §§ 133, 157 BGB für die Auslegung von Willenserklärungen entwickelten Maßstäben (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13.02.2025 - 5 P 4.23 - juris Rn. 11…, vom 06.11.2018 - 5 P 8/16 - juris Rn. 8 …und vom 20.01.1993 - 7 B 158/92 - juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.10.2025 - A 11 S 2008/25 - juris; OVG NRW…, Beschluss vom 17.05.2022 - 3 A 3741/19 - juris Rn. 15).

    Auch wenn man nicht so weit geht, allein ausdrückliche Anträge auf mündliche Verhandlung ausreichen zu lassen (…so aber OVG S.-H., Beschluss vom 09.11.2023 - 5 LA 141/23 - juris Rn. 11), sondern im Sinne der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zur Auslegung von Prozesserklärungen (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13.02.2025 - 5 P 4.23 - juris Rn. 11…, vom 06.11.2018 - 5 P 8/16 - juris Rn. 8 …und vom 20.01.1993 - 7 B 158/92 - juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.10.2025 - A 11 S 2008/25 - juris; OVG NRW…, Beschluss vom 17.05.2022 - 3 A 3741/19 - juris Rn. 15) auch andere Erklärungen ausreichen lässt, aus denen deutlich wird, dass auf eine mündliche Verhandlung bestanden wird (etwa: "Einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung wird entgegengetreten" o.ä.), genügt die hier verwendete Formulierung nicht den Mindestanforderungen, die an einen Antrag auf mündliche Verhandlung i.S.d. § 77 Abs. 2 Satz 2 AsylG zu stellen sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2025 - A 11 S 2008/25

    Schriftliches Verfahren; Änderung der Prozesslage; Antrag auf mündliche …

    Rn. 11 Die Auslegung von Prozesserklärungen orientiert sich an den im Bürgerlichen Recht entsprechend §§ 133, 157 BGB für die Auslegung von Willenserklärungen entwickelten Maßstäben (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13.02.2025 - 5 P 4.23 - juris Rn. 11…, vom 06.11.2018 - 5 P 8/16 - juris Rn. 8 …und vom 20.01.1993 - 7 B 158/92 - juris Rn. 4; OVG NRW…, Beschluss vom 17.05.2022 - 3 A 3741/19 - juris Rn. 15).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2026 - 4 LZ 333/25

    Anforderungen an den Antrag auf mündliche Verhandlung im Asylprozess

    Entscheidend ist vielmehr der erklärte Wille, wie er auch aus den Begleitumständen und nicht zuletzt der Interessenlage hervorgehen kann (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2025 - 5 P 4.23 - BVerwGE 184, 382 Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2026 - 4 LZ 675/25

    Entscheidungen nach dem Asylgesetz im schriftlichen Verfahren durch Urteil

    Entscheidend ist vielmehr der erklärte Wille, wie er auch aus den Begleitumständen und nicht zuletzt der Interessenlage hervorgehen kann (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2025 - 5 P 4.23 - BVerwGE 184, 382 Rn. 11).
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