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Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 29.09.2016 - 5 S 177/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52507
LG Dessau-Roßlau, 29.09.2016 - 5 S 177/15 (https://dejure.org/2016,52507)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 29.09.2016 - 5 S 177/15 (https://dejure.org/2016,52507)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 29. September 2016 - 5 S 177/15 (https://dejure.org/2016,52507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    Übermäßige Verschmutzung der Mietwohnung durch Mieter - Schadensersatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übermäßige Verschmutzung: Schadensersatz ohne Nachfristsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieter darf die Wohnung bei Auszug nicht übermäßig verschmutzt zurücklassen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietwohnung stark verschmutzt zurückgegeben: Schadensersatz ohne Nachfristsetzung (IMR 2017, 1065)

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der neutral dekoriert …

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.09.2016 - 5 S 177/15
    Rn. 11 Schließlich hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6.11.2013 - VIII ZR 416/12, NJW 2014, 143 - als Anspruchsgrundlage für einen nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen einer vom Vermieter beanstandeten farblichen Gestaltung der Mieträume die Vorschrift des § 280 Abs. 1 BGB erblickt und die haftungsbegründende Pflichtverletzung darin gesehen, dass der Mieter durch die farbliche Gestaltung der Mieträume im Einzelfall gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2, § 242 BGB verstoßen könne, wenn er die in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem Zustand zurückgebe, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert werde.
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.09.2016 - 5 S 177/15
    Rn. 24 Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass beim Ersetzen einer gebrauchten Sache durch eine neue eine Minderung der Ersatzpflicht eintreten kann, wenn durch den Austausch beim Geschädigten eine messbare Vermögenserhöhung eintritt, die sich für ihn günstig auswirkt, und wenn dem Geschädigten die Anrechnung dieser Vermögensmehrung zumutbar ist (BGH, Urt. vom 24.03.1959, VI ZR 90/58, Rz. 4;… Palandt-Grüneberg, BGB, 75. Aufl., Vorb. v. § 249, Rn. 97-100).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.09.2016 - 5 S 177/15
    Entscheidend ist, dass der Vermieter durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft die Sache auf Veränderungen und Verschlechterungen ungestört untersuchen kann (BGH NJW 91, 2416; BGH NJW 86, 2103;… Palandt, § 548 Rn. 11).
  • BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85

    Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder …

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.09.2016 - 5 S 177/15
    Entscheidend ist, dass der Vermieter durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft die Sache auf Veränderungen und Verschlechterungen ungestört untersuchen kann (BGH NJW 91, 2416; BGH NJW 86, 2103;… Palandt, § 548 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2011 - 22 U 95/08
    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.09.2016 - 5 S 177/15
    Mit Blick darauf, dass von Rechtsprechung und Literatur hinsichtlich der Lebensdauer eines Teppichs fünf bis 10 Jahre angenommen werden (…vgl. dazu Langenberg, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 538 BGB, Rn. 374 m.w.N.), wobei eine Annahme von mehr als 10 Jahren durchschnittliche Lebensdauer nur bei äußert hochwertigen Bodenbelägen vertretbar sein dürfte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Juli 2011 - 22 U 95/08 -, juris), und sich dies bei Tapeten und Anstrichen ähnlich verhalten dürfte, ist deshalb im Streitfall ein Abzug neu für alt vorzunehmen.
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