Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,40594
VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25 (https://dejure.org/2025,40594)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.11.2025 - 5 S 259/25 (https://dejure.org/2025,40594)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. November 2025 - 5 S 259/25 (https://dejure.org/2025,40594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,40594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 3b BauGB, § 36a BauGB, § 246e BauGB, § 23 Abs 4 S 2 BauNVO
    Maßgebliche Erschließungsstraße als Bemessungshorizont für die Beurteilung der überbaubaren Grundstücksfläche in Gestalt der faktischen Bebauungstiefe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfügen in der Eigenart der näheren Umgebung; Überbaubare Grundstücksfläche; Faktische Bebauungstiefe; Erschließungsstraße; Hinterlandbebauung; Widmung; Privatweg; Selbstständigkeit; Maßgebliche Erschließungsstraße als Bemessungshorizont für die Beurteilung der ...

  • rechtsportal.de

    Einfügen in der Eigenart der näheren Umgebung; Überbaubare Grundstücksfläche; Faktische Bebauungstiefe; Erschließungsstraße; Hinterlandbebauung; Widmung; Privatweg; Selbstständigkeit; Maßgebliche Erschließungsstraße als Bemessungshorizont für die Beurteilung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsstraße bestimmt faktische Bebauungstiefe!

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19

    Maßgeblichkeit einer öffentlichen Straße zur Feststellung einer faktischen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25
    Dass es auf die öffentliche Widmung und die öffentliche Zugänglichkeit einer Zuwegung für den fahrenden Verkehr für die Qualifizierung als Erschließungsstraße maßgeblich ankomme, lasse sich auch aus einem Umkehrschluss der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6) folgern.

    Zur näheren Konkretisierung kann dabei auf die Regelungen des § 23 BauNVO zur Einschränkung der überbaubaren Grundstücksfläche durch die Existenz (faktischer) Baulinien und Baugrenzen zurückgegriffen werden (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 8 m. w. N.; und vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6).

    Rn. 38 Nach § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist die Bebauungstiefe von der tatsächlichen Straßengrenze ab zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6;… Senatsurteil vom 25.9.2018 - 5 S 978/17 - juris Rn. 86 : "planungsrechtlicher Grundsatz").

    Die "tatsächliche Straßengrenze" ist dabei die Grenze der "als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6 unter Verweis auf OVG Saarland…, Urteil vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 - juris Rn. 42;… und Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl., § 23 Rn. 17 - "öffentliche Verkehrsfläche"; so nun auch OVG NRW…, Beschluss vom 14.12.2020 - 2 A 1585/20 - juris Rn. 10).

    Rn. 41 (aa) Die Frage, ob bei der Beurteilung der überbaubaren Grundstücksfläche im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB als "tatsächliche Straßengrenze" im Sinne von § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO analog nur die Grenze einer förmlich gewidmeten Straße oder auch eine tatsächlich-öffentliche Straße in Betracht kommt, ist höchstrichterlich nicht geklärt; insbesondere lässt sich der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6) weder unmittelbar noch mittelbar ein klarer Hinweis für ein zugrundeliegendes Begriffsverständnis entnehmen.

    Rn. 43 Der Wortlaut - "öffentliche Straße" (BVerwG, Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6) - ist zunächst mehrdeutig: Öffentliche Straßen im straßenrechtlichen Sinne sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (vgl. § 2 Abs. 1 StrG).

    Rn. 44 Die Worte "öffentliche Straße" können indes nicht isoliert betrachtet werden, denn abzustellen ist auf die "als Erschließungsanlage gewählte öffentliche Straße" (BVerwG, Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6, Hervorhebung hinzugefügt).

    Insofern ist in der Rechtsprechung zur faktischen Bebauungstiefe anerkannt, dass ein "Privatweg oder eine private Grundstückszufahrt" zu einer solchen "Erschließungsstraße", auch wenn diese Zuwegung ggf. ausreichend ist, um die von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB geforderte Erschließung zu sichern, nicht die maßgebliche "tatsächliche Straßengrenze" bilden kann (BVerwG, Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6;… im Anschluss an Senatsurteil vom 25.9.2018 - 5 S 978/17 - juris Rn. 86 zu "[a]uf dem Vorhabengrundstück geplante[n] oder vorhandene[n] private[n] Wege[n]").

    Andernfalls hätte es ein Bauherr in der Hand, allein durch die Trassierung einer inneren Erschließung eines Grundstücks das städtebauliche Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche zu bestimmen (so BVerwG, Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6;… Senatsurteil vom 25.9.2018 - 5 S 978/17 - juris Rn. 86 ; ebenso bereits BayVGH…, Beschluss vom 6.11.2000 - 2 CS 09.2222 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25
    Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 10; Beschluss vom 13.5.2014 - 4 B 38.13- juris Rn. 7).

    Die Annahme, hinsichtlich des Merkmals der "Grundstücksfläche, die überbaut werden soll", erfasse die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in der Regel einen kleineren Bereich als hinsichtlich des Merkmals der Art der baulichen Nutzung, entbindet jedenfalls nicht von einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris LS 2 und Rn. 8).

    Dabei kann die für § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB kennzeichnende wechselseitige Beeinflussung im Einzelfall auch über ein den optischen Zusammenhang unterbrechendes Hindernis noch eintreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 13).

    Es geht also um den Standort im Sinne des § 23 BauNVO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 8), wobei es auf den Verlauf der katastermäßigen Grundstücksgrenzen nicht ankommt (…vgl. Spannowsky in Ders./Uechtritz, BeckOK BauGB, 67. Ed., § 34 Rn. 41.2).

    Zur näheren Konkretisierung kann dabei auf die Regelungen des § 23 BauNVO zur Einschränkung der überbaubaren Grundstücksfläche durch die Existenz (faktischer) Baulinien und Baugrenzen zurückgegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 8 m. w. N.; …und vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2022 - 1 LB 4/21

    Baugrenze, faktische; Baugrenze, rückwärtige; bautiefe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25
    Wie durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 1.9.2022 - 1 LB 4/21 - juris Rn. 24) dargelegt, komme es "einzig" auf die Widmung einer Straße oder eines Weges für den öffentlichen Verkehr sowie die Einbindung in das öffentliche Verkehrsnetz an.

    Indem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im vorliegenden Kontext der Bestimmung der faktischen Bebauungstiefe analog § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zwingend eine Widmung der maßgeblichen Erschließungsstraße voraussetzt (vgl. Urteil vom 1.9.2022 - 1 LB 4/21 - juris Rn. 27), überdehnt es die Anforderungen an die bauplanungsrechtlich notwendige wegemäßige Erschließung.

    Die Widmung einer Straße mag zwar "nach außen manifestiert" sein (OVG Lüneburg, Urteil vom 1.9.2022 - 1 LB 4/21 - juris Rn. 27), für den Betrachter der Örtlichkeit ist dies jedoch gerade nicht erkennbar (insoweit zutreffend OVG NRW…, Urteil vom 1.3.2017 - 2 A 45/16 - juris Rn. 86).

    Rn. 47 Das Argument des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, die "gegenteilige Auffassung des OVG NRW […] führe zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten" (Urteil vom 1.9.2022 - 1 LB 4/21 - juris Rn. 27), betrifft nicht die Frage der Widmung der Erschließungsstraße, sondern die Frage nach deren "Selbstständigkeit" (siehe noch unter (b)).

    Rn. 48 Soweit das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 1.9.2022 - 1 LB 4/21 - juris Rn. 27) darauf abhebt, die Widmung für den öffentlichen Verkehr gewährleiste "dauerhaft" die Zugänglichkeit für jedermann, bleibt der Erschließungsbegriff des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht dahinter zurück: Zum Begriff der gesicherten Erschließung in den §§ 30 bis 35 BauGB gehört ihre Sicherung in rechtlicher Hinsicht auf Dauer (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3.5.1988 - 4 C 54.85 - juris Rn. 14; …und vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 - juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25
    Rn. 36 bb) Da das Merkmal der "rückwärtigen Bebauung" auf einen bestimmten räumlichen Bezug zur Erschließungsstraße hinweist (vgl. Senatsurteil vom 25.9.2018 - 5 S 978/17 - juris Rn. 86 ), bedarf es im nächsten Schritt der Bestimmung der maßgeblichen Erschließungsstraße als Bemessungshorizont für die Bebauungstiefe.

    Rn. 38 Nach § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist die Bebauungstiefe von der tatsächlichen Straßengrenze ab zu ermitteln (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6; Senatsurteil vom 25.9.2018 - 5 S 978/17 - juris Rn. 86 : "planungsrechtlicher Grundsatz").

    Insofern ist in der Rechtsprechung zur faktischen Bebauungstiefe anerkannt, dass ein "Privatweg oder eine private Grundstückszufahrt" zu einer solchen "Erschließungsstraße", auch wenn diese Zuwegung ggf. ausreichend ist, um die von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB geforderte Erschließung zu sichern, nicht die maßgebliche "tatsächliche Straßengrenze" bilden kann (BVerwG…, Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6; im Anschluss an Senatsurteil vom 25.9.2018 - 5 S 978/17 - juris Rn. 86 zu "[a]uf dem Vorhabengrundstück geplante[n] oder vorhandene[n] private[n] Wege[n]").

    Andernfalls hätte es ein Bauherr in der Hand, allein durch die Trassierung einer inneren Erschließung eines Grundstücks das städtebauliche Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche zu bestimmen (so BVerwG…, Beschluss vom 12.8.2019 - 4 B 1.19 - juris Rn. 6; Senatsurteil vom 25.9.2018 - 5 S 978/17 - juris Rn. 86 ; ebenso bereits BayVGH…, Beschluss vom 6.11.2000 - 2 CS 09.2222 - juris Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2017 - 2 A 45/16

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25
    Die Widmung einer Straße mag zwar "nach außen manifestiert" sein (OVG Lüneburg…, Urteil vom 1.9.2022 - 1 LB 4/21 - juris Rn. 27), für den Betrachter der Örtlichkeit ist dies jedoch gerade nicht erkennbar (insoweit zutreffend OVG NRW, Urteil vom 1.3.2017 - 2 A 45/16 - juris Rn. 86).

    Rn. 52 Soweit das Verwaltungsgericht (…unter Verweis auf "BVerwG, Urt. v. 26.09.2001 - 11 C 16.00 - juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 01.03.2017 - 2 A 45/16 - juris Rn. 64 ff.;… VG Düsseldorf, Urt. v. 15.05.2023 - 9 K 3428/21 - juris Rn. 91", vgl. UA, S. 11 f.) die Anforderung aufgestellt hat, die als Bemessungshorizont für die Beurteilung der überbaubaren Grundstücksfläche in Gestalt der faktischen Bebauungstiefe maßgebliche Erschließungsstraße müsse überdies "selbstständig" sein, woran es bei der als "Stichstraße" eingeordneten, an das Vorhabengrundstück angrenzenden Verbindungsstraße "bei wertender Betrachtung" fehle, ist dem bereits in maßstäblicher Hinsicht nicht zu folgen.

    Dies hat wohl auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zugrunde gelegt und misst der Beurteilung der (Un-) Selbstständigkeit einer Erschließungsstraße im Erschließungsbeitrags- oder Straßenausbaubeitragsrecht für die hier interessierende Frage lediglich "jedenfalls indizielle Bedeutung" zu (vgl. OVG NRW, Urteil vom 1.3.2017 - 2 A 45/16 - juris Rn. 66).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2025 - 5 S 695/24

    Bauturbo; Zustimmung der Gemeinde; Veränderungssperre; "faktische" Zurückstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25
    Liegt die Zustimmung der Gemeinde zur Erteilung einer Abweichung gemäß § 34 Abs. 3b i. V. m. § 36a BauGB im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht vor, kommt die Erteilung einer Abweichung nach dieser Norm nicht in Betracht (so auch bereits Senatsurteil vom 6.11.2025 - 5 S 695/24 - juris LS 1, 2 zu § 31 Abs. 3 und § 246e i. V. m. § 36a BauGB n. F.).

    Dem Senat ist insofern ein bloßer Bescheidungsausspruch nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO verwehrt, da die Klage insofern spruchreif ist; das Verfahren ist auch nicht gemäß § 94 VwGO auszusetzen, und zwar auch nicht in entsprechender Anwendung dieser Norm (vgl. Senatsurteil vom 6.11.2025 - 5 S 695/24 - juris LS 3).

    Schließlich sind Anhaltspunkte dafür, dass eine rezente Zustimmung der Gemeinde vorliegend außerhalb einer gesonderten Zustimmungsentscheidung eindeutig festzustellen wäre, vorliegend jedenfalls nicht ersichtlich (vgl. für den umgekehrten Fall, dass eine fehlende Zustimmung aus einer rezenten Planung der Gemeinde deutlich hervorgeht und sich die Einholung der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung daher als bloße Förmelei darstellte: Senatsurteil vom 6.11.2025 - 5 S 695/24 - juris LS 3).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 11 C 16.00

    Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung; Erschließungsanlage; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25
    Rn. 52 Soweit das Verwaltungsgericht (unter Verweis auf "BVerwG, Urt. v. 26.09.2001 - 11 C 16.00 - juris Rn. 14;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 01.03.2017 - 2 A 45/16 - juris Rn. 64 ff.;… VG Düsseldorf, Urt. v. 15.05.2023 - 9 K 3428/21 - juris Rn. 91", vgl. UA, S. 11 f.) die Anforderung aufgestellt hat, die als Bemessungshorizont für die Beurteilung der überbaubaren Grundstücksfläche in Gestalt der faktischen Bebauungstiefe maßgebliche Erschließungsstraße müsse überdies "selbstständig" sein, woran es bei der als "Stichstraße" eingeordneten, an das Vorhabengrundstück angrenzenden Verbindungsstraße "bei wertender Betrachtung" fehle, ist dem bereits in maßstäblicher Hinsicht nicht zu folgen.

    Rn. 54 Die vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.9.2001 - 11 C 16.00 - juris Rn. 14) ist gerade nicht zum Erschließungsbegriff des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB - geschweige denn zum Begriff der "als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße" - ergangen, sondern zum Erschließungsbeitragsrecht.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 5 S 707/24

    Begründungsmangel eines VA aufgrund fehlender Rechtsgrundlagenbezeichnung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25
    Der straßenverkehrsrechtliche Begriff der "öffentlichen Straßen" umfasst damit öffentliche Straßen im straßenrechtlichen Sinne und darüber hinaus die sog. tatsächlich-öffentlichen Verkehrsflächen (zu Letzteren vgl. Senatsurteil vom 5.6.2025 - 5 S 707/24 - juris Rn. 61 m. w. N.).

    Dies spricht für ein weites Begriffsverständnis, zumal es für das Vorliegen einer tatsächlich-öffentlichen Straße infolge ausdrücklicher oder stillschweigender Freigabe durch den Berechtigten nicht auf den inneren Willen des Berechtigten, sondern ebenfalls auf die für die Verkehrsteilnehmer erkennbaren äußeren Umstände ankommt (vgl. Senatsurteil vom 5.6.2025 - 5 S 707/24 - juris Rn. 61 ).

  • VG Düsseldorf, 15.05.2023 - 9 K 3428/21

    Veränderungssperre positives Planungsziel Verhinderungsplanung Ausnahme …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25
    Wann ein solcher Stichweg für den verständigen Betrachter den Eindruck der Unterordnung und Unselbstständigkeit vermittele, sei dabei in wertender Betrachtung anhand aller Umstände des Einzelfalls - etwa seiner Länge und Breite, seines Ausbauzustands, seiner erkennbaren Funktion, dem Straßennamen, der Hausnummernvergabe, aber auch Größe, Bedeutung und Breite des Hauptwegs - zu bestimmen (VG Düsseldorf, Urteil vom 15.5.2023 - 9 K 3428/21 - juris Rn. 91).

    Rn. 52 Soweit das Verwaltungsgericht (…unter Verweis auf "BVerwG, Urt. v. 26.09.2001 - 11 C 16.00 - juris Rn. 14;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 01.03.2017 - 2 A 45/16 - juris Rn. 64 ff.; VG Düsseldorf, Urt. v. 15.05.2023 - 9 K 3428/21 - juris Rn. 91", vgl. UA, S. 11 f.) die Anforderung aufgestellt hat, die als Bemessungshorizont für die Beurteilung der überbaubaren Grundstücksfläche in Gestalt der faktischen Bebauungstiefe maßgebliche Erschließungsstraße müsse überdies "selbstständig" sein, woran es bei der als "Stichstraße" eingeordneten, an das Vorhabengrundstück angrenzenden Verbindungsstraße "bei wertender Betrachtung" fehle, ist dem bereits in maßstäblicher Hinsicht nicht zu folgen.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.11.2025 - 5 S 259/25
    Denn das Erfordernis der gemeindlichen Zustimmung, die § 36a Abs. 1 Satz 2 BauGB an die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den gemeindlichen Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung knüpft, dient nicht seinen Interessen, sondern trägt der kommunalen Planungshoheit aus Art. 28 Abs. 2 GG Rechnung (vgl. BT-Drs 21/781 (neu), S. 24), welche zwar teilweise mit dem Wort "Planungsermessen" bezeichnet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - juris Rn. 20), indes durch den Gesetzgeber in § 34 Abs. 3b (wie auch in § 31 Abs. 3 und § 246e Abs. 1) BauGB n. F. als Tatbestandsmerkmal ausgestaltet wurde.
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof; …

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung - …

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten …

  • OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14

    Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus; Entsprechung …

  • BVerwG, 22.10.2020 - 4 B 18.20

    Einfügen nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden kann

  • BVerwG, 04.10.1995 - 4 B 68.95

    Hinterlandbebauung - Grundfläche - Einfügen - Überplanter Innenbereich - …

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 105.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands, …

  • VGH Bayern, 06.11.2009 - 2 CS 09.2222

    Hinterlandbebauung; Nachbar; Einfügen (bejaht); überbaubare Grundstücksfläche; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2020 - 2 A 1585/20
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …

  • VG Stuttgart, 27.03.2026 - 6 K 4905/24

    Bescheidungsurteil bei Nichtdurchführung des Zustimmungsverfahrens nach § 36a …

    Hat die Baurechtsbehörde das nach BauGB § 36a erforderliche Zustimmungsverfahren nicht durchgeführt, ist die Sache nicht spruchreif (Abweichung von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.11.2025 - 5 S 259/25 - juris Rn. 71 ).

    Rn. 39 Die nach beiden genannten Vorschriften erforderliche Zustimmung der Beklagten liegt im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (…vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.11.2025 - 5 S 695/24 - juris Rn. 93 und Urt. v. 13.11.2025 - 5 S 259/25 - juris Rn. 71 sowie Sächs. OVG, Urt. v. 27.01.2026 - 1 A 496/22 - juris Rn. 58) nicht vor.

    Sie ist vorliegend weder von einem der Beteiligten beantragt worden, noch besteht ein Anspruch des Klägers auf Aussetzung des Verfahrens, da die Zustimmung nach § 36a Abs. 1 BauGB nicht in seinem Interesse erteilt wird, sondern dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit dient (…vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.11.2025 - 5 S 695/24 - juris Rn. 96 und Urt. v. 13.11.2025 - 5 S 259/25 - juris Rn. 71 ).

    Daraus könnte abgeleitet werden, dass die Sache bereits dann spruch- und abweisungsreif ist, wenn die Zustimmung im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (noch) nicht erteilt worden ist, weil dann jedenfalls kein Ermessen der Baurechtsbehörde zur Erteilung der Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB eröffnet ist (so wohl VGH Bad.-Württ. Urt. v. 13.11.2025 - 5 S 259/25 - juris Rn. 71 ).

    Mit der Teilstattgabe als Bescheidungsausspruch beruht das Urteil aber hinsichtlich der Frage der Spruchreife auf einer Abweichung von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13.11.2025 - 5 S 259/25 - juris Rn. 71 , sodass die Berufung insoweit zuzulassen ist.

  • VG Stuttgart, 14.07.2026 - 6 K 7860/25

    Anforderungen an die wirksame Versagung der Zustimmung nach § 36a Abs. 1 Satz 4 …

    Rn. 76 cc) Ihre nach § 31 Abs. 3, § 36a Abs. 1 BauGB erforderliche Zustimmung hat die Beklagte im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (…vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.11.2025 - 5 S 695/24 - juris Rn. 93 und Urt. v. 13.11.2025 - 5 S 259/25 - juris Rn. 71 sowie Sächs. OVG, Urt. v. 27.01.2026 - 1 A 496/22 - juris Rn. 58) zwar nicht ausdrücklich erklärt; vielmehr hat die von ihr gegründete sogenannte Bau-Turbo-Kommission an die Klägerin gerichteten mit E-Mails vom 10.03.2026 und 27.03.2026 mitgeteilt, dass eine Zustimmung zu ihrem Vorhaben nicht erteilt werden könne.
  • VG Sigmaringen, 02.07.2026 - 8 K 1687/24
    Rn. 45 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids besteht, ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 13.11.2025 - 5 S 259/25 -, juris Rn. 29 , vom 26.05.2020 - 8 S 1081/19 -, juris Rn. 44 …und vom 08.03.2018 - 8 S 1464/15 -, juris Rn. 85 (zur Baugenehmigung); OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 02.11.2023 - 1 LB 3/22 -, juris Rn. 36; VG Freiburg…, Urteil vom 22.09.2020 - 13 K 3129/19 -, juris Rn. 52 ).
  • VG Stuttgart, 14.07.2026 - 6 K7860/25

    Anforderungen an die wirksame Versagung der Zustimmung nach § 36a Abs. 1 Satz 4 …

    Rn. 76 cc) Ihre nach § 31 Abs. 3, § 36a Abs. 1 BauGB erforderliche Zustimmung hat die Beklagte im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (…vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.11.2025 - 5 S 695/24 - juris Rn. 93 und Urt. v. 13.11.2025 - 5 S 259/25 - juris Rn. 71 sowie Sächs. OVG, Urt. v. 27.01.2026 - 1 A 496/22 - juris Rn. 58) zwar nicht ausdrücklich erklärt; vielmehr hat die von ihr gegründete sogenannte Bau-Turbo-Kommission an die Klägerin gerichteten mit E-Mails vom 10.03.2026 und 27.03.2026 mitgeteilt, dass eine Zustimmung zu ihrem Vorhaben nicht erteilt werden könne.
  • OVG Saarland, 10.02.2026 - 2 A 102/24

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage

    Das Baugrundstück ist den Festsetzungen eines Bebauungsplans (gegenwärtig noch) nicht unterworfen, sodass § 34 BauGB einschlägig und insoweit auf die nähere Umgebung abzustellen ist.Hierbei ist die nähere Umgebung für jedes der in § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB aufgeführten Zulässigkeitsmerkmale (hier: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche) gesondert zu ermitteln, weil die prägende Wirkung der jeweils maßgeblichen Umstände unterschiedlich weit reichen kann.[vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 10; Beschluss vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2025 - 5 S 259/25 -, juris, Rn. 34; BayVGH, Beschluss vom 19.8.2022 - 15 ZB 22.1400 -, juris, Rn. 11][vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris Rn. 10; Beschluss vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2025 - 5 S 259/25 -, juris, Rn. 34; BayVGH, Beschluss vom 19.8.2022 - 15 ZB 22.1400 -, juris, Rn. 11].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht