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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 25.02.2021 - 5 Sa 396/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17200
LAG Nürnberg, 25.02.2021 - 5 Sa 396/20 (https://dejure.org/2021,17200)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25.02.2021 - 5 Sa 396/20 (https://dejure.org/2021,17200)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 5 Sa 396/20 (https://dejure.org/2021,17200)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AÜG § 1 Abs. 1b S. 1; TzBfG § 14 Abs. 2
    Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung

  • IWW

    § 242 BGB, § ... 1 Abs. 1 b Satz 1 AÜG, § 1 Abs. 1 b AÜG, § 10 I 1 AÜG, § 14 II 2 TzBfG, § 14 II 1,2 TzBfG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 1 Abs. 1 AÜG, § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG, § 1 Abs. 1 b S. 1 AÜG, § 14 Abs 2 S. 1 TzBfG, § 9 AÜG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 b AÜG, § 64 Abs. 1, 2 c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, § 14 Abs. 1, 2 TzBfG, Art. 5 Leiharbeitsrichtlinie, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 14 Abs. 2. S. 1 TzBfG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 1 Abs. 1 b S. 1 AÜG, § 14 Abs. 2 TzBfG
    Arbeitnehmerüberlassung - sachgrundlose Anschlussbefristung

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 1 Abs. 1 b S. 1; TzBfG § 14 Abs. 2
    Umgehung des "Zuvorbeschäftigungsverbots" des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG durch rechtsmissbräuchliche Rechtsgestaltung; Rechtsmissbräuchliche Umgehung des § 1 Abs. 1b AÜG durch Überschreitung der Höchstbeschäftigungsdauer bei Leiharbeitnehmern

  • rechtsportal.de

    AÜG § 1 Abs. 1 b S. 1; TzBfG § 14 Abs. 2
    Umgehung des "Zuvorbeschäftigungsverbots" des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG durch rechtsmissbräuchliche Rechtsgestaltung; Rechtsmissbräuchliche Umgehung des § 1 Abs. 1b AÜG durch Überschreitung der Höchstbeschäftigungsdauer bei Leiharbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer sachgrundlosen Befristung beim Kunden nach Übernahme eines Zeitarbeitnehmers

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer: Sachgrundlose Anschlussbefristung bei Übernahme zulässig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2022, 2942
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 452/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2021 - 5 Sa 396/20
    Die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn mehrere rechtliche und tatsächlich verbundene Arbeitgeber im bewussten und gewollten Zusammenwirken aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge mit demselben Arbeitnehmer ausschließlich deshalb abschließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 1, 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinander reihen zu können (BAG vom 24.06.2015 in NZA 2015, S. 1507).

    Allerdings greift bei Vorliegen bestimmter Indizien - wie tatsächlicher und rechtlicher Verbindung der Arbeitgeber, Identität des Arbeitsplatzes, Fortführung der Tätigkeit ohne zeitliche Unterbrechung - eine gestufte Darlegungs- und Beweislast (BAG vom 24.06.2015 in NZA 2015, 1507 Rdnr. 25).

  • LAG Köln, 06.09.2019 - 9 TaBV 23/19

    Voraussetzungen der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zum vorübergehenden …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2021 - 5 Sa 396/20
    Das Leiharbeitsverhältnis ist grundsätzlich nicht auf die Befristungshöchstdauer anzurechnen (in Anschluss an LAG Köln vom 06.09.2019 - 9 TaBV 23/19).

    Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 06.09.2019 Az. 9 TaBV 23/19 auch ausführlich begründet und gleichfalls dargelegt, dass einer entsprechenden Auslegung des § 1 Abs. 1 b S. 1 AÜG unionsrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2021 - 5 Sa 396/20
    Die anderslautende BAG-Entscheidung vom 09.02.2011 (7 AZR 32/10) sei noch zum alten AÜG ergangen.
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2021 - 5 Sa 396/20
    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (BAG vom 19.03.2014 in NZA 2014, S. 840).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2022 - 8 Sa 46/22

    Klage auf Feststellung eines wegen nicht nur vorübergehender …

    Rn. 80 Ob Arbeitnehmerüberlassung auch dann nicht mehr "vorübergehend" iSd § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG sein kann, wenn die Überlassungshöchstdauer des Absatzes 1b eingehalten worden ist (…so zB Lorenz AÜG 4. Aufl. § 1 Rn. 15;… aA Schüren/Hamann/Hamann 6. Aufl. AÜG § 1 Rn. 302-304; LAG Nürnberg 25. Februar 2021 - 5 Sa 396/20 - Rn. 32;… HK-AÜG/Ulrici AÜG 1. Aufl. § 1 Rn. 91;… differenzierend ErfK/Roloff 23. Aufl. AÜG § 1 Rn. 48 und wohl auch LAG Niedersachsen 5. März 2021 - 16 Sa 1157/20 - Rn. 117 - wobei zu beachten ist, dass der Missbrauchsbegriff teilweise unterschiedlich verwendet wird) kann hier dahinstehen, weil die Rechtsfolge in diesem Fall jedenfalls nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages mit dem Verleiher und das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher wäre (…dagegen die Frage nach der Rechtsfolge offenlassend LAG Niedersachsen 5. März 2021 - 16 Sa 1157/20 - Rn. 114).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2022 - 8 Sa 475/21

    Klage auf Feststellung eines wegen nicht nur vorübergehender …

    Rn. 76 Ob Arbeitnehmerüberlassung auch dann nicht mehr "vorübergehend" iSd § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG sein kann, wenn die Überlassungshöchstdauer des Absatzes 1b eingehalten worden ist (…so zB Lorenz AÜG 4. Aufl. § 1 Rn. 15;… aA Schüren/Hamann/Hamann 6. Aufl. AÜG § 1 Rn. 302-304; LAG Nürnberg 25. Februar 2021 - 5 Sa 396/20 - Rn. 32;… HK-AÜG/Ulrici AÜG 1. Aufl. § 1 Rn. 91;… differenzierend ErfK/Roloff 23. Aufl. AÜG § 1 Rn. 48 und wohl auch LAG Niedersachsen 5. März 2021 - 16 Sa 1157/20 - Rn. 117 - wobei zu beachten ist, dass der Missbrauchsbegriff teilweise unterschiedlich verwendet wird) kann hier dahinstehen, weil die Rechtsfolge in diesem Fall jedenfalls nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages mit dem Verleiher und das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher wäre (…dagegen die Frage nach der Rechtsfolge offenlassend LAG Niedersachsen 5. März 2021 - 16 Sa 1157/20 - Rn. 114).
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