Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 504/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
KSchG § 1; ; KSchG § ... 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; ; KSchG § 9; ; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; ; KSchG § 9 Abs. 1 S. 3; ; KSchG § 10; ; KSchG § 10 Abs. 1; ; KSchG § 10 Abs. 2 S. 1 - 1. Alternative -; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 72a; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; StPO § 160 Abs. 2; ; StPO § 170 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründet Kündigung bei gutgläubiger Strafanzeige gegen Vereinsvorstand - Auflösung des Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitgebers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigungsrechtliche Bedeutung einer Anzeige des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber; Erstattung einer Strafanzeige durch den Arbeitnehmer basierend auf wissentlich unwahren oder leichtfertig falschen Angaben; Verhältnismäßigkeit der Reaktion des anzeigenden ...
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 16.03.2005 - 1 Ca 2796/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 504/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 504/05
Die diesbezüglich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (- BVerfG vom 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 - BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 -) sind vorliegend entsprechend anwendbar. - BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 504/05
Die diesbezüglich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (- BVerfG vom 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 - BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 -) sind vorliegend entsprechend anwendbar. - BGH, 08.03.1956 - III ZR 113/54
Amtspflichten der Staatsanwaltschaft
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 504/05
Die Staatsanwaltschaft hat "als Wächter des Gesetzes ebenso sehr dem Schutz des Beschuldigten zu dienen, wie sie zu seiner Überführung beitragen soll" (vgl. dazu - wenn auch in anderem Zusammenhang - BGH vom 08.03.1956 - III ZR 113/54 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08
Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, kann die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder seine Repräsentanten eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und damit auch einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 - NZA 2007, 502; BAG Urteil vom 03.07.2003 -2 AZR 235/02 - NZA 2004, 427, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.12.2005 - 5 Sa 504/05, dokumentiert in Juris). - LAG Nürnberg, 18.11.2008 - 1 Sa 787/07 Zu solch nachhaltigen Störungen für die zukünftige Zusammenarbeit zählen auch (unberechtigte) Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber bzw. dessen Repräsentanten ( LAG Rheinland-Pfalz v. 08.04.2008, 3 Sa 442/07 , juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 20.12.2005, 5 Sa 504/05 ;… KR-Spilger, aaO).
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