Rechtsprechung
| BGH, 05.07.2018 - 5 StR 176/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 74 StGB; § 244 StGB; § 267 StPO
Tenorierung bei Verwirklichung mehrerer Diebstahlsqualifikationen; konkrete Bezeichnung des Einziehungsgegenstands; Herkunft einzuziehender Taterträge aus "illegalen Geschäften" - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 1 StGB, § 74 StGB, § 33 BtMG, § 354 Abs. 1 StPO, Art. 316h Satz 1 EGStGB, §§ 73 ff. StGB, § 73a Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Verwirklichung zweier Qualifikationen in der Urteilsformel durch die rechtliche Bezeichnung "Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirklichung zweier Qualifikationen in der Urteilsformel durch die rechtliche Bezeichnung "Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.08.2002 - 3 StR 287/02
Verfall ("aus der Tat erlangt" iSd § 73 StGB); erweiterter Verfall …
Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 5 StR 176/18
Er teilt im Übrigen die vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vertretene Auffassung, dass mit der von der Revision angegriffenen Umschreibung der Herkunft des sichergestellten Geldes aus "illegalen Geschäften" des mit Betäubungsmitteln handelnden Angeklagten, der über kein legales Einkommen verfügte und dessen Aufenthalt in Deutschland nur den Zweck hatte, Einbrüche zu begehen (UA S. 36), nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe - anders als in dem vom 3. Strafsenat entschiedenen Fall (BGH, Beschluss vom 29. August 2002 - 3 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 366) - hinreichend deutlich ein zivil- oder ordnungsrechtliches Fehlverhalten nicht thematisiert wird. - BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13
Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände
Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 5 StR 176/18
Ist die Einziehung von Gegenständen anzuordnen, sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16 f. mwN). - BGH, 11.05.2015 - 3 StR 115/15
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei Bemessung …
Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 5 StR 176/18
Die Verwirklichung zweier Qualifikationen kann in der Urteilsformel durch die rechtliche Bezeichnung "Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen" zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 367/13, und vom 11. Mai 2015 - 3 StR 115/15, NStZ 2016, 98). - BGH, 04.12.2013 - 4 StR 367/13
Tenorierung beim qualifizierten Diebstahl (Wohnungseinbruchsdiebstahl; Diebstahl …
Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 5 StR 176/18
Die Verwirklichung zweier Qualifikationen kann in der Urteilsformel durch die rechtliche Bezeichnung "Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen" zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 367/13, und vom 11. Mai 2015 - 3 StR 115/15, NStZ 2016, 98).
- BGH, 29.08.2018 - 5 StR 371/18
Tenorierung bei Verurteilung wegen qualifizierten Wohnungseinbruchsdiebstahls …
Zwar mag das tateinheitliche Zusammentreffen der Tatbestände des § 244 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB als "Wohnungseinbruchdiebstahl mit Waffen' zu tenorieren sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 367/13; vom 11. Mai 2015 - 3 StR 115/15, NStZ 2016, 98, und vom 5. Juli 2018 - 5 StR 176/18). - BGH, 21.05.2019 - 1 StR 98/19
Einziehung von Tatmitteln (erforderliche konkrete Bezeichnung in der …
Zu den Einziehungsentscheidungen hat der Generalbundesanwalt zutreffend (zu nachfolgend b) vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 Rn. 3; vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13 Rn. 6 und vom 5. Juli 2018 - 5 StR 176/18 Rn. 4) ausgeführt:. - BGH, 18.12.2024 - 5 StR 426/24
Rechtsfehlerhaft ausgesprochene Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Die Gegenstände werden zwar in der Urteilsformel nicht näher bezeichnet, sind aber anhand der Urteilsgründe hinreichend bestimmbar (UA S. 14, 32), so dass der Senat den Einziehungsausspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO wird neu fassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 5 StR 176/18, Rn. 4).
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