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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2024 - 5 StR 197/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25417
BGH, 18.07.2024 - 5 StR 197/24 (https://dejure.org/2024,25417)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2024 - 5 StR 197/24 (https://dejure.org/2024,25417)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2024 - 5 StR 197/24 (https://dejure.org/2024,25417)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 34 KCanG
    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Cannabis) nach neuem Recht

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21

    Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 18.07.2024 - 5 StR 197/24
    Der Senat ist trotz des anderslautenden Antrags des Generalbundesanwalts nicht gehindert, die Revision insoweit nach § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 5 StR 490/21 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 24.04.2024 - 5 StR 136/24

    Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit …

    Auszug aus BGH, 18.07.2024 - 5 StR 197/24
    b) Da sich die festgestellten Handlungen in den Fällen II.1 bis 17 ausschließlich und in den Fällen II.18 bis 35 teilweise auf Cannabis im Sinne von § 1 Nr. 8 KCanG beziehen, hat der Senat gemäß § 2 Abs. 3 StGB die seit dem 1. April 2024 geltende Strafvorschrift des § 34 KCanG (BGBl. I 2024 Nr. 109) als hier milderes Recht zur Anwendung zu bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 1/24; vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24).
  • BGH, 06.05.2024 - 5 StR 1/24

    Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 18.07.2024 - 5 StR 197/24
    b) Da sich die festgestellten Handlungen in den Fällen II.1 bis 17 ausschließlich und in den Fällen II.18 bis 35 teilweise auf Cannabis im Sinne von § 1 Nr. 8 KCanG beziehen, hat der Senat gemäß § 2 Abs. 3 StGB die seit dem 1. April 2024 geltende Strafvorschrift des § 34 KCanG (BGBl. I 2024 Nr. 109) als hier milderes Recht zur Anwendung zu bringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 1/24; vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24).
  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen und Beteiligung bei …

    Auszug aus BGH, 18.07.2024 - 5 StR 197/24
    Der Angeklagte gab die am Ende einer Tagesschicht nicht veräußerten Verkaufsmengen wieder zurück; sich zu einer Bewertungseinheit überschneidende Handlungen lagen mithin nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2023 - 5 StR 120/23 Rn. 32).
  • BGH, 18.03.2025 - 3 StR 414/24

    Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften (Abgrenzung zwischen …

    Auch die abweichende konkurrenzrechtliche Beurteilung des Generalbundesanwalts hindert die Änderung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2024 - 5 StR 197/24, juris Rn. 11).
  • BGH, 29.01.2025 - 2 StR 538/24

    Konkurrenzen (Betäubungsmittelgeschäfte auf Kommission: natürliche …

    Eine Zusammenrechnung der Wirkstoffmenge des Betäubungsmittels mit der des Cannabis zur Bestimmung der nicht geringen Menge findet unter dem Regelungsregime des Konsumcannabisgesetzes nicht statt (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2024 - 5 StR 197/24, Rn. 8).
  • BayObLG, 08.01.2025 - 206 StRR 414/24

    Nicht geringe Menge, Strafrahmen, Strafzumessung, Kostenentscheidung, …

    Eine solche Addition der Wirkstoffmengen unterschiedlicher Drogen mit denjenigen von Cannabisprodukten kommt aufgrund der neuen Rechtslage nicht mehr in Betracht (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2024, 5 StR 197/24, BeckRS 2024, 25122 Rn. 8).
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