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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.04.2006

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07, alt: 5 StR 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4760
BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07, alt: 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2008,4760)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2008 - 5 StR 192/07, alt: 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2008,4760)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2008 - 5 StR 192/07, alt: 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2008,4760)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 353 Abs. 2 StPO; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 212 StGB; § 32 StGB; § 261 StPO; § 25 Abs. 3 HambSOG; § 22 Abs. 1 Satz 3 HambSOG
    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz: Beleg des Willenselementes durch Feststellungen und nicht durch Vermutungen; Rechtfertigung durch Notwehr und nach Landespolizeirecht); Revisibilität der Beweiswürdigung (übermotiviertes ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 251 Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 251 Abs. 2 Nr. 3; ; StPO § 251 Abs. 3; ; HambSOG § 22 Abs. 2; ; HambSOG § 25 Abs. 1 Nr. 2 lit. a; ; HambSOG § 25 Abs. 3; ; StGB § 32; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 244 Abs. 2; ; StGB § 244a

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer revisionsrechtlichen Trennung von fehlerfrei getroffenen objektiven Feststellungen auf der einen und subjektiven Feststellungen auf der anderen Seite; Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit einer Beweiswürdigung durch den Tatrichter; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 337 Abs. 1; HambSOG § 25 Abs. 2
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung; zwingende und mögliche Schlüsse; Rechtfertigung der Tötung durch einen Polizeibeamten nach Landesrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 453
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.1988 - 3 StR 198/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Status als unbeteiligter …

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Eine - weiter mögliche - Verteidigung des Angeklagten mit der Darlegung von Umständen, die Voraussetzungen einer Notwehrlage als Motiv des Angeklagten für die Schussabgabe begründen könnten, stünde im Widerspruch zu den objektiven Feststellungen (vgl. BGHSt 35, 379, 381, 388).

    Rn. 33 Im Fall der Flucht hat der Schussabgabe zudem eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne vorauszugehen (vgl. BGHSt 26, 99, 102;… Merten aaO § 25 Rdn.8), innerhalb derer die auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden gegeneinander abzuwägen gewesen wären (vgl. BGHSt 35, 379, 387).

  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Sie wäre allenfalls daraufhin zu prüfen, ob sie - nach tatrichterlicher Beweiswürdigung - einen glaubhaften Irrtum des Angeklagten über einen rechtfertigenden Sachverhalt begründen könnte, mit der Konsequenz eines Vorsatzausschlusses und der Würdigung der Tat unter dem Gesichtspunkt fahrlässiger Tötung (vgl. BGHSt 45, 378, 384).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Es liegt nahe, dass der aus den Niederlanden angereiste V. und seine beiden Mittäter als Mitglieder einer Diebesbande (vgl. BGHSt 46, 321) handelten.
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Dafür ist es für die revisionsrechtliche Prüfung ohne Belang, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04

    Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz …

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Rn. 14 aa) Die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe den rechts vor ihm im Hof in gebeugter Haltung befindlichen Einbrecher V. in den Rücken geschossen, ist das Ergebnis einer vollständigen, nachvollziehbaren Auswertung der wesentlichen Tatumstände und offenbart deshalb keinen Rechtsfehler (vgl. BGH wistra 2005, 226).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Ferner hat sie festgestellte, für den Angeklagten günstige Umstände nicht erwogen (vgl. BGHSt 14, 162, 164 f.; 29, 18, 20).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Rn. 19 c) Indes halten die Erwägungen, auf die das Landgericht das Willenselement des bedingten Tötungsvorsatzes stützt, der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38 und 39).
  • BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Zulässigkeit des Schusswaffengebrauch zur …

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Rn. 33 Im Fall der Flucht hat der Schussabgabe zudem eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne vorauszugehen (vgl. BGHSt 26, 99, 102;… Merten aaO § 25 Rdn.8), innerhalb derer die auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden gegeneinander abzuwägen gewesen wären (vgl. BGHSt 35, 379, 387).
  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Rn. 19 c) Indes halten die Erwägungen, auf die das Landgericht das Willenselement des bedingten Tötungsvorsatzes stützt, der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38 und 39).
  • BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06

    Urteilsabsetzungsfrist (keine rechtliche oder tatsächliche Verhinderung eines …

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
    Der Senat hat durch Beschluss vom 26. April 2006 (BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 6) auf die Revision des Angeklagten dieses Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen …

  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 22/83

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen oder verminderter Schuldfähigkeit - …

  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit …

    Dagegen ist es für die revisionsrechtliche Prüfung ohne Belang, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH Beschl. v. 06.03.2008 - 5 StR 192/07; BGH NJW 2007, 384, 387;… OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ss 179/08

    Beweiswürdigung; Steuerhinterziehung; Schätzung

    Dagegen ist es für die revisionsrechtliche Prüfung ohne Belang, ob die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse zwingend sind und eine abweichende Würdigung der Beweise aus Sicht des Revisionsgerichts ebenso gut möglich oder überzeugender gewesen wäre (BGH Beschl. v. 06.03.2008 - 5 StR 192/07; BGH NJW 2007, 384, 387).
  • BGH, 15.10.2008 - 5 StR 487/08

    Zurückweisung einer Revision als unbegründet

    Der Senat entnimmt dem Zusammenhang der Urteilsgründe, dass die Schwurgerichtskammer das Vorliegen eines - nach der Einlassung des Angeklagten zu prüfenden - Erlaubnistatbestandsirrtums nach Eintritt der vom Angeklagten durch Halskompression herbeigeführten Bewusstlosigkeit des nach § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO vorläufig Festgenommenen (vgl. BGHSt 45, 378, 384) durch Sachverständigenbeweis (UA S. 15) und weitere fehlerfrei festgestellte Umstände (missachtete Aufforderung durch Dritte, den Würgegriff zu lockern; Urinieren durch den Bewusstlosen) verneint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 192/07 Rdn. 28).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3487
BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2006,3487)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2006 - 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2006,3487)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2006 - 5 StR 21/06 (https://dejure.org/2006,3487)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 7 StPO
    Urteilsabsetzungsfrist (keine rechtliche oder tatsächliche Verhinderung eines Beisitzers bei Abordnung an die Justizbehörde)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 586
  • StV 2006, 683
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils; …

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06
    Rn. 2 Entgegen der Auffassung des Schwurgerichtsvorsitzenden, der die Verhinderung eines beisitzenden Richters an der Urteilsunterzeichnung gemäß § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO vermerkt hat, begründete dessen Abordnung zur Justizbehörde keine rechtliche Verhinderung, da sein Status als Richter damit nicht verloren ging (vgl. BGH NJW 2003, 836;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 275 Rdn. 23).
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen …

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06
    Dies folgt aus der Abordnungstätigkeit des Beisitzers am Gerichtsort Hamburg selbst und aus der Verpflichtung des Vorsitzenden, im Falle zulässiger Ausschöpfung dieser Frist die Wahrnehmung des unaufschiebbaren Dienstgeschäftes der Urteilsunterzeichnung durch den Beisitzer organisatorisch sicherzustellen (vgl. BGHSt 28, 194, 195;… BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2), wozu der Vorsitzende aufgrund seiner unzutreffenden Annahme einer Verhinderung aus Rechtsgründen keinen Anlass gesehen hatte.
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 26.04.2006 - 5 StR 21/06
    Dies folgt aus der Abordnungstätigkeit des Beisitzers am Gerichtsort Hamburg selbst und aus der Verpflichtung des Vorsitzenden, im Falle zulässiger Ausschöpfung dieser Frist die Wahrnehmung des unaufschiebbaren Dienstgeschäftes der Urteilsunterzeichnung durch den Beisitzer organisatorisch sicherzustellen (vgl. BGHSt 28, 194, 195; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 2), wozu der Vorsitzende aufgrund seiner unzutreffenden Annahme einer Verhinderung aus Rechtsgründen keinen Anlass gesehen hatte.
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 352/15

    Absetzung des Urteils (Unterschrift der mitwirkenden Richter; urlaubsbedingte …

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine solche Pflicht bislang für den Fall "zulässiger Ausschöpfung' der Frist aus § 275 Abs. 1 StPO angenommen (BGH, Beschlüsse vom 26. April 2006 - 5 StR 21/06, NStZ 2006, 586 f. …und vom 8. Juni 2011 - 3 StR 95/11 Rn. 14 mit zahlr. Nachw.).
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07

    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz: …

    Der Senat hat durch Beschluss vom 26. April 2006 (BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 6) auf die Revision des Angeklagten dieses Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 15.04.2026 - 1 StR 119/26

    Abordnung eines Richters an ein anderes Gericht; Schuldspruch wegen Widerstands …

    Daneben besteht die Pflicht des Vorsitzenden bei Ausschöpfen der von § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO bestimmten Urteilsabsetzungsfristen, ausreichende organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um die Unterzeichnung des Urteils durch den abgeordneten Richter zu ermöglichen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 3 StR 95/11 Rn. 14; Beschluss vom 26. April 2006 - 5 StR 21/06 Rn. 2, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 6; jeweils mwN).
  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 331/10

    Absoluter Revisionsgrund der unbeachteten Urteilsabsetzungsfrist (tatsächliche …

    Bei der Unterzeichnung eines Strafurteils handelt es sich nämlich um ein dringliches unaufschiebbares Dienstgeschäft, weshalb der Vorsitzende verpflichtet ist, rechtzeitig organisatorische Vorsorge für die Erfüllung dieser Pflicht zu treffen (BGH NStZ 2006, 586).
  • OLG Hamburg, 13.05.2019 - 11 W 39/19

    Mitwirkung eines Erprobungsrichters nach der Abordnung an einer …

    Rn. 7 Teilweise wird in vergleichbaren Fällen eine rechtliche Verhinderung des Wechselnden verneint, weil bzw. soweit mit dem Wechsel kein Verlust des Richterstatus verbunden ist (so etwa BGH, Beschluss vom 26. April 2006, - 5 StR 21/06 -, NStZ 2006, 586 zur Unterschriftsleistung nach § 275 Abs. 2 StPO; i.E. ebenso BVerwG, Beschluss vom 24. April 2018, - 2 C 36/16 -, Rn 1 - beck-online;… aus der Literatur vgl. etwa Musielak in: MünchKomm-ZPO, 5. Aufl., § 315 Rn 6;… Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 315 Rn 14;… Valerius in: MünchKomm-StPO, 1. Aufl., § 275 Rn 32 m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 95/11

    Serienstraftaten (Teilfreispruch); Verfall (entgegenstehende Ansprüche …

    Zu Recht weisen sie darauf hin, dass der Vorsitzende im Falle zulässiger Ausschöpfung der Frist des § 275 Abs. 1 StPO verpflichtet ist, rechtzeitig organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, welche die Unterzeichnung des Urteils durch den Beisitzer sicherstellen (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358; Beschluss vom 26. April 2006 - 5 StR 21/06, NStZ 2006, 586; Beschluss vom 23. Januar 1991 - 3 StR 415/90, NStZ 1991, 297; Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 448/78, BGHSt 28, 194).
  • OLG Naumburg, 28.02.2022 - 12 U 183/21

    Anspruch auf Duldung der Errichtung einer Brandschutzwand als Nachbarwand; …

    Denn die Versetzung bzw. erst recht die bloße Abordnung des Richters an ein anderes Gericht desselben Bundeslandes stellt wegen der Möglichkeit der Aktenversendung keinen Verhinderungsgrund im Sinne des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO dar (…z.B. Feskorn, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., Rdn. 6 zu § 315 ZPO;… Elzer, in: BeckOK ZPO, Stand 1. Dezember 2021, Rdn. 14 zu § 315 ZPO; ebenso BGH, Urteil vom 22. Juni 1982, 1 StR 249/81, zu einer Versetzung vom Landgericht an das Oberlandesgericht; BGH, Beschluss vom 26. April 2006, 5 StR 21/06, zu einer Abordnung vom Landgericht an die Justizbehörde; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. Mai 2019, 11 W 39/19, zu einer Abordnung vom Landgericht an das Oberlandesgericht; sämtlich zitiert nach Juris).
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