Rechtsprechung
| BGH, 19.06.2024 - 5 StR 217/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 31 BtMG
Voraussetzung der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Aufklärungserfolg; Darstellung in den Urteilsgründen; Identifizierung; Hintermann) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betäubungsmitteldelikt: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe im Ermittlungsverfahren durch Bezeichnung eines "Hintermanns"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 31 S 1 Nr 1 BtMG, § 31 S 2 BtMG, § 46b Abs 3 StGB
Betäubungsmitteldelikt: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe im Ermittlungsverfahren durch Bezeichnung eines "Hintermanns" - IWW
§ 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 1 BtMG, §§ 29 bis 30a BtMG, § 31 Satz 2 BtMG, § 46b Abs. 3 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 301 StPO, § 51 Abs. 1 BZRG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 31 S. 1 Nr. 1 ; StGB § 49 Abs. 1
Voraussetzungen einer erfolgreichen Aufklärungshilfe im Sinne von § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Strafmilderung nach § 31 Satz 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.12.2023 - 254 Js 178/23
- LG Berlin, 20.12.2023 - 528 KLs 22/23
- BGH, 19.06.2024 - 5 StR 217/24
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 546
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.06.1989 - 1 StR 189/89
Belohnung für die Aufdeckung im Sinne des § 30 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 217/24
Die Annahme eines Aufklärungserfolgs durch Identifizierung setzt zwar weder den Erlass eines Haftbefehls gegen diese Person noch deren Verurteilung oder Festnahme voraus; erforderlich ist aber, dass der Täter die von ihm belastete Person so genau bezeichnet hat, dass diese identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 2021 - 6 StR 406/20, NStZ 2021, 556; vom 16. Februar 2000 - 2 StR 532/99, StV 2000, 318; vom 27. Juni 1999 - 1 StR 189/89, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 14; Beschluss vom 11. August 2001 - 4 StR 279/11 jeweils mwN).Angaben zur Identifizierung dürfen nicht nur eine Aufklärungsmöglichkeit eröffnen und einen Ansatz zur Aufnahme von Ermittlungen liefern, denn § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG belohnt nur die Aufdeckung selbst (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1999 - 1 StR 189/89, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 14).
- BGH, 09.02.2023 - 3 StR 440/22
Strafmilderung oder Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Konnex zwischen …
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 217/24
Dazu gehört es, dass die Angaben des Angeklagten, jedenfalls in ihrem tatsächlichen Kern, der Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörden und etwaige durch die Angaben veranlasste Strafverfolgungsmaßnahmen dargelegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 19. Mai 2011 - 3 StR 89/11, NStZ-RR 2011, 320; vom 9. Februar 2023 - 3 StR 440/22 Rn. 8). - BGH, 20.05.2021 - 6 StR 406/20
Strafmilderung oder Absehen von Strafe (Aufklärungshilfe; Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 217/24
Die Annahme eines Aufklärungserfolgs durch Identifizierung setzt zwar weder den Erlass eines Haftbefehls gegen diese Person noch deren Verurteilung oder Festnahme voraus; erforderlich ist aber, dass der Täter die von ihm belastete Person so genau bezeichnet hat, dass diese identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 2021 - 6 StR 406/20, NStZ 2021, 556; vom 16. Februar 2000 - 2 StR 532/99, StV 2000, 318;… vom 27. Juni 1999 - 1 StR 189/89, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 14; Beschluss vom 11. August 2001 - 4 StR 279/11 jeweils mwN).
- BGH, 19.05.2011 - 3 StR 89/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (Beschönigung …
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 217/24
Dazu gehört es, dass die Angaben des Angeklagten, jedenfalls in ihrem tatsächlichen Kern, der Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörden und etwaige durch die Angaben veranlasste Strafverfolgungsmaßnahmen dargelegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 19. Mai 2011 - 3 StR 89/11, NStZ-RR 2011, 320;… vom 9. Februar 2023 - 3 StR 440/22 Rn. 8). - BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99
Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 217/24
Die Annahme eines Aufklärungserfolgs durch Identifizierung setzt zwar weder den Erlass eines Haftbefehls gegen diese Person noch deren Verurteilung oder Festnahme voraus; erforderlich ist aber, dass der Täter die von ihm belastete Person so genau bezeichnet hat, dass diese identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 2021 - 6 StR 406/20, NStZ 2021, 556; vom 16. Februar 2000 - 2 StR 532/99, StV 2000, 318;… vom 27. Juni 1999 - 1 StR 189/89, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 14; Beschluss vom 11. August 2001 - 4 StR 279/11 jeweils mwN). - BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88
Voraussetzungen der Strafmilderung
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 217/24
Der vom Angeklagten benannte Hintermann muss deshalb schon anhand seiner Angaben identifizierbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 483/88, NJW 1989, 1043 mwN). - BGH, 11.08.2011 - 4 StR 279/11
Aufhebung einer verfassungswidrigen Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 217/24
Die Annahme eines Aufklärungserfolgs durch Identifizierung setzt zwar weder den Erlass eines Haftbefehls gegen diese Person noch deren Verurteilung oder Festnahme voraus; erforderlich ist aber, dass der Täter die von ihm belastete Person so genau bezeichnet hat, dass diese identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 2021 - 6 StR 406/20, NStZ 2021, 556; vom 16. Februar 2000 - 2 StR 532/99, StV 2000, 318;… vom 27. Juni 1999 - 1 StR 189/89, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 14; Beschluss vom 11. August 2001 - 4 StR 279/11 jeweils mwN). - BGH, 02.12.1999 - 4 StR 547/99
Hilfsbeweisantrag; Kronzeugenregelung
Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 217/24
Für die erneut vorzunehmende Prüfung eines Aufklärungserfolges ist auf den Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 4 StR 547/99).
- BGH, 14.08.2024 - 5 StR 424/23
Voraussetzungen einer strafmildernden Aufklärungshilfe im …
Dazu gehört es, dass die Angaben des Angeklagten, jedenfalls in ihrem tatsächlichen Kern, der Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörden und etwaige durch die Angaben veranlasste Strafverfolgungsmaßnahmen dargelegt werden (…vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 2023 - 3 StR 440/22 Rn. 8; vom 19. Juni 2024 - 5 StR 217/24 Rn. 5).
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