Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 250 StGB; § 24 Abs. 2 StGB
Verurteilung wegen (teils versuchter) besonders schwerer räuberischer Erpressung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs nach Vollendung der Tat; Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei mehreren Tatbeteiligten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Besonders schwere räuberische Erpressung: Begriff des Verwendens einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 2 S 1 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 253 Abs 1 StGB, § 255 StGB
Besonders schwere räuberische Erpressung: Begriff des Verwendens einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 253 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 239a Abs. 1 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Schuldspruch wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerer räuberischer Erpressung - datenbank.nwb.de
Besonders schwere räuberische Erpressung: Begriff des Verwendens einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Schwerer Raub oder besonders schwerer Raub? - Einsatz des Messers zur Beuteerzielung?
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 14.09.2023 - 13 KLs 563 Js 59604/22
- BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 147
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24
Nach Vollendung der räuberischen Erpressung mit dem Nötigungserfolg dergestalt, dass der Geschädigte infolge der Misshandlungen die Geldkarte aushändigte und die PIN offenbarte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 12), verwendete der Angeklagte zwar ein Klappmesser als Drohmittel und ein Mittäter einen Gürtel als Schlagwerkzeug. - BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08
Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder …
Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24
Wird die Waffe oder das andere gefährliche Werkzeug erst nach Vollendung der Erpressung, aber vor deren Beendigung verwendet, ist es wenigstens erforderlich, dass das Tatwerkzeug als Mittel zur Sicherung der Tatbeute eingesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376, 378; vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08; NStZ-RR 2008, 342, 343). - BGH, 08.04.2020 - 3 StR 5/20
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (objektiv …
Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24
Es liegt danach vor, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Ausübung von Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gebraucht, um den Geschädigten zu einer Vermögensverfügung im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB zu nötigen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 5/20, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 12).
- BGH, 03.02.2021 - 2 StR 279/20
Erpresserischer Menschenraub (beabsichtigter Erpressungserfolg: geplanter …
Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24
Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, den für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 239a Abs. 1 StGB erforderlichen funktionalen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigen Erpressung näher in den Blick zu nehmen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 2 StR 279/20, NStZ 2022, 41 f. mwN). - BGH, 08.07.2008 - 3 StR 229/08
Schwerer Raub (Verwenden einer ungeladenen Schusswaffe; qualifizierte Drohung …
Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24
Wird die Waffe oder das andere gefährliche Werkzeug erst nach Vollendung der Erpressung, aber vor deren Beendigung verwendet, ist es wenigstens erforderlich, dass das Tatwerkzeug als Mittel zur Sicherung der Tatbeute eingesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376, 378; vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08; NStZ-RR 2008, 342, 343). - BGH, 29.08.2017 - 4 StR 116/17
Rücktritt vom Versuch (Rücktritt bei Beteiligung mehrerer Personen: …
Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24
Für eine Erfolgsverhinderung im Sinne des § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB kann es genügen, wenn alle Tatbeteiligten bei einem unbeendeten Versuch einvernehmlich und freiwillig davon absehen, ihr Nötigungsziel weiter mit den tatbestandlichen Nötigungsmitteln zu verfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2017 - 4 StR 116/17). - BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22
Versuchte räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 28.02.2024 - 5 StR 23/24
Für die Frage, ob ein unbeendeter Versuch vorliegt, kommt es auf die Sicht der Täter nach Ende der letzten Ausführungshandlung an (vgl. zum sogenannten Rücktrittshorizont nur BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 6 StR 488/22, NStZ 2023, 541).
- BGH, 09.10.2025 - 5 StR 205/25
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; Rücktrittshorizont; Feststellungen zum …
Bei der Tatbeteiligung mehrerer kann es vielmehr genügen, wenn alle Beteiligten im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies könnten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2024 - 5 StR 23/24; vom 18. Oktober 2023 - 6 StR 464/23; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 488/22; vom 29. August 2017 - 4 StR 116/17 jeweils mwN). - BGH, 03.06.2025 - 5 StR 181/25
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Wahrnehmung …
Im Fall der Drohung muss das Tatopfer das Nötigungsmittel und die Androhung seines Einsatzes wahrnehmen, anderenfalls wird es nicht in die von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB vorausgesetzte qualifizierte Zwangslage versetzt und es fehlt an einem vollendeten Verwenden des Drohmittels (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 5/20, NStZ 2021, 229 mwN; siehe auch Beschluss vom 28. Februar 2024 - 5 StR 23/24, NStZ-RR 2024, 147). - BGH, 27.11.2025 - 2 StR 551/25
Versuchte schwere räuberische Erpressung (Verwendung des gefährlichen Werkzeugs …
Rn. 2 Soweit die Strafkammer bei der rechtlichen Würdigung davon spricht, der Angeklagte habe sich einer "versuchten schweren räuberischen Erpressung gem. §§ 255, 253, 250 Abs. 2 Nr. 1, 22, 23 StGB" schuldig gemacht, und bei der Liste der angewandten Vorschriften § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zitiert, hat sie zwar übersehen, dass der Angeklagte das Messer nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen nicht zu Nötigungszwecken, sondern erst, wie die Strafkammer ebenfalls zutreffend festgestellt hat, zur Verdeckung der vorausgegangenen und aus seiner Sicht fehlgeschlagenen versuchten schweren räuberischen Erpressung einsetzte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. Februar 2024 - 5 StR 23/24, NStZ-RR 2024, 147).
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