Rechtsprechung
| BGH, 16.07.2024 - 5 StR 247/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Beendigungszeitpunkt beim Kfz-Diebstahl (ausreichende Sicherung der Beute; gefestigter Gewahrsam; keine sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Diebstahl: Sukzessive Mittäterschaft; Beendigung eines Kfz-Diebstahls
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 244 StGB, § 259 StGB
Diebstahl: Sukzessive Mittäterschaft; Beendigung eines Kfz-Diebstahls - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 5 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 259 StGB, § 257 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 260a Abs. 1 StGB, § 52 StGB
- strafrechtsiegen.de
Bandendiebstahl: BGH kippt Mittäterschaft bei Hilfe nach Tatbeendigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2
Leisten des Tatbeitrags erst nach Beendigung des Diebstahls (hier: schwerer Bandendiebstahl); Ausschluss einer sukzessiven Mittäterschaft nach Tatbeendigung - datenbank.nwb.de
Diebstahl: Sukzessive Mittäterschaft; Beendigung eines Kfz-Diebstahls
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Diebstahl bei nicht mehr auffindbarem Fahrzeug
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- StV 2024, 651
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung; …
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - 5 StR 247/24
Bei Kraftfahrzeugen wird dies in der Regel nicht der Fall sein, solange der Täter sich noch im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen befindet oder aus anderen Gründen einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89 mwN; siehe auch Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 128/98, NStZ-RR 1999, 208).Dass eines der beiden Fahrzeuge zufällig entdeckt und die Polizei eingeschaltet wurde, ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000, aaO).
- BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98
Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - 5 StR 247/24
Bei Kraftfahrzeugen wird dies in der Regel nicht der Fall sein, solange der Täter sich noch im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen befindet oder aus anderen Gründen einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89 mwN; siehe auch Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 128/98, NStZ-RR 1999, 208).Nach Tatbeendigung können Beteiligungshandlungen Dritter - wie hier die der Angeklagten Z. und R. - lediglich noch den Tatbestand der Hehlerei gemäß § 259 StGB oder der Begünstigung gemäß § 257 StGB erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1998, aaO; Beschluss vom 13. Februar 2024 - 5 StR 580/23, NStZ 2024, 359).
- BGH, 13.02.2024 - 5 StR 580/23
Beendigung des Diebstahls (hier: von Kraftfahrzeugen)
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - 5 StR 247/24
Nach Tatbeendigung können Beteiligungshandlungen Dritter - wie hier die der Angeklagten Z. und R. - lediglich noch den Tatbestand der Hehlerei gemäß § 259 StGB oder der Begünstigung gemäß § 257 StGB erfüllen (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juni 1998, aaO; Beschluss vom 13. Februar 2024 - 5 StR 580/23, NStZ 2024, 359). - BGH, 01.10.2007 - 3 StR 384/07
Diebstahl (Beendigung; gefestigter Gewahrsam); Beihilfe
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - 5 StR 247/24
Denn die Angeklagten Z. und R. leisteten ihren Tatbeitrag erst nach Beendigung des Diebstahls; eine sukzessive Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) kommt nach Tatbeendigung aber nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2007 - 3 StR 384/07, NStZ 2008, 152; vom 26. April 2023 - 4 StR 96/23, NStZ 2023, 681). - BGH, 26.04.2023 - 4 StR 96/23
Betrug (sukzessive Mittäterschaft; Beendigung: endgültiges Eintreten des …
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - 5 StR 247/24
Denn die Angeklagten Z. und R. leisteten ihren Tatbeitrag erst nach Beendigung des Diebstahls; eine sukzessive Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) kommt nach Tatbeendigung aber nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2007 - 3 StR 384/07, NStZ 2008, 152; vom 26. April 2023 - 4 StR 96/23, NStZ 2023, 681).
- BGH, 19.08.2025 - 3 StR 187/25
Mittäterschaft (Feststellung eines Tatbeitrags); Computerbetrug (Vermögensschaden …
Eine - gegebenenfalls sukzessive - Mittäterschaft scheidet nach Tatbeendigung aus (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 247/24, StV 2024, 651 Rn. 5 mwN).
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