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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2022 - 5 StR 331/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17806
BGH, 07.06.2022 - 5 StR 331/21 (https://dejure.org/2022,17806)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2022 - 5 StR 331/21 (https://dejure.org/2022,17806)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2022 - 5 StR 331/21 (https://dejure.org/2022,17806)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB
    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch oder für die Tat)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.04.2021 - 5 StR 371/20

    Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung bei der Erpressung …

    Auszug aus BGH, 07.06.2022 - 5 StR 331/21
    Soweit die Antragsschrift insoweit auf eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen den Abnehmern und dem Angeklagten abstellt, in deren Rahmen die Zahlungen der Vorfinanzierung des Ankaufs des Cannabis gedient hätten, kann sich aufgrund ihrer Nichtigkeit (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 15. April 2021 - 5 StR 371/20, NJW 2021, 1966, 1967 mwN) aus einer solchen Vereinbarung nichts zur Begründung dieser Auffassung ergeben.
  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Auszug aus BGH, 07.06.2022 - 5 StR 331/21
    Nach dieser Vorschrift sind "durch" eine rechtswidrige Tat die Vermögenswerte erlangt, die dem Täter aus der Verwirklichung des Tatbestands selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen, insbesondere also seine Beute (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 86 mwN).
  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 136/10

    Einziehung von Wertersatz (Eigentum; Eigentümer); Verfall von Wertersatz (Vorrang …

    Auszug aus BGH, 07.06.2022 - 5 StR 331/21
    Eine Wertersatzeinziehung nach § 74c Abs. 1 StGB würde voraussetzen, dass das Geld dem Angeklagten zur Zeit der Tat gehörte oder zustand (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 136/10, wistra 2010, 302 mwN).
  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 25/11

    Anordnung des Verfalls (mangelnde Feststellungen; aus der Tat erlangt; für die …

    Auszug aus BGH, 07.06.2022 - 5 StR 331/21
    Nach diesen Maßgaben hat der Angeklagte durch den Erhalt des ihm vorab zur Verfügung gestellten Kaufgeldes nichts "für" die Tat erlangt, denn das würde voraussetzen, dass er einen darüberhinausgehenden Tatlohn erhalten hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 25/11), was hier nach den Feststellungen gerade nicht der Fall war.
  • BGH, 27.06.2023 - 1 StR 374/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Begriff des Verfügungsbefugten; …

    Die in § 73 Abs. 1 StGB enthaltenen Alternativen "durch" und "für" schließen sich nach ständiger Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs gegenseitig aus (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 und vom 7. Juni 2022 - 5 StR 331/21 Rn. 11; je mwN).
  • BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23

    Einziehung (Abgrenzung von für und durch die Tat Erlangtem: Kausalität der Tat …

    Die in § 73 Abs. 1 StGB enthaltenen Alternativen "durch" und "für" schließen sich nach ständiger Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs gegenseitig aus (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 und vom 7. Juni 2022 - 5 StR 331/21 Rn. 11; je mwN).
  • BGH, 07.05.2025 - 2 StR 112/25

    Einziehung (Abgrenzung von Taterträgen und Tatmitteln: Geld zum Ankauf von …

    Der Angeklagte hat auch durch den Erhalt des ihm vorab zur Verfügung gestellten Kaufgeldes nichts "für" oder "durch" die Tat erlangt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 5 StR 331/21, StVS 2022, 155 f. Rn. 12 f. mwN).
  • BGH, 29.01.2026 - 2 StR 549/25
    Die Strafkammer hat diesen Betrag sowohl als Vermögenswert eingezogen, der dem Angeklagten aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst zufloss, als auch als Vorteil, der ihm außerhalb der Tatbestandsverwirklichung als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt wurde (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, Rn. 5;… vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, BGHR StGB § 73 n.F. Abs. 1 Erlangtes 2 Rn. 8, und vom 7. Juni 2022 - 5 StR 331/21, StV-S 2022, 155 Rn. 11).
  • BGH, 09.07.2025 - 6 StR 79/25
    Die Strafkammer hat diesen Betrag sowohl als Vermögenswert eingezogen, der dem Angeklagten aufgrund beziehungsweise aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst zugeflossen ist, als auch als Vorteil, der ihm außerhalb der Tatbestandsverwirklichung als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt wurde (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2022 - 5 StR 331/21, Rn. 11;… vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, Rn. 8;… vom 14. Februar 2018 - 4 StR 648/17, Rn. 5).
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