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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2024 - 5 StR 358/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,40730
BGH, 08.10.2024 - 5 StR 358/24 (https://dejure.org/2024,40730)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2024 - 5 StR 358/24 (https://dejure.org/2024,40730)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2024 - 5 StR 358/24 (https://dejure.org/2024,40730)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Nur ausnahmsweise Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers bei unausgeführter Sachrüge

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zulässige/unzulässige Nebenklägerrevision, Erhebung der allgemeinen Sachrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Revision des Nebenklägers - und ihre Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 85
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.2019 - 3 StR 400/18

    Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers

    Auszug aus BGH, 08.10.2024 - 5 StR 358/24
    Die Erhebung der unausgeführten Sachrüge genügt den Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nebenklägerrevision daher nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2019 - 3 StR 400/18; vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17).
  • BGH, 16.04.2024 - 6 StR 365/23

    Nebenklage (Anschlusserklärung des Nebenklägers); Pflicht zur elektronischen …

    Auszug aus BGH, 08.10.2024 - 5 StR 358/24
    Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 StGB) ist ein Nebenklagedelikt nach § 395 Abs. 1 Nr. 3 StPO; die Anschlussberechtigung ist daher schon durch die Anschlusserklärung im Sinne des § 396 Abs. 1 Satz 1 StPO begründet worden, ohne dass es hierfür eines gerichtlichen Zulassungsbeschlusses bedurft hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2024 - 6 StR 365/23 mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - 5 StR 546/23

    Verwerfung der Revision des Nebenklägers

    Auszug aus BGH, 08.10.2024 - 5 StR 358/24
    Die Begründung seiner Revision muss daher erkennen lassen, dass er mit dem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, welche die Berechtigung zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 5 StR 546/23 mwN).
  • BGH, 27.02.2018 - 4 StR 489/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus BGH, 08.10.2024 - 5 StR 358/24
    Die Erhebung der unausgeführten Sachrüge genügt den Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nebenklägerrevision daher nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2019 - 3 StR 400/18; vom 27. Februar 2018 - 4 StR 489/17).
  • BGH, 13.02.2025 - 4 StR 327/24

    Beweiswürdigung (Bewertung der Einlassung des Angeklagten; lückenhafte …

    Denn in solchen Fällen ergibt sich auch ohne nähere Ausführung in der Revisionsbegründung, dass das Rechtsmittel auf das zulässige Ziel der Verurteilung wegen eines zur Nebenklage berechtigenden Delikts - hier des Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB i.V.m. § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO - gerichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 358/24 Rn. 3, 7;… Beschluss vom 29. November 2023 - 6 StR 534/23 Rn. 3;… KK-StPO/Allgayer, 9. Aufl., § 400 Rn. 3).
  • BGH, 26.08.2025 - 5 StR 311/25

    Präzisierung der Angriffsrichtung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist …

    Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Anfechtungsziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, welche die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 358/24, Rn. 3, juris Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 19. November 2019 - 2 StR 175/19, Rn. 2).

    Die Präzisierung der Angriffsrichtung hat bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zu erfolgen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 358/24, Rn. 3;… Wenske, in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 400 Rn. 17).

  • BGH, 12.08.2025 - 2 StR 384/25

    Verwerfung einer Revision als teilweise unzulässig und teilweise unbegründet

    Rn. 3 Soweit sich das Rechtsmittel des Nebenklägers (auch) gegen den Freispruch vom versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Nebenklägers wendet, ist es zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 358/24, NStZ-RR 2025, 85 Rn. 7).
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