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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,15011
BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25 (https://dejure.org/2025,15011)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2025 - 5 StR 38/25 (https://dejure.org/2025,15011)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2025 - 5 StR 38/25 (https://dejure.org/2025,15011)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 34 KCanG; § 52 StGB
    Handeltreiben mit Cannabis und Bestimmens eines Minderjährigen (Begriff des Bestimmens; Konkurrenzen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 34 Abs. 4 Nr. 2 KCanG, § ... 26 StGB, § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KCanG, § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG, § 353 Abs. 2 StPO, § 64 Satz 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 246a StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KCanG § 34 Abs. 1 Nr. 4; KCanG § 34 Abs. 4 Nr. 2
    Schuldspruch wegen des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren durch eine Person über 21 Jahren zum Handeltreiben mit Cannabis in Tateinheit mit Handeltreiben mit Cannabis, wegen Handeltreibens mit Cannabis sowie wegen bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis in nicht ...

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.05.2024 - 3 StR 286/23

    Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen: Abgrenzung zwischen Bewertungseinheit …

    Auszug aus BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25
    Für Straftaten nach dem Konsumcannabisgesetz gilt dies ebenso (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2024 - 3 StR 286/23 Rn. 26;… Beschluss vom 11. Februar 2025 - 5 StR 620/24 Rn. 8).

    Zwar hat das Landgericht strafmildernd gewertet, dass es sich "nach Abzug eines Teils zum Zwecke des Eigenkonsums um eine sehr kleine Menge Cannabis" gehandelt habe (zur Notwendigkeit des Abzugs eines Eigenkonsumanteils von der Handelsmenge vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2024 - 3 StR 286/23 Rn. 26 mwN).

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …

    Auszug aus BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25
    Unabhängig hiervon können diese und auch die in den übrigen Fällen verhängten Einzelstrafen aber keinen Bestand haben, weil sie ihrerseits, auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106), Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen.
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99

    Bestimmen einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25
    Denn die für ein "Bestimmen" - entsprechend den zu § 26 StGB entwickelten Grundsätzen - erforderliche Einflussnahme auf den Willen eines anderen ist in einem solchen Fall gleichwohl gegeben, wenn der Minderjährige erst durch die Übergabe des Rauschgifts mit der Anweisung, dieses zu bestimmten Bedingungen an einem bestimmten Ort zu verkaufen, zu der konkreten Tat des Handeltreibens veranlasst wird (zur parallelen Wertung in den Fällen des § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2017 - 1 StR 195/17, StV 2018, 519; vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42; vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373; zur grundsätzlichen Übertragbarkeit der Auslegung der unter Strafe gestellten Handlungsformen des Betäubungsmittelgesetzes auf das Konsumcannabisgesetz vgl. BT-Drucks. 20/8704 S. 94, 130; BGH, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 40/24 mwN).
  • BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …

    Auszug aus BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25
    Das gilt umso mehr, als die Strafkammer bezogen auf die Gesamtheit der aufgefundenen Cannabisblüten das Maß der Übererfüllung der nicht geringen Menge selbst überschätzt hat, indem sie von deren Überschreitung "um mehr als das Dreifache" ausgegangen ist, obwohl - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - die bei 7, 5 g THC zu veranschlagende nicht geringe Menge (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 14. Mai 2024 - 3 StR 115/24) bei 28, 2 g THC Wirkstoff lediglich um etwas mehr als das Doppelte überschritten ist.
  • BGH, 07.11.2017 - 1 StR 195/17

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25
    Denn die für ein "Bestimmen" - entsprechend den zu § 26 StGB entwickelten Grundsätzen - erforderliche Einflussnahme auf den Willen eines anderen ist in einem solchen Fall gleichwohl gegeben, wenn der Minderjährige erst durch die Übergabe des Rauschgifts mit der Anweisung, dieses zu bestimmten Bedingungen an einem bestimmten Ort zu verkaufen, zu der konkreten Tat des Handeltreibens veranlasst wird (zur parallelen Wertung in den Fällen des § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2017 - 1 StR 195/17, StV 2018, 519; vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42; vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373; zur grundsätzlichen Übertragbarkeit der Auslegung der unter Strafe gestellten Handlungsformen des Betäubungsmittelgesetzes auf das Konsumcannabisgesetz vgl. BT-Drucks. 20/8704 S. 94, 130; BGH, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 40/24 mwN).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit …

    Auszug aus BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25
    Unabhängig hiervon können diese und auch die in den übrigen Fällen verhängten Einzelstrafen aber keinen Bestand haben, weil sie ihrerseits, auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (…vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106), Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen.
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 482/17

    Fehlgeschlagener Versuch (Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten; …

    Auszug aus BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25
    Bestimmt der Täter bei seinem auf den Umsatz einer Menge gerichteten Handeln zugleich eine Person unter 18 Jahren dazu, mit dieser Menge selbst Handel zu treiben oder das Handeltreiben des Täters zu fördern, so stehen dieses Handeltreiben und das Bestimmen wegen ihres verschiedenartigen Unrechtsgehalts in Tateinheit (vgl. zum entsprechenden Verhältnis von § 29a Abs. 1 Nr. 2 und § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - 3 StR 482/17, StV 2018, 482).
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens …

    Auszug aus BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25
    Eine Umschreibung in allgemeiner Form, etwa als "durchschnittliche Qualität", reicht nicht aus (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 mwN; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46 f.).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 53/21

    Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche …

    Auszug aus BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25
    Eine Umschreibung in allgemeiner Form, etwa als "durchschnittliche Qualität", reicht nicht aus (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 mwN; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46 f.).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …

    Auszug aus BGH, 22.04.2025 - 5 StR 38/25
    Denn die für ein "Bestimmen" - entsprechend den zu § 26 StGB entwickelten Grundsätzen - erforderliche Einflussnahme auf den Willen eines anderen ist in einem solchen Fall gleichwohl gegeben, wenn der Minderjährige erst durch die Übergabe des Rauschgifts mit der Anweisung, dieses zu bestimmten Bedingungen an einem bestimmten Ort zu verkaufen, zu der konkreten Tat des Handeltreibens veranlasst wird (zur parallelen Wertung in den Fällen des § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2017 - 1 StR 195/17, StV 2018, 519; vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42; vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373; zur grundsätzlichen Übertragbarkeit der Auslegung der unter Strafe gestellten Handlungsformen des Betäubungsmittelgesetzes auf das Konsumcannabisgesetz vgl. BT-Drucks. 20/8704 S. 94, 130; BGH, Beschluss vom 26. Juni 2024 - 3 StR 40/24 mwN).
  • BGH, 26.06.2024 - 3 StR 40/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis; Entgegennahme …

  • BGH, 14.05.2024 - 3 StR 115/24

    Handeltreiben mit Cannabis (nicht geringe Menge)

  • BGH, 13.08.2024 - 5 StR 343/24

    Unterbringung in Entziehungsanstalt bei Substanzkonsumstörung

  • BGH, 28.02.2024 - 5 StR 523/23

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer …

  • BGH, 11.02.2025 - 5 StR 620/24

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 25.03.2026 - 2 StR 111/25

    Erforderliche zahlenmäßige Schätzung der Wirkstoffmenge an Betäubungsmitteln oder …

    Rn. 42 aa) Stehen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung, muss das Tatgericht die Wirkstoffmenge oder den Wirkstoffgehalt unter Berücksichtigung der anderen hinreichend sicher festgestellten Tatumstände (wie Herkunft, Preis, Aussehen, Verpackung, Beurteilung durch Tatbeteiligte, Handelsstufe), gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes, zahlenmäßig schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2025 - 5 StR 38/25, Rn. 13).

    Rn. 44 b) Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Landgericht bei einer geringeren Schätzung der Wirkstoffkonzentration des gehandelten Marihuanas aufgrund des geringeren Schuldumfangs der Tat (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. April 2025 - 5 StR 38/25, Rn. 13) eine mildere Einzelstrafe zugemessen hätte.

  • BayObLG, 13.07.2026 - 206 StRR 182/26

    Revision, Schuldspruchberichtigung, Handeltreiben mit Cannabis, …

    Rn. 4 Anders als bei Straftaten nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. dazu etwa BGH…, Beschluss vom 27.04.2004, 3 StR 116/04, zitiert nach juris, dort Rdn. 2) und nach § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.2025, 5 StR 38/25, zitiert nach juris, dort Rdn. 9f.), die als eigenständige Straftatbestände verlangen, dass sich die jeweilige Tatbehandlung auf eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel bezieht, stellt das Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge nach § 34 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 KCanG lediglich einen besonders schweren Fall des Grunddeliktes des Handeltreibens mit Cannabis nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG dar.

    Rn. 9 Die nunmehr mit der Sache befasste Kammer wird Gelegenheit haben, nunmehr den Anteil des zum Eigenkonsum bestimmten Anteils der Betäubungsmittel ggf. im Wege der Schätzung zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.2025, 5 StR 38/25, aaO Rdn. 10, und (zum BtMG) BGH, Beschluss vom 06.09.2005, 3 StR 255/05, NStZ 2006, 173) und davon ausgehend den auf die zum Handeltreiben vorgesehene Menge entfallenden Wirkstoffgehalt (…ggf. auch hier im Wege der Schätzung, vgl. Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 34 KCanG Rdn. 282ff. m. w. N.) festzustellen.

  • BGH, 10.02.2026 - 5 StR 586/25

    Vollzug von zehn Monaten der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe vor der …

    Eine Umschreibung in allgemeiner Form, etwa als "durchschnittliche Qualität", reicht nicht aus (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 22. April 2025 - 5 StR 38/25; vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46 f.; Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 mwN).
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