Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2018 - 5 StR 389/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 StPO
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen (Indiz- oder Hilfstatsache; kein Zusammenhang mit der Urteilsfindung; kein Einfluss auf die richterliche Überzeugung im Fall der Bestätigung; nur möglicher Schluss auf das ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision einer Nebenbetroffenen wegen Ablehnung von Beweisanträgen als bedeutungslos
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 StGB, § 73a Abs 1 StGB, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 244 Abs 4 StPO, § 424 Abs 1 StPO
Revision einer Nebenbetroffenen wegen Ablehnung von Beweisanträgen als bedeutungslos - IWW
§ 473... Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73a Abs. 1 StGB, § 424 Abs. 1 StPO, § 438 Abs. 1 Nr. 1 StPO, §§ 426 ff. StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 StPO, §§ 427 Abs. 1 StPO, § 430 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 3 StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Einziehung der in der Wohnung der Mutter als Nebenbetroffene beschlagnahmten Geldscheine i.R.d. bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beweisantrag auf Vernehmung des früheren Lebensgefährten als Zeuge hinsichtlich der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der Einziehung der in der Wohnung der Mutter als Nebenbetroffene beschlagnahmten Geldscheine i.R.d. bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beweisantrag auf Vernehmung des früheren Lebensgefährten als Zeuge hinsichtlich der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.01.2018 - 504 KLs 23/17
- BGH, 10.10.2018 - 5 StR 389/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 232
- NStZ-RR 2019, 29
- StV 2019, 804
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung; …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 389/18
Auf die Frage, ob auch das von der Revision gemäß § 338 Nr. 3 StPO gerügte Vorgehen der Strafkammer nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO bei einem am selben Verhandlungstag angebrachten Ablehnungsgesuch rechtlich vertretbar war (vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 5 StR 24/08, NStZ 2008, 578), kommt es nach alldem nicht mehr an. - BGH, 06.03.2018 - 3 StR 342/17
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (Indiz- …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 389/18
Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 342/17 mwN).
- BGH, 29.04.2026 - 3 StR 406/25
Einziehung des entstandenen öffentlichrechtlichen Auszahlungsanspruchs infolge …
Ein Nebenbetroffener wird nicht durch eine derartige Anordnung zum Einziehungsbeteiligten, wenn seine Teilhabe an dem Verfahren vom Gericht - wie hier zudem von der Staatsanwaltschaft beantragt - irrtümlich auf § 424 Abs. 1 StPO (§ 435 Abs. 3 Satz 2 StPO) gestützt wird (s. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 389/18, StV 2019, 804 Rn. 7;… MüKoStPO/Langlitz/Scheinfeld, 2. Aufl., § 424 Rn. 4). - LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19 Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiztatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (stRspr, siehe nur BGH NStZ 2019, 232 (233)).
- BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21
Ablehnung von Beweisanträgen (tatsächliche Bedeutungslosigkeit; Berücksichtigung …
Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen (…vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 26; vom 2. Dezember 2010 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 122; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 389/18, StV 2019, 804, 805), ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14, NStZ 2015, 296; vom 6. März 2018 - 3 StR 342/17, StV 2018, 478). - BGH, 09.04.2024 - 4 StR 479/23
Verwerfung der Revision als unbegründet
Zudem hat die Strafkammer jeweils mit konkreten Erwägungen begründet, warum es aus der behaupteten Beweistatsache keine entscheidungserheblichen Schlussfolgerungen ziehen will (zum Maßstab vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18, NStZ 2019, 294, 295; Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 389/18, NStZ 2019, 232, 233; Beschluss vom 18. März 2014 - 2 StR 448/13, NStZ-RR 2014, 252, 253).
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