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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,535
BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95 (https://dejure.org/1996,535)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1996 - 5 StR 402/95 (https://dejure.org/1996,535)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - 5 StR 402/95 (https://dejure.org/1996,535)
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Techno-Bande

BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bandenbegriff - Minder schwerer Fall - Betäubungsmittel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Allgemeiner Bandenbegriff beim Handeln mit Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2316
  • MDR 1996, 730
  • NStZ 1996, 339
  • StV 1996, 373
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
    Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gilt auch für die durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302) - OrgKG - verschärfte Qualifikation nach § 30a BtMG (BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 642; vgl. auch BGHSt 39, 216, 220) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92].

    Soweit - abgesehen vom letzten gemeinschaftlich begangenen Fall - auch Bandeneinfuhr vorliegt, wird diese im Rahmen des § 30a Abs. 1 BtMG vom weitergehenden Bandenhandel mit erfaßt (BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1).

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95

    Anforderungen an die Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
    Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gilt auch für die durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302) - OrgKG - verschärfte Qualifikation nach § 30a BtMG (…BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 642; vgl. auch BGHSt 39, 216, 220) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92].

    Aus den Motiven des Gesetzgebers läßt sich hingegen nicht unmittelbar eine Einengung des Tatbestandes herleiten (vgl. BGH StV 1995, 642; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 462/95 -).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

    Auszug aus BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
    a) Die vom Angeklagten To erhobene Verfahrensrüge einer Verletzung des § 258 Abs. 3 StPO greift hier jedenfalls deshalb nicht durch, weil ein Beruhen des Urteils auf dem behaupteten Verstoß auszuschließen ist (…vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 7; s. auch Senatsurteil vom 15. September 1995 - 5 StR 642/94 -, B III).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
    Mit Recht verweist die Staatsanwaltschaft allerdings darauf, daß für die Annahme bandenmäßigen Rauschgifthandels im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1, § 30a Abs. 1 BtMG - nicht anders als bei sonstigen durch bandenmäßige Begehung qualifizierten Straftaten, bei denen lediglich teilweise noch das Moment der "Aktionsgefahr" verlangt wird (BGHSt 38, 26, 29) - ein von einem ernsthaften Willen getragener, auf gewisse Dauer angelegter Zusammenschluß von (mindestens) zwei Personen zu wiederholter Tatbegehung erforderlich, aber auch ausreichend ist.
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer …

    Auszug aus BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
    Aus den Motiven des Gesetzgebers läßt sich hingegen nicht unmittelbar eine Einengung des Tatbestandes herleiten (vgl. BGH StV 1995, 642; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 462/95 -).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 249/89

    GmbH - Geschäftsführung - faktischer Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
    a) Die vom Angeklagten To erhobene Verfahrensrüge einer Verletzung des § 258 Abs. 3 StPO greift hier jedenfalls deshalb nicht durch, weil ein Beruhen des Urteils auf dem behaupteten Verstoß auszuschließen ist (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 7; s. auch Senatsurteil vom 15. September 1995 - 5 StR 642/94 -, B III).
  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …

    Auszug aus BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
    Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gilt auch für die durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302) - OrgKG - verschärfte Qualifikation nach § 30a BtMG (…BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 642; vgl. auch BGHSt 39, 216, 220) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92].
  • BGH, 08.07.1992 - 3 StR 2/92

    Prozeßverschleppung bei mehrtätiger Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
    Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gilt auch für die durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302) - OrgKG - verschärfte Qualifikation nach § 30a BtMG (…BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 642; vgl. auch BGHSt 39, 216, 220) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92].
  • RG, 16.12.1922 - V 21/22

    Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

    Auszug aus BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
    Hingegen ist die Beurteilung seiner Bunkerhaltung, für die er nicht unerheblich entlohnt werden sollte (UA S. 21/22), als mittäterschaftliches Handeltreiben aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 33/93

    Methylendioxymethamphetamin-Base - Geringe Menge

    Auszug aus BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
    Daß das Landgericht für die Bestimmung des für § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4, § 30a BtMG maßgeblichen Grenzwertes jeweils 24 g MDE- wie MDMA-Base zugrunde gelegt hat, gibt hier - auch zugunsten der Angeklagten - keinen Anlaß zu durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 11 entsprechend LG Stuttgart NStZ 1989, 326;… Körner, BtMG 4. Aufl. § 29a Rdn. 63 f.; vgl. aber auch Cassardt NStZ 1995, 257, 260).
  • LG Stuttgart, 09.03.1989 - 12 KLs 314/88
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Sie hat zur Abgrenzung der Bande von der mittäterschaftlichen Arbeitsteilung darauf abgestellt, ob ein über die jeweiligen Individualinteressen der Beteiligten hinausgehender gefestigter Bandenwille vorgelegen hat (BGH NJW 1996, 2316, 2317).

    Sie rücken die Bandentat in die Nähe des Organisationsdelikts der kriminellen Vereinigung des § 129 StGB, obwohl die Bandendelikte, auch nach den Entscheidungen, die von der Notwendigkeit eines verbindlichen Gesamtwillens und der Verfolgung eines übergeordneten Bandeninteresses ausgehen, keine Organisationsdelikte sind (vgl. BGHSt 42, 255, 258; BGH NStZ 1996, 339, 340;… BGHR BtMG § 30 a Bande 9).

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …

    Rn. 8 Wie die vorangestellte Begriffsbestimmung zeigt, hat das Landgericht im wesentlichen die in der Rechtsprechung entwickelte und auch für das Betäubungsmittelstrafrecht gültige begriffliche Umschreibung zugrundegelegt, nach der die Verbindung zu einer Bande voraussetzt, daß sich mindestens zwei Personen mit ausdrücklich oder schlüssig bekundetem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen ungewisse Straftaten der von der jeweiligen Strafnorm bezeichneten Art zu begehen (vgl. BGHSt 38, 26, 31; BGH NJW 1996, 2316; weitere Nachweise bei Zschockelt NStZ 1996, 222, 224).

    Weder die von einzelnen Bandendelikten des allgemeinen Strafrechts (§ 244 Abs. 1 Nr. 3, § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB) abweichende Tatbestandsausgestaltung des § 30 a Abs. 1 BtMG, die auch das Alleinhandeln eines Bandenmitglieds erfaßt, noch die zur Einführung des § 30 a Abs. 1 BtMG führenden Zielsetzungen des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) rechtfertigen es, den Begriff der Bande im Sinne einer Annäherung an begriffliche Merkmale der kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) durch das Erfordernis der Ausnutzung organisatorischer Strukturen restriktiv auszulegen (vgl. BGH NJW 1996, 2316 m.w.Nachw.).

    Entscheidend ist, daß das Landgericht ein Handeln des Angeklagten im "übergeordneten Interesse einer bandenmäßigen Verbindung" und damit ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen (vgl. BGH NJW 1996, 2316, 2317; BGH NStZ 1996, 443) nicht mit ausreichender Sicherheit hat feststellen können.

    Daraus konnte der Tatrichter ohne Rechtsfehler den Schluß ziehen, daß der Angeklagte und R. kein gemeinsames, übergeordnetes Bandeninteresse verfolgten und somit auch nicht in Verwirklichung eines gefestigten Bandenwillens tätig wurden (vgl. BGH NJW 1996, 2316, 2317; BGH NStZ 1996, 443).

    In einer neueren Entscheidung hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs darüber hinausgehend die Festlegung des für § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4, § 30 a BtMG maßgeblichen Grenzwerts mit "jeweils 24 Gramm MDE- wie MDMA-Base" - auch auf das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hin - als nicht durchgreifend bedenklich gewertet (BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - 5 StR 402/95 = NJW 1996, 2316, 2317).

    Rn. 22 Gründe der praktischen Handhabbarkeit und die Gleichartigkeit in der Wirkungsweise legen es trotz der Unterschiede in der Wirkungsintensität und in der Dosierung nahe, den Grenzwert der "nicht geringen Menge" für die Amphetaminderivate MDA, MDMA und MDE, die am häufigsten vorkommenden Wirkstoffe bei Ecstasy-Tabletten, einheitlich zu bestimmen (vgl. auch die Billigung eines einheitlichen, allerdings niedrigeren Grenzwerts für MDE und MDMA in BGH NJW 1996, 2316, 2317).

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Ferner kann Bandenmitglied auch sein, wer eine untergeordnete Rolle innehat (vgl. etwa zu einem "Läufer" Senat…, Urteil vom 8. Juli 2015 ? 2 StR 139/15, juris Rn. 6; zur Mitgliedschaft auch von "austauschbaren" Personen BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 ? 5 StR 402/95, BGHR BtMG § 30a Bande 2).
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