Rechtsprechung
| BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 29 BtMG; § 46 StGB; § 51 Abs. 1 S. 1 StGB
Rechtsfehlerhafte Strafzumessungsentscheidung bei Verurteilung wegen Betäubungsmittelstraftaten (keine strafmildernde Berücksichtigung der Rückgabe von verbotenen Gegenständen; Untersuchungshaft an sich kein bestimmender Strafzumessungsgrund; Amphetamin als ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung in Betäubungsmittelstrafsachen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG, § 46 StGB, § 51 Abs 1 S 1 StGB
Strafzumessung in Betäubungsmittelstrafsachen - IWW
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § ... 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3 WaffG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 54 Abs. 1 Nr. 1 WaffG, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 301 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
Strafrahmenwahl bei Einordnung des Amphetamins als ein Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
Strafzumessung in Betäubungsmittelstrafsachen
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 11.05.2023 - 2 KLs 400 Js 32790/22
- BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 177
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.09.2022 - 2 StR 127/22
Strafzumessung (nicht anerkannte Strafzumessungsgründe strafmildernd eingestellt: …
Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
Der Verzicht auf Gegenstände, die der Angeklagte ohnehin nicht behalten darf - wie hier die verbotene Waffe (§ 54 Abs. 1 Nr. 1 WaffG) und die Betäubungsmittel (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22, NStZ 2023, 340) -, rechtfertigt eine Strafmilderung nicht.Der - auch erstmalige - Vollzug von Untersuchungshaft ist für sich genommen für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil diese nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (…vgl. BGH, Urteile vom 2. März 2023 - 4 StR 298/22 Rn. 28; vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22, NStZ 2023, 340).
- BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21
Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte …
Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
Die Revision der Staatsanwaltschaft ist - entgegen des umfassenden, auf Aufhebung des Urteils samt den zugrundeliegenden Feststellungen gerichteten Antrags - ausweislich ihrer Begründung wirksam auf den Strafausspruch beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2022 - 5 StR 313/21, NStZ-RR 2022, 201). - BGH, 19.05.2022 - 1 StR 83/22
Amphetamin ist keine harte Droge
Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
Zudem erweist sich die Einordnung des Amphetamins als "weiche Droge" und die darauf fußende strafmildernde Berücksichtigung dieses Umstandes als rechtsfehlerhaft, da Amphetamin ein Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2022 - 3 StR 193/22; vom 19. Mai 2022 - 1 StR 83/22 mwN).
- BGH, 24.06.2021 - 5 StR 545/20
Strafzumessung als Aufgabe des Tatgerichts (revisionsgerichtliche Überprüfung; …
Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
Die Strafzumessung weist - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. April 2021 - 5 StR 545/20 mwN) - durchgreifende Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten auf. - BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22
Ablehnung von Beweisanträgen (unterlassene Bescheidung eines Beweisantrages: …
Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
Der - auch erstmalige - Vollzug von Untersuchungshaft ist für sich genommen für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil diese nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urteile vom 2. März 2023 - 4 StR 298/22 Rn. 28; vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22, NStZ 2023, 340). - BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22
Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung
Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
Zudem erweist sich die Einordnung des Amphetamins als "weiche Droge" und die darauf fußende strafmildernde Berücksichtigung dieses Umstandes als rechtsfehlerhaft, da Amphetamin ein Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2022 - 3 StR 193/22; vom 19. Mai 2022 - 1 StR 83/22 mwN). - BGH, 23.08.2022 - 1 StR 232/22
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder …
Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
a) Das Landgericht hat bei der Strafrahmenwahl schon übersehen, dass auch § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG eine Sperrwirkung entfalten könnte (BGH, Beschluss vom 23. August 2022 - 1 StR 232/22 Rn. 3).
- BGH, 15.07.2026 - 5 StR 667/25
Bewertung der Tat als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit besonders …
Der Senat vermag den Urteilsgründen anders als der Generalbundesanwalt nicht zu entnehmen, dass das Landgericht - was angesichts der nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB vorzunehmenden Anrechnung rechtlich bedenklich wäre (vgl. BGH, Urteile vom 10. April 2024 - 5 StR 444/23 Rn. 7;… vom 19. Dezember 2024 - 5 StR 490/24 Rn. 39) - die erlittene Untersuchungshaft als solche strafmildernd berücksichtigt hätte, ohne über die üblichen Beschwernisse einer Untersuchungshaft hinausgehende Belastungen konkret festgestellt zu haben. - BGH, 06.08.2025 - 1 StR 177/25
Steuerhinterziehung (Zulässigkeit der Schätzung der Höhe der verkürzten Steuern, …
Der - auch erstmalige - Vollzug von Untersuchungshaft ist für sich genommen für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil diese nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urteile vom 10. April 2024 - 5 StR 444/23 Rn. 7 …und vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22 Rn. 22;… Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 1 StR 62/24 Rn. 18, jeweils mwN). - BGH, 19.12.2024 - 5 StR 490/24
Erfolgsqualifiziertes Delikt (Einschleusen mit Todesfolge; schwere Folge; …
Denn der Vollzug von Untersuchungshaft ist für sich genommen für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB die Haftzeit kraft Gesetzes angerechnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2024 - 5 StR 444/23 Rn 7).
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