Rechtsprechung
| BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
Erweiterte Einziehung (durch andere rechtswidrige Taten erlangte Gegenstände; Wertersatz; Vorhandensein beim Betroffenen im Zeitpunkt der Begehung der Anknüpfungstat) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung: Zulässigkeit der Wertersatzeinziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 StGB, § 73a Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB
Einziehung: Zulässigkeit der Wertersatzeinziehung - IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Begehung einer konkret feststellbaren rechtswidrigen Tat als Anknüpfungstat; Vorhandensein der der Einziehung unterliegenden Gegenstände bei der Begehung der Anknüpfungstat beim Tatbeteiligten i.R.d. ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulässigkeit der Wertersatzeinziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Begehung einer konkret feststellbaren rechtswidrigen Tat als Anknüpfungstat; Vorhandensein der der Einziehung unterliegenden Gegenstände bei der Begehung der Anknüpfungstat beim Tatbeteiligten i.R.d. ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Auszüge)
Erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.06.2020 - 254 Js 163/19
- LG Berlin, 23.06.2020 - 503 KLs 1/20
- BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20
Papierfundstellen
- StV 2021, 710 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18
Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20
Zwar liegt es nicht fern, dass die Verwendung der Erlöse aus Betäubungsmittelstraftaten unter Nutzung von Firmen, Geschäfts- und Fremdkonten sich jedenfalls zum Teil als Selbstgeldwäschehandlungen nach § 261 Abs. 9 Satz 3 StGB darstellen, die gegebenenfalls eine Wertersatzeinziehung nach § 261 Abs. 7 Satz 1 i.V.m. § 74 Abs. 2, § 74c StGB ermöglichen würden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, NJW 2019, 533, 535 f. (insoweit in BGHSt 63, 268 nicht abgedruckt)). - BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19
Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20
Der Senat erstreckt die Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 357 Satz 1 StPO auf die Einziehungsbeteiligte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, WM 2021, 67, 68). - BGH, 18.12.2018 - 1 StR 407/18
Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung nach § 154 StPO eingestellter Straftaten)
- BGH, 03.11.2020 - 6 StR 258/20
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20
Die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen setzt mithin weiterhin voraus, dass die der Einziehung nach § 73a StGB unterliegenden Gegenstände bei der Begehung der Anknüpfungstat noch beim Tatbeteiligten vorhanden waren (vgl. auch Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 mwN). - BGH, 16.07.2019 - 2 StR 268/19
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: mehrere Anbauvorgänge auf …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20
Da es - insoweit rechtlich tragfähig - davon ausgegangen ist, dass es sich bei den sichergestellten 37.650 Euro um unmittelbare Erlöse aus Betäubungsmittelgeschäften des Angeklagten handelt, unterlag das Bargeld der gegenständlichen Einziehung nach § 73 Abs. 1 oder § 73a Abs. 1 StGB (vgl. zum Vorrang des § 73 StGB BGH, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 2 StR 268/19, NStZ 2020, 213).
- BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …
Über diesen Bargeldbetrag verfügte der Angeklagte zum Zeitpunkt der Begehung seiner urteilsgegenständlichen dritten Tat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris;… vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22, wistra 2023, 209 Rn. 6;… Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460 Rn. 36;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21, NZWiSt 2022, 404 Rn. 14;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21, juris Rn. 12;… Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 5 StR 327/21, juris Rn. 3;… vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 294/21, juris Rn. 5;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Wertersatz 1 Rn. 13; vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, BGHR StGB § 73c nF Anwendungsbereich 1 Rn. 8 ff.;… vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20, juris Rn. 7).Dies aber ist Voraussetzung für eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris;… Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460 Rn. 36;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21, NZWiSt 2022, 404 Rn. 14;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21, juris Rn. 12;… Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 5 StR 327/21, juris Rn. 3;… vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 294/21, juris Rn. 5;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Wertersatz 1 Rn. 13; vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, BGHR StGB § 73c nF Anwendungsbereich 1 Rn. 8 ff.;… vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20, juris Rn. 7; weitergehend nunmehr BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22, wistra 2023, 209 Rn. 6: auch für die erweiterte Einziehung des gegenständlich Erlangten selbst).
Allerdings wäre Voraussetzung für eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in Bezug auf die Geldbeträge, um die es hier geht, dass diese zum Zeitpunkt zumindest einer der Anlasstaten, also der drei urteilsgegenständlichen Betäubungsmitteldelikte des Angeklagten, gegenständlich in seinem Vermögen vorhanden waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris;… vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22, wistra 2023, 209 Rn. 6;… Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460 Rn. 36;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21, NZWiSt 2022, 404 Rn. 14;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21, juris Rn. 12;… Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 5 StR 327/21, juris Rn. 3;… vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 294/21, juris Rn. 5;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Wertersatz 1 Rn. 13; vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, BGHR StGB § 73c nF Anwendungsbereich 1 Rn. 8 ff.;… vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20, juris Rn. 7).
Allein für diese Konstellation ist sie in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23, juris;… Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460 Rn. 36;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21, NZWiSt 2022, 404 Rn. 14;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21, juris Rn. 12;… Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 5 StR 327/21, juris Rn. 3;… vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 294/21, juris Rn. 5;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Wertersatz 1 Rn. 13; vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, BGHR StGB § 73c nF Anwendungsbereich 1 Rn. 8 ff.;… vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20, juris Rn. 7; weitergehend nunmehr BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22, wistra 2023, 209 Rn. 6: auch für die erweiterte Einziehung des gegenständlich Erlangten selbst); lediglich für diese ist sie aus den Gesetzesmaterialien zu § 73d StGB aF, der Vorgängerregelung des § 73a StGB, ableitbar (vgl. BT-Drucks. 11/6623 S. 8; BT-Drucks. 12/989 S. 24).
- BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …
Denn erst mit deren Begehung wurde jemand "Täter oder Teilnehmer" im Sinne von § 73d Abs. 1 StGBE und erst dann unterlagen seine inkriminierten Vermögensgegenstände dem erweiterten Verfall (vgl. zur erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10;… Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21 Rn. 36, NJW 2023, 460, 463 - wenn auch jeweils mit nicht hinreichend zwischen der erweiterten Einziehung von Taterträgen und der erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen differenzierenden Formulierungen).Soweit sich aus seiner eigenen Rechtsprechung - wenn auch für die Frage der erweiterten Einziehung von Vermögengegenständen nach § 73a Abs. 1 StGB nicht tragend - eine andere Rechtsauffassung ergeben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10;… Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21 Rn. 36, NJW 2023, 460, 463), gibt der Senat diese Rechtsprechung auf.
- BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21
Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …
Die erweiterte Einziehung von nicht aus verfahrensgegenständlichen Taten erlangten Gegenständen (§ 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB) setzt voraus, dass diese Vermögenswerte bei der Begehung einer Anknüpfungstat im Vermögen des Angeklagten gegenständlich vorhanden waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 5 StR 327/21; vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, jeweils mwN).
- BGH, 19.05.2025 - 4 ARs 3/25
Antwort auf einen Anfragebeschluss des 5. Senats; erweiterte Einziehung von durch …
Rn. 5 1. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a, § 73c StGB erfordert, dass das Erlangte, dessen gegenständliche Einziehung im Sinne des § 73c StGB unmöglich ist, bei Begehung der Anlasstat gegenständlich oder wenigstens in Form eines Surrogats (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7 mwN) im Vermögen des Angeklagten vorhanden gewesen ist (BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 5 StR 555/24 Rn. 7;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 31;… Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23 Rn. 13;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7; Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 8 ff.;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12; jeweils mwN).Nur unter dieser Voraussetzung könnten sie auch die Grundlage für die Anordnung der subsidiären (erweiterten) Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73c StGB bilden - soweit sie im Anordnungszeitpunkt nicht (mehr) gegenständlich eingezogen werden können (so BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10).
- BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat; …
Das Erfordernis eines derartigen Zusammenhangs zwischen dieser Tat und den abzuschöpfenden Erträgen aus anderen Taten entsprach bereits dem Willen des historischen Gesetzgebers bei der Einführung des erweiterten Verfalls nach § 73d StGB aF (vgl. BT-Drucks. 11/6623 S. 8); einen Anhalt dafür, dass diese Verknüpfung mit dem Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 aufgelöst werden sollte, enthalten die Gesetzesmaterialien nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, wistra 2021, 318 Rn. 10).Die Beschlüsse des 5. Strafsenats vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 (wistra 2021, 318 Rn. 10) und vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 (…juris Rn. 4) widersprechen diesem - vom 1. Strafsenat (s. Urteil vom 1. Juni 2021 - 1 StR 675/18, NStZ-RR 2021, 336, 338) und vom 6. Strafsenat (…s. Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20, juris Rn. 7) geteilten - Verständnis der § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB nicht.
Für die beiden Entscheidungen des 5. Strafsenats kam es auf das gegenständliche Vorhandensein eines Surrogats im Tatzeitpunkt nicht an; so waren in dem Fall, der dem vom Generalbundesanwalt für seine abweichende Auffassung in Bezug genommenen Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 zugrunde lag, die Erträge aus den anderen Taten bereits bei Begehung der abgeurteilten Tat endgültig aus dem Vermögen des dortigen Angeklagten abgeflossen, indem er sie für seinen Lebensunterhalt verwendet und an eine dritte Person transferiert hatte (…aaO, Rn. 4).
- LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2024 - 18 Qs 30/24
Erlangen durch eine rechtswidrige Tag im Sinne des § 73 Abs. 1 1. Alt. StGB; …
Das zuvor Verbrauchte oder erst später Erworbene unterfällt den §§ 73a, 73c StGB nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2024 - 3 StR 354/23; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2024 - 1 StR 422/23; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2023 - 2 StR 3/23; BGH, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 3 StR 132/23; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22; BGH, Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21; BGH, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21; BGH, Beschluss vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 5 StR 327/21; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 294/21; BGH, Beschluss vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21; BGH, Urteil vom 1. Juni 2021 - 1 StR 675/18; BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20; BGH, Beschluss vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20;… BeckOK StGB/Heuchemer, 63. Ed. 1.11.2024, StGB § 73a Rn. 5;… Graf/Jäger/Wittig/Scheier, 3. Aufl. 2024, StGB § 73a Rn. 4;… Lohse in: Leipziger Kommentar zum StGB, 14. Auflage 2024, § 73a StGB, Rn. 45;… Fischer, 71. Auflage 2024, § 73a StGB Rn. 9).Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber diese Verknüpfung mit dem Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I 872) habe auflösen wollen, enthielten die Gesetzesmaterialien nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20).
- BGH, 20.12.2022 - 4 StR 221/22
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (zeitlicher Zusammenhang zwischen der …
aa) Die erweiterte Einziehung von aus nicht verfahrensgegenständlichen Taten erlangten Gegenständen (§ 73a Abs. 1 StGB) setzt voraus, dass diese Vermögenswerte bei der Begehung der Anknüpfungstat im Vermögen des Angeklagten gegenständlich vorhanden waren (vgl. BGH…, Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 13;… Beschluss vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22 Rn. 18;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21 Rn. 12;… Beschluss vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 Rn. 13;… Beschluss vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4; Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10; jew. zur erweiterten Wertersatzeinziehung, die gemäß § 73c Satz 1 StGB an die Stelle der erweiterten gegenständlichen Einziehung treten kann).Das später Erlangte unterfällt § 73a Abs. 1 StGB hingegen nicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 14; Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 10).
- BGH, 27.07.2023 - 3 StR 132/23
Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen mehrerer Milderungsgründe; Einziehung von …
Für eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1 i.V.m. § 73c Satz 1 StGB ist erforderlich, dass das durch eine nicht konkretisierbare andere rechtswidrige Tat Erlangte bei Begehung der Anlasstat im Vermögen des Angeklagten gegenständlich oder in Gestalt eines Surrogats vorhanden war (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460 Rn. 36;… Beschluss vom 8. März 2022 - 3 StR 238/21, NZWiSt 2022, 404 Rn. 14;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 312/21, juris Rn. 12;… Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 5 StR 327/21, juris Rn. 3;… vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 294/21, juris Rn. 5;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Wertersatz 1 Rn. 13; vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, BGHR StGB § 73c nF Anwendungsbereich 1 Rn. 8 ff.;… vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20, juris Rn. 7; insofern kritisch Tschakert, wistra 2022, 309, 314; Wiersch, NStZ 2022, 385, 388 ff.).Dieses Erfordernis ist von Teilen der Rechtsprechung, obgleich es vom historischen Gesetzgeber des § 73d StGB aF allein für den erweiterten Verfall des Wertersatzes, nicht aber auch für den erweiterten Verfall von Gegenständen des Täters oder Teilnehmers postuliert worden ist (vgl. BT-Drucks. 11/6623 S. 6, 8; BT-Drucks. 12/989 S. 24), der Wortlaut des § 73a Abs. 1 StGB es nicht gebietet und ein Bedürfnis hierfür nicht ersichtlich ist, unlängst auch auf die erweiterte Einziehung des gegenständlich Erlangten selbst erstreckt worden (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22, wistra 2023, 209 Rn. 6; s. zudem - nicht tragend - BGH…, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460 Rn. 36; Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, BGHR StGB § 73c nF Anwendungsbereich 1 Rn. 8 ff.;… aA MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 73a Rn. 20; Wiersch, NStZ 2022, 385, 388 ff.).
- BGH, 16.12.2021 - 1 StR 312/21
Einziehung (Erlangen durch die Tat bei mittelbarem Erlangen über einen anderen …
Denn eine solche Abschöpfung setzt voraus, dass diese Geldmittel bei der Begehung der Anknüpfungstaten (von Mai 2019 bis März 2020) im Vermögen der Angeklagten noch "gegenständlich vorhanden" waren (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2021 - 5 StR 327/21 Rn. 3;… vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 294/21 Rn. 5;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 Rn. 13-15;… vom 19. August 2021 - 5 StR 238/21 Rn. 4; vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 8-10 …und vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20 Rn. 7; je mwN;… Urteil vom 1. Juni 2021 - 1 StR 675/18 Rn. 15).Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist jedenfalls der zeitnahe Verbrauch der jeweils vereinnahmten Drogengelder für den Lebensunterhalt der Familie der Angeklagten zu entnehmen; damit ist ausgeschlossen, dass solche Kaufpreiserlöse noch als Buchgeld in Kontokorrentabschlüssen ab Ende Mai 2019 identifizierbar und damit abschöpfbar waren (vgl. auch - offensichtlich bezüglich der Einzahlung auf ?Privatkonten? von einem engeren Gegenstandsbegriff ausgehend: BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20 Rn. 4, 11; dazu auch BGH…, Beschluss vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 Rn. 15).
- BGH, 14.11.2024 - 3 StR 289/23
Selbstleseverfahren (Bestimmtheit; Bezeichnung der eingeführten Urkunden; …
Für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a Abs. 1, § 73c StGB ist anerkannt, dass sie nur angeordnet werden kann, wenn das durch eine nicht konkretisierbare andere rechtswidrige Tat Erlangte bei Begehung der Anlasstat im Vermögen des Angeklagten gegenständlich oder in Gestalt eines Surrogats vorhanden war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. März 2021 - 5 StR 447/20, BGHR StGB § 73c neue Fassung Anwendungsbereich 1 Rn. 10;… vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Wertersatz 1 Rn. 13 ff., jeweils mwN). - BGH, 22.09.2022 - 3 StR 238/21
Erweiterte Einziehung (Anwendungsbereich bei unklarer Herkunft; Surrogate; Umfang …
- BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21
Einziehung von sichergestelltem Bargeld (Auszahlungsanspruch; Wertersatz)
- BGH, 15.10.2025 - 6 StR 622/24
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Betäubungsmittelhandel (Teilanfechtung …
- BGH, 18.03.2025 - 6 StR 622/24
Einziehung des Wertes von Taterträgen
- BGH, 27.01.2025 - 4 StR 486/24
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (gegenständliches Vorhandensein im Vermögen …
- BGH, 05.10.2021 - 3 StR 294/21
Erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen
- BGH, 19.08.2021 - 5 StR 238/21
Rechtsfehlerhafte erweiterte Einziehung von Wertersatz
- BGH, 21.03.2024 - 3 StR 463/23
Einziehung (notwendige Feststellungen zum Verbleib sichergestellter Tatbeute); …
- BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23
Einziehung von Taterträgen (Verhältnis zur erweiterte Einziehung von Taterträgen …
- BGH, 26.10.2021 - 5 StR 327/21
Erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen (gegenständliches Vorhandensein)
- BGH, 02.07.2024 - 2 StR 484/23
Handeltreiben mit Cannabis; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
Abwehr einer Einziehungsanordnung: Bestimmung des Gegenstandswerts
- BGH, 18.03.2026 - 6 StR 437/25
Verfahrenseinstellung wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus …
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